Ratsprotokoll vom 29. November 1912

daraus hervorgeht, daß er derselben eine besondere Dringlichkeit beimaß Die Sektion glaubt, daß für die Frage der Möglichkei oder Unmöglichkeit der Zeitpunkt des Erbanfalles entscheiden sei, der auch sonst in erbrechtlichen Fragen von ausschlaggeben der Bedeutung ist. Es wäre daher nicht nur zu prüfen, ob der verfügbar Betrag überhaupt für die Regulierung hinreicht, sondern auch, ob eine solche Regulierung der Pfarrgasse mit Rücksicht auf di Erhaltung des Stadtbildes zulässig wäre Die Frage der Möglichkeit bezw. Unmöglichkeit der Er füllung des gegenständlichen Auftrages wäre aber nicht bloß für den Gemeinderat als Repräsentanz der Stadtgemeinde selbst sondern auch im Einvernehmen mit jenen Faktoren eventuel gegen dieselben festzustellen, denen für den Fall der Verwirkun des Nachlasses im Sinne des § 709, allgem. bürgerl. Gesetzbuch, ein Recht auf denselben zustünde. In dieser Richtung käme, wenn ge Direktor Spitalsky, wie sein Testament besagt, wirklich keine setzlichen Erben hinterließ, der Staat in Frage Es wird daher beantragt Der löbliche Gemeinderat beschließe, es sei durch Vornahm der erforderlichen Erhebungen festzustellen, ob mit dem verfüg baren Betrage per 180.000 K unter den dermaligen Verhält nissen oder in absehbarer Zeit. die Regulierung und Verbreite rung der Pfarrgasse möglich ist. Mit diesen Erhebungen wir die Bausektion beauftragt, der es anheim gestellt wird, sich durc Mitglieder anderer Sektionen, eventuell auch der k. k. Zentral kommission für Denkmalpflege zu verstärken und die sodann dem Gemeinderate Bericht zu erstatten haben wird Gleichzeitig sei auch das Amt unter eingehender Dar¬ legung der Sachlage das durch die k. k. Finanz=Prokuratur ver tretene Aerar um eine Aeußerung dahin zu ersuchen, ob das¬ selbe für den Fall der Verwendung des testierten Betrages zu einem anderen gemeinnützigen Zwecke Ansprüche auf den Nach laß des Herrn Direktors Spitalsky im Sinne des § 709, allgem bürgerl. Gesetzbuch, zu erheben gedenkt Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen Z. 31.116/12. 6. Rekurs in Armenangelegenheit Es liegt vor ein Rekurs der Frau Marie Dietzl, Messerers gattin in Neuzeug, gegen die Entscheidung des städtischen Armen rates vom 19. Oktober 1912, Z. 25.641, womit ihrem An suchen um einen Schuhkostenbeitrag für ihre Mutter Theres Neuhauser keine Folge gegeben wurde, nachdem Therese Neu hauser ohnehin im Genusse eines Armengeldes von monatlick 10 X steht und außerdem die Marie Dietzl gesetzlich verpflichtet ist, ihre Mutter nach Möglichkeit zu unterstützen Die Sektion stellt den Antrag, diesen Rekurs aus de Gründen des Armenrates und in der Erwägung abzuweisen daß die Rekurrentin als Tochter gesetzlich verpflichtet ist, für den Unterhalt ihrer Mutter nach Kräften zu sorgen und hiezu nach dem Resultate der gepflogenen Erhebungen auch in der Lage ist. Z. 25.641/12. Wird einstimmig angenommen. 7. Abschluß eines Versorgungsvertrages. Liegt vor ein Protokollaransuchen des Herrn Alois Duschl, lediger Messerergeselle in Steyr, um Aufnahme in das städtische Armenverpflegshaus gegen zugleicher Uebergabe seines Vermögen im Betrage von 2000 K an die Stadtgemeinde Die Sektion beantragt, dem Ansuchen des Alois Dusch im Sinne des vom Amte entworfenen Versorgungsvertrages zu willfahren Einstimmig angenommen. — Z. 25.010/12. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Franz Kirchberger S. Ansuchen um Wagenbeistellung. Dieser Punkt wird vertraulich behandelt. 9. Kassajournalsabschluß pro Oktober 1912. Die Stadtbuchhaltung berichtet: 1912 1911 Differenz K K K Es betrugen die Einnahmen im Mo 36 26.35 nate Oktober 20 82.28 —55.926 Hiezu Kassarest vom Vormonate 63.78 40.898 9° 77 +22.885 Gesamt=Einnahmer im Monate Oktol 90.13 3 97 33.043 123.185 Ausgaben im Mo¬ nate Oktober 94 47.116 57 63.464 16.347 Kassarest für den Monat Novembei 43.022 40 59.718 42 16.69 Seit Jahresbeginn bis Ende Oktober betrugen die Gesamteinnahmen 746.798 6 774.16 27.26 703.776 die Gesamtausgabei 25 60 10.66 714.445 8 20 61 6 98 33 35 Dieser Kassajournalsabschluß, welcher von den Herren Ge¬ meinderäten Hofer und Kurz geprüft und für richtig befunder wurde, wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. — Z. 