Ratsprotokoll vom 28. April 1911

Gemeinde-Verband der Stadt Steyr durch freiwill. 10 jährigen, unterbrochenem Wohnsitz daselbst seine Zuständigkeit nunmehr ersessen hat, stellt die I. Sektion unter Hinweis auf den G.R. Beschluß vom 20. August 1910 den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller unter Nachsicht der Taxe das Bürgerrecht der Stadt Steyr verleihen. Einstimmig nach Antrag. Zur der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatgesetznovelle vom 5/12 1896 R. G. Bl. 222 werden beantragt: Florian Gräser rekte Griedler samt Frau und 2 Kinder Anton Leirer 3 Johann Pfleger Georg Plotz Josef Ripa 5

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