Ratsprotokoll vom 21. Juli 1911

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 21. Juli 1911. Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung Dienstag, den 18. Juli, 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalien. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechts=Ver¬ leihungen. 3. (Vertraulich.) Erhöhung der Remuneration des Forst¬ aufsichtsorganes der Gemeinde. 4. Antrag des Herrn G.=R. Kirchberger um Einsetzung einer Kommission zum Studium der Gemeinde=Verwaltung. 5. Rekurs in Armenangelegenheit. 6. Authentische Interpretation des Gesetzes betreffend Quar¬ tiergelder für Lehrpersonen. 7. Amtsbericht betreffend die Sonntagsruhe im Warenver¬ kaufe der Fleischselcher. 8. Ansuchen des Herrn Matthias Kern um Aufnahme in das Armenverpflegshaus gegen Zahlung eines Kapitales von 4000 K. II. Sektion. (Sektionssitzung Montag, den 17. Juli, 3 Uhr nachmittags.) Tages=Ordnung: 9. Kassajournalabschluß pro Juni 1911. 10. Beschlußfassung wegen Deckung der Kosten des Zubaues zur Jägerkaserne. 11. Beitragsleistung zur Versicherung des unteren Schiff¬ weges. 12. Spendengesuche III. Sektion (Sektionssitzung Mittwoch, den 19. Juli, 3 Uhr nachmittags.) 13. Ansuchen eines Hausbesitzers um Gewährung einer Entschädigung für die Abtretung eines verbauten Grundes zur Straßenerweiterung. 14. Ansuchen um Ueberlassung der Industriehalle für eine am 18 August 1911 abzuhaltende festliche Veranstaltung. IV. Sektion. (Sektionssitzung Mittwoch, den 19. Juli, 4 Uhr nachmittags. 15. Armenlernmittelbeschaffung pro 1911/12. 16. Eingabe der hiesigen Volksschulen um Erhöhung des Lehrmittel= und Schülerbibliothekspauschales. 17. Aenderung des bisherigen Verteilungsmodus der Emil Gschaider'schen Stiftungsinteressen. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Gustav Stalzer. Vor¬ sitzender=Stellvertreter: Herr Vize=Bürgermeister Julius Gschaider. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Ludwig Binderberger, Wilhelm Denkmayr, Paul Fendt, Dr. Karl Harant jun., Josef Huber jun., Franz Kattner, Franz Kirchberger, Anton Kurz, Friedrich Landsiedl, Franz Lang, Josef Langoth, August Mitter, Franz Nothhaft, Karl Oberngruber, Viktor Ortler, Franz Schwert¬ felner, Emil Stephan, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städtischer Diurnist Gustav Wania. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Gottlieb Dautlgraber, Otto Dunkl, Leopold Erb und Leopold Haller. Beurlaubt ist Herr G.=R. Anton Sighart. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinderäte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt die Sitzung um 3 Uhr 5 Min. nachmittags für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ meinderäte Dr. Karl Harant jun. und Josef Huber jun. gewählt. Der Herr Bürgermeister erstattet hierauf folgende Dankeskundgebung: Ich beehre mich, dem Gemeinderate die Mitteilung zu machen, daß das Resultat des von einem geehrten Damenkomitee, mit den Damen Frau Altbürgermeister Lang und Frau Notar Schön an der Spitze, am 11. Juni l. J. zugunsten des Spital¬ baufondes veranstalteten Frühlingsfestes ein glänzendes war und mir persönlich von beiden genannten Damen das Reinerträgnis desselben im Betrage von 7595 K 96 k übergeben wurde. Es gereicht mir zur angenehmen Aufgabe, den beiden Damen, dem Komitee und Allen, welche zum Gelingen dieses schönen Festes beigetragen haben, den verbindlichsten Dank hier in öffentlicher Sitzung auszusprechen und ersuche ich die Herren Gemeinderäte, durch Erheben von den Sitzen den gleichen Dank zum Ausdrucke zu bringen. (Geschieht.) Mitteilungen. Der Herr Bürgermeister läßt sodann durch Herrn Stadtrat Franz Gall folgende Mitteilungen erstatten: 1. Der Reservisten=Spar= und Unterstützungsverein in Steyr ladet den Gemeinderat der Stadt Steyr zu dessen am 6. August 1911 stattfindenden 30. Gründungsfeste ein. — Zur Kenntnis. — Z. 19.266/11. 2. Der Hilfsausschuß für die Stadt Winterberg dankt für die zugunsten der dortigen Ueberschwemmten übermittelte Spende von 10 K. — Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 18.900/11. 3. Der Taubstummen=Unterstützungs=Verein in Linz spricht seinen Dank aus für die demselben zugewiesene Spende von 10 K. — Zur Kenntnis genommen. — Z. 18.718/11. 4. Der Ruderverein „Germanen“ in Steyr übermittelt seinen Dank für die demselben bewilligte Spende von 100 K. Zur Kenntnis. — Z. 18.510/11. 5. Der städtische Kassendirektor i. P. Herr Johann Paar¬ fusser dankt für die bewilligte Versetzung in den dauernden Ruhe¬ stand sowie für seine Ernennung zum Kassendirektor. — Wird zur Kenntnis genommen. Der Herr Vorsitzende teilt sodann mit, daß ein An¬ trag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider, unter¬ fertigt von mehreren Herren Gemeinderäten, vorliege, welcher lautet: Nachdem es sich herausgestellt hat, daß die Regulierung der Enns nur von der Mündung bis zur Neubrücke in Steyr geplant ist und infolge dessen die Ufer von der Neubrücke bis zur oberen Stadtgrenze in diese Regulierung nicht einbezogen sein sollen, stellt der Gefertigte den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die hohe Regierung zu ersuchen, die Regulierung der Enns auch an der Flußstrecke von der Neubrücke bis zur oberen Stadtgrenze, und zwar an beiden Ennsufern durchzuführen. 2. Den Reichsratsabgeordneten der Stadt Steyr zu er¬ suchen, bei der Regierung die geeigneten Schritte zur Durch¬ führung dieser Regulierung zu unternehmen. Steyr, am 17. Juni 1911. Julius Gschaider. Dr. Harant, Franz Kattner, Karl Oberngruber, Paul Fendt, August Mitter, Josef Langoth, Franz Kirchberger, Franz Aigner, Josef Huber jun., Franz Lang, Gottlieb Dantlgraber, Wilhelm Denkmayr, Emil Stephan. Friedrich Landsiedl, Karl Wöhrer, Dieser Antrag wird der I. Sektion zur weiteren Behand¬ lung und Beschlußfassung überwiesen. — Z. 19.265/11. Ein weiterer Antrag sei von Herrn G.=R. Wokral, ver¬ sehen mit den Unterschriften von mehreren Herren Gemeinde¬ räten, eingelangt.

