Ratsprotokoll vom 10. Juni 1910

3 Herr G.=R. Erb stellt noch folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe weiters, daß kein Lokalbedarf für den Tankwagenbetrieb in Steyr besteht und es wird die k. k. Statt¬ halterei ersucht, diesen Betrieb unter keinen Umständen zu konzessionieren Hierauf wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatz¬ antrage des Herrn G.=R. Erb angenommen. DESE 5. Eingabe des Handelsgremiums in Steyr um Erwirkung des Hausierverbotes für die Stadt Steyr. Liegt folgende Eingabe vor: Löblicher Gemeinderat der Stadt Steyr! Bei den gegenwärtigen äußerst schlechten Geschäfts=Ver¬ hältnissen in unserer Stadt macht sich der Hausierhandel drücken¬ der denn je bemerkbar. Das Handelsgremium fühlt sich aus diesem Grunde, im Interesse und zum Schutze der Kaufleute und Handeltreibenden Steyrs verpflichtet, den löbl. Gemeinderat auf das dringendste zu ersuchen, mit allen Mitteln von der hohen k. k. Statthalterei das gänzliche Hausierverbot (ausgenommen die begünstigten Hausierer), wie solches in Linz seit längerer Zeit besteht, für das Stadtgebiet Steyr zu erwirken. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschäftigte sich schon in der Sitzung vom 18. Jänner 1889 mit einer Eingabe des hiesigen Gewerbevereines, welche die möglichste Einschränkung des Hausierhandels bezweckte und ging der einstimmig gefaßte Beschluß des Gemeinderates dahin, den Hausierhandel strengstens durch dazu befugte Organe zu überwachen. Im Mai 1893 haben das Handelsgremium sowie der Gewerbeverein des Steyrer Industriebezirkes gemeinsam eine motivierte Eingabe an den Gemeinderat überreicht, deren Petit dahin gingen, beim Handelsminister bittlich zu werden, ein Hausierverbot für das Gebiet der Stadt Steyr zu erlassen, wie ein solches für das Gebiet der Landeshauptstadt bereits erlassen worden ist, welches mit 1. Juni 1893 Rechtskraft erhalten hat, für Steyr nicht. Die Sektion hält das heutige Ansuchen des Handelsgremiums nicht nur vollkommen berücksichtigungswert ondern ist der Anschauung, daß alles zweckdienliche zu unter¬ nehmen ist, um dem in der Eingabe ausgesprochenen Ersuchen, das Hausierverbot für Steyr zu erreichen, zu entsprechen. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei an die hohe k. k. Statthalterei im Sinne der Zuschrift des Handels¬ gremiums das Ansuchen zu stellen, für die Stadt Steyr das Hausierverbot (ausgenommen die begünstigten Hausierer), wie ein solches schon in Linz seit 1. Juni 1893 besteht, eintreten zu assen; ferner wolle der Gemeinderat beschließen, es sei eine Petition an das hohe Haus der Abgeordneten zu überreichen, daß die vom Gewerbeausschusse beantragte Hausiergesetzvorlage zum Beschlusse erhoben werden wolle. Herr G.=R. Erb bemerkt, der erste Teil des Sektions¬ antrages sei eine Wiederholung der schon in dieser Angelegen¬ heit gefaßten Gemeinderatsbeschlüsse. Nach der Durchführung des neuen ungarischen Ausgleiches steht dem Abgeordneten= und Herrenhause das Recht zu, ein selbständiges Hausiergesetz zu machen und hierauf beziehe sich der zweite Teil des Sektions¬ antrages. Da der Entwurf des neuen Hausiergesetzes bereits fertiggestellt ist, wäre es nun Sache der einzelnen Städte, sich in Petitionen an das Abgeordnetenhaus zu wenden, damit das neue Hausiergesetz in der Fassung des Gewerbeausschusses an¬ genommen werde. Insbesonders sei es der § 12, Abs. 1, welcher von Wichtigkeit sei und welcher lautet: In jeder Gemeinde kann der Hausierhandel auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung für alle oder für ge¬ wisse Waren auf bestimmte oder unbestimmte Zeit mit Angabe der Gründe untersagt werden. Solche Beschlüsse bedürfen jedoch der Genehmigung der politischen Landesbehörde, welche die landwirtschaftlichen und Gewerbe=Genossenschaften, die Handels¬ und Gewerbekammer und den Landesausschuß unter gleich¬ zeitiger Festsetzung für die zu erstattende Aeußerung einzuver¬ nehmen hat. Redner spricht sich für die Annahme des Sektionsan¬ trages aus. Herr G.=R. Landsiedl stellt den Zusatzantrag, daß diese Petition durch den Reichsratsabgeordneten Leopold Erb zu überreichen und zu vertreten sei. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatz¬ antrage einstimmig angenommen. 72497 II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 6. Amtsbericht betreffend Einhebung einer Ver¬ waltungsgebühr von den in Verwahrung der Stadt be¬ indlichen Stiftungen. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, daß bei Ein¬ führung einer Verwaltungsgebühr bei den in städtischer Ver¬ waltung stehenden Stiftungen und Fonden und von dem Werte der Unterstandshäuser des Milden Versorgungsfondes im Aus¬ maße von 1 pro mille des Kapitales für die Stadtkassa ein Er¬ trägnis von jährlich rund 2000 K resultieren würde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, die Verwal¬ tungsgebühren für die in städtischer Verwaltung stehenden Fonde zur Einführung zu bringen. Wird mit Majorität angenommen. — Z. 11.569. Amtsbericht betreffend Einleitung der Wieder¬ versteuerung der Hunde für das Jahr 1910/11. Ueber diesen Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1910/11 in der bisherigen Weise einzuleiten bezw. kundzumachen. Herr G.=R. Langoth ersucht, daß die Bestimmung be¬ treffend das Verbot des Mitnehmens der Hunde in Gast= und Kaffeehäuser besonders strenge gehandhabt werde. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. Z. 13.441. 8. Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden be¬ willigt: 1. dem Gabelsberger=Stenographen=Verein in Steyr 50 K. 2. der Kretinen=Anstalt in Hartheim 30 K. 3. dem Asylverein der Wiener Universität 10 K. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 9. Ansuchen des Arbeiter=Radfahrer=Vereines „Solidarität“ um Ueberlassung des Kurl Ludwigplatzes als Festplatz. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Radfahrer =Verein Solidarität“ für den 14. August den Karl Ludwigplatz zur Abhaltung seines Gründungsfestes überlassen und ebenso die Genehmigung zur Benützung dieses Platzes, mit Ausnahme der Hauptavenue, als Uebungsplatz erteilen, und zwar unter der Be¬ dingung, daß dieser Verein mit den übrigen Vereinen, welche dort mit Bewilligung auch ihre Uebungen abhalten, nicht unan¬ genehm zusammentreffen. Der Sektionsantrag wird mit Majorität angenommen. 10. Amtsbericht betreffend Inkamerierung von Bezirks= bezw. Landesstraßen. Ueber den vorliegenden Erlaß des Landesausschusses Linz und den Bericht des städtischen Bauamtes stellt die Sektion olgenden Antrag: Nachdem der Zug der in Frage kommenden Landesstraße in Steyr sich durch die Enge, Kirchengasse und Sierningerstraße durchzieht und in diesen Gässen sich die Erweiterung auf die vorgeschriebene Breite von 6 Metern infolge Einlösung von vielen Häusern so hoch belaufen würde, daß der Gemeinde, wenn der Beitrag auch nur ¼ der Kosten wäre, so hohe Auslagen ufallen würden, daß die Sektion dem löblichen Gemeinderate den Antrag zu stellen sich erlaubt, auf die Inkamerierung im Weichbilde der Stadt nicht einzugehen. Der noch zur Gemeinde Steyr gehörige Straßenzug außer der sogenannten Aichetmaut, zirka 1 Kilometer lang, befindet ich ohnehin in den vorgeschriebenen Dimensionen. /20 Dieser Antrag wird von Herrn G.=R. Erb unterstützt und sohin angenommen. 11. Eingabe des Herrn Dr. Hermann Spängler um Bewilligung zur Benützung der seinen Garten be¬ grenzenden, der Stadt Steyr gehörigen Mauer zur Au¬ bringung von Holzstaketten. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Herrn Dr. Hermann Spängler die angesuchte Anbringung von Holz¬ staketten zum Aufziehen von Obstbäumen an der der Gemeinde gehörigen Mauer gegen jederzeitigen Widerruf um einen jähr¬ lichen Anerkennungszins von 3 K bewilligt werde. Einstimmig nach Antrag. 12. Eingabe des Deutschen Turnvereines Steyr um Ueberlassung des Karl Ludwigplatzes der Industrie¬ halle und des Innerbergerstadels anläßlich des in Steyr stattfindenden 15. Gauturnfestes. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Festausschusse des 15. oberösterreichisch=salzburgischen Gauturnfestes die Benützung des Karl Ludwigplatzes, sowie die Benützung der Industriehalle zur Abhaltung des Festabends unter der Bedingung bewilligen, daß der Festausschuß für Beleuchtung und Reinigung der In¬ dustriehalle selbst aufzukommen hat und daß das in derselben befindliche Inventar im übernommenen Zustande wieder über¬ geben wird. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 13. Bericht des städtischen Bauamtes betreffend Antrag der Herren Gemeinderäte Mitter und Konsorten wegen Tieferlegung des Platzes bei den Häusern Nr. 6 bis 13 Michaelerplatz. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Nachdem sich bei eingehender Untersuchung herausstellte, daß bei zu großer Abgrabung das Haus Nr. 12 Michaelerplatz große Gefahr laufen kann, teilweise einzustürzen, erlaubt sich die Sektion dem löblichen Gemeinderate folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen, und zwar: Es soll unter Aufsicht des städtischen Bauamtes von dem sich dort befindlichen Hügel nur soviel abgenommen werden, daß das vorerwähnte Haus keinen Schaden leidet und dann die beim Hause Nr. 8 befindliche Mulde ausgefüllt werde. Herr G.=R. Huber jun. ist mit dem Sektionsantrage nicht einverstanden. Wenn man etwas macht, muß man es ganz

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