30.001/12. Bedarf an 10. Montursorten für die städtisch Sicherheitswache und Dienerschaft. Das städtische Polizei=Inspektorat berichtet, daß für das 1913 folgende Montursorten benötigt werden Jahn Für die städtische Sicherheitswache: 3 Regen mäntel, 7 Waffenröcke, 15 Winterhosen, 15 Westen, 15 Sommer 15 Blusen, 14 Kappen und 14 Portepees hosen Für die städtischen Amtsdiener: 5 Winterhosen sten, 5 Sommerhosen, 5 Sakko und 5 Kappen 5 W Für die städtische Reservewache: 17 Blusen, 17 Hosen und 17 Kappen Die Sektion beantragt, der Gemeinderat wolle die Vergebung dieses Montursortenbedarfes bewilligen, und zwar im Wege der Ausschreibung Herr G.=R. Tribrunner spricht den Wunsch aus, es mögen für die städtische Sicherheitswache leichtere Blusen für die Sommermonate beschafft werden, nachdem die Wachleute viederholt darüber Klage führen, daß sie im Sommer die heißen Blusen tragen müssen Der Herr Referent erwidert, das diesbezüglich die be¬ treffenden Lieferanten bereits voriges Jahr angewiesen wurden, bei der Auswahl des Tuches auf leichtere Sorten Rücksicht zu nehmen. Der Antrag der Sektion gelangt sodann zur einstimmigen Annahm 11. Einladung zur Entsendung eines Delegierten zum allgem. österr. Eisen= und Metallgewerbetag in Wien und Bewilligung einer Subvention für das Aktionskomitee Ein solches Schreiben liegt vor vom Verband der Metall gewerbe=Genossenschaften Niederösterreichs mit dem Sitze in Wien Die Sektion stellt folgenden Antrag Der Gemeinderat wolle genehmigen, daß Herr G.=R. Franz Aigner, welcher ohnedies als Obmann des Genossenschafts verbandes an dieser Tagung teilnimmt, ermächtigt wird, gleich¬ zeitig auch als Vertreter der k. k. l. f. Stadt Steyr zu fungieren Von der Bewilligung eines Beitrages zu dieser Tagung wär jedoch mangels vorhandener Mittel abzusehen Wird einstimmig angenommen. — Z. 28.331/12 12 Subventionsansuchen Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden be¬ willigt Dem Kuratorium der Mensa academica in Wien eine Spende von 10 K wie im Vorjahre — Z. 29.371/12 2. Der Deutschen Mensa ncndemica in Wien eine Sub¬ vention von 30 K auch für das Jahr 1912. — Z. 29.955/12 3 Dem Verschönerungsverein in Steyr die bisherige Sub¬ vention von 400 K auch für das Jahr 1913 — Z. 27.863/12. 4 Dem Vereine zur Erhaltung des Deutschtums in Ungarn, Sitz Wien, eine Spende von 10 K wie im Vorjahre Z. 27.686/12 5. Der Vereinigung „Heimatschutz“ in Steyr mit Rücksicht auf ihre lokalpatriotische Tätigkeit eine Jahressubvention von 50 K. — Z. 29.087/12 6. Ueber das Ansuchen des Deutschen Schulvereines in Wien wird beschlossen, von den Jahrbüchlein für die deutsch Jugend 300 Exemplare zu bestellen und dieselben an arme, würdige Schüler als Weihnachtsgabe verteilen zu lassen Z. 28.101/12. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber jun. 13. Ansuchen der I. Bau= und Wohnungsgenossen¬ schaft in Steyr um käufliche Ueberlassung von Baugrund Der Herr Referent erklärt, daß bekanntlich diese An¬ gelegenheit den Gemeinderat bereits in der letzten Sitzung be¬ schäftigt habe. Er bringt ein von der neugegründeten Wohnungs genossenschaft eingelangtes Schreiben zur Verlesung, in welchen dieselbe um käufliche Ueberlassung von Baugrund an der Spitalskystraße (Parz. 1408/1) zu Bauplätzen für zweistöckig Miethäuser ansucht Dieses Ansuchen wird damit begründet, daß die Wohnungs¬ fürsorge=Genossenschaft ein Unternehmen ist, das nur allgemeine örtliche Interessen vertreten will, gegründet darum, für die in Steyr angestellten Beamten entsprechende Wohnungen zu schaffer und sie von dem Zwang zu befreien, in den angrenzenden Ge meinden wohnen zu müssen Die Genossenschaft rechnet auf keinen Gewinn aus den Unternehmen und will auch keine Drückung der Wohnungsmiet preise erzielen. Sie soll auch eine wertvolle Einrichtung im Ge meindehaushalte werden, denn die von der Genossenschaft er bauten und mit der Zeit durch Amortisation schuldenfrei ge machten Häuser fallen nach Auflösung der Genossenschaft nach § 24 der reg. Satzungen gemeinnützigen Zwecken zu. Der Herr Referent bemerkt, daß dieses Bestreben der neugegründeten Wohnungsgenossenschaft auch von der Stadt 3

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