2 Derselbe lautet: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! In Erwägung der Tatsache, daß die Volksschulen der Stadt Steyr eine Ueberfüllung mit Kindern aufweisen, die zu pädagogischen wie auch hygienischen Bedenken Anlaß gibt, stellt der Gefertigte den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, der Frage der Erbauung einer neuen Volksschule näher zu treten und beauftrage die II. und III. Sektion, geeignete Anträge zu unterbreiten. Zur Begründung des Antrages erlaubt sich der Gefertigte darauf hinzuweisen, daß einzelne Klassen der Volksschulen mit 80 bis 89 Schülern besetzt sind, obwohl die Räumlichkeiten kaum zur Unterbringung von 50 bis 60 Schülern geeignet erscheinen. Daß die einzelnen Volksschulen überfüllt sind, beweist ferner die Tatsache, daß zu Beginn des Schuljahres 1910/11 für die fünf Volksschulen der Stadt 1043 Knaben und 1011 Mädchen, zusammen 2054 Schüler gemeldet waren, so daß auf eine Schule im Durchschnitt 411 und auf eine Klasse 82 Schüler entfallen. Es wird unter diesen Umständen jedem einsichtigen Menschen klar sein, daß der Bau einer neuen Volksschule eine zwingende Notwendigkeit ist, die nicht länger hinausgeschoben werden kann, zumal darunter nicht nur die Kinder, sondern auch die Lehr¬ kräfte und der ganze Unterricht empfindlich leiden. Steyr, am 20. Juli 1911. Josef Wokral. Wird der II. und III. Sektion zur weiteren Behandlung und Berichterstattung an den Gemeinderat zugeteilt. — Z. 19.264/11. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant jun. 1. Personalien. 2. Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechts¬ verleihungen. 3. Erhöhung der Remuneration des Forstaufsichts¬ organes der Gemeinde. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 4. Antrag des Herrn G.=R. Kirchberger um Ein¬ setzung einer Kommission zum Studium der Gemeinde¬ verwaltung. Dieser lautet: An den Gemeinderat tritt in kürzerer Zeit die Aufgabe heran, das Präliminare des Stadthaushaltes aufzustellen. Nachdem der Gemeinderat aus fast durchwegs neuen Mit¬ gliedern besteht, welche sich in der kurzen Zeit ihres Wirkens noch nicht so eingehend mit dem Verwaltungs=Apparate vertraut machen konnten, zur Aufstellung des Präliminares jedoch eine gründliche Kenntnis sämtlicher den Stadthaushalt berührenden Fragen notwendig ist, so stelle ich den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: Es wolle eine Kommission aus Mitgliedern sämtlicher Sektionen eingesetzt werden, welche sich mit dem Studium der Gemeindeverwaltung auf allen Gebieten zu befassen hat. Die Kommission hat den hierüber zu verfassenden Bericht ehemöglichst zu erstatten und eventuell auf die Vereinfachung der Geschäftsgebarung 2c. abzielende Anträge seinerzeit vorzubringen. Steyr, am 20. Juni 1911. Franz Kirchberger. Der Sektionsbericht hierüber lautet: Die Erstellung eines möglichst genauen und sorgfältigen Präliminares gehört fragelos zu den wichtigsten Aufgaben des Gemeinderates. Das Präliminare wird umso genauer ausge¬ arbeitet werden können, je verirauter der Gemeinderat mit der Gebarung in den einzelnen Verwaltungszweigen ist. Zum Zwecke des Studiums des gesamten Verwaltungs¬ Apparates erweist sich die Einsetzung einer entsprechend autori¬ ierten Kommission wohl als förderlich. Wenn sich bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit ergibt, die Verwaltung im Sinne der Einfachheit und Uebersichtlichkeit zu reformieren, so wird auch die Ausnützung einer solchen Möglichkeit für den Stadt¬ haushalt von Vorteil sein. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat wolle zum Zwecke des Studiums des ge¬ samten Verwaltungs=Apparates der Gemeinde eine Kommission, bestehend aus den Gemeinderäten Franz Kirchberger, Friedrich Landsiedl, Anton Sighart und Franz Tribrunner bestellen. Die Kommission sowohl wie auch jedes einzelne Mitglied derselben werde im Sinne des § 59 des Gemeindestatutes er¬ mächtigt, Einsicht in alle Akten 2c. zu nehmen und sich seitens des Amtes alle gewünschten Aufklärungen geben zu lassen. Sohin habe die Kommission dem Gemeinderate über das Ergebnis ihres Studiums und ihrer Wahrnehmungen fallweise Bericht zu erstatten. Wird einstimmig angenommen. — Z. 18.485/11. 5. Rekurs in Armenangelegenheit. Es liegt vor ein Rekurs des Johann Herndl, Taglöhner, wegen verweigerter Aufnahme in das Armenverpflegshaus. Der Sektionsbericht lautet: Die gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß dermalen im Armenverpflegshause in der Sierningerstraße Nr. 156 absolut kein Raum zur Unterbringung des Gesuchstellers Johann Herndl verfügbar ist. Die I. Sektion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf den herrschenden Raummangel das Ansuchen des Johann Herndl dermalen ab¬ weisen. Derselbe werde aber für die Aufnahme in das erwähnte Armenverpflegshaus in Vormerkung gehalten und es werde ihm die Aufnahme für jenen Zeitpunkt zugesichert, in welchem sich der hiezu erforderliche Raum ergibt. Bis dahin werde Johann Herndl weiter an die Verpfle¬ gung im Herrenhause gegen Verabreichung von Suppe und Brot und eine vom Armenrate zu bestimmenden Armenunterstützung in Geld gewiesen. Einstimmig angenommen. — Z. 18.353/11. 6. Authentische Interpreiation des Gesetzes be¬ treffend Quartiergelder für Lehrpersonen. Mit Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 28. April l. J. wurde das Amt beauftragt, beim k. k. Landes: chulrat für Oberösterreich in Linz Erkundigungen einzuziehen, betreffend die Bestimmungen des § 40 des Gesetzes vom 19. De¬ zember 1907, L.=G.=Bl. Nr. 39, im Zusammenhalte mit den übrigen Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Bemessung des Quartiergeldes von Remunerationen für Lehrpersonen, nach¬ dem diese Gesetzesbestimmungen zu verschiedenen Auslegungen Anlaß geben. Die I. Sektion stellt im Sinne des hierauf eingelangten Schreibens des k. k. Landesschulrates in Linz folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle die in der Zuschrift des k. k. Landesschulrates in Linz vom 8. Juni 1911, Z. 4635, ent¬ haltene Aufklärung zur Kenntnis nehmen und beschließen, daß im Sinne dieser Aufklärung künftighin das Quartiergeld der im § 16 des Gesetzes vom 29. Dezember 1907, L.=G.=Bl. Nr. 39, bezeichneten Lehrpersonen lediglich aus dem Grundgehalte, das Quartiergeld der im § 27 des Gesetzes bezeichneten Lehrpersonen aber von der sogenannten fixen Jahresremuneration pro 800 K bezw. 1000 K bemessen werde. Bezüglich jener Lehrpersonen des städtischen Schulbezirkes, bei denen bisher ein ihnen günstigerer Modus eingehalten wurde, hat es bei dem Gemeinderatsbeschlusse vom 28. April 1911 zu bleiben. Einstimmig angenommen. — Z. 12.689/11. 7. Amtsbericht betressend die Sonntagsruhe im Warenverkaufe der Fleischselcher. Derselbe lautet: Laut des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 9. Juni 1911, Z. 3086//III, ist die Gemeinde der l. f. Stadt Steyr hinsichtlich der Sonntagsruhe im Warenverkaufe im Betriebe der Fleischselcher einzuvernehmen. Nach den Statthaltereiverordnungen vom 20. Juni 1907, L.=G.=Bl. Nr. 17, und vom 21. September 1910, L.=G.=Bl. Nr. 47, ist dem Fleischselcher der Verkauf seiner Ware an Sonn¬ tagen nur von 8 bis 11 Uhr, dem Fleischhauer dagegen ohne Beschränkung bis 11 Uhr gestattet Die Genossenschaft der Fleischhauer und Fleischselcher in Steyr hat die verlangte Aeußerung bereits abgegeben, die der k. k. o.=ö. Statthalterei am 3. Juli vorgelegt wurde. Diese Genossenschaft strebt an, daß die Sonntagsruhe der Fleischselcher mit der der Fleischhauer hinsichtlich des Verkaufes ihrer Artikel, also bis 11 Uhr vormittag, unbeschränkt gleich sein soll. Es empfiehlt sich, daß der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr eine gleiche Aeußerung zum Beschlusse erhebe. Steyr, am 14. Juli 1911. Franz Gall, Stadtrat. Die Sektion berichtet hierüber: Da die Gleichstellung der Fleischselcher mit den Fleisch¬ hauern bezüglich des sonntägigen Warenverkaufes sowohl im Interesse der Fleischselcher als auch im Interesse der Konsu¬ menten gelegen erscheint, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle das gegenständliche Ansuchen der Fleischselcher befürworten. Wird angenommen. — Z. 16.030/11. 8. Ausuchen des Herrn Mathias Kern um Auf¬ nahme in das Armenverpflegshaus gegen Zahlung eines Kapitales von 4000 K. Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, nach¬ dem der Gesuchsteller für dauernd von Steyr weggezogen ist. Z. 17.072/11. Herr G.=R. Landsiedl meldet sich zum Worte. Er nimmt nochmals Bezug auf den Antrag des Herrn G.=R. Kirchberger betreffend Einsetzung einer Kommission zum Studium der Gemeindeverwaltung und dankt zugleich für seine Wahl in diese Kommission. Er könne diese Stelle jedoch nur unter der Bedingung annehmen, daß für ihn keine weiteren Kommissionen hiebei verbunden sind. Redner sei sonst gewiß gerne bereit, seine Dienste und sein Wissen in dieser Angelegen¬ heit zur Verfügung zu stellen und daran teilzunehmen, damit auf Grund dieser Kommissionen etwas ausgearbeitet werde, was zum Vorteile der Gemeinde gereiche. Sollte man jedoch auf seine Anwesenheit bei diesen Kommissionen bestehen, müsse er seine Wahl ablehnen.

Herr G.=R. Kirchberger glaubt, daß die übrigen drei Mitglieder der Kommission Vorschläge machen und diese dann dem Herrn G.=R. Landsiedl zur nochmaligen Durchsicht vorlegen Remuneration erhalten habe. Eine ordentliche Detailnachweisung sollen, nachdem die Mitarbeit des Herrn G.=R. Landsiedl gewiß eine sehr wertvolle sei. Herr G.=R. Wokral spricht sich dahin aus, daß, wenn die Arbeiten derartige sind, daß dieselben ein längeres eingehen¬ des Studium beanspruchen und somit die Anwesenheit aller Kom¬ missionsmitglieder erheischen, zur rechten Zeit für einen Ersatz Vorsorge getroffen werden solle. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. August Mitter. 9. Kaffajournalsabschluß pro Juni 1911. Die Stadtbuchhaltung berichtet: Einnahmen im Mo¬ nate Juni Hiezu Kassarest vom Vormonate Gesamt = Einnahmen im Monate Juni Ausgaben im Mo¬ nate Juni Kassarest für den Monat Juli Seit Jahresbeginn bis Ende Juni be¬ trugen: die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben. 1911 1910 Differenz K ∆ K K K 32.974 86 36.641 33 — 3.666 47 68.183 98 58.840 89 +9.343 09 101.158 84 95.482 22 + 5.676 62 30.794 73 37.531 93 — 6.737 20 70.364 11 57.950 29 +12•413 82 434.469 31 405.626 66 +28.842 65 364.105 20 347.676 37 +16.428 83 Dieser Kassajournalsabschluß wurde von den Herren Ge¬ meinderäten Dantlgraber, Landsiedl und Lang geprüft und als können. richtig befunden. Wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. Z. 18.099/11. Herr G.=R. Landsiedl erbittet sich zu diesem Punkte das Wort und bemerkt, daß er diesesmal bei der Revision des erwähnten Kassajournalsabschlusses anwesend war, er müsse je¬ doch einige Punkte zur Sprache bringen, welche geeignet er¬ scheinen abgeändert zu werden. Der Ausweis selbst zeige in seiner jetzigen vergleichsweisen Ausgestaltung eine wesentliche Besserung gegen früher, nachdem derselbe jetzt tatsächlich übersichtlicher erscheint. Dieser Ausweis sei jedoch noch nicht vollständig, er bedarf noch einer Erweiterung. Wir finden bei diesem Ausweis in der Zeit vom Jänner bis Juni l. J. eine Mehreinnahme in der Stadtkasse um entnehmen. 28.000 K gegen das vorige Jahr, und könnte dies vielleicht den Glauben erwecken, daß diese Mehreinnahme von 28.000 K aus den Gemeindeumlagen oder sonstigen Einnahmen der Stadt re¬ sultiere, wovon man verschiedene Ausgaben begleichen könne, ohne das eigentliche Gemeindevermögen in Anspruch zu nehmen. Man müsse darauf verweisen, daß auf Grund gemeinderätlicher Beschlüsse, somit ganz ordnungsgemäß Beträge aus Fonden ent¬ nommen worden sind, welche sodann der Stadtkasse zugeführt wurden. Diese Einnahmen seien daher keine disponiblen, es sind das Einnahmen, die zu Schulden geführt haben. Die Stadt¬ gemeinde ist diese Beträge den Fonden schuldig und muß sie wieder zurückerstatten. Wenn nun die Bevölkerung sowie die Herren Gemeinderäte aus diesem Ausweis ersehen, daß die Stadt¬ gemeinde schon eine Mehreinnahme von 28.000 K gegen das vorige Jahr zu verzeichnen habe, könnte dies leicht zu irrigen Ansichten führen, man würde glauben, es gehe jetzt der Stadt¬ gemeinde sehr gut, bei der Bevölkerung könnten Wünsche laut werden und der Gemeinderat könne dann durch die scheinbar größeren Einnahmen vielleicht bewogen werden, diesen Wünschen entgegenzukommen, was dann beim Abschlusse in ungünstigster Weise zum Ausdrucke käme. Der Herr Bürgermeister werde demgemäß ersucht, die Stadtbuchhaltung zu unterweisen, daß in Hinkunft dieser Bericht über den Kassajournalsabschluß in der Weise erweitert wird, daß derartige Einnahmen, welche nicht durch Einnahmen der Stadt resultieren, sondern von Fonden herrühren, von den übrigen Einnahmen getrennt in einer separaten Summe ausgewiesen werden, damit man eine Uebersicht über das wirklich verfügbare Geld habe, und zugleich wisse, wie hoch sich die Ausgaben auf Kosten des Gemeindevermögens belaufen. Außerdem seien ihm bei der Revision Belege aufgefallen, die der Revisor künftighin nicht mehr passieren lassen könne. Es sind dies die Wochenausweise des Bauamtes über die Stadt¬ taglöhner. Man finde hier Posten über Straßenbeschotterung, Straßenreinigung und =Bespritzung im Betrage von über 300 K angesetzt und wisse eigentlich nicht, wo und in welchem Aus¬ maße diese Arbeiten geschehen sind. Es sei bei der Revision un¬ bedingt nötig, daß diese Ausweise ordentlich belegt sind, um konstatieren zu können, ob die ausgewiesenen Beträge auch der Sachlage entsprechen. Außerdem sollen dieselben der Bausektion zur Prüfung vorgelegt werden und hätten das Visium derselben zu tragen. Derselbe Mangel der Detailnachweisung habe sich auch an¬ läßlich der Dachgleiche des Maschinengewehrabteilungs=Zubaues in der Jägerkaserne ergeben, wo ein Betrag von 150 K über Remunerationen ausgewiesen ist, ohne daß man weiß, wer eine gehöre auch zur begründeten Führung der Kasse. Schließlich erörtere er noch einen