Ratsprotokoll vom 28. August 1908

Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. April 908 das Bürgerrecht der Stadt Steyr und zