Ratsprotokoll vom 30. Dezember 1913

Winzig werden zu Kanzleioffizialen in der X. Rgskl. ernannt: sind die einzelnen von Ihnen bereits angewiesen besonderen Dienstalterszulagen nach Maßgabe ihrer Vorrückung einzuziehen. g. Das Ansuchen des st. Unterbeamten Karl Menschik um Überspringung von 2 Gehaltsstufen wird aus prinzipiellen Gründen nicht bewilligt. h. Es wird ein Status der Unterbeamten für jene Stellen gegründet, welche einen über die Volksschulbildung hinausgehenden Bildungsgrad nicht verlangen. Zur Einreihung in diesen Status ist eine mindestens 12 jährige, vollkommen zufriedenstellende Dienstleistung bei der Stadtgemeindevorstehung Steyr erforderlich, nach deren Verlauf besonders gut qualifizierte Angestellte zu Unterbeamten ernannt werden können. Die hiemit verbundenen Rechtsansprüche beginnen erst mit dem Tage der Anstellung als Unterbeamte. Die Pensionsabzüge neu aufzustellenden werden wie bei den Beamten auch bei den Unterbeamten eingeführt. i. dem Ansuchen des st. Diurnisten Franz Eder um Anstellung als Unterbeamter wird mit Rücksicht auf seine lange Dienstzeit stattgegeben. Derselbe in die IV Gehaltstufe der Unterbeamten eingereiht. j. Dem gleichen Ansuchen der st. Kanzleigehilfen Karl Frank, Gustav Wania wird dermalen keine Folge gegeben. k. Dem Ansuchen des st. Primarius Dr. Viktor Klotz um Beistellung des Wagens anstatt der Wagenpauschales

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