Punkt, welcher die Be¬ leuchtungs=Kommission betreffe. Es seien dies die Rechnungen von der Gasanstalt. Laut dem ersten Gasvertrage der Stadt¬ gemeinde mit dieser sei der Stadtgemeinde eine Begünstigung in Form eines 10%igen Rabattes auf die üblichen Grundpreise für sämtliche städtischen Gebäude, welche Gasbeleuchtung haben, ein¬ geräumt worden. Er habe bei der Revision gefunden, daß bei den jetzigen Rechnungen dieser 10%ige Rabatt nicht in Abzug gebracht wurde. Es sei wohl möglich, daß bei einem späteren Uebereinkommen mit der Gasanstalt der 10° ige Rabatt von dieser nicht mehr zugestanden worden ist. Ihm sei hievon jedoch nichts bekannt und müsse diesbezüglich Nachschau gehalten werden. Sollte diese Begünstigung noch zu recht bestehen, so müsse bei sämtlichen Rechnungen, in welchen der 10%ige Rabatt nicht mehr gutgerechnet wurde, derselbe in Abzug gebracht und hievon die Gasanstalt verständigt werden. Der Herr Vorsitzende verspricht, daß er bei sämt¬ lichen Wünschen, die Herr G.=R. Landsiedl vorgebracht hat, das Nötige veranlassen werde. Herr G.=R. Huber äußert sich bezüglich der Anregungen des Herrn G.=R. Landsiedl dahin, daß es für die Revisoren gut ist, wenn verlangt wird, daß bei größeren Arbeiten ein Aus¬ weis hierüber vorhanden sei, und müsse er darauf hinweisen, daß derselbe auch der zuständigen Sektion vorgelegt werde und der Ausweis einen Vermerk über den Beschluß der Sektion er¬ halte. Er erwähnt, daß der Sektion über Straßenbeschotterung und =Bespritzung noch nie ein Ausweis vorgelegt worden ist. Es seien die Baurapporte zu dem Zwecke eingesetzt worden, damit wenigstens die Sektion über die verschiedenen Arbeiten Bericht erhalte, nachdem dieselben nicht vor das Plenum des Gemeinde¬ rates kommen. Er habe bereits einmal schon erwähnt, daß es gut wäre, wenn die Baurapporte vermehrt werden würden, da¬ mit diese vielen Arbeiten auch von der Sektion behandelt werden Redner betont, daß über größere Arbeiten in Hinkunft in diesen Baurapporten der Bausektion Bericht erstattet werden solle. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß er hierin die nötigen Verfügungen treffen werde. 10. Beschlußfassung wegen Deckung der Kosten des Zubaues zur Jägerkaserne. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen, für die Deckung der Kosten des Anbaues in der hiesigen Jägerkaserne zwecks Unter¬ bringung der Maschinengewehr=Abteilung gemäß des vom Ge¬ meinderate bereits am 22. Jänner 1909 gefaßten Beschlusses, sei der Betrag von 15.000 K aus den Reserven der Stadt zu Herr G.=R. Landsiedl bemerkt hiezu, daß er sich darum dem Sektionsantrage angeschlossen habe, nachdem er es nicht für gut halte, Gemeinderatsbeschlüsse umzustoßen. Bereits in der Sitzung am 22. Jänner 1909 habe der Gemeinderat den Beschluß gefaßt, den Betrag für die Kosten dieses Zubaues aus dem Reservefonds der Stadt zu nehmen und glaube er ebenfalls, daß man beim Sektionsantrag bleiben könne. Er stellt jedoch den Zusatzantrag, daß der aus dem Re¬ servefonds zu entnehmende Betrag per 15.000 K bis zur all¬ mählichen gänzlichen Deckung dieses Abganges im Sinne des Amtsberichtes — vorgetragen in der Gemeinderatssitzung am 24. März 1911 — in folgender Weise diesem Fonds zurück¬ erstattes werde: Es beträgt die aus diesem Zubau, welcher 15.000 K 640 K kostet, entfallende tarifmäßige Vergütung jährlich weiters die an Stelle der 3 %igen Verzinsung des Miet¬ zinses für den Exerzierplatz der Jägerkaserne zugestandene .300 „ Erhöhung jährlich was somit eine jährliche Rückzahlung von . .. 940 K an den Reservefonds ergeben würde. Herr G.=R. Landsiedl ersucht um Annahme seines Zusatzantrages. Nach erfolgter Abstimmung wird der Sektionsantrag sowie der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Landsiedl, dem städtischen Re¬ servefonds den oben erwähnten jährlichen Betrag von 940 K bis zur allmählichen Deckung des Abganges von 15.000 K im angeführten Sinne zurückzuerstatten, einstimmig angenommen. Z. 18.498/11. 11. Beitragsleistung zur Versicherung des unteren Schiffweges. Bevor über diesen Punkt Beschluß gefaßt wird, teilt Herr Vizebürgermeister Gschaider mit, daß kürzlich über Ein¬ ladung der k. k. Bezirkshauptmannschaft eine Besprechung von Interessenten wegen Sicherung des unteren Schiffweges stattge¬ funden habe. Obwohl in dieser Sache verschiedene Ansichten laut geworden seien, habe man sich doch so weit geeinigt, daß von der Gemeinde Garsten 500 K, von der Firma Reithoffer in Pyrach 1000 K und von mehreren anderen Interessenten kleinere Be¬ träge gezeichnet, sowie vom Verschönerungsverein und vom Fremdenverkehrskomitee Beiträge zugesichert worden sind. Um es nun möglich zu machen, daß dieser bei der Be¬ völkerung sehr beliebte Spazierweg, welcher außerdem noch ein notwendiger Verkehrsweg ist, erhalten bleibe, habe er ebenfalls mit Vorbehalt der Bewilligung des Gemeinderates einen Bei¬

