Ratsprotokoll vom 2. April 1917

das nunmehr K.=Nr. 577, führende, vorläufig mit der Ordnungs¬ nummer 19 Damberggasse versehene Wohnhaus neu erbaut. Die Benützungsbewilligung für dieses Haus wurde mit Erlaß der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 19. Jänner 1916, Zl. 1678 erteilt. Herr Richard Fritzsche bittet daher auf Grund der von der löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung am 12 März 1914 unter Z. 4929, erlassenen Kundmachung um Befreiung von der Gemeindeumlage bezüglich der Hauszins= und Hausklassensteuer amt Staatszuschlägen. Da Herr Richard Fritzsche erst jetzt über die Erlassung dieser Kundmachung unterrichtet wurde, bittet derselbe, der Gemeinderat wolle seine verspätete Gesuchs¬ einbringung im Gnadenwege nachsehen und die Umlagenbefreiung vom Zeitpunkte der behördlichen Benützungsbewilligung oder doch venigstens vom Zeitpunkte der Gesuchseinbringung angefangen is auf die mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Benützung des Baues zu berechnenden Dauer von zehn Jahren zu bewilligen. Die vorgeschriebene Zinsfassion liegt bei. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat wolle dem Einschreiter die Be¬ reiung von der Gemeindeumlage rücksichtlich der Hauszinssteuer und Hausklassensteuer samt Zuschlägen für sein neuerbautes aus in der Damberggasse N. 19, für die Zeit vom 10. März 1917 als dem Tage der Einbringung seines Ansuchens bis zun 18. Jänner 1926 als dem Ende der zehnjährigen Benützungs¬ dauer ausnahmsweise unter der Voraussetzung erteilen, daß Gesuchsteller das Haus nicht bloß für seine eigenen Wohnzwecke Punkt 5 der Verordnung) benützt, dies in der Erwägung, daß die Schaffung neuer Wohnungen geeignet ist, den empfindlichen Wohnungsmangel in Steyr zu mildern. Beschluß nach Antrag. — Z. 13.187/17. 6. Wahl zweier Mitglieder in den Schulausschuf der k. k. Fachschule für Eisen= und Stahlbeurbeitung n Steyr Laut Amtsberichtes läuft mit Ende Juli l. I die Funktions¬ eriode des Schulausschusses der k. k. Fachschule für Eisen= und Stahlbearbeitung ab Nach § 2 der Statuten des Fachschulausschusses hat der elbe aus dem Bürgermeister der Stadt Steyr als Vorsitzenden drei vom Minister für Kultus und Unterricht ernannten Mit¬ gliedern, dem Direktor der k. k. Fachschule zu bestehen und besitzt weiters die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr das Recht, zwei Mitglieder aus den Kreisen der Industriellen und Gewerbe¬ treibenden in den Schulausschuß zu entsenden. Da nach dem Erlasse der oberösterreichischen Statthalterei vom 29. März 1902 Zl. 6606/III unter gleichzeitiger Bekanntgabe der von der Ge¬ neinde=Vorstehung der Stadt Steyr zu entsenden zwei Mitglieder um die Ernennung der Mitglieder, die durch das Ministerium für Kultus und Unterricht zu wählen sind, einzuschreiten ist, is zunächst die Wahl der ersteren vorzunehmen, wobei bemerk wird, daß für die ablausende Funktionsperiode Schlossermeister Aigner Franz und Messerermeister Schartinger Karl als Mit glieder in den Schulausschuß gewählt worden sind Sektionsantrag: Es wollen für die nächste Funktionsperiode des Schul¬ ausschusses der k. k. Fachschule für Eisen= und Stahlindustrie in Steyr seitens der Gemeindevertretung die Herren Schlossermeisten und Gemeinderat Franz Aigner und Messerermeister Karl Schartinger in den Ausschuß entsendet werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 12.061/17. II. Sektion: Sektionsobmann Herr G.=R. Franz Kirch¬ berger. 7 Verpachtung des Stadttheaters für die Spiel¬ zeit 1917/18 Ueber Antrag des Referenten wird dieser Punkt in der vertraulichen Sitzung behandelt in 8. Ansuchen der bürgerlichen Aktienbrauerei Steyr um Rückvergülung der Verbrauchsumlage für die im Jahre 1915 geschwendete Biermenge. Der Herr Referent führt aus: „Mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 18. April Z. 11.266, wurde der bürgerlichen Aktienbrauerei Steyr 1916 die Rückvergütung der an die Stadtkasse eingezahlten Verbrauchs¬ umlage für das im Jahre 1915 geschwendete Bierquantum per 1236 Hektoliter mit 2472 K bewilligt. Auf Grund dessen und auf Grund des § 2 des Landesgesetzes vom 7. Juni 1892, G. u. V.=Bl. Nr. 14, ersucht die Brauerei den Gemeinderat, erselbe wolle der Brauerei auch für das Jahr 1916 für das laut des dem Akte beiliegenden legadisierten Buchauszuges nach¬ gewiesene, von der erzeugten Biermenge per 8788 Hektoliter 32 Liter geschwendete, also nicht zum Verdrauche gelangte Bier per 473 Hektoliter 85 Liter, die von der vollen Erzeugungsziffer an die Stadtkasse entrichtete Verbrauchsumlage mit 947 K 70¼ inweisen, nachdem die Rückvergütung auch voriges Jahr als zu Recht bestehend anerkannt wurde.“ Sektionsantrag: Die Sektion stellt den Antrag, die Rückvergütung auch für das vergangene Jahr wieder bewilligen zu wollen.