Ratsprotokoll vom 23. September 1910

Zurücksetzung der Hofmauer in einer Länge von 3 Metern der Frau Julie Hagerleitner und um die grundbücherliche Durch¬ führung in allen drei Fällen auf Kosten der Gemeinde. Einstimmig nach Antrag. 15. Antrag auf Abtretung eines Grundes zur Er¬ weiterung der Garstnerstraße. Ueber die vorliegende Erklärung der Eheleute Franz und Emma Kirchberger und des Herrn Dr. Franz Angermann be¬ treffend Grundabtretung aus ihrem Besitze zur Erweiterung der Garstnerstraße stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle der beantragten Grund¬ übernahme aus dem Besitze des Herrn und Frau Kirchberger und des Herrn Dr. Franz Angermann in der Garstnerstraße seine Zustimmung erteilen, sowie zur grundbücherlichen Durchführung der nötigen Planierung des gewonnenen Grundes laut Proto¬ koll vom 17. September und Versetzung des 4 Meter langen Gartenzaunes die Mittel bewilligen. Herr G.=R. Landsiedl stellt an den Herrn Bürger¬ meister die Anfrage, ob von der Firma Reithoffer wegen Ab¬ tretung von Schotter eine Antwort eingelangt sei. Der Herr Vorsitzende beantwortet diese Frage dahin, daß die Firma Reithoffer sich dahin geäußert habe, daß sie sich an die Lieferung eines bestimmten Quautums nicht binden könne. Herr G.=R. Erb sagt, die Hebung der Garstnerstraße sei eine schon längst anerkannte Notwendigkeit und die Firma Reithoffer, die an der Hebung dieser Straße gewiß interessiert ist, hätte gewiß lieber den Schotter zur Ausfüllung der Garstner¬ straße hergegeben, als denselben auf Umwegen in die Enns zu führen. Die Firma Reithoffer hätte vielleicht auch einen Beitrag zur Regulierung der Garstnerstraße gegeben. Das Stadtbauamt sei dieser Sache viel zu wenig nachgegangen. Der Herr Baurat hätte persönlich mit dieser Firma verhandeln sollen und wenn das Quantum nicht gereicht hätte, so hätte man die Straße je nach dem verfügbaren Schotter in mehreren Zeiträumen heben können oder aber das überflüssige Schotterquantum sichern können. Da im Banamt solche Fragen nicht entsprechend be¬ handelt werden, so sollen dieselben künftig an den Gemeinderat geleitet werden. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß die Hebung der Garstner¬ straße in der vom Herrn G.=R. Erb angedeuteten Weise un¬ durchführbar sei, daher dessen Ausführungen in dieser Richtung nicht ganz stichhältig sind. 229 Hierauf wird der Antrag der Sektion angenommen. 16. Eingabe mehrerer Hausbesitzer in der Kirchen¬ und Gleinkergasse um Ueberlassung von Wasser aus der Wasserleitung zum Exjesuitengebände. Hierüber liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Der Auslaufbrunnen beim Exjesuitengebäude bezog bisher aus der Brunnenstube beim Hause Sierningerstraße 95 40% des dort entspringenden Wasserquantums. Nachdem nun dieser Brunnen aus der städtischen Wasserleitung gespeist wird, ist dieser 40%ige Wasserbezug eigentlich frei geworden, um welches Quantum die Besitzer der Häuser Gleinkergasse 1, Kirchengasse 3, 4, 18 und 20 angesucht haben. Die III. Sektion erlaubt sich den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderat wolle unter folgenden Bedingungen diese Ansuchen bewilligen: 1. Jeder der Gesuchsteller, welcher das Wasser aus dieser Leitung beziehe, hat für seinen Wasserbedarf einen zugänglichen Wassermesser einzubauen und unterliegt dem in Steyr bestehen¬ den Wasserregulativ. 2. Müssen die Ausläufe mit absperrbaren Hähnen ver¬ sehen werden. 