trag der Stadtgemeinde Steyr von 100 K zugesichert und bitte er, diesen Betrag zu bewilligen. Bei dieser Gelegenheit habe Redner die Wahrnehmung ge¬ macht, daß die Uferschutzbauten nicht ganz auf Kosten des Staates durchgeführt werden. Es seien diese Bauten nur bis zum Neu¬ tor durchgeführt worden, so daß noch ein Stück zu regulieren übrig bleibe, was jetzt den Interessenten zur Last falle. Hierauf stellt die Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, zur Regulierung des unteren Schiffweges den Betrag von 100 K zu bewilligen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 17.512/11. 12. Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion wird über gestelltes Ansuchen der Bezirkskrankenkasse in Steyr eine Subvention von 100 K für das Jahr 1911 bewilligt. — Z. 16.841/11. Das Ansuchen des Komitees für die Errichtung einer Sam¬ haber=Gedenktafel in Freistadt um Bewilligung einer Spende wird mangels an verfügbaren Mitteln abgelehnt. — Z. 17.123/11. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber jun. 13. Ansuchen eines Hausbesitzers um Gewährung einer Entschädigung für die Abtretung eines verbauten Grundes zur Straßenerweiterung. Es liegt vor ein Protokollar=Ansuchen der Eheleute Anton und Anna Haslinger, Besitzer des Hauses Haratzmüllerstraße Nr. 35, in dem sich dieselben bereit erklären, der Stadtgemeinde Steyr einen 3 Meter breiten, gegen die Haratzmüllerstraße zu ge¬ legenen Teil ihres Hauses und Grundes gegen eine Entschädi¬ gung von 2800 K zur Verbreiterung der Haratzmüllerstraße zu überlassen. Außerdem müßte die Stadtgemeinde Steyr die von der Haratzmüllerstraße zu diesem Hause führende Stiege auf ihre Kosten verlegen. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, auf das Angebot des Anton Haslinger, wegen Ankauf eines derzeit überbauten Grundstreifens um Zwecke der Straßenerweiterung, infolge der geforderten zu hohen Kosten nicht einzugehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.894/11 u. Z. 18.290/11. 14. Ansuchen um Ueberlassung der Industriehalle für eine am 18. August d. J. abzuhaltende festliche Ver¬ anstaltung. Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, nach¬ dem inzwischen dieses Ansuchen zurückgezogen worden ist. IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Langoth. 15. Armenlernmittelbeschaffung pro 1911/12. In der Zuschrift vom 14. Juli d. J. teilt der k. k. Stadt¬ chulrat Steyr mit, daß sich das Erfordernis zur Bestreitung der Kosten für die an den hierstädtischen Schulen notwendigen Armen¬ lernmittel für das Schuljahr 1911/12 auf zirka 2660 K 41) belaufe. 325 K 84 h Hievon entfallen auf die 6 Volksschulen . 731 „ 16 „ auf die Knabenbürgerschule ## * 503 „ 41 „ auf die Mädchenbürgerschule Zur Bedeckung dieses Erfordernisses stehen die Interessen 1126 K — h aus der Gottlieb Almhofer=Schulstiftung per aus der Schiefermayr=Schulstiftung per . . . 626 „ — zusammen 1752 K — zur Verfügung, daher sich ein Abgang von 912 K 41 k ergibt. Es wird der Gemeinderat der Stadt Steyr ersucht, die Deckung dieses Abganges aus der Stadtkassa bewilligen zu wollen. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, der Abgang per 912 K 41 k bei dem Erfordernis zur Bestreitung der Kosten für die im Schuljahre 1911/12 notwendigen Armenlernmitteln in den städtischen Schulen ist aus der Stadtkassa zu decken. Der Herr Referent stellt noch den Zusatzantrag: Gleichzeitig werden die Schulleitungen und Direktionen der städtischen Schulen gebeten, nur die bedürftigsten und bedürftigen Kinder mit Armenlernmittel zu beteilen. Der Sektionsantrag sowie der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Langoth wird hierauf einstimmig angenommen. — Z. 18.501/11. 16. Eingabe der hiesigen Volksschulen um Er¬ höhung des Lehrmittel= und Schülerbibliothekspauschales. Hierüber beantragt die Sektion: Der Gemeinderat beschließe: Das Gesuch ist bis zur nächsten Präliminarberatung zurückzustellen und wäre dann einer wohl¬ wollenden Behandlung zu unterziehen. Wird angenommen. — Z. 18.443/11. 17. Aenderung des bisherigen Verteilungsmodus der Emil Gschaider'schen Stiftungsinteressen. Mit Beschluß des Gemeinderates vom 30. Juni wurde der Herr Bürgermeister ersucht, betreffend Abänderung des Ver¬ teilungsmodus aus der Gschaider=Stiftung sich mit den Direk¬ tionen der Realschule und der Fachschule ins Einvernehmen zu etzen. Hierauf sei eine Zuschrift der k. k. Fachschule eingelangt, wo diese sich hinsichtlich der geplanten Aenderung des bisher üb¬ lichen Verteilungsmodus dieser Stiftungsinteressen auf den Stand¬ punkt stellt, daß für die Aufteilung dieser Interessen zwischen den Schülern der Realschule und der Fachschule keineswegs die absolute Schülerzahl in Berücksichtigung zu ziehen sei, sondern nur die Anzahl der nachweisbar armen, bezw. mittellosen Schüler an beiden Anstalten. Im Weiteren teilt der Herr Referent mit, daß Beträge von 5 K aus diesen Interessen in Hinkunft nicht mehr zur Vergebung gelangen, um den ärmsten Gesuchstellern größere Beträge zuwenden zu können. Die Sektion beantragt sonach: Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die Interessen der Emil Gschaider=Stiftung von jährlich 640 K sind in 32 Teilbeträgen à 20 K zu teilen. 2. Von diesen werden 20 Beträge an arme Schüler der k. k. Oberrealschule und 12 Beträge an arme Schüler der k. k. Fachschule alljährlich verliehen. 3. Die Direktionen dieser Anstalten werden ersucht, die Gesuche mit den entsprechenden Vorschlägen dem Gemeinderate zu übermitteln. Herr G.=R. Aigner ersucht um begründete Aufklärung, warum diesesmal bei der Beteilung aus den Interessen dieser Stiftung die Fachschule gegenüber der Realschule um 20 K ver¬ kürzt worden ist. Nach dem bisherigen Modus sei dieselbe so wie früher zu beteilen. Gerade die Fachschule, welche einen tüchtigen Nachwuchs für das Gewerbe in Steyr heranbildet, solle bei der Verleihung viel früher in Betracht kommen. Er bitte um Aufschluß, für wie viele Jahre dieser Verteilungsmodus abgeschlossen wurde. Der Herr Referent erwidert, daß seinerzeit, als die erste Verleihung aus der Gschaider=Stiftung stattgefunden habe, die Realschule bedeutend weniger Schüler gehabt habe als heute und sind aus den Interessen auf Grund der Schülerzahl der Fachschule 260 K und der Realschule 380 K jährlich zugeteilt worden. Im Verlaufe der Jahre sei jedoch die Schülerzahl der Realschule bedeutend gewachsen und nun habe sich die Direktion der Realschule gegenüber der Fachschule benachleiligt gefühlt. Die Realschule sowie die Fachschule haben 75 % mittellose Schüler, daher gebühren der Realschule, wenn man die Schüler¬ anzahl der beiden Schulen einander gegenüberstellt, ein höherer Betrag aus den Interessen der Gschaider=Stiftung. Die Fach¬ chule bezieht jetzt einen Betrag von 240 K aus dieser Stiftung, obwohl dieselbe rechnerisch um 130 K weniger erhalten soll, und das sei der Grund gewesen, warum diesesmal die Realschule um 20 K mehr bekommen hat als im Vorjahre. Dies sei ein Beschluß des Gemeinderates und soll auch im Interesse der Fachschule der Sektionsantrag angenommen werden und wäre auf Grund dieses auch bei weiteren Verteilungen so vorzugehen. Der Sektionsantrag wird hierauf mit Majorität ange¬ nommen. — Z. 14.232/11 und Z. 14.580/11. Herr G.=R. Landsiedl spricht über einen vor kurzem vom k. k. Ackerbauministerium herausgegebenen Erlaß, in welchem dasselbe in kurzem Wege die Einfuhr des argentinischen Fleisches untersagt. Während die Bevölkerung der Industrialorte bestrebt sei und erhofft hat, daß die Einfuhr des argentinischen Fleisches zu regelmäßigen Lieferungen ausgestaltet werde, trifft dieselbe dieser Erlaß des Ackerbauministeriums wie ein Schlag, nachdem derselbe das Gegenteilige hervorruft und die Einfuhr des argen¬ tinischen Fleisches untersagt. In Steyr habe man mehrmals Gelegenheit gehabt, argen¬ tinisches Fleisch zu bekommen, leider habe sich dasselbe nicht recht in der Bevölkerung einbürgern können, nachdem die Einfuhr ehr unregelmäßig erfolgt ist. Es sei für die Stadt Steyr von großer Wichtigkeit, wenn die Einfuhr argentinischen Fleisches aufrecht erhalten bleibt und regelmäßiger ausgestaltet werde. Er stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadt Steyr solle folgende Kundgebung beschließen und durch den Herrn Reichs¬ ratsabgeordneten Erb im Abgeordnetenhause überreichen lassen: Kundgebung. Das Ackerbauministerium hat mit Verfügung vom 5. Juli 1911, welche aber erst am 17. Juli d. J. bekannt wurde, die weitere Einfuhr argentinischen Fleisches verboten Diese Verfügung ist angesichts der für die minderbemittelten Bevölkerungsschichten — besonders jener mit fixen Bezügen und der im Lohnverhältnisse stehenden — ohnedies bereits ins Uner¬ chwingliche gestiegenen Lebensmittelpreise für weitere Bevölke¬ rungskreise ein geradezu vehrmenter Angriff und schwerer Schlag. Die seit vorigen Herbst gestattete, von den Großagrariern stets tunlichst gehinderte Einfuhr argentinischen Fleisches gab die Hoff¬ nung, bei Ermöglichung regelmäßiger Einfuhr eine Linderung der großen Fleischnot zu bringen. Diese Hoffnung würde bei Auf¬ rechterhaltung dieses Erlasses vernichtet. Im Begriffe, neue schwere Steuerbelastungen der Be¬ völkerung zu Staatszwecken aufzubürden, unterbindet man der Bevölkerung die Möglichkeit, sich eines der bedrückenden Zustände zu erwehren, der horrenden Fleischteuerung Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr spricht über diese volksschädigende Maßregel seine Mißbilligung und Entrüstung aus und bittet das Abgeordnetenhaus, einerseits auf der sofor¬ tigen Aufhebung des Verbotes der Einfuhr argen¬ tinischen Fleisches zu bestehen, andrerseits von der Regierung die Förderung der regelmäßigen Fleischeinfuhr aus Argentinien entschiedenst zu fordern. Der Herr Bürgermeister macht den Herrn Antrag¬ steller darauf aufmerksam, daß Anträge laut § 24 der Geschäfts¬ ordnung für den Gemeinderat eine Viertelstunde vor Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden unterbreitet werden müssen, daher über diesen Antrag ein Beschluß in der heutigen Sitzung nicht mehr gefaßt werden könne.

