Ratsprotokoll vom 8. Mai 1917

1. Nachträgliche Genehmigung der Lohnerhöhung für die städtischen Arbeiter Der Herr Referent führt hiezu aus: Das Stadtbauamt hat hiezu folgenden Bericht erstattet Die III. Sektion hat in der Gemeinderatssitzung vom 2. April 1917 nachstehende Anträge bezüglich der Lohnerhöhung für die städtischen Arbeiter gestellt, welche seitens des Gemeinde rates angenommen wurden Um bei den gesteigerten Auslagen für die Lebenshaltung tädtische Arbeiter überhaupt zu bekommen, wird die Erhöhung der Taglohnsätze notwendig werden und erbittet sich die Sektion zu entsprechenden Vorschlägen die Zustimmung des Gemeinderates. Die III. Sektion hat nunmehr infolge Dringlichkeit der Lohnregulierung bezw. Lohnerhöhung für die städtischen Arbeiter die in der Aufstellung vom 20. April 1917, Z. 13.194, ausge wiesenen Lohnsätze ab 21. April l. J. beschlossen und wird hiezu um nachträgliche Zustimmung des Gemeinderates ersucht Die Kosten der Lohnerhöhung betragen für das Jahr 1917 rund K 8600•—, welche aus der Rubrik VI des Voranschlages zu bedecken sein werden. Sektionsantrag Um den gesteigerten Auslagen für die Lebenshaltung der Arbeiter nachzukommen, hat die III. Sektion bereits in städt der Gemeinderatssitzung vom 2. April l. J. die prinzipielle Zu¬ stimmung des Gemeinderates zur Erhöhung der Lohnsätze erhalten. Mit Bezug darauf wird nunmehr der Antrag gestellt, der löbl. Gemeinderat wolle den einzelnen Arbeitern je nach Dienst¬ leistung diese Aufbesserung als eine 15—30%ige Teuerungs¬ ulage im Gesamtbetrage von K 8600•— pro 1917, giltig ab 21. April, bewilligen. Bedeckung erfolgt aus Präl.=Post VI Beschluß nach Antrag. — Z. 13.194. 12. Grundeinlösung zur Straßenerweiterung beim Hause Zieglergasse Nr. 6 Der Herr Vorsitzende stellt fest, daß zwei Drittel der er¬ reichbaren Zahl der Gemeinderäte anwesend sind Der Herr Referent führt hiezu aus: Die Brüder Mathias und Johann Drexler, Hausbesitzer, Zieglergasse 6, ersuchen um Bewilligung zur Herstellung einer Einfriedungsmauer, sowie zur Einzapfung des Abortkanales in den städt. Straßenkanal. Nach vorgenommenen Lokalaugenschein wurde seitens des städt. Baurates Karl Peter folgendes Gutachten abgegeben Eswird beabsichtigt, längs des Gartens des genannten Hauses an der Zieglergasse eine Garteneinfriedungsmauer nach dem vorliegenden Plane herzustellen und ferner einen in den Holzschupfen eingebauten Abort durch Zementrohre an den Straßenkanal anzuschließen tädt. Gegen die projektierten baulichen Herstellungen ist bei planmäßiger Ausführung technischerseits kein Anstand zu erheben Die Vertreter der Stadtgemeinde erklärten, den an die Gemeinde abzutretenden Grund genau nach der Mappe aus¬ messen zu lassen und zu den mit dem Besitzer vereinbarten Preise von K 5•— per Quadratklafter zur Regulierung der Zieglergasse in das Gemeinde=Eigentum zu übernehmen und nachten geltend, daß für die Einzapfung des Hauskanales in den städt. Straßenkanal die vom Gemeinderate zu bestimmende Einzapfungsgebühr zu bezahlen sein wird Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe, behufs Straßenregulie des Hauses Zieglergasse Nr. 6 den Ankauf von 2 Klaftern rung a K 5·— Grund zur Verbreiterung des Weges. Z. 18.140 Beschluß nach Antrag. — 13. Ansuchen einiger Grundbesitzer in der Schlüssel hofgasse um Grundverkauf Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat beschließe den nachgesuchten Ver¬ kauf der Grundparzelle 1256 (Leiten und Wiesengrund) an fol¬ gende Gesuchsteller, 26•4 Joh. Glanzer Hausbesitzer, Schlüsselhofgasse 36, Qu.=Kl. 1. 37•— „ Otto Perkonigt“ Grundteil 2. 2•— „ Valentin Lackner, 3. 7·5 1 Franz Perkonig, Therese Grammer, Hausbesitzerin, Schlüsselhosg. 30 . 16·7 „ Urban Geistberger, Hausbesitzer, Schlüsselhofg. 28, zum Preise von K 4•— per Quadratklafter, 43•— * „ Karl Eder, Hausbesitzer, Schlüsselhofgasse 34 weil steiniger Grund zum Pauschale von K 100“- Qu.=Kl. 149•3 Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung tragen die Käufer. Außerdem verpflichten sich dieselben zur Herstellung einer ordentlichen Einzäunung an der Besitzgrenze (auf Beton¬ ockel Beschluß nach Antrag. — Z. 21.414. Ansuchen um Abänderung einer Verkaufs¬ 14. bedingung zum Grundtausche beim Hause Sierninger¬ straße 158 Der Herr Referent führt hiezu aus: 5 Die Eheleute Rudolf und Marie Wipplinger, Hausbesitzer Sierningerstraße Nr. 158 in Steyr, ersuchen, daß zur baldigen rmöglichung der grundbücherlichen Durchführung des laut Ge¬ meinderatsbeschlusses vom 26. November 1914 bewilligten Grund erkaufes die ebenda gestellte Vorbehaltsklausel, dahin lautend: Die Durchführung darf jedoch erst nach Sicherstellung des Haus¬ mbanes