Ratsprotokoll vom 21. Juli 1911

Man könne zwar Niemandem verbieten Aktien zu verkaufen, aber es würden sich gewiß Leute in Steyr finden, eventuell auch die Stadtgemeinde, die diese Aktien gerne ankaufen würden, damit doch wenigstens dieselben nicht nach Auswärts in die Hände der Konkurrenz gelangen. Der Herr Vorsitzende verspricht, daß er in dieser Angelegenheit das Weitere und was möglich ist tun werde. Herr G.R. Aigner stellt die Anfrage, ob von der Direktion des Ateliers für Stahlschneidekunst in Steyr anläßlich der von der Stadtgemeinde Steyr bewilligten Subvention ein Tätigkeitsbericht verlangt worden ist. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß kein Tätigkeitsbericht verlangt wurde und verweist diesbezüglich auf den am 8. Mai 1908 gefaßten Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr welcher lautet: Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat

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