5 Herr G.=R. Landsiedl stellt den Antrag auf dringliche Behandlung dieser Kundgebung und ersucht, den Gemeinderat zu befragen, ob er in die Beratung dieser Angelegenheit und auf eine Beschlußfassung hierüber demnach eingehen wolle. Nachdem der Gemeinderat die entstandene Frage bejaht hatte, wurde über den eigentlichen Antrag des Herrn Gemeinde¬ rates Landsiedl abgestimmt und derselbe einstimmig angenommen. Herr G.=R. Binderberger stellt die Anfrage, wie weit die Arbeiten über die Gemeinderatswahlreform vorgeschritten seien, und wann dieselben dem Gemeinderate zur Beratung vor¬ gelegt werden. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß die Wahl¬ reform ausgearbeitet vorliege und in Kürze eine separate Sitzung zur Beratung derselben stattfinden werde. Herr G.=R. Landsiedl erbittet sich das Wort und kommt nochmals auf die in der letzten Gemeinderatssitzung statt¬ gefundene Besprechung über die sanitären Verhältnisse der Stadt Steyr zurück, nachdem er das letztemal geschäftlich verhindert war, daran teilzunehmen. Er bringe deshalb in der heutigen Sitzung noch zwei An¬ regungen vor, nachdem es wichtig erscheint, daß noch verschie¬ denen Uebelständen abgeholfen werde, und zwar betreffe dies: 1. Das Pflegepersonal. Man habe in Steyr wohl ein ausgezeichnetes Pflegepersonal in den ehrwürdigen Kreuzschwestern. Nun gebe es aber ver¬ chiedene Krankheiten, bei welchen diese Pflegerinnen infolge ihrer Gelübde, andererseits auch weil ihnen die nötige Praxis fehlt, ihr Pflegeamt bei derartigen Krankheiten nicht auszuüben ver¬ mögen. Es kommen hier nicht nur allein die Erkrankungen der Männer in Betracht, sondern auch die Erkrankungen der Frauen, insbesonders der Wöchnerinnen. Für diese sei wohl ärzt¬ liche Hilfe stets vorhanden, jedoch herrsche ein großer Mangel an Pflegepersonal. Wie Redner wisse, existieren nur 2 bis 3 der¬ artige Pflegerinnen. — Er bringt in Erinnerung, daß der von den Herren Pri¬ marius Dr Klotz und Bezirksarzt Dr. Furrer geleitete Sanitäts¬ kurs zur Heranbildung von Mannschaften für die freiwillige Rettungsgesellschaft von Erfolg gekrönt war, und regt an, daß ein derartiger Kurs auch zur Heranbildung von Pflegerinnen für Wöchnerinnen eingeführt werde. Nachdem aber die vorhin erwähnten Herren Aerzte durch die Leitung eines neuen Sanitäts¬ kurses dermalen sehr in Anspruch genommen sind, so bitte er den Herrn Bürgermeister, diesbezüglich mit den Herren Stadt¬ ärzten Rücksprache zu nehmen und Schritte einzuleiten, damit ein solcher Kurs zustande kommt. Redner hält dafür, daß sich gewiß eine größere Anzahl Frauen aus unbemittelten Ständen zur Teilnahme an diesem Kurse melden werden, nachdem ihnen ein solcher die Möglichkeit eines Verdienstes sichert, den sie sich mangels der nötigen Kennt¬ nisse und Schulung bisher nicht verschaffen konnten. Bei der Aufnahme der Kursteilnehmerinnen sei es auch sehr angezeigt, daß man in Bezug auf deren voraussichtliche Verwendbarkeit, Reinlichkeit und Verläßlichkeit rigoros vorgehe. Weiters denke er sich die Sache so, daß jeder Teilnehmerin nach Beendigung des Kurses ein Zeugnis, unterfertigt von den Stadtärzten, die diesen Kurs leiten, ausgestellt werde, welches dieselben zur Ausübung dieses Berufes berechtige. Außerdem trete Redner noch dafür ein, daß von der Stadt¬ gemeinde Minimaltarife festgesetzt werden, damit diese auch die Pflege von armen Wöchnerinnnn übernehmen. Die weiteren Schritte, die in dieser Angelegenheit zu machen seien, überlasse er dem Herrn Bürgermeister. 2. Den ärztlichen Sonntagsdienst. Nachdem sich der neu eingeführte Sonntagsdienst in den Apotheken in Steyr bisher vollständig bewährt hat, so regt Redner auch die Einführung eines solchen abwechslungsweisen Nach¬ mittagsdienstes an Sonntagen für die hiesigen Herren Aerzte an, welches nicht nur eine große Wohltat für diese, sondern auch für die Bevölkerung sei und glaube er, daß der Gemeinderat eine diesbezügliche Anregung hiezu geben solle. Die Durchführung wäre eine sehr leichte, nachdem der Sonntagsdienst der Herren Aerzte zugleich mit dem der Apo¬ theker durch die Lokalblätter und auch durch Anbringung einer Ankündigungstafel neben der bereits bestehenden der Apotheker im Schaufenster derselben zur Kenntnis des Publikums gebracht werden könnte und hätte das den Vorteil, daß in schweren Krank¬ heitsfällen, wo rasche Hilfe notwendig ist, der Arzt nicht lange vergebens gesucht zu werden braucht. Der Vormittagsdienst bliebe so wie bisher aufrecht. Durch diese Regelung des Sonntagsdienstes wären dann die Aerzte nicht mehr gezwungen zu Hause zu bleiben und önnten beruhigt sein, wenn sich irgend ein Unglücksfall ereignen ollte, nachdem der diensthabende Arzt rasch zur Stelle sein wird, und was diesen anbelange, könne er sich auch von zu Hause ent¬ fernen und die Post daselbst zurücklassen, in welchem Bereiche der Stadt er zu finden sei. Herr G.=R. Landsiedl ersucht die Herren Gemeinde¬ räte, sich in diesem Sinne seinen Anregungen anzuschließen. Der Herr Vorsitzende erwidert auf die Ausführungen des Herrn G.=R. Landsiedl, daß man sich hiebei an die Lokal¬ vereinigung der Herren Aerzte wenden müsse. Herr G.=R. Wokral regt noch an, daß außer diesem Sonntagsdienst der Herren Aerzte noch ein regelmäßiger Nacht¬ dienst eingeführt werden soll. Nachdem sich von den Herren Gemeinderäten niemand mehr zum Worte meldet, wird die öffentliche Sitzung um ½5 Uhr nachmittags geschlossen. Druck von

