Ratsprotokoll vom 25. August 1911

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 25. August 1911. Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung Montag, den 21. August, 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalien. a) Ansuchen eines Sicher¬ heitswachmannes um definitive Anstellung; !) Besetzung der aus¬ geschriebenen Kasseamtspraktikantenstelle. 2. Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband der Stadt Steyr und Bürgerrechtsverleihungen. 3. Bericht des Stadtphysikates betreffend Heranbildung von Pflegepersonen für Kranke und Wöchnerinnen. 4. Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider betreffend Regulierung des Ennsflusses. 5. Amtsbericht betreffend Abänderung der Sonntagsruhe¬ vorschriften für die Friseure. 6. Gesuch der Therese Duschl um Aufnahme in das hiesige Armenverpflegshaus gegen Erlag ihres Vermögens von 1000 K. 7. Rekurs in Armenangelegenheit. Tages=Ordnung: 8. Erhöhung der täglichen Verpflegsgebühren im hiesigen Krankenhause und Ansuchen der barmherzigen Schwestern um Erhöhung der mit ihnen vereinbarten Entschädigung für die Krankenverpflegung. II. Sektion. (Sektionssitzung Dienstag, den 22. August, 3 Uhr nachmittags.) 9. Kassajournalabschluß pro Juli 1911. 10. Subventionsansuchen. II. Sektion. (Sektionssitzung Mittwoch, den 23. August, 3 Uhr nachmittags.) 11. Besetzung der ausgeschriebenen Baupolierstelle. 12. Ansuchen um Ueberlassung eines städtischen Grundes zu einem Lager= und Werkplatz. IV. Sektion. (Sektionssitzung Donnerstag, den 24. Aug., 3 Uhr nachmittags.) 13. Vergebung eines Interessenanteiles aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Gustav Stalzer. Vor¬ sitzender=Stellvertreter: Herr Vize=Bürgermeister Julius Gschaider. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Ludwig Binderberger, Gottlieb Dautlgraber, Wilhelm Denkmayr, Otto Dunkl, Paul Fendt, Leopold Haller, Dr. Karl Harant jun., Josef Huber jun., Franz Kattner, Franz Kirchberger, Friedrich Landsiedl, Franz Lang, Josef Langoth, August Mitter, Franz Nothhaft, Karl Oberngruber, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Franz Tri¬ brunner, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städtischer Diurnist Gustav Wania. Entschuldigt abwesend ist Herr G.=R. Anton Kurz. Beurlaubt sind die Herren Gemeinderäte Leopold Erb, Anton Sighart und Emil Stephan. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinderäte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ meinderäte Franz Kattner und Franz Kirchberger gewählt. Der Herr Vorsitzende erstattet hierauf folgende Dankeskundgebungen: Herr Josef Reithoffer, Fabriksbesitzer in Pyrach, hat für das öffentliche Krankenhaus in Steyr einen neuen, den modernsten hygienischen Anforderungen entsprechenden Operations¬ tisch gespendet, für welche wertvolle Spende ich hiemit öffentlich den wärmsten Dank ausspreche und ersuche ich die geehrten Herren Gemeinderäte, durch Erheben von den Sitzen den gleichen Dank zum Ausdrucke zu bringen. (Geschieht.) Aus Anlaß des Ablebens seines einzigen Sohnes bezw. Bruders hat Herr Hans Millner, Präsident der Steyrtal¬ bahn=Gesellschaft, samt seinen drei Töchtern den Betrag von 1000 K für den Spitalbaufond gespendet und spreche ich hier öffentlich für diese so namhafte Spende den wärmsten Dank aus, die Herren Gemeinderäte ersuchend, durch Erheben von den Sitzen den gleichen Dank zum Ausdrucke zu bringen. (Geschieht.) Weiters teilt der Herr Vorsitzende folgendes mit: Wiederholte Anfragen aus allen Bevölkerungsschichten der Stadt, die mir durch mehrere Herren Gemeinderäte mitgeteilt worden sind, veranlassen mich, von dieser Stelle aus eine Ange¬ legenheit zur Sprache zu bringen, die die Bevölkerung Steyrs in nicht unberechtigte Aufregung versetzt. Zu den hier auf den Wochenmärkten einkaufenden Gro߬ händlern ist nämlich ein neuer getreten, welcher die sonst auf den Markt gebrachte Butter im Vorhause eines Hauses am Stadtplatz zu außergewöhnlich hohen Preisen einkauft und da¬ durch die Butterpreise ganz bedeutend in die Höhe schraubt. Diesen Einkauf gänzlich zu untersagen wird von mir ver¬ langt. Leider kann ich diesem Begehren nicht entsprechen, weil mir hiezu jede gesetzliche Handhabe fehlt; denn es steht jeder¬ mann frei, Waren einzukaufen, wo immer er will, und Preise dafür zu bezahlen, die ihm angemessen erscheinen. Auch die hier in Geltung stehende Marktordnung enthält keine Vorschrift, nach welcher gegen eine solche Preistreiberei wirksam eingeschritten werden könnte. Zudem wird die auf diese Weise zu höherem Preis gebrachte Ware zumeist gar nicht auf den Markt, sondern direkt zum Einkaufsplatz des Händlers in einem Privathause gebracht, so daß auch das Verbot des Ein¬ kaufes von Seite der Händler vor 9 Uhr vormittags nicht in Anwendung gebracht werden kann. Der neue Händler hat übrigens den Betrieb des Viktualien¬ handels in Steyr vorschriftsmäßig angemeldet und da dieses Ge¬ werbe ein freies Gewerbe ist und gegen den Händler keine all¬ gemeinen Gewerbeausschließungsgründe vorlagen, mußte diese Gewerbeanmeldung hieramts entgegengenommen werden. Ich muß daher zu meinem Bedauern mitteilen, daß ich kein Mittel zur Verfügung habe, solchen Preistreibereien, so ver¬ werflich sie mir auch erscheinen und so gerne ich sie auch im Interesse der konsumierenden Bevölkerung hintangehalten sehen würde, ein Ende zu machen. Der Herr Bürgermeister bringt sodann zur Kenntnis, daß noch zwei Interpellationen vorliegen, u. zw. lauten dieselben: Geehrter Herr Bürgermeister! In der Sitzung vom Monate Juni 1910 wurde im Ge¬ meinderate ein Antrag auf Aenderung des Gemeinde=Statutes und der Gemeinde=Wahlordnung angenommen und der I. Sektion zur Beratung und ehemöglichsten Berichterstattung zugewiesen. Zu wiederholtem Male wurde über den Verbleib der Wahl¬ reform Anfragen gestellt. In letzter Zeit, z. B. in der Sitzung der Rechtssektion vom 24. Mai, fragte Herr G.=R. Nothhaft an, wie es mit der Wahlreform stehe. Er erhielt zur Antwort, daß ein Entwurf fertig ist und demnächst zur Beratung derselben eine eigene Sitzung einbe¬ rufen werde. In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 1911 inter¬ pellierte Herr G.=R. Binderberger den Herrn Bürgermeister, wie weit die Beratung der Wahlreform vorgeschritten sei. Wieder gab der Herr Bürgermeister zur Antwort, daß die Wahlreform ausgearbeitet vorliege und in Kürze eine separate Sitzung zur Beratung derselben stattfinden werde. Seither ist wieder ein voller Monat verflossen, ohne daß die in Kürze versprochene Sitzung einberufen wurde. Da die Absicht besteht, den Landtag — dem ja der Be¬ schluß des Gemeinderates unterbreitet werden muß — für die

