Ratsprotokoll vom 25. August 1911

zu. Derselbe verweist nur auf eine Tätigkeit bei dem Bürgerkorps, ohne eigentlich etwaige erworbene Verdienste anzuführen. Immerhin habe sich die Sektion so weit entschlossen, demselben das Bürgerrecht gegen Erlag einer Taxe zu verleihen. Was die Entrichtung einer Taxe anbelange stehe die Sektion auf den Standpunkt, im Allgemeinen auf eine solche nicht zu verzichten, und zwar in der Weise, wie es im Gemeindestatute vorgesehen ist, nachdem er glaube, daß die Gesuchsteller in der Lage sind, eine solche geringe Taxe zu entrichten. Herr G. R. Landsidl ist ebenfalls dieser Ansicht und bemerkt noch, daß man auf das Wort, "Verdienste" besonderen Nachdruck legen sollte, denn es handle sich nicht nur darum, 25 Jahre bei der Feuerwehr oder beim Bürgerkorps zu sein, sondern der Gesuchsteller müsse in diesen Vereinen etwas Besonderes geleistet haben. Herr G. R. Tribrunner erwähnt, daß in letzterer Zeit einer Reihe von Gesuchstellern, welche beim Bürgerkorps oder Feuerwehr

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