Anhang zum Protokolle über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag, den 21. Juli 1911. Vertraulicher Teil. I. Sektion: Referent: Sekt. Obmann Herr G.R. Dr. Karl Harant jun. 1. Personalien. Es liegt vor ein Ansuchen des Johann Gammer, städt. Realschuldiener um Enthebung von der Zahlung für Beheitzung und Beleuchtung seiner Wohnung von jährlich 140 K und um Erhöhung des Reinigungspauschales (dzt 800 K) sowie um Anspruchsberechtigung auf eine Amtskleidung. Der Sekt. Bericht lautet: Der städt. Realschuldiener Johann Gammer hat erst zu Neujahr 1911 eine nicht unwesentliche Erhöhung seiner Bezüge (von bisher 2560 R auf künftig 2789 K) erfahren. Das Reinigungsgauschale ist in den übrigen

städtischen Schulen bei zum Teile sicher vermehrter Arbeitsleistung im Verhältnisse nicht höher bemessen als für den Diener der Realschule. Was das Begehren um eine Amtskleidung anbelangt, so ist darauf zu verweisen, daß eine solche bei der Bestellung weder dem Realschuldiener noch den übrigen städtischen Schuldienern zugesichert wurde, daß sich bisher offenbar das Bedürfnis nach einer Amtskleidung nicht fühlbar gemacht hat, und eine solche für einen Schuldiener umso entbehrlicher erscheint als er in seiner Stellung kaum in die Lage kommt im Verkehre mit Parteien den Charakter einer Amtsperson zu dokumentieren. Die I. Sektion stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle das vorliegende Ansuchen als unbegründet abweisen. Herr G.R. Stephan stellt die Anfrage ob die Beistellung von Reinigungs-Requisiten für sämtliche städt. Schulen gleichgehalten wird. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage.

Herr G. R. Wokral fragt an, ob bei der Anstellung des Realschuldieners demselben eine Amtskleidung zugesichert wurde. Der Herr Referent erwidert, daß weder mit dem Realschuldiener noch sonst einem städt. Schuldiener ein Abkommen in Bezug auf eine Amtskleidung bei dessen Anstellung abgeschlossen wurde und verweist er diesbezüglich nochmals auf den Sektionsbericht. Der Sekt. Antrag wird hierauf mit Majorität angenommen. Zl. 150/ 7. F. 2. Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechtsverleihungen. a.) Liegt vor das Ansuchen des Simon Pottfay, Waffenfabriksarbeiter um defintive Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr behufs Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft.

Die Sektion beantragt hierüber: Bei dem Vorliegen der statutarischen und gesetzlichen Voraussetzungen und im Hinblicke auf den § 4 des Gemeindestatutes stellt die Sektion den Antrag: Es wolle dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband der l. f. Stadt Steyr gegen Entrichtung einer Taxe von 50 K zugesichert werden. Wird einstimmig angenommen. Z. 12536/11. b.) Johann Tanzmayr, Waffenfabrikstischler bittet um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der löbl. Gemeindernt geruhe, dem Gesuchsteller mit Rücksicht auf seinen mehr als zehnjährigen ununterbrochenen freiwilligen Aufenthalt in Steyr und mit Rücksicht auf seine persönliche Verhältnisse das angesuchte Bürgerrecht und zwar unter Bedachtnahme

auf seine mehr als 30 jährige Zugehörigkeit zur Freiw. Waffenfabriksfeuerwehr taxfrei zu verleihen. Einstimmig angenommen.- Zl. 16721/11. c.) Ansuchen das Ignaz Grahsl, Schusterwerkzeugmacher-Gehilfe in Steyr um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr bei ermäßigter Taxe. Die I. Sektion stellt folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf den mehr als zehnjährigen freiwilligen und ununterbrochenen Aufenthalt des Gesuchstellers in Steyr und mit Rücksicht auf seine sonstigen persönlichen Verhältnisse beantragt die Sektion dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr jedoch gegen Entrichtung einer Taxe von 20 R zu verleihen. Herr G.R. Lang kann sich mit dem Sekt. Antrage nicht einverstanden erklä ren, indem er darauf hinweist, daß

man den Gesuchsteller weiters nicht kenne als blos, daß er 10 Jahre in Steyr ansässig ist. Er betrachte die Verleihung des Bürgerrechtes als eine Ehrung für diejenigen, welche für die Stadt Steyr in irgend einer Weise etwas geleistet haben, so zum Beispiel bei der Bürgergarde oder bei der Feuerwehr. Dies sei jedoch bei dem Gesuchsteller nicht der Fall und stelle er den Antrag, auf Ablehnung des Sekt. Antrages. Der Herr Referent erwidert, daß im Gemeindestatute eine eigentliche Norm für Bürgerrechtsverleihungen nicht enthalten sei. Die I. Sektion habe darum diesen Antrag gestellt, weil der Gesuchsteller den sonstigen Bedingungen für die Verleihung des Bürgerrechtes entsprochen habe, sollte man jedoch jetzt an Bürgerrechts-Verleihungen strengere Bedingungen knüpfen, so bitte er diesbezüglich Anträge zu stellen, damit die Sektion für die Zukunft bei Verleihung des Bürgerrechtes eine Richtschnur habe.