2 zweite Hälfte September einzuberufen und noch immer keine Aussicht vorhanden ist, daß der schon so viele Monate fertige Wahlreformentwurf — welcher selbst den Mitgliedern der Rechts¬ sektion noch unbekannt ist — noch rechtzeitig der Sektion und dem Gemeinderate zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werde, damit der hohe Landtag noch in seiner Herbstsession dem Beschlusse des Steyrer Gemeinderates beitreten könne, drängt sich unwillkürlich der Gedanke auf, daß die Mehrheit des Ge¬ meinderates an einer Wahlreform kein Interesse mehr habe. Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Bürgermeister folgende Anfragen: 1. Ist der Herr Bürgermeister in der Lage mitzuteilen, warum der schon so lange fertige Wahlreformentwurf noch immer nicht dem Gemeinderate, bezw. dessen I. Sektion vorgelegt wurde. 2. Ist der Herr Bürgermeister bereit, in den nächsten Tagen die Rechtssektion zur Beratung des ohnehin schon fertigen Entwurfes einzuberufen. 3. Ist der Herr Bürgermeister bereit, die Beratung des Wahlreformentwurfes derart zu beschleunigen, daß der Gemeinde¬ rat noch vor Eröffnung des oberösterr. Landtages in die Lage kommt, die schon so lange fällige Reform zu beschließen. 4. Ist der Herr Bürgermeister bereit, die Verantwortung dafür zu tragen, wenn der Gemeinderat nicht rechtzeitig vor Er¬ öffnung der Landtagssession über die Wahlreform beschließen kann und dadurch die Reform auf ein weiteres Jahr verschleppt wird. 5. Was gedenkt der Herr Bürgermeister zu tun, damit die Steyrer Gemeinde=Wahlreform, wie schon oft versprochen, noch im heurigen Landtag beschlossen werden könne. Steyr, am 24. August 1911. Franz Tribrunner, Josef Wokral, Ludwig Binderberger. G. Dantlgraber, Geehrter Herr Bürgermeister! Im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Februar 1911 hat das Amt einen Entwurf einer Dienstinstruktion für die Mautner ausgearbeitet und in der Gemeinderatssitzung vom 28. April 1911 wurde über Antrag der 1. Sektion an der vor¬ her gültigen Dienstinstruktion in den §§ 8 und 12 der Dienst¬ instruktion für die Mautner Aenderungen bezw. Ergänzungen beschlossen. Mit diesem Beschluß sollte das Rechtsverhältnis zwischen Gefällsleiter und Mautner zugunsten der Letzteren verbessert werden. Dies ist jedoch nicht eingetreten, vielmehr ist das Rechts¬ verhältnis zwischen Gefällsleiter und Mautner nach dem Beschluß des Gemeinderates wieder verbösert worden. Die Gefertigten stellen sohin an den Herrn Bürgermeister folgende Anfragen: 1. Ist dem Herrn Bürgermeister bekannt, daß der Gefälls¬ leiter Jöbstl den Mautnern eine neue „Erklärung und Ange¬ lobung der Dienstestreue“ zur Unterschrift vorgelegt hat. 2. Ist dem Herrn Bürgermeister bekannt, daß diese neue „Erklärung und Angelobung der Dienstestreue“ weit härter, brutaler und drakonischer ist, als die alte, welche der Gemeinde¬ rat mit seinem Beschluß mildern wollte. 3. Ist dem Herrn Bürgermeister bekannt, daß die Unter¬ schrift der Mautner unter diese „Erklärung und Angelobung“ nur unter der Drohung mit der Entlassung erzwungen wurde. 4. Ist der Herr Bürgermeister bereit, darauf zu dringen, daß der Beschluß des Gemeinderates vom 28. April 1911 ein¬ gehalten werde, demnach den Mautnern eine Dienstinstruktion eingehändigt werde und diese „Erklärung und Angelobung“, die weder einen Arbeits= oder Dienstvertrag noch einen Diensteid zum Inhalte hat, beseitigt werde. 5. Ist der Herr Bürgermeister bereit, zu veranlassen, daß das Rechtsverhältnis zwischen Mautnern und Gesällsleiter da¬ durch geklärt werde, daß die Angelobung vom Dienstvertrag und der Dienstinstruktion getrennt werde und separate „Erklärungen“ und „Angelobungen“ unzulässig seien. 6. Ist endlich der Herr Bürgermeister bereit, dem Herrn Gefällsleiter Jöbstl begreiflich zu machen, daß er mit seiner den Mautnern zur Unterschrift und Stempelung vorgelegten „Er¬ klärung und Angelobung“ nicht im Sinne des Gemeinderats¬ beschlusses vom 28. April 1911 gehandelt habe und daß der Gemeinderat, indem er auf der Durchführung seines Beschlusses beharrt, verlangt, daß die nach dem Gemeinderatsbeschluß den Mautnern zur Unterschrift vorgelegte „Erklärung und Ange¬ lobung“ zurückgezogen und den Mautnern die hiefür eingehobene Stempelgebühr zurückgegeben werde. Steyr, am 24. August 1911. Franz Tribrunner, Josef Wokral, Gottlieb Dautlgraber, Ludwig Binderberger. Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß diese beiden Interpellationen in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zur Beantwortung gelangen werden. Weiters sei ein Antrag des Herrn G.