3. Haben die, welche an dem 40%igen Wasserbezug aus dieser Wasserleitung teilnehmen, bei vorkommenden Reparaturen in der Leitung oder Brunnstube für ihren Anteil bis zu 40 % der Kosten aufzukommen. 4. Sind die fünf Gesuchsteller von dem heutigen Beschlusse des Gemeinderates unter Beischluß eines Wasserregulativs, ebenso auch die vier bereits im Genusse der 60% des Wassers stehenden Bezugsberechtigten von diesem Beschlusse mit dem Be¬ merken zu verständigen, ob die Gesuchsteller unter den bewilligten Bedingungen einverstanden sind. Dieser Antrag wird angenommen. 7. Ansuchen des Herrn Josef Koller, Hausbesitzer, Annaberg 1, um Verpachtung eines städt. Grundes. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuche des Herrn Josef Koller, Hausbesitzer, Annaberg 1, um Wiederverpachtung des Grundes aus der Parzelle 719 im Ausmaße von 1058·33 Quadratklaftern um den jährlichen Pachtbetrag von 21 K 17 h unter den früheren Bedingungen die Bewilligung erteilen. Wird einstimmig angenommen. 2 18. Beschlußfassung über die Vorschläge der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft betreffend Neuherstellung der Heindlmühlwehre. Liegt folgende Zuschrift der Oesterr. Waffenfabriks=Gesell¬ schaft vor: Mit dem Schreiben vom 25. Juli l. J., Z. 18.212, welches wir hiemit bestätigen, hat eine löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung die Zustimmung zur Neuherstellung eines 45 i langen Teiles der Heindlmühlwehre gegeben, und zwar zum Höchstbetrage von 24.000 K laut Voranschlages des Zimmermeisters Huber. Wie nun einer löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung be¬ kannt ist, ist an der Heindlmühlwehre dringend die Neuher¬ stellung in einer Gesamtlänge von 102 m notwendig und müßten die Arbeiten der restlichen 57 m auf alle Fälle im nächsten Jahre in Angriff genommen werden. Dies wollen wir aber vermeiden, da bei einem Weiterbau durch die Durchführung der Arbeiten in einem Zuge die zweimaligen Vorarbeiten (Zugangs¬ brücke 2c.) entfallen und aus diesem Grunde die Gesamtkosten der Neuherstellung bedeutend herabgemindert werden. Nachdem es nun im beiderseitigen Interesse liegt, die Er¬ haltungskosten in Zukunft für die Wehranlage nach Tunlichkeit zu verringern, so beabsichtigen wir, die Neuherstellung in Beton auszuführen und haben aus diesem Grunde bei der Betonbau¬ Unternehmung G. A. Wayß & Co. Offerte eingeholt, nach welcher sich die Neuherstellung in der ganzen Länge von 102 m auf 51.000 K, das ist per laufenden Meter 500 K, stellen, wogegen laut Offerte des Zimmermeisters Huber der laufende Meter in Holz ausgeführt sich auf 533 K stellt, somit Wayß bei der Gesamtlänge um 3300 K billiger ist Die Vorteile, die eine Wehranlage in Beton ausgeführt gegenüber Holz aufweist, sind ja klar, und bitten wir eine löb¬ liche Stadtgemeinde=Vorstehung ihre Zustimmung zur Ausführung der Wehre in Beton zu geben und in letzterem Falle eine so¬ fortige Inangriffnahme der vollständigen Reparatur der ganzen Länge von 102 m zu genehmigen. Die Beitragsleistung einer löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung wäre laut bestehenden Ueber¬ einkommens, entsprechend der Offerte per 51.000 K der Firma Wayß (wobei anzustreben ist, dieselbe bei definitivem Abschlusse möglicherweise noch zu verringern) ein Drittel, das ist 17.000 K, was wir hiemit ausdrücklich konstatieren und einer löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung höflichst bekanntgeben, daß wir nicht in der Lage sind, eine Aenderung des bestehenden Ueberein¬ ommens vom Jahre 1844 