Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1909

2 Verbrauchs=Umlage für Most und Wein, sowie gegen die Milch¬ verteuerung Protest erhoben wird. Wird zur Kenntnis genommen. 2. Herr Primarius Dr. Klotz und Herr Sekundararzt Dr. Zottl teilen mit, daß die von ihnen geführte freiwillige Armen=Ambulanz aus dem Grunde aufgelassen wurde, weil sie von den betreffenden Armen nur Undank geerntet haben und nicht mehr gewillt sind, diese Ambulanz wieder aufzunehmen. Zur Kenntnis. — Z. 30.669. 3. Herr Michel Blümelhuber berichtet über seine per¬ sönliche Tätigkeit im abgelaufenen Jahre, welche zur Kenntnis genommen wird. 4. Der Verein „Südmark“ dankt für die Spende von 100 Kronen. 5. Frau Sidonie v. Taussig dankt für die zum Ausdrucke gebrachte Anteilnahme anläßlich des Ablebens ihres Gatten 6. Der Verein zur Erhaltung des Deutschtums in Ungarn dankt für die Spende von 15 Kronen. Die Herren Georg Laher, Georg Kern, Hans Bayer, Franz Eder und Karl Menschik danken für ihre Beförderung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband. 2. Perfonalien. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Liegt vor der Rekurs des Franz Melber gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 11. November 1909 wegen verweigerter Unterstützung. Da dem Rekurrenten mit Gemeinderatsbeschluß vom 28. September d. J. ein Armengeld von monatlich 6 K nur für den Fall seines Wiedereintrittes in das Armenhaus bewilligt wurde und derselbe auf diesen Unterstand verzichtet, so stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Franz Melber gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 11. November 1909 keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 28.612. l) Liegt vor der Rekurs der Frau Agnes Schlauhof gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 11. November 1909 wegen verweigerter Unterstützung. Die Sektion beantragt die Abweisung des Rekurses aus den vom städt. Armenrate geltend gemachten Gründen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 28.613. 4. Ansuchen der Landesgenossenschaft der Soda¬ wasser=Erzenger um Stellungnahme gegen die geplante Besteuerung des Sodawassers. Ueber die vorliegende Eingabe beantragt die Sektion, der löbl. Gemeinderat Steyr schließt sich dem Proteste der Sodawasser¬ Erzeuger gegen die Besteuerung des Sodawassers vollinhaltlich an und beauftragt den Bürgermeister, den vorliegenden schrift¬ chen Protest für die Vertretung der Stadt Steyr zu fertigen und der Genossenschaft der Sodawasser=Erzeuger für Oberöster¬ reich zur weiteren Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wird, vom Herrn G.=R. Erb unterstützt, einstimmig angenommen. — Z. 28.210. 5. Amtsbericht betreffs Ablaufes des Pachiver¬ trages über die Gemeindejagd. Nachdem laut Amtsbericht die Verpachtung der Gemeinde¬ jagd mit Ende Jänner 1910 abläuft, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die Gemeindejagd der Stadt Steyr im Sinne des § 15 des ober¬ österreichischen Jagdgesetzes vom 13. Juli 1895 im Wege der öffentlichen Versteigerung auf die Dauer von 6 Jahren, vom 1. Februar 1910 bis 31. Jänner 1916, wieder verpachtet. Die bisherigen Pachtbedingnisse werden dieser Neuver¬ pachtung zugrunde gelegt und hat der Herr Bürgermeister wegen Ausschreibung dieser Verpachtung und Vornahme derselben das weitere im Sinne des Gesetzes zu veranlassen. Einstimmig nach Antrag. Z. 30.398. 6. Genehmigung der neuen Satzungen der frei¬ willigen Feuerwehr in Steyr. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Nachdem laut Amtsbericht die neuen Statuten der städt. freiwilligen Feuerwehr den gegenwärtigen Verhältnissen voll¬ kommen entsprechen und mit den bezüglichen Bestimmungen der o.=ö. Feuerpolizeiordnung vom 2. Februar 1873, L.=G.=Bl. Nr. 18, im Einklange sind, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde gegen die Genehmigung der vorgelegten neuen Statuten der städt. freiwilligen Feuerwehr keine Einwendung erhoben und ist die Stadtgemeinde Steyr mit der ihr im § 19 und 20 der Statuten zugedachten Mitwirkung einverstanden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 29.604. 