=R. Friedrich Landsiedl, unterfertigt von mehreren Herren Gemeinde¬ räten, betreffs Veranstaltung einer Effekten=Lotterie zugunsten des Spitalbaufondes eingelangt. Dieser lautet: Eine Reihe von Korporationen, sowie einzelnen Wohl¬ täterinnen und Wohltätern haben durch Sammlungen, Veran¬ staltungen und Spenden ihre Heimat= und Nächstenliebe, ihren Gemeinsinn in edelster Weise betätigt und dem Spitalbaufonde namhafte Beträge zugeführt. Es erscheine mir unrecht, der geehrten Bewohnerschaft der Stadt allein die Kosten des Spitalbaues aufbringen lassen zu wollen. Die bisherige hochschätzbare Aufopferung derselben legt dem Gemeinderate die Verpflichtung auf, dem allgemeinen Wunsche nach baldigster Gereichung des Krankenhauses Rechnung zu tragen, sich den Bestrebungen der Bevölkerung anzuschließen und auch seinerseits zur Förderung des Spitalbaufondes - nach Möglichkeit ohne neuerliche Inanspruchnahme des Opfersinnes der Einheimischen — tatkräftigst beizutragen. In diesem Sinne beantrage ich: Der löbliche Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr wolle die Veranstaltung einer Effekten=Lotterie in größerem Maßstabe be¬ schließen und um deren Genehmigung beim hohen k. k. Finanz¬ Ministerium durch die Stadtgemeinde=Vorstehung einschreiten. Die benötigten Gewinste sind nach Möglichkeit bei Steyrer Ge¬ schäftsleuten anzukaufen. Steyr, am 23. August 1911. Friedrich Landsiedl. Otto Dunkl, Josef Huber jun., Wilhelm Denkmayr, Karl Wöhrer, Franz Lang, August Mitter, Paul Fendt, Franz Schwertfelner, Franz Kattner, Franz Aigner, Anton Kurz. Dieser Antrag wird der II. Sektion zur weiteren Behand¬ lung und Berichterstattung an den Gemeinderat überwiesen. Dem Herrn Bürgermeister wird sodann auf sein in der Sitzung vorgebrachtes Ansuchen hin ein Urlaub vom 14. bis 28. September l. J. gewährt. Mitteilungen. Der Herr Vorsitzende läßt durch Herrn Stadtrat Franz Gall folgende Mitteilungen erstatten: 1. Herr Karl Hörwertner, Hausbesitzer in Steyr, spricht im Namen aller am rechten Ennsufer wohnenden Parteien für den vom Gemeinderate der Stadt Steyr bewilligten und schon angebrachten Waschfloß den Dank aus. Zur Kenntnis genommen. — Z. 19.594/11. 2. Die Vorstehung der Bezirkskrankenkasse in Steyr dankt für die derselben bewilligte Subvention pro 1911 im Betrage von 100 K. — Zur Kenntnis. — Z. 21.492/11. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant jun. 1. Personalien: a) Ansuchen eines Sicherheitswachmannes um definitive An¬ tellung; b) Besetzung der ausgeschriebenen Kasseamtspraktikantenstelle. 2 Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechtsverleihungen. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Bericht des Stadtphysikates betreffend Heran¬ bildung von Pflegepersonen für Kranke und Wöchne¬ rinnen. Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, um über diesen Gegenstand noch weitere Gutachten einholen zu können. 4. Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider betreffend Regulierung des Ennsflusses. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juli l. J. ist dieser Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider bereits zur Verlesung gelangt und derselbe zur weiteren Be¬ handlung der 1. Sektion zugewiesen worden. Diese berichtet jetzt hierüber: Den gepflogenen Erhebungen zufolge erstreckt sich die der¬ zeitige Ennsregulierung in der Tat nur bis zur Neubrücke, bezw. ist in die derzeit in Ausführung begriffene Regulierung die Neubrücke als Endpunkt aufgenommen. Diese Begrenzung ist fragelos eine ganz willkürliche und es wäre offenbar natür¬ licher, wenn die Regulierung von Vornherein bis zur Stadt¬ grenze vorgenommen würde. Die Stadt hat fragelos ein Interesse daran, daß die Re¬ gulierung innerhalb ihres ganzen Gebietes erfolge und es dürfte für den Staat die verhältnismäßig kurze Strecke keine so wesent¬ liche Rolle spielen, als daß die Arbeiten nicht ohne Inanspruch¬ nahme der Stadt ausgeführt werden könnten. Es wird daher der Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die hohe Regierung zu ersuchen, die Regulierung der Enns auch an der Flußstrecke von der Neubrücke bis zur oberen Stadtgrenze, und zwar an beiden Ennsufern durchzuführen. 2. Den Reichsratsabgeordneten der Stadt Steyr zu er¬ uchen, bei der Regierung die geeigneten Schritte zur Durch¬ führung dieser Regulierung zu unternehmen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 19.265/11. 5. Amtsbericht betrefend Abänderung der Sonn¬ tagsruhevorschriften für die Friseure. Derselbe lautet: Die Genossenschaft der Friseure 2c. in Steyr strebt an, die Bewilligung zu erhalten, am Sonntag den 24. Dezember 1911 statt von 6 bis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr von 6 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags im Geschäfte tätig sein zu können.