Herr G.R. Landsiedl schließt sich ebenfallt den Ausführungen des Herrn G.R. Lang, daß man bei Bürgerrechts-Verleihungen strenger vorgehen solle, an, indem diejenigen, welche das Bürgerrecht besitzen, Anspruch auf Stipendien und Pfründen haben und sei dies wiederum so gedacht, daß diese Unterstützungen an solche Gemeindeangehörige verliehen werden, welche für die Stadt Steyr in irgend einer Weise bereits etwas geleistet haben. Herr G. St. Wokral kann sich den Ausführungen der Herren Vorredner nicht anschließen. Wenn man so vorgehen wolle, wie die Herren Vorredner meinen, müßte der betreffende Paragraph im Gemeindestatute umgeändert werden. Er sei der Ansicht, daß diejenigen welche sich Verdienste um die Stadt Steyr erworben haben, das Bürgerrecht taxfrei verliehen werde, und von denjenigen, welche blos den vorgeschriebenen zehnjährigen Aufenthalt in Steyr nachweisen können und den sonstigen Bedingungen entsprechen eine diesbezügliche Taxe eingehoben werden soll.

Er vertrete deshalb diesen Standpunkt damit auch diese Letztgenannten, wenn sie einmal erwerbsunfähig sind Anspruch auf Stipendien und Pfründen haben. Er bittet um Annahme des Sekt. Antrages. Herr G. R. Aigner unterstützt den Gegenantrag des Herrn G. R. Lang. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Sekt-Antrag abgelehnt und der Gegenantrag des Herrn G. St. Lang, das Gesuch des Ignaz Grahsl um BürgerrechtsVerleihung abzulehnen, angenommen. Zl. 16144/11. 3. Erhöhung der Renumeration des Forstaufsichtsorganes der Gemeinde. Die Sektion berichtet hierüber: Der Waldbesitz der Stadt hat immerhin eine derartige Ausdehnung, daß er die Bestellung eines geschulten Forstaufsichtsorganes als unbedingt erforderlich

erscheinen läßt. Es ist mit Grund anzunehmen, daß sich die Rentabilität dieses Besitzes bei weiterer fachmännischer Bewirtschaftung heben wird. Herr Leithner erfüllte bisher in dieser Richtung die an ihn gestellten Voraussetzungen. Da wenigstens derzeit ein anderes gleichartiges Aufsichtsorgan bei geringeren Bezügen kaum zu erlangen wäre, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle dem Förster Herrn Eustachius Leithner mit der Beaufsichtigung der städt. Waldungen auch weiter um zwar gegen eine Jahres-Renumeration von 300 K betrauen, wogegen derselbe aber künftig einen Anspruch auf die bisherigen Diäten nicht mehr genießt. Einstimmig nach Antrag. Nachdem sämtliche Punkte der Tagesordnung der vertraulichen Sitzung abge-

wickelt sind, teilt Herr G. R. Landsiedl mit, daß er in Erfahrung gebracht habe, daß Groß einige Aktionäre der Aktien-Brauerei in Steyr ihre Aktien an die Zipfer-Bierbrauerei verkaufen wollen. Er macht darauf aufmerksam, daß, wenn diese Aktien in den Besitz der Zipferbierbrauerei übergingen, dies für die Stadt Steyr ein großer Schaden wäre, nachdem dann jedenfalls der ganze Bedarf an Bier in Steyr durch diese Brauerei gedeckt werin Steyr. den würde und sodann die Aktien-Brauerei ganz aufgelassen werden müßte, was einen großen Ausfall an Gemeinde-Umlagen für die Stadt Steyr nach sich ziehen würde. Es müssen in dieser Richtung beizeiten Vorkehrungen getroffen werden und bitte er zugleich den Herrn Bürgermeister bei den betreffenden Aktionären vorstellig zu werden, und dieselben darauf aufmerksam zu machen, wie schwer sie die Stadt Steyr durch den Verkauf dieser Aklien an die Zipferbierbrauerei schädigen würden, und wie dies die Bevölkerung von Steyr ungünstig aufnehmen würde.

Man könne zwar Niemandem verbieten Aktien zu verkaufen, aber es würden sich gewiß Leute in Steyr finden, eventuell auch die Stadtgemeinde, die diese Aktien gerne ankaufen würden, damit doch wenigstens dieselben nicht nach Auswärts in die Hände der Konkurrenz gelangen. Der Herr Vorsitzende verspricht, daß er in dieser Angelegenheit das Weitere und was möglich ist tun werde. Herr G.R. Aigner stellt die Anfrage, ob von der Direktion des Ateliers für Stahlschneidekunst in Steyr anläßlich der von der Stadtgemeinde Steyr bewilligten Subvention ein Tätigkeitsbericht verlangt worden ist. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß kein Tätigkeitsbericht verlangt wurde und verweist diesbezüglich auf den am 8. Mai 1908 gefaßten Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr welcher lautet: Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat

zu dem jährlichen Gesamterfordernis des in der Stadt Steyr zu errichtenden staatlich subventionierten Meisterateliers für Stahlschnitt für die Dauer dieser Anstalt einen jährlichen Subventionsbeitrag von 1250 K aus Gemeindemitteln bewilligt und angeordnet, daß dieser Beitrag ab 1. Jänner 1909 präliminarmäßig vorzusehen ist. Herr G. R. Langoth fragt an, ob diese Subvention auf einmal ausbezahlt werden muß und ob eine diesbezügliche Klausel in diesem G. R. Beschluß enthalten sei. hierauf Der Herr Vorsitzende verliest einen Bericht der Stadtbuchhaltung, worin diese mitteilt, daß der Beitrag für das Meisteratelier für Stahlschnitt seitens der Stadtgemeinde seit dem Jahre 1909 geleistet wird, und ist dieser Beitrag für das Jahr 1909 am 16. Februar 1909. 1910 5. 1910 1911 13. März 1911 ausbezahlt worden. Herr G. St. Langoth stellt nochmals eine

Anfrage und zwar die ob man an diese vorher geschilderte Auszahlungsweise gebunden sei. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß seinerzeit hierüber ein Beschluß im Gemeinde rate nicht gefaßt wurde. Herr G. St. Wokral bemerkt, daß bereits Herr G. R. Erb in der damaligen Sitzung darüber gesprochen habe, daß man von der Direktion des Meisterateliers für Stahlschneidekunst in Steyr einen Tätigkeitsbericht verlangen solle, um zu wissen, wie viele Schüler dort vorhanden sind und was für eine Tätigkeit entfaltet wird. Auch habe der Interpellant im vorigen Jahre den Wunsch ausgesprochen, man solle vor Auszahlung der Subvention einen Tätigkeitsbericht verlangen. Es schließt sich ebenfalls den Wünschen des Herrn G. R. Erb an. Herr G. R. Langoth glaubt, daß man heute einen diesbezüglichen Beschluß noch nicht fassen könne, jedoch müsse in dieser

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