Ratsprotokoll vom 25. August 1911

keineswegs für gut. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß im Gemeindestatute hierüber keine Bestimmungen enthalten seien. Man nehme lediglich eine Altersgrenze von 40 Jahren an weil dieses Alter bei Staatsanstellungen die äußerste Grenze bilde. Herr G. R. Aigner erwidert, daß in der Ausschreibung der Baupolierstelle eine Altersgrenze festgesetzt war, und frage er an, warum hier ein Unterschied gemacht wurde. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß es ein Beschluß des Gemeinderates gewesen ist, bei de Baupolierstelle-Ausschreibung eine Altersgrenze festzusetzen. Der Herr Reherent erwidert auf die Anfrage des Herrn G.R. Landsiedl, daß von einer Krankheit des Weinhauser überhaupt sich keine Rede sei. Es handle eben hier nur um ein Leiden, wonach derselbe voraussichtlich militärfrei sei. Herr G.R. Tribrunner unterstützt den Antrag des Herrn G. R. Mitter. Herr G.R. Landsiedl tritt für eine Abstimmung mittels Stimmzetteln ein, um

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