Ratsprotokoll vom 9. September 1916

6 Hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe: Bezugnehmend auf das Grundangebot der Eheleute Johann und Walpurga Hage in Ennsdorf vom 18. April 1916 werde von der gestellten Be¬ ingung einer Inanspruchnahme des Besitzes im Bedarfsfalle vor Ablauf von zwei Jahren, d. i. vor dem 18. April 1918, abgesehen. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 29.410 2. Ansuchen der Ersten Steyrer Geflügelfarm um Ueberlassung von städtischem Grund. Der Herr Referent führt aus Der vorbereitende Ausschuß der Ersten Steyrer Geflügel farm, reg. G. m. b. H., beabsichtigt, die derzeit der Bürgerl lktienbrauerei in Steyr gehörige Grundparzelle 1292/1 bei der Rennbahn käuflich zu erwerben. Dieses Grundstück liegt für den gedachten Zweck sehr günstig, es mangelt jedoch ein Fahrweg zu Verbindung zwischen der mit der Rennbahn gleichlaufenden Straße und der erwähnten Grundparzelle 1292/1. Gestützt au die Tatsache, daß die Erste Steyrer Geflügelfarm, r. G. m. b. H. ein im öffentlichen Interesse arbeitendes, gemeinnütziges Unter nehmen sei, richtet der vorbereitende Ausschuß dieser Genossen schaft an den Gemeinderat die Bitte, den Beschluß zu sassen daß über die der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Grundparzellen 1277/2, 1292/4 und 127/4 ein zweieinhalb Meter breiter Grund¬ streifen als Fahrweg zur Verbindung zwischen der zur Renn¬ bahn gleichlaufenden Straße und der Parzelle 1292/2 der Ersten Steyrer Gestügelfarm, kr. G. m. b. H., solange zur Benützung inentgeltlich oder gegen einen Auerkennungszins überlassen werden möge, bis sich in Hinkunst infolge Verbauung der an die Farm angrenzenden Grundstücke ohnehin ein öffentlicher Fahrweg zu dieser Parzelle ergibt. Sektionsantrag Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Ersten Steyrer Geflügelsarm die Anlegung eines zweieinhalb Meter breiten Weges auf der städtischen Grundparzelle 127 7/2 er Schlüsselhofgründe gegen Widerruf und Entrichtung eines Anerkennungszinses von 5 K pro Jahr, zahlbar zu Beginn des Jahres im Vorhinein, gestattet. Herr G.=R. Wokral bemerkt hiezu, er kenne das Statut dieser Genossenschaft zwar nicht, da aber vermutlich die Institu¬ tion nur den Mitgliedern der Genossenschaft zugute komme, so könne man wohl nicht gut von einer gemeinnützigen Ver einigung im vorliegenden Falle sprechen und mit Rücksicht darau glaube er, sei es nicht notwendig, daß sich die Stadtgemeinde diesem Unternehmen gegenüber irgendwie bindet. Herr G.=R. Prof. Erb entgegnet, daß es auch ander Unternehmungen gäbe, deren Vorteile nur den Mitgliedern zu¬ jute kommen, wie z. B. ein Konsumverein, wobei man doch auch gewiß einen Konsumverein als eine gemeinnütige Unternehmung bezeichnet. Man dürse den Ausdruck „gemein nützig“ nicht bloß dann für einen Gegenstand anwenden, wenn der Allgemeinheit, allen Leuten damit genützt wird, sondern man muß ein Unternehmen schon dann als „gemeinnützig“ be eichnen, wenn mit ihm auch nur einem Teile von Leuten ge¬ holsen werden kann und die anderen Leute dabei keinen Schaden haben. Er befürworte den Antrag der Sektion. Im übrigen könne von irgendeiner Bindung der Stadtgemeinde gegenüber der Geflügelfarm=Genossenschaft keine Rede sein, da ja die Ueber¬ lassung des Weges auf dem städtischen Grunde nach dem Sektions¬ antrage nur gegen Widerruf gestattet wird Herr G.=R. Wokral erklärt, daß er ja gegen die Ver¬ einigung als solche nichts einzuwenden habe, er finde nur das Attribut „gemeinnützig“ nicht ganz berechtigt. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. 29.168 3. V Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Ludwig Binderberger 13. Armenlernmittelanschaffung für das Schuljahr 1916/17 Der Herr Reserent führt aus: Der Bedarf an Armenbüchern und Armenlernmitteln für das Schuljahr 1916/17 beträgt an den Volks= und Bürgerschulen in Steyr zusammen 3268 K 96 k. Zur Deckung dieses Armen¬ lernmittelbedarfes stehen die Zinsen aus der Almhofer=Schul¬ stiftung und aus der Schiefermayr=Volksschulstiftung zur Ver¬ ügung, ferner kommen die vom k. k. Schulbücherverlage dem k. k. Stadtschulrate unentgeltlich überlassenen Armenbücher „Armenbücherquote“) in Abrechnung. Auf die vorgeschilderte Art scheint ein Betrag von 1932 K 49 k gedeckt. Es ergibt sich somit ein Abgang von 1336 K 47 7, welcher Betrag aus der Stadtkassa zu decken wäre. Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat beschließe: Es sei der Fehl¬ betrag für die Armenlernmitteldeckung für die städtischen Volls und Bürgerschulen in Steyr pro Schuljahr 1916/17 im Aus¬ maße von 1336 K 47 K aus der Stadtlasse zu decken.