Ratsprotokoll vom 24. Februar 1911

der Wachmannstelle nach den Vorschriften der Dienstesinstruktion zu veranlassen Wird angenommen. Z. 25/V.P. 2. Ansuchen um Nachsicht der Einzahlung rückständiger Gemeindeumlagen. Liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Die Erhebungen haben ergeben, daß die am 17. Jänner 1911 zu Protokoll gegebenen Angaben Brenners richtig sind, und sonach die Zahlung der rückständigen Gemeindeumlage durch Brenner nicht gut zu erwarten ist. Die rückständigen Gemeindeumlagen betragen seit 1903 K 324.98 von welchem Betrag bis zum Jahre 1907 K 208.13 auf seinem Haus seitens der Stadtgemeinde intabuliert werden. der Restbetrag per K 116.85 ist ungesichert. Die im Jahre 1899 bewirkte Schätzung des Hauses ergab einen Wert von K 8512 und war dazumal das Haus schon mit einer itabul. Schuld in der Höhe von K 10083.46 belastet, so daß auch die bereits intabulierte Schuld der Stadtgemeinde per K.208.13 welcher 9875.63 vorhergehen bei einer allfälligen exek. Verkauf des Hauses kaum mehr daran kommen dürften

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