3 Die Gehilfen haben sich hierüber zustimmend geäußert. Vor Vorlage des Ansuchens an die k. k. oberösterr. Statt¬ halterei hätte auch die Stadtgemeinde Steyr ihren Standpunkt zum Ausdrucke zu bringen. Steyr, am 9. August 1911. Der Stadtrat: Gall m. p. Der Sektionsbericht lautet: Mit Rücksicht auf die geltend gemachten Gründe und die zustimmende Aeußerung der Gehilfenschaft stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle das vorliegende Ansuchen der Ge¬ nossenschaft der Friseure befürworten. Einstimmig angenommen. — Z. 18.872 und 20.562/11. 6. Gesuch der Therese Duschl um Aufnahme in das hiesige Armenverpflegshaus gegen Erlag ihres Ver¬ mögens von 1000 K. Die Sektion beantragt hierüber: Der Gemeinderat wolle der Gesuchstellerin Therese Duschl die Aufnahme in das Armenverpflegshaus gegen Zahlung des Betrages per 1000 K in Gemäßheit des entworfenen Versor¬ gungsantrages bewilligen. Wird angenommen. — Z. 18.447/11. 7. Rekurs in Armenangelegenheit. Liegt vor ein Rekurs des Rudolf Baumann, Fabrikarbeiters in Steyr, da demselben mit Armenratsbeschluß der Fortbezug des Erziehungsbeitrages für das Kind Siegfried Baumann ver¬ weigert worden ist. Diesem Rekurse wird ausnahmsweise infolge der großen Bedürftigkeit des Rekurrenten in der Weise stattgegeben, daß demselben ein Unterstützungsbeitrag von monatlich 4 K auf die Z. 18.231/11. Dauer eines halben Jahres bewilligt wird. 8. Erhöhung der täglichen Verpflegsgebühren im hiesigen Krankenhause und Ansuchen der barmherzigen Schwestern um Erhöhung der mit ihnen vereinbarten Entschädigung für die Krankenverpflegung. Mit Eingabe vom 24. Oktober 1910 haben die ehrw. Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in St. Anna in Steyr um Erhöhung ihrer Gebühren von 1 K 20 h auf 1 K 32 h angesucht. Hierauf wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 16. Dezember 1910 beschlossen, die Gebühren der Schwestern nur dann von 1 K 20 h auf 1 K 32 h zu er¬ höhen, wenn der oberösterr. Landesausschuß das Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr, die Verpflegsgebühren für das Kranken¬ haus von 2 K auf 2 K 20%h festsetzen zu wollen, bewillige. Laut Erledigung dieses Ansuchens vom 7. Juni 1911 hat der oberösterr. Landesausschuß der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr die Erhöhung der täglichen Verpflegsgebühr der III. Klasse im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Steyr blos auf täglich 2 K 10 h von bisher 2 K bewilligt. Es liegen somit die Voraussetzungen für die Erhöhung der Verpflegsgebühr der den Pflegedienst versehenden Kranken¬ schwestern im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. De¬ zember 1910 nicht vor. Es wäre sonach umso untunlicher, dem Ansuchen der Schwestern stattzugeben, weil in diesem Falle die der Gemeinde zugestandene Erhöhung vollständig aufgezehrt werden würde. Um jedoch dem Ansuchen der Pflegeschwestern Rechnung zu tragen, stellt die I. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle den barmherzigen Schwestern eine Erhöhung der täglichen Verpflegsgebühr von bisher 1 K 20 n auf 1 K 25 k täglich bewilligen. Einstimmig angenommen. — Z. 27.038/10 u. Z. 16.027/11. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. August Mitter. 9. Kafsajournalsabschluß pro Juli 1911. Die Stadtbuchhaltung berichtet hierüber: 1911 1910 Differenz K 1 K 7 K 7 Einnahmen im Mo¬ nate Juli. 63.195 38 126.518 38 63.323 Hiezu Kassarest vom Vormonate 70.364 11 57.950 29 +12.413 82 Gesamt =Einnahmen im Monate Juli 33.559 49 184.468 67 50.909 18 Ausgaben im Mo¬ nate Juli 109•261 38 176.492 96 67.231 58 Kassarest für den Monat August 24.298 11 7.975 71 +16.322 40 Seit Jahresbeginn bis Ende Juli be¬ trugen: die Gesamteinnahmen 497.664 69 532.145 04 —34.480 35 die Gesamtausgaben. 473.366 58 524.169 33 —50.802 75 Dieser Kassajournalsabschluß wurde von den Herren Ge¬ meinderäten Kirchberger und Mitter geprüft und als richtig be¬ funden. Wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. Z. 20.307/11. 10. Subventionsansuchen. Ueber Antrag der Sektion wird der Gesellschaft der Musik¬ freunde in Steyr eine Subvention von 200 K für das Jahr 1911/12 bewilligt. — Z. 21.294/11. Die Ansuchen der Zentralleitung des Katholischen Schul¬ vereines für Oesterreich in Wien und des Lese= und Redevereines deutscher Hochschüler in Wien werden mangels an verfügbaren Mitteln abgelehnt. — Z. 20.314/11 und 18.859/11. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber jun. 11. Besetzung der ausgeschriebenen Baupolierstelle. Dieser Punkt wird in der vertraulichen Sitzung behandelt. 12. Ansuchen um Ueberlassung eines städtischen Grundes zu einem Lager= und Werkplatze. Hans Sperl, Steinmetzmeister in Steyr, ersucht um Ueber¬ lassung eines Teiles des städtischen Langholzlagerplatzes in der Gaswerkgasse zur Aufstellung einer Werkstätte. Die Sektion berichtet hierüber, daß eine weitere Ver¬ kleinerung des städt. Langholzlagerplatzes nicht zu empfehlen sei, es könnte jedoch eventuell ein geeigneter anderer Platz dem Ge¬ uchsteller vermietet werden. Auf Grund dessen stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle das vorliegende Ansuchen ablehnen. Wird angenommen. — Z 19.677/11. V. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Langoth. 13. Vergebung eines Interessenanteiles aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. Die Sektion beantragt hierüber: Ueber Vorschlag des städtischen Armenrates wäre die aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung erledigte Pfründe per jährlich 100 K dem Kompetenten Franz Panhuber zu verleihen. Einstimmig angenommen. — Z. 17.239/11. Nach Abwicklung der Tagesordnung ergreift Herr G.=R. Landsiedl das Wort und bemerkt, er habe einige Anre¬ gungen vorzubringen, die er auf Grund eines Reiseergebnisses geschöpft habe. Er sei kürzlich in Nürnberg gewesen und habe sich dort das germanische Nationalmuseum besichtigt. Bei dieser Samm¬ lung deutschen Gewerbefleißes und Kunst war ihm der Gedanke aufgetaucht, daß es wünschenswert wäre, wenn unseren hiesigen Gewerbetreibenden und Meistern in irgend einer Form Gelegen¬ heit geboten werden könnte, dort Anregungen sammeln zu können in kunstgewerblicher Richtung, sowie auf geschmackliche und künst¬ liche Ausgestaltungen ihrer Leistungen. Als Redner das Gewerbemuseum besuchte, fand er, daß jene Form der Künste auch auf Steyr übertragbar wäre, resp. um die Stadt Steyr und deren Gewerbetreibende auch nach aus¬ wärts hin konkurrenzfähig zu machen. In diesem Gewerbe¬ museum, was für Bayern bestimmt ist, seien Kunstwerke der Jetztzeit ausgestellt und habe Redner gestaunt, was Gewerbefleiß zuwege bringen kann. Im Anschlusse an das Nationalmuseum habe er sich, um sich für die Stadt Steyr und deren Gewerbetreibende nützlich zu zeigen, erkundigt, wieso es käme, daß die Gewerbetreibenden und Meister in Bayern es zustande bringen, derartige Leistungen zu¬ tage zu fördern. Da sei ihm die Auskunft zuteil geworden, daß in Nürnberg Meisterkurse abgehalten werden, welche zirka sechs Wochen dauern, und die von Professoren verschiedener Geschmacks¬ richtung geleitet werden, und welche aus verschiedenen Teilen Deutschlands herbeiberufen werden. Jene Meister, welche dann besonderes Interesse für das Kunstgewerbe zeigen, werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen, im Stilkenntnis und Kunst¬ sinn ausgebildet. Redner tritt dafür ein, daß man auch in Steyr eine ähn¬ liche Institution ins Leben rufen solle. Wenn man auch nicht in der Lage wäre, über mehrere Professoren verfügen zu können, so glaube er, daß sich auch ein solcher Kurs mit nur einer Lehr¬ kraft, welche in gewerblichen Angelegenheiten vertraut ist, ganz leicht durchführen ließe. Die Meister könnten sich, ohne hiezu gezwungen zu werden, zur Teilnahme an einem solchen Kurse elbst melden. Wenn in Steyr derartige Kurse eingeführt werden würden, könnte dies ein großer Vorteil hiezu sein, um dieselben nach außen hin konkurrenzfähig zu machen. Wenn dann im Anschlusse an diese Kurse Studienfahrten, und zwar speziell in jene Gegenden, wo derartige Gewerbe=Aus¬ stellungen sind, unternommen werden würden und die Meister, was sie theoretisch gehört haben, im Praktischen sehen könnten, wäre das wohl ein großer Vorteil für diese. Derartige Fahrten würden, weil dieselben der Förderung des Gewerbes dienen, be¬ deutend ermäßigt sein. Die Gewerbetreibenden könnten das, was sie auswärts gesehen haben, leicht für sich selbst verwenden, um odann in den verschiedenen Wettbewerben konkurrenzfähig zu werden. Außerdem wäre man in Steyr in der günstigen Lage einen Mann zu haben, welcher sich in solcher Richtung bereits öster schon betätigt hat und daher diese Sache in die Hand nehmen könnte. Redner habe bereits mit demselben Rücksprache zenommen und gefunden, daß derselbe ein Interesse hiefür zeige. Das Weitere hänge jetzt vom Gemeinderate ab, ob derselbe es für wert findet, daß diese Angelegenheit weiter verfolgt werde.

