Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1909

demselben für seine langjährige stets pflichtgetreue und erfolgreiche Dienstleistung seine volle Anerkennung aus, welche demselben in schriftlichem Wege zur Kenntnis zu bringen ist. II. Behufs Wiederbesetzung des hiedurch erledigten städt. GefangenhausInspektorstelle ist im Sinne der Dienstes-Instruktion für die städt. Sicherheits-Wache der öffentliche Konkurs auszuschreiben, mit dem Bemerken, daß diese Stelle zunächst provisorisch auf 1 Jahr mit den Bezügen eines städt. Wachführers besetzt wird und erst nach zufriedenstellender Absolvierung des Probejahres definitiv mit

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