vorzunehmen und an ihrer Bei¬ tragspflichtigkeit festhalten müssen. Dagegen sind wir aber bereit, einer löblichen Stadt¬ gemeinde=Vorstehung das größtmöglichste Entgegenkommen derart zu erweisen, daß wir die die Gemeinde treffenden Kosten vor¬ läufig selbst tragen und in der Weise stunden, daß wir je ein Fünftel ohne Zinsen in den nächsten fünf Jahren von der zu entrichtenden Umlage in Abzug bringen. In der Annahme, daß eine löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung unseren gewiß in jeder Weise entgegenkommenden Vorschlägen zustimmen, bitten wir in Anbetracht der Dringlichkeit um eine baldige diesbezügliche Rück¬ äußerung. Nach Erhalt der Rückäußerung einer löblichen Stadt¬ gemeinde=Vorstehung werden wir uns erlauben, die Pläne für die Neuherstellung der Wehranlage in Vorlage zu bringen und zeichnen mit vorzüglicher Hochachtung Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Buddenbrock m. p. Schönauer m. p Der Sektions=Antrag lautet: Die Sektion erlaubt sich dem löblichen Gemeinderate den von der hiesigen Waffenfabrik in Betreff der Ausführung des 102 m langen schadhaften Stückes der Heindlmühlwehre gestellten Antrag, dieselbe in Beton um den Preis von 51.000 K auszu¬ ühren, zur Annahme zu empfehlen, und wolle der löbliche Ge¬ meinderat die von der Waffenfabrik gestellten äußerst günstigen Zahlungsbedingungen bezüglich des auf die Gemeinde entfallen¬ den Drittels der Baukosten unter der Bedingung annehmen, wenn der von der Waffenfabrik vorzulegende Plan entspricht. Herr G.=R. Huber führt aus, daß im Jahre 1844 der Vertrag zwischen den damaligen Besitzern der Heindlmühle und der Gemeinde abgeschlossen wurde. Damals war die Wasseraus¬ nützung eine ziemlich gleiche und erst später hat sich das Ver¬ hältnis geändert, nämlich die Wasserausnützung bei der Ge¬ meinde ist zurückgegangen. Heute steht das Wasserausnützungs¬ verhältnis zwischen Gemeinde und Waffenfabrik wie 1:20, das heißt, die Gemeinde hat eine Wasserkraft von 15 Pferdekräfte, die Waffenfabrik eine solche von 300. Damals, als die Waffen¬ abrik bei Erbauung des neuen Objektes in der Heindlmühle durch Tieferlegung des Jochpolsters den größten Teil der Wasser¬ raft für sich in Anspruch nahm, hätte das drückende Drittel¬ verhältnis geändert werden können. Der Herr Vorsitzende erwidert, es sei bei Einbauung der Turbine in das neue Fabriksobjekt auch seitens der Gemeinde ein Sachverständiger beigezogen worden, bei welcher Gelegenheit das Drittelverhältnis zum Wehrbau besprochen wurde. Der Sachverständige hat sich dahin geäußert, daß an solchen alten Rechten nicht gerüttelt werden kann. Die Tieferlegung des Joch¬ polsters wurde durch die Art der Turbine bedungen. Er kann Herrn G.=R. Huber die Versicherung geben, daß bei dieser Kom¬ mission nichts übersehen wurde. Herr G.=R. Langoth spricht den Wunsch aus, daß zur Ueberprüfung der Pläne für den neuen Wehrbau aus Beton auch von der Gemeinde ein Sachverständiger beigezogen werde und daß auch Herr Ingenieur Zwicker von der Waffenfabrik zur Sektionssitzung beigezogen werde. Herr G.=R. Erb ist auch der Anschauung des Herrn G.=R. Huber, daß sich die Gemeinde eines Versäumnisses schuldig gemacht habe, indem sie für die Konzession des vermehrten Wassereinlaufes beim Objekt Heindlmühle die Herabsetzung des Drittels, welches die Gemeinde zum Wehrbau zahlen muß, nicht energisch verlangt hat. Hierauf wird der Antrag der Sektion angenommen. 22

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