4 Auch habe Redner gefunden, daß in Nürnberg und Rothen¬ burg ob der Tauber das Gewerbe einen kolossalen Einfluß auf den Fremdenverkehr habe, dagegen dieser einen bedeutenden Ab¬ satz für die verschiedenen Erzeugnisse der dortigen Gewerbe¬ treibenden biete. Es zeige sich daher, daß es für Steyr von großer Wichtigkeit wäre, sich auf den Verkehr der Durchzugs¬ remden zu verlegen und diesen zu heben. Dann wäre zu berück¬ sichtigen, daß diese Durchzugsfremden die Stadt Steyr nicht als Sommerfrische besuchen, sondern wegen ihrer Sehenswürdigkeiten. Redner bemerkt, daß die Stadt Steyr es mit Rothenburg ob der Tauber in gewisser Beziehung ruhig aufnehmen könne und verweist hiebei auf den Stadtplatz mit seinen Patrizier¬ häusern und dessen Höfe, wie solche wohl keine andere Stadt so eicht aufzuweisen habe. Man müsse sich daher in Steyr auf die Hebung des Fremdenverkehrs verlegen und darnach trachten, den Fremden den Aufenthalt in Steyr so interessant und bequem als möglich zu machen. Es müßten jedoch in dieser Richtung vorher noch verschiedene Vorkehrungen getroffen werden. Er mache darauf aufmerksam, daß die Bemühungen, welche in diesen Gegenden in Deutschland gemacht werden, um Fremde hereinzubringen, von uns nicht einmal im hundertsten Teil er¬ reicht werden. Es sei kein Vergleich, was Deutschland in dieser Hinsicht bietet und wie es trachtet, den Fremden den Aufenthalt dort so bequem als möglich zu machen. Redner möchte auch in diesem Sinne eine Anregung vor¬ bringen. Wir haben in Steyr eine permanente Gewerbe=Aus¬ stellung und ein städtisches Museum, zwei Institute, welche ein wichtiges Moment für die Besichtigung der Stadt Steyr bilden. Man sollte darnach trachten, diese Museen den Fremden besser zugänglich zu machen und nicht, daß, wie es jetzt der Fall ist, dieselben geradezu brach liegen und in Vergessenheit geraten. Diese Museen sollten womöglich im Innern der Stadt unter¬ gebracht sein, und zwar in einem historischen Gebände. Redner meint, daß der geeignetste Platz hiezu der Inner¬ bergerstadel sei, nachdem man sowieso nicht wisse, was mit dem¬ selben anzufangen sei. Was eine Feuersgefahr anbelange, käme eine solche hier nicht in Betracht, da die Museen nur bei Tages¬ zeit besucht werden. Es könnte dann die Besichtigung dieser beiden Museen leicht mit einer solchen der verschiedenen Sehens¬ würdigkeiten der Stadt, wie z. B. des Rathauses mit dem städtischen Archiv, dem Rathaussaale, dem Rathausturme 2c., verbunden werden und zwar gegen Entrichtung eines Eintritts¬ geldes, was dann wiederum für die Stadtgemeinde Steyr eine ganz schöne Einnahme bedeuten würde. Redner denke sich dann die Sache so, daß im Meldeamte Blocks gegen Bezahlung aufliegen, welche sodann zur Besicht¬ gung dieser Sehenswürdigkeiten berechtigen. Ein Wachmann oder Gemeindediener hätte dann die Führung der Fremden mit ent¬ sprechenden Erklärungen und Erzählungen an dieselben zu über¬ nehmen. Redner betont nochmals, daß dies einen großen Vorteil für die Stadt Steyr bedeuten würde, nachdem auf diese Weise dem Fremden die Sehenswürdigkeiten der Stadt mehr erschlossen werden. Der Herr Vorsitzende stellt die Anfrage, ob sich die Herren Gemeinderäte für diese Sache interessieren und ob es wünschenswert sei, daß dieselbe weiter verfolgt werde. Herr G.=R. Kirchberger hält dafür, daß diese Ange¬ legenheit weiter verfolgt werde. Er macht darauf aufmerksam, daß in Steyr bereits eine Vereinigung besteht, die sich „Heimat¬ schutz“ nennt, und welche sich die Aufgabe gestellt hat, den Fremdenzuzug nach Steyr zu fördern Redner gibt noch bekannt, daß dieser Verein bei der Mitte September in Salzburg stattfindenden ersten Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz Steyr vertreten wird und den Mitgliedern dieses Kongresses Ansichten unserer Stadt nebst einer Reisekarte nach Steyr übergeben wird, um so auf Steyr auf¬ merksam zu machen. Es wäre daher wünschenswert, wenn man sich auch mit diesem Verein ins Einvernehmen setzen würde. Herr G.=R. Landsiedl teilt mit, daß er sich in diesen Angelegenheiten mit Herrn Professor Weber, welcher, wie schon erwähnt, die meisten Erfahrungen in gewerblicher Hinsicht habe, owie mit dem Herrn Kustos des städtischen Museums in Ver¬ bindung setzen werde. Der Herr Vorsitzende ersucht den Herrn G.=R. Land¬ siedl, er möge nach Unterredung mit diesen beiden Herren mit einem diesbezüglichen Antrag an den Gemeinderat herantreten. Herr G.=R. Landsiedl bemerkt noch, daß er sich dies¬ bezüglich auch mit dem Verein „Heimatschutz“ in Verbindung setzen werde. Herr G.=R. Wokral erklärt, daß er gegen die Aus¬ führungen des Herrn G.=R. Landsiedl im eigentlichen Sinne nichts einzuwenden habe, jedoch sei er der Ansicht, daß es vor¬ teilhafter gewesen wäre, wenn derartige Anregungen möglichst gleich in konkreten Anträgen vorgebracht werden würden. Er glaube, daß sich die Sache so kürzer machen ließe, denn bis es zu einem eigentlichen Antrage komme, könne die ganze Ange¬ legenheit leicht in Vergessenheit geraten. Herr G.=R. Landsiedl erwidert, er müsse diesen Aeuße¬ rungen des Herrn G.=R. Wokral widersprechen. Er habe diese Angelegenheit deshalb nur in Form einer Anregung vorge¬ bracht, weil er sich nicht dazu berechtigt gefühlt hat, vorher Ver¬ handlungen in dieser Sache zu führen, bevor nicht der Gemeinde¬ rat hiezu seine Zustimmung gegeben hat. Wenn er einen Antrag telle, müsse derselbe erst der Sektion zugewiesen werden und diese einen Beschluß fassen. Trotzdem sei er genötigt, vorerst auch den Gemeinderat über diese Angelegenheit zu informieren. Er habe es daher für wichtiger gehalten, die Sache vorher zur Sprache zu bringen, weil bei der Einreichung des Antrages nicht Gelegenheit geboten ist, etwas zur Begründung desselben vorzu¬ bringen, sondern könne er erst bei Erledigung der Tagesordnung in der nächsten Gemeinderatssitzung hierüber sprechen. Der Vor¬ gang bliebe daher der gleiche. Die Arbeit liege nicht im Antrag as solchen, sondern in wirklicher Arbeit. Mit Antrag stellen allein sei noch nicht alles getan. Herr G.=R. Tribrunner teilt mit, daß in letzter Zeit wiederholt unter der Bevölkerung Klage geführt wird, daß die Frage der Erbauung eines neuen Krankenhauses einen so schleppenden Gang nehme. Trotzdem im letzten Jahre so viele Feste zur Förderung des Krankenhausbaues veranstaltet worden sind und auch sonstige größere Spenden einliefen, habe der Ge¬ meinderat schon lange nichts mehr unternommen, was die Oeffent¬ lichkeit gesehen hätte, nachdem dieselbe ein ganz besonderes In¬ teresse für die Spitalbaufrage habe. Weiters wäre es wünschens¬ wert zu wissen, welches Ergebnis die Wasserfrage gehabt habe, über welche auch schon lange nichts mehr gesprochen worden ist. Er ersuche deshalb den Herrn Bürgermeister, das Spitalbau¬ komitee zu einer Sitzung einzuberufen, damit man wisse, wie weit die Sache eigentlich gediehen sei. Herr G.=R. Wokral bemerkt, daß die Ratsprotokolle immer äußerst spät in die Hände der Herren Gemeinderäte ge¬ langen, und zwar erst dann, wenn dieselben bereits im „Steyrer Tagblatt“ veröffentlicht worden sind und man daher gezwungen sei, diese Protokolle ratenweise lesen zu müssen. Er ersuche des¬ halb den Herrn Bürgermeister, dahin zu wirken, daß in Hin¬ kunft die Ratsprotokolle vorerst in die Hände der Herren Ge¬ meinderäte gelangen und dann erst in der Zeitung veröffentlicht werden sollen. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß er in beiden An¬ gelegenheiten das Nötige veranlassen werde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um 4 Uhr 10 Min. nachmittags.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag, den 28. August 1911. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sekt. Obmann Herr G. R. Dr. Harant jun. 1. Personalien. a) Ansuchen eines Sicherheitswachmannes um definitive Anstellung. Es liegt vor eine Eingabe des städt. PolizeiInspektorates betr. definitive Anstellung des bisher provisorischen Wachmannes Josef Finner. Die Sektion berichtet hierüber: Mit Rücksicht auf die zufriedenstellende Ablegung des Probejahres und die mit gutem Erfolge bestandene vorgeschriebene Prüfung stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle den provisorischen

