Ratsprotokoll vom 25. August 1911

Nach § 13 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr ist für die Bestellung von Beamten und Dienern die I. Sektion kompetent, es geht daher dieser Akt an dieselbe, zur Vorlage an den Gemeinderat weiter. In Würdigung der im vorstehenden Vorschlage der II. Sektion geltend gemachten Gründe stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle die Stelle eines städt. Baupoliers im Sinne der Ausschreibung provisorisch dem Bewerber Haus Thurner verleihen. Einstimmig angenommen.- Zl. 197/V.P. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatgesetznovelle v. 5/12 1896, R.G.Bl. 222 werden beantragt: Johann Andraschko samt Frau und 1 Kind Susanne Ecker Franz Geiblinger Joseh Hüttl

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