erfolgen“ dahin abgeändert werde, daß sich die ge¬ nannten Eheleute verpflichten, diesen Hausumbau ein Jahr nach Kriegsende zu beginnen und ihre Zustimmung dazu geben, daß iese Bedingung auch grundbücherlich auf ihrer Realität Nr. 442 in Aichet, Grundbuchseinlage=Zahl 1063 in der Steuergemeinde Steyr einverleibt werde Zur Begründung dieses Ansuchens geben dieselben an, daß er Einfriedungszaun des Vorgartens längs der Sierningerstraße gänzlich schadhaft geworden ist und einer dringenden Neuher¬ stellung in haltbarer Form (mit Betonsockel und Pfeilern und Holzstackettenzaun) auf der neuen Grundgrenze ebenda bedarf. Ferner ist die angebaute Holzhütte baufällig und soll vorläufig rovisorisch hinter dem Hause aufgestellt werden. Herr Rudolf Wipplinger bittet, da er vom Kriegsdienste derzeit beurlaubt ist, um eheste Entscheidung, damit ihm ermög licht werde, die Arbeiten für den Einfriedungszaun sogleich ein¬ uleiten Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe, über Ansuchen der Ehe¬ leute Rudolf und Marie Wipplinger, Gastwirtsleute zur Maut in Aichet, die in der Gemeinderatssitzung vom 26. November 916 anläßlich des Grundverkaufes gefaßte Vorbehaltsklausel dahin abzuändern, daß die Durchführung des geforderten Haus¬ imbaues ein Jahr nach Beendigung des Krieges zu geschehen at. Diese Bedingung ist auch grundbücherlich auf der Realität Nr. 442 in Aichet, Grundbuchseinlage=Zahl 1063, anzumerken Z. 20.547 Beschluß nach Antrag. Der Obmann der l. Sektion, Herr Dr. Karl Harant jun., st mittlerweile erschienen und es wird nunmehr zur Erledigung der Punkte der 1. Sektion geschritten. 4. Entschließung des Kriegsausschusses für die In¬ teressen der konsumierenden Bevölkerung in Steyr be¬ treffend die Versorgung mit Lebensmitteln. Der Herr Reserent führt hiezu aus Der Kriegsausschuß für die Interessen der konsumierenden Bevölkerung in Steyr hat in seiner letzten, von allen ange¬ schlossenen Gruppen durch Vertreter geschickten Sitzung folgenden einhelligen Beschluß gefaßt: Die k. k. Regierung sei dringend zu ersuchen, der Be¬ ölkerung Steyrs, insbesondere den Festbesoldeten und der nicht den Kriegsbetrieben angehörigen Arbeiterschaft, für den Entgang durch die Verringerung des Mehlanteiles in entsprechender Weise anderweitig Ersatz zu schaffen, wie es bereits in ähnlicher Form ei einzelnen, nicht der Waffenindustrie angehörigen, Kriegs¬ betrieben geschehen ist. Sei es was immer, ob Hirse, Kartoffel, Maisgries oder =mehl, Haferreis, Erbsen oder Bohnen, Ersatz muß geschaffen werden, denn die Lage ist unhaltbar. Wir werden diese Entschließung an die k. k. Statthalterei ür Oberösterreich weiterleiten, erlauben uns dabei vorher den löbl. Gemeinderat zu ersuchen, zu dieser unserer Entschließung Stellung zu nehmen und derselben eventuell durch Befürwortung oder Ergänzung größeren Nachdruck zu verleihen. Man kann sich den in dieser Entschließung enthaltenen Argumenten sicherlich nicht verschließen. Es ist anzustreben, daß die Befriedigung der vorgebrachten Wünsche der gesamten Be¬ völkerung Steyrs zugute komme Die unterschiedliche Vehandlung in der Verpflegung eine Teiles der Arbeiter im Vergleiche zu der übrigen Bevölkerung er Stadt Steyr erzeugt naturgemäß eine tiefgehende Mi߬ timmung. Es ist Tatsache, daß dieses Mißverhältnis oft in ein und derselben Familie hervortritt. Sektionsantrag Es ist eine nicht zu leugnende Tatsache, daß die Besser¬ stellung der in den Kriegsbetrieben beschäftigten Arbeiterschaft Steyrs hinsichtlich der Versorgung mit Lebensmitteln gegenüber der sonstigen Bevölkerung seit langem lebhafte Mißstimmung hervorruft; dies gilt nicht nur von den sogenannten Festbesol¬ e'en und der nicht in Kriegsbetrieben tätigen Arbeiterschaft, sondern auch von der gesamten sonstigen Bevölkerung Mit Rücksicht auf den großen Prozentsatz, den insbesondere die Arbeiterschaft der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft bildet, was oft sogar eine ungleichmäßige Behandlung einzelner Fa¬ mitienglieder im Gefolge hat, wird diese Ungleichmäßigkeit umso ühlbarer Es wird daher beantragt: der löbl. Gemeinderat stimme der vorliegenden Eingabe vollinhaltlich zu, es möge aber auch verlangt werden, daß der anzen, nicht in Kriegsbetrieben tätigen Bewohnerschaft von Steyr seitens der k. k. Statthalterei, bezw. seitens des Ernährungs¬ amtes Ersatz für den durch die Kürzung der Mehlrationen be dingten Ausfall durch Zuw isung and.rer Lebensmittel geboten verden. Herr G.=R. Wokral führt bei diesem Anlasse aus: In dem Berichte des Herrn Bürgermeisters kommt immer wieder die Wendung vor, daß trotz aller möglichen Bemühungen des

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