Sicherheitswachmann Josef Finner definitiv als städt. Sicherheitswachmann unter Einreihung in die I. Gehaltsstufe mit einem Jahresgehalte von 900 K und einer Aktivitätszulage von 270 K bestellen. Wird einstimmig angenommen.- Zl. 190/V.P. b) Besetzung der ausgeschriebenen Kassaamtspraktikantenstelle. In der Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni l. J. wurde beschlossen, infolge Pensionierung des städt. Hauptkassiers Johann Paarfüsser eine Praktikantenstelle auszuschreiben. Es haben sich um diese Stelle 7 Kompetenten beworben und zwar: 1. Josef Köppl zuständig nach Spitz, Bez. Krems, 2. Otto Heindl, zust. nach Steyr, 3. Johann Glinz zust. nach Steyr, 4. Gottfried Petz, zust. nach Kallham, 5. Franz Heindl zust. nach St. Ulrich, 6. Rudolf Markut zust. nach Steyr, 7. Josef Weinhauser zust. nach Steyr. Der Sekt. Berichtet lautet: Bei Prüfung der Gesuche mußten die

Gesuche sub 1 und 2 mangels der vorgeschriebenen Vorraussetzungen von vornherein ausgeschieden werden. Die Sektion glaubte im Übrigen, in erster Linie solche Kompetenten berücksichtigen zu sollen, welche nach Steyr zuständig sind. Unter dieser Voraussetzung hätten die Bewerber Gottfried Petz und Franz Heindl gleichfalls auszuscheiden. Von den drei übrigen Bewerbern ist nach den gepflogenen Erhebungen Johann Glinz kränklich worauf auch die in den Schulzeugnissen bestätigten Versäumnisse von Unterrichtsstunden verweisen. Von den beiden Bewerbern Rudolf Markut und Josef Weinhauser schien der Sektion das Übergewicht dem Bewerber Rudolf Markut, Sohn des hiesigen langjährigen verdienten Oberlehrers und Schulleiters Herrn Josef Markut, zuzukommen, für den der höhere Bildungsgang, das reifere Alter und der Umstand spricht, daß er bereits militärfrei ist. Die I. Sektion stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle die ausgeschriebene Stelle dem Bewerber Rudolf Markut verleihen.

Herr G.R. Mitter kann sich mit dem Sekt. Antrag nicht einverstanden erklären, und stellt den Gegenantrag, diese Praktikantenstelle dem Bewerber Josef Weinhauser zu verleihen, nachdem derselbe allen Anforderungen entspreche, und derselbe außerdem an einem Leiden laboriere welches denselben vom Militärdienste befreie, ihn jedoch an der Ausübung eines Berufes nicht im Mindesten behindere. Er bittet nochmals, denselben zu akzeptieren. Herr G.R. Lang tritt ebenfalls dafür ein, diese Stelle dem Kompetenten Weinhauser zu verleihen und zwar infolge seiner genossenen Schulbildung, seines jugendlichen Alters und wegen seiner Kenntnisse im Bankfache. In Bezug auf den Kompetenten Markut glaube er, daß die Technik, welcher dieser noch absolviert hat, für das Kassewesen wenig Wert habe. Außerdem stehe derselbe bereits im Alter von 33 Jahren und war sein früherer Beruf Sänger, er glaube deshalb, daß sich derselbe schwer in diesen Beruf hineinfinden werde. Er schließt sich dem Antrag des Herrn G.R. Mitter an.