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 12.095/17. 3 9. Ansuchen der bürgerlichen Aktienbrauerei in Steyr um Rückvergütung der Verbrauchsumlage für as im Märzenkeller zum Ausschanke gelangte Bier. Der Herr Referent führt aus: „Mit Beschluß des Gemeinderates Steyr vom 18. April 1916 Z. 11.265, wurde der bürgerlichen Aktienbrauerei Steyr die Rückvergütung der Verbrauchsumlage für das im Märzenkeller in der Gemeinde St. Ulrich im Jahre 1915 zum Ausschanke gelangte Bierquantum bewilligt. Die Brauerei ersucht den Bemeinderat, derselbe wolle auch für das im Jahre 1916 laut des beigebrachten legalisierten Buchauszuges im Märzenkeller um Ausschanke gelangte Bierquantum und für das vom Keller¬ ersonale getrunkene Bier, zusammen 292 Hektoliter 30 Liter die entfallende Verbrauchsumlage per 584 K 60 h anweisen. Sektionsantrag Die Sektion beantragt, die Rückvergütung auch für dieses Jahr (1916) wieder zu bewilligen. Beschluß nach Antrag. — Z. 12.094|17. 0. Subventionsansuchen Der Referent weist auf den Beschluß der Präliminar kommission hin, wonach jene Vereine und Körperschaften, welche isher mit Subventionen seitens der Stadtgemetnde bedacht waren, wiederum jene Subventionen bewilligt erhalten sollen sie bisher gehabt haben. velche Ueber Antrag der Sektion werden sohin an Spenden und Subventionen für das Jahr 1917 bewilligt: Der Direktion der . k. Staatsoberrealschule in Steyr 200 K, Z. 13.556/17, dem Bienenzüchterverein für Steyr und Umgebung 20 K, Z. 12.695/17 und dem Vereine der Oberösterreicher in Wien 20 K, Z.13.052,17. Zu dem Gesuche der Vermittlungsstelle in Oberösterreich ür das k. u. k. Kriegsfürsorgeamt in Linz, die Stadtgemeinde Steyr möge einen Betrag von 1000 X zur Errichtung eines Soldatenheimes widmen, wobei die Stadtgemeinde als Stifterin den Namen des Soldatenheimes selbst wählen könne, führt der ieferent aus, daß die Anregung zu dieser Einrichtung von Se. Majestät dem Kaiser Karl I. gegeben und der bezügl. Auftrag dem k. u. k. Kriegsfürsorgeamte erteilt worden sei. Die Ver mittlungsstelle in Oberösterreich für das k. u. k. Kriegsfürsorge¬ amt sei von letzterem ersucht worden, die Aktion für Ober¬ sterreich und oberösterreichische Truppen wirksamst zu unter¬ tützen. Diese Heime, an der Front eingerichtet, seien dazu be¬ timmt, den Soldaten durch geistige Anregungen mannigfacher Art und Vermittlung des Verkehrs der Truppen mit dem Hinterlande den Soldaten ihre opfervolle Aufgabe zu erleichtern. leber Antrag der Sektion wird ein einmaliger Betrag on 1000 K zur Errichtung eines „Stadt=Steyr=Soldatenheimes“, erner für die Gründung eines Soldatenheimes an der Fron für die Angehörigen des oberösterreichischen und salzburgischen Dragonerregimentes ein einmaliger Betrag von 50 und zugunsten der durch das Erdbeben vom 29. Jänner 1917 bdachlos gewordenen Bewohner der Stadt Rann in Süd teiermark ein einmaliger Betrag von 200 K bewilligt. Z. 13.330, 8793 und 12.525/17. Ferner wird über Antrag der Sektion dem Blinden¬ interstützungsverein „Die Purkersdorfer“ in Wien ein ein¬ naliger Unterstützungsbeitrag von 20 K bewilligt und beschlossen, en Akt dem oberösterreichischen Landesausschusse vorzulegen. — Z. 1254/17. Ueber Antrag der Sektion wird dem Fremdenverkehrs komitee die angesuchte Subvention für das Jahr 1917 im Be¬ rage von 400 K wieder bewilligt, auf eine Nachtragszahlung er seinerzeit nicht angesuchten Subventionen pro 1915/16 — Z. 12.616/17 nangels vorgesehener Mittel nicht eingegangen. der Referent berichtet weiters, daß mit Beschluß des Hemeinderates vom 30. Dezember 1916 beantragt wurde, die Satzungen der Einkaufsstelle deutscher Städte und Märkt Oesterreichs, r. G. m. b. H., zu beschafsen. Diese Satzungen seien nunmehr eingesendet worden und lägen vor. leber Antrag der Sektion wird ein Anteilschein per 500 K gezeichnet. III. Sektion: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber. 1. Ansuchen um Ueberlassung des Stadtteathers ür Wohltätigkeitszwecke der Herr Referent führt aus: Der Wohltätigkeitsverein „Die 1915er“ hat folgende Ein¬ gemacht ab Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Der obgenannte Verein tritt mit dem Ersuchen an die löbl. Stadtgemeinde Steyr, zur Ueberlassung des Stadttheaters. Nachdem es im Sommer mit den Gartenkonzerten, sowie Familienabenden große Schwierigkeiten haben wird, betreffs Speise und Getränke, so sieht sich der Verein genötigt, mit der unigen Bitte an die löbl. Stadtgemeinde Steyr heranzutreten a sie uns gehilflich den Zweck für Bekleidung armer Schul kinder auch in diesem Jahr zu erreichen möglich ist und uns das Stadttheater für die Sommersaison überlassen wollen.

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