7. Amtsbericht über den Ablauf der Gemeinde¬ rats=Mandate im Jahre 1910. Ueber diesen Amtsbericht stellt die 1. Sektion folgende Anträge: Es werden zur Vornahme der Ergänzungswahlen in den Gemeinderat der Stadt Steyr und zwar: a) für den I. Wahlkörper von 1 Mitglied, „ 4 Mitgliedern b) „ „ II. „ c) „ „ III. „ 3 „ „ „ 2 0) „ „ IV. „ sämtliche auf 3 Jahre, nachstehende Wahltage bestimmt: 1. Für den IV Wahlkörper Freitag der 11. März zur Haupt¬ wahl, für die eventuelle engere Wahl Samstag der 12. März; 2. für den III. Wahlkörper Montag der 14. März zur Haupt¬ wahl, für die eventuelle engere Wahl Dienstag der 15. März; 3. für den II. Wahlkörper Miitwoch der 16. März für die Hauptwahl, für die eventuelle engere Wahl Freitag der 18. März und 4. für den 1. Wahlkörper Samstag der 19. März für die Hauptwahl, für die eventuelle engere Wahl Montag der 21. März 1910. II Die Wahl im IV Wahlkörper ist in zwei Sektionen vorzunehmen und sind die Wähler mit den Anfangsbuchstaben A—L in die 1 Sektion und jene mit M—Z in die II. Sektion einzuteilen. III. Als Wahllokale für beide Sektionen des IV. Wahl¬ körpers werden die zwei Säle im Kasino, entsprechend abgesondert, bestimmt. Die Wahlen im I., II. und III. Wahlkörper werden im städtischen Rathhaussaale vorgenommen. IV. Die Wahlzeit wird für den IV. Wahlörper von 8 Uhr rüh bis 1 Uhr nachmittags und für den I., II. und III. Wahl¬ körper von 8 Uhr früh bis 12 Uhr mittags festgesetzt. — Für die eventuellen engeren Wahlen gelten dieselben Wahlzeiten. V. Wird vorgeschlagen, in die Wahlkommissionen folgende Herren zu wählen: Für den IV. Wahlkörper: 1. Sektion. Als Mitglieder: Köstler Leopold, Kollmann Johann, Fendt Paul, Nothhaft Franz und Tribrunner Franz; als Ersatzmänner: Hofer Franz und Busek Alexander. — II. Sektion. Als Mitglieder: Handstanger Ferdinand, Ortler Viktor, Reisinger Ludwig, Steinhuber Peter und Tureck Josef; als Ersatzmänner: Hiller Josef und Stiasny Alois. Für den III. Wahlkörper: Als Mitglieder: Heininger Josef, Haller Julius, Mally Franz, Vögerl Franz und Werndl Franz. — Als Ersatzmänner: Katschena Johann und Seichter Johann. Für den II. Wahlkörper: Als Mitglieder: Feicht Karl, Hansel Johann, Jonasch Kajetan, Melichar Wilhelm und Pranter Johann. — Als Ersatzmänner: Aigner Franz und Ortner Johann. Für den I. Wahlkörper: Als Mitglieder: Busek Alexander, Hofer Franz, Millner Hans, Nothhaft Franz und Seidl Hermann. — Als Ersatzmänner: Bagfrieder Karl und Ortler Viktor. VI. Wolle der Gemeinderat beschließen, daß von der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Wahl der Kommissionsmit¬ glieder mittels Stimmzetteln abgesehen und die Wahl durch Zuruf vorgenommen werde. Herr G.=R. Erb bemerkt zum Antrage VI, daß zur Wahl mittels Zuruf ein einstimmiger Beschluß notwendig sei; wenn nur eine Stimme dagegen sei, müsse mittels Stimmzetteln ab gestimmt werden. Der Herr Referent wendet dagegen ein, daß der § 68 des Gemeinde=Statutes besagt, daß in allen Angelegenheiten, mit Ausnahme bei Aufnahme von Darlehen und Statuten=Aenderung, nur eine Stimmenmehrheit erforderlich ist. Es ist weder im Statute noch in der Geschäftsordnung eine Bestimmung ent¬ halten, daß bei Wahlen von Kommissionsmitgliedern in die Wahlkörper ein einstimmiger Beschluß notwendig ist. Schon seit Jahren wurden die Kommissionsmitglieder für die Gemeinderats¬ wahlen mittels Zuruf gewählt und er ersuche daher um An¬ nahme des Sektionsantrages. Herr G.=R. Erb verweist auf § 43, Absatz 1 der Geschäfts¬ ordnung, laut welchem die Wahlen mit Stimmzetteln vorzu¬ nehmen sind und habe die Majorität des Gemeinderates nicht das Recht, diesen Paragraph aus der Welt zu schaffen. Der Herr Referent stellt nun namens der 1. Sektion den Antrag, die Wahl der Kommissionsmitglieder für die Gemeinde¬ ratswahlen mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es erfolgt hierauf die Wahl mittels Stimmzettel. Herr G.=R. Erb bemerkt zu dem Vorschlage des Herrn G.=R. Franz Tribrunner für die 1 Sektion des IV. Wahlkörpers, er stehe auf dem Standpunkt, daß ein ausscheidender Gemeinde¬ rat nicht in die Wahlkommission wählbar sei, und ersucht um einen prinzipiellen Beschluß, beziehungsweise ersuche er, an Stelle des Herrn G=R. Tribrunner einen anderen Herrn vorzuschlagen. Herr G.=R. Tribrunner lehnt die auf ihn gefallene Wahl ab und schlägt an seine Stelle Herrn G.=R. Dantlgraber vor. Es werden sohin mit Stimmzetteln gewählt: IV. Wahlkörper, I. Sektion: Leopold Köstler, Johann Kollmann, Paul Fendt, Franz Nothhaft, Gottlieb Dantlgraber: Ersatzmänner: Franz Hofer, Alexander Busek. — II. Sektion; Ferdinand Handstanger, Viktor Ortler, Ludwig Reisinger, Peter Steinhuber, Josef Tureck; Ersatzmänner: Josef Hiller, Alois Stiasny. III. Wahlkörper: Josef Heininger, Julius Haller, Franz Mally, Franz Vögerl, Franz Werndl. — Ersätzmänner: Johann Katschena, Johann Seichter.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2