Herr G. R. Langoth erwidert auf die Ausführungen des Herrn G.R. Lang, daß er wohl keine Ursache habe gegen Weinhauser zu stimmen, nachdem er den gestellten Bedingungen vollkommen entspreche. Jedoch müsse er die vorhin gefallenen Mutmaßungen über Markut zurückweisen. Derselbe habe durch Krankheit seinen vorigen Beruf als Sänger vollkommen aufgeben müssen, und müsse sich deshalb jetzt um einen anderen umsehen, und deshalb habe sich derselbe um die ausgeschriebenen Praktikantenstelle beworben. Er sei überzeugt, daß Markut, falls ihm die Stelle verliehen werden sollte, gewiß sich redliche Mühe geben werde, allen an ihn gestellten Anforderungen nachzukommen, und meint er, daß man den Sekt. Antrag ruhig annehmen könne. Der Herr Referent bemerkt, daß er weder gegen den einen noch gegen den anderen Bewerber etwas einzuwenden habe. Jedoch sei von einem der Herrn Vorredner hervorgehoben worden, daß der Kompetent Weinhauser auch im Bankfache versiert sei, was jedoch laut dessen Offert nicht zutreffe, und scheint hier eine Verwechslung mit einem anderen

Kompetenten vorzuliegen. Außerdem erklärt Weinhauser in seinem Gesuch, daß er einen PrivatUnterricht in Handelsfächer genossen habe, worüber derselbe jedoch kein Zeugnis beigeschlossen hat, dahe man nicht weiß, wie weit derselbe diesem Unterrichte beigewohnt hat. Im Übrigen scheint sich bei Markut das Bedenken hauptsächlich darauf zu richten, daß derselbe für die Besetzung der Stelle zu alt sei. Jedoch glaube er, daß dessen Alter von 33 Jahren für die Verleihung nicht maßgebend sei und daß die Befürchtungen, derselbe werde den Anforderungen, die an ihn gestellt werden nicht entsprechen, kaum zutreffen werden. Gerade bei Weinhauser wäre infolge seines jugendlichen Alters zu befürchten, daß er den gestellten Voraussetzungen nicht entspricht dagegen Markut, welcher sich bereits in einem gesetzteren Alter sich befindet, reifer denkt als der andere. Er bittet ebenfalls um Aufrechthaltung des Sekt. Antrages. Oberngruber Herr G. R. Kirchberger schließt sich den Ausführungen des Herrn Referenten an und bemerkt daß es auch in Bezug auf das gesellschaftliche Leben in Steyr von Wert sei, wenn dem Kom-

petenten Markut diese Stelle verliehen werde. Außerdem könne derselbe später auch infolge seiner technischen Vorbildung im städt. Bauamte verwendet werden. Herr G. R. Landsidl stellt die Anfrage, an welchem Leiden der Kompetent Weinhauser laboriert, nachdem laut dem Berichte der Sektion ein Gesuchsteller an einer Krankheit leide infolgedessen derselbe überhaupt nicht in Berücksichtigung gezogen werden konnte. Es könne daher auch bei Weinhauser der Fall sein, daß er infolge seiner Krankheit den Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Herr G. R. Aigner wirft die Frage auf, warum in dieser Ausschreibung nicht eine Altersgrenze festgesetzt worden ist. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß eine solche vor Ausschreibung der Stelle nicht bestimmt worden ist. Herr G. R. Aigner bemerkt, daß hiedurch den Gesuchstellern ein weites Feld geboten ist zur Einreichung für derlei Stellen und halte er dies

keineswegs für gut. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß im Gemeindestatute hierüber keine Bestimmungen enthalten seien. Man nehme lediglich eine Altersgrenze von 40 Jahren an weil dieses Alter bei Staatsanstellungen die äußerste Grenze bilde. Herr G. R. Aigner erwidert, daß in der Ausschreibung der Baupolierstelle eine Altersgrenze festgesetzt war, und frage er an, warum hier ein Unterschied gemacht wurde. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß es ein Beschluß des Gemeinderates gewesen ist, bei de Baupolierstelle-Ausschreibung eine Altersgrenze festzusetzen. Der Herr Reherent erwidert auf die Anfrage des Herrn G.R. Landsiedl, daß von einer Krankheit des Weinhauser überhaupt sich keine Rede sei. Es handle eben hier nur um ein Leiden, wonach derselbe voraussichtlich militärfrei sei. Herr G.R. Tribrunner unterstützt den Antrag des Herrn G. R. Mitter. Herr G.R. Landsiedl tritt für eine Abstimmung mittels Stimmzetteln ein, um

eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Nachdem sich die Herrn Gemeinderäte mit diesem Antrage einverstanden erklärt haben werden die Herrn G.R. Langoth und Tribrunner zu Stimmenzählern gewählt. Nach erfolgter Abstimmung wird der Sekt. Antrag, die Kassaamtspraktikantenstelle dem Kompelenten Rudoll Markut zu verleihen und Majorität angenommen. Zl. 137/V.P., und der Antrag des Herrn G. R. Mitter abgelehnt. 2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechtsverleihungen. a.) Es liegt vor ein Gesuch des Ludwig Horvath, Partieführer in der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft in Steyr um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr behufs Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft. Die Sektion berichtet: Der Gesuchsteller

hat durch das Dekret der k. k. o.ö. Statthalterei vom 11/4 1911, Zl. 5784/II den Nachweis der erfolgten Entlassung aus dem ungarischen Staatsangehörigkeits-Verbande und der Erwerbung der österr. Staatsbürgerschaft erbracht und es wird daher beantragt: Der Gemeinderat wolle den Gesuchsteller Ludwig Horvath definitiv in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Berichtigung der mit G. R. Beschluß v. 15/7 1910 vorgesehenen Aufnahmsgebühr von 30 K aufnehmen. Einstimmig angenommen. Z. 19754/11. b.) Joseh Bögl, Visitierer in der österr. Waffen fabrik bittet um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe. In Würdigung der geltend gemachten Gründe, insbesonders der 30 jährigen Zugehörigkeit des Gesuchstellers zum Bürgerkorps, stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat geruhe, dem Josel Bögl das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Entrichtung einer Taxe von 20 K zu verleihen.

Herr G.R. Dantlgraber kann sich mit dem Sekt. Antrage insoferne nicht einverstanden erklären, da es nicht gerechtfertigt erscheint, daß von diesem Gesuchsteller eine Taxe gefordert wird, nachdem ein diesbezüglicher Gemeinderatsbeschluß darauf hinweist, daß die Verleihung des Bürgerrechtes eine Anerkennung für denjenigen sei, welcher 25 Jahre bei der Feuerwehr oder beim Bürgerkorps war. Es müsse § 5 der Gemeindestatuten für sämtliche Gesuchsteller gleichgehalten werden. Er stellt den Antrag, dem Gesuchsteller das Bürgerrecht taxfrei zu verleihen. Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß sich in einer solchen Angelegenheit bereits in der letzten G. R. Sitzung eine lebhafte Debatte entsponnen habe. Im Weiteren zitiert er einige Punkte aus dem G.R. Beschluß von 3. April 1908, wonach für die taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes eine verdienstvolle Tätigkeit um die Stadt Steyr z.B. bei der Bürgergarde oder Feuerwehr gefordert wird. Dies treffe jedoch bei dem Gesuchsteller nicht

