Ratsprotokoll vom 21. Juli 1911

städtischen Schulen bei zum Teile sicher vermehrter Arbeitsleistung im Verhältnisse nicht höher bemessen als für den Diener der Realschule. Was das Begehren um eine Amtskleidung anbelangt, so ist darauf zu verweisen, daß eine solche bei der Bestellung weder dem Realschuldiener noch den übrigen städtischen Schuldienern zugesichert wurde, daß sich bisher offenbar das Bedürfnis nach einer Amtskleidung nicht fühlbar gemacht hat, und eine solche für einen Schuldiener umso entbehrlicher erscheint als er in seiner Stellung kaum in die Lage kommt im Verkehre mit Parteien den Charakter einer Amtsperson zu dokumentieren. Die I. Sektion stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle das vorliegende Ansuchen als unbegründet abweisen. Herr G.R. Stephan stellt die Anfrage ob die Beistellung von Reinigungs-Requisiten für sämtliche städt. Schulen gleichgehalten wird. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage.

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