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 23.483, 14. Anweisung der Remuneration für den Haus¬ altungs=Unterricht Laut Berichtes der Mädchenbürgerschul=Direktion Steyr an den k. k. Stadtschulrat Steyr haben sich zur Teilnahme am Haushaltungs= Unterrichte im Schuljahre 1916/17 70 Schüle¬ rinnen gemeldet. Es wird die Fortführung des Haushaltungs=Unterrichte in dem Schuljahre 1916/17 in zwei Abteilungen mit je zwei Wochenstunden wie bisher beabsichtigt und ersucht, zur Erteilung des Unterrichtes die hiefür geprüfte und bisher bestellte Aus¬ hilfslehrerin Anna Groß mit einer Jahresremuneration von 100 K wieder zu bestellen. Ueber Antrag der Sektion wird die Wiederbestellung er Aushilfslehrerin Anna Groß als Leiterin des Haushaltungs¬ Unterrichtes pro Schuljahr 1916/17 gegen eine Jahresremune ration von 400 K beschlossen. Z. 25.505 — 15. Ernennung eines Armenvaters für das vierte Armenviertel Der Herr Referent führt aus: Der bisherige Armenvater für das IV. Viertel Herr Michael Mayr, Hausbesitzer in der Josefgasse in Steyr, sah sich durch langandauernde Krankheit und im Hinblicke auf sein hohes llter von 72 Jahren genötigt, die Stelle eines Armenvaters zurückzulegen. Herr Fachlehrer Robert Schmidt in Steyr, Josef¬ jasse Nr. 3 wohnhaft, hat sich beim Amte bereit erklärt, die Geschäfte eines Armenvaters für das IV. Viertel im Falle seiner Bestellung als Armenvater zu übernehmen. Sektionsantrag „Der löbliche Gemeinderat wolle über Vorschlag des Armenrates Herrn Fachlehrer Robert Schmidt zum Armenvater ür das IV. Armenviertel ernennen. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z. 20.704. — 6. Ansuchen um Weiterbelassung der Schulreini¬ und der Naturalwohnung in der Aichetschule. gung Es liegt vor das Ansuchen der Oberlehrerswitwe Anna Lauber um Belassung der Wohnung im Aichetschulgebände und der Schulreinigung gegen das bisher bezogene Reinigungs¬ panschale leber Antrag der Sektion wird der Gesuchstellerin Anna Lauber die Ueberlassung der Wohnung in der Aichetschule und der Schulreinigung gegen das bisherige Panschale bis zur Neu¬ besetzung der Schulleiterstelle bewilligt. Dem gleichzeitig gestellten Ansuchen der Leitung der städt. Mädchenvolksschule in Aichet um Ueberlassung eines gegenwärtig ur Schulleiterwohnung gehörigen Zimmers für Schulzwecke wird über Antrag der Sektion dermalen aus prinzipiellen Gründen keine Folge gegeben. — Z. 23.355. Nach Erledigung der Tagesordnung führt Herr G.=R. Mitter darüber Beschwerde, daß durch die Lastenautomobile er Waffenfabrik an den Straßen, Brücken und an verschiedenen Häusern der Stadt Schaden verursacht wird. Er spricht den Wunsch aus, daß diese Schäden, welche durch die Lastenauto¬ nobile der Waffenfabrik verursacht werden, im Stadtbauamte ge¬ nau aufgenommen und verzeichnet werden, damit man die Schadensziffern genau kennt und Schadenersatzansprüche gegen die Wassenfabrik geltend machen kann. Der Herr Bürgermeister entgegnet, daß nach dem be¬ stehenden Landesgesetze solche Parteien, welche Straßen über die normale Gebühr hinaus in Anspruch nehmen, zu erhöhten Straßenerhaltungskosten herangezogen werden können. Was aber die Beschädigung an Privatgebäuden anbelange, so könne da icht die Stadtgemeinde selbst als fordernder Teil gegen die Waffensabrik auftreten, sondern es müßten in diesen Fällen die Hauseigentümer mit ihren Schadenersatzforderungen an die Waffenfabriks=Gesellschaft herantreten Weiter weist Herr G.=R. Mitter auf den Umstand hin daß durch das Aufkaufen von Most in der Umgebung von Steyr urch die Wiener die Wirte in Steyr nicht mehr in der Lage ind, den Most zu solchen Preisen von den Bauern einzukaufen, um ihn dann, ohne Schaden zu leiden, unter oder zu dem zu¬ lässigen Höchstpreise an die Gäste in ihrem Gastgeschäfte ver¬ aufen zu können. Der Höchstpreis für den Most betrage gegen¬ wärtig 32 k pro ½ Liter, während der Wirt den Most bei den Bauern um 30 bis 34 K pro Eimer einkaufen muß. Er er¬ laube sich die Anfrage an den Herrn Vorsitzenden, ob es nicht nöglich wäre, den Höchstpreis für Most für das Stadtgebiet um 1 ¼ pro ½ Liter zu erhöhen. Der Herr Vorsitzende entgegnet, daß er bereits für den 12. d. M. die Preisprüfungskommission zu einer Sitzung einberufen habe, um über die Erhöhung des Mosthöchstpreises zu beraten und Beschluß zu fassen Ferner interpelliert Herr G.=R. Mitter den Vorsitzenden, ob es nicht möglich wäre, die mit der kürzlich erschienenen Ministerialverordnung zum Ausschanke von Bier in den Gast häusern auf 7 bis 10 Uhr abends festgesetzte Zeit mit Rücksicht darauf, daß die Arbeiter in der Waffenfabrik um 6 Uhr ihre Arbeit beenden und dann gleich nach Arbeitsschluß ein Glas Zier einzunehmen pflegen, für das Stadtgebiet Steyr auf 6 bie 9 Uhr abends sestzusetzen

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