zu. Derselbe verweist nur auf eine Tätigkeit bei dem Bürgerkorps, ohne eigentlich etwaige erworbene Verdienste anzuführen. Immerhin habe sich die Sektion so weit entschlossen, demselben das Bürgerrecht gegen Erlag einer Taxe zu verleihen. Was die Entrichtung einer Taxe anbelange stehe die Sektion auf den Standpunkt, im Allgemeinen auf eine solche nicht zu verzichten, und zwar in der Weise, wie es im Gemeindestatute vorgesehen ist, nachdem er glaube, daß die Gesuchsteller in der Lage sind, eine solche geringe Taxe zu entrichten. Herr G. R. Landsidl ist ebenfalls dieser Ansicht und bemerkt noch, daß man auf das Wort, "Verdienste" besonderen Nachdruck legen sollte, denn es handle sich nicht nur darum, 25 Jahre bei der Feuerwehr oder beim Bürgerkorps zu sein, sondern der Gesuchsteller müsse in diesen Vereinen etwas Besonderes geleistet haben. Herr G. R. Tribrunner erwähnt, daß in letzterer Zeit einer Reihe von Gesuchstellern, welche beim Bürgerkorps oder Feuerwehr

sind, auch ohne Nachweis von besonderen Verdiensten das Bürgerrecht mit Nachsicht der Taxe verliehen worden ist. Es müsse jetzt sehr merkwürdig erscheinen wenn von diesem Gesuchsteller die Entrichtung einer Taxe verlangt werden würde. Er trete dafür ein, daß demselben das Bürgerrecht taxfrei verliehen werde. Herr G.R. Ortler unterstützt den Antrag des Herrn G.R. Dantlgraber. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R. Dantlgraber dem Josef Bögl das Bürgerrecht der Stadt Steyr taxfrei zu verleihen mit Majorität und der weitergehende Antrag der Sektion einstimmig angenommen. Zl. 18733/11. 2.) Es liegt vor ein Gesuch des Johann Vagl, Werkzeugschlossers in der Waffenfabrik um taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Mit Rücksicht auf die geltend gemachten

Gründe, insbesonders die 30 jährige Zugehörigkeit des Gesuchstellers zur freiwilligen WaffenfabriksFeuerwehr stellt die Sektion den Antrag: Es wolle dem Johann Vagl das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen eine Taxe von 30 K verliehen werden. Herr G.R. Tribrunner tritt auch bei diesem Gesuchsteller für eine taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes ein. Er würde gewiß nicht gegen den Sekt. Antrag stimmen, wenn über die zuvor Frage der Einhebung von Tagen ein allgemein geltender Beschluß gefaßt worden wäre, und nicht, daß man bei den Gesuchstellern hierin Unter schiede mache. Der Herr Referent beruft sich hiebei auf das bezügliche Gemeindestatut, welches im Allgemeinen die Einhebung einer Taxe vorschreibe, und nur aus ganz berücksichtigungswerten Gründen eine solche erlassen werden könnte. Solche Gründe treffen jedoch bei diesem Gesuchsteller nicht zu. Er bemerkt noch, daß, wenn in letzterer Zeit verschiedenen Gesuchstellern das Bürgerrech taxfrei verliehen worden ist, dies auf Grund ihrer Bedürftigkeit geschehen ist, und glaubt er

daß dies wohl gerechtfertigt gewesen sei. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag des Herrn G. R. Tribrunner abgelehnt, und der Sekt. Antrag mit Majorität angenommen. d) Rupert Berger, Spänglergehilfe in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe. Der Gesuchsteller Rupert Berger ist durch Abstammung, also seit seiner im Jahre 1858 erfolgten Geburt nach Steyr heimatzuständig. Er gehört seit 10 Jahren dem Verbande der freiw. Feuerwehr an, und ist, was besonders ins Gewicht fällt, nach dem Zeugnisse der Firma Faatz seit dem Jahre 1878, also seit mehr als 30 Jahren ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Mit Rücksicht auf diese Gründe stellt die I. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Entrichtung einer Taxe per 40 K verleihen. Wird einstimmg angenommen. Zl. 20380/11.

3. Besetzung der ausgeschriebenen Baupolierstelle. Die III. Sektion berichtet hierüber: Über Bericht des Bauamtes v. 30. Juli betreffend die infolge Krankheit und dz. Dienstuntauglichkeit des städt. Baupoliers Josef Bergmayr notwendig gewordene prov. Anstellung eines neuen Maurerpoliers, hat die Sektion beraten und die Ausschreibung dieser Stelle beschlossen. Auf diese Ausschreibung hin, haben sich 21 Bewerber gemeldet. Davon konnten 11 Ansuchen teils aus Mangel an Belegen teils wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Altersgrenze nicht in Betracht gezogen werden. Die Sektion hat sich nach reiflicher Überlegung und genauer Prüfung der theoretischen und praktischen Vorbildung der Gesuchsteller, sowie nach mehrseitig eingezogenen Erkundigungen, einhellig entschlossen, für die ausgeschriebene Stelle eines städt. prov. Baupoliers den Petenten Hans Thurner als den voraussichtlich Geeignetsten zu empfehlen und in Vorschlag zu bringen. Der Gesuchsteller entspricht vollkommen den Bedingungen der Ausschreibung. Dieser Posten ist nur ein provisorischer und ist keine Verpflichtung einer definitiven Anstellung damit verbunden.

Nach § 13 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr ist für die Bestellung von Beamten und Dienern die I. Sektion kompetent, es geht daher dieser Akt an dieselbe, zur Vorlage an den Gemeinderat weiter. In Würdigung der im vorstehenden Vorschlage der II. Sektion geltend gemachten Gründe stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle die Stelle eines städt. Baupoliers im Sinne der Ausschreibung provisorisch dem Bewerber Haus Thurner verleihen. Einstimmig angenommen.- Zl. 197/V.P. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatgesetznovelle v. 5/12 1896, R.G.Bl. 222 werden beantragt: Johann Andraschko samt Frau und 1 Kind Susanne Ecker Franz Geiblinger Joseh Hüttl

Karl Krieglstein Josef Kopitz samt Frau und 1 Kind Johann Lederer Anton Leitgeb Alois Lichtenberger Barbara Pfaller Der Herr Referent stellt namens der Sektion den Antrag auf Aufnahme der vorgenannten Parteien in den Gemeindeverband von Steyr. Wird einstimmg angenommen. Zur Abweisung werden beantragt: 1. Maria Vogl, Wäscherin, da dieselbe für ihre beiden Kinder einen Erziehungsbeitrag von 12 K monatlich seit dem Jahre 1901 von der Heimatsgemeine bezieht, und somit der öffentlichen Armenversorgung anheimgefallen ist. 2. Therese Krebs, Kindsfrau da ein ununterbrochener vorhergehender Aufenthalt in Steyr nicht vorliegt. Dieselben haben daher den Bestimmungen des § 2 der Heimatgesetznovelle v. 5/12 1896

nicht entsprochen. Wird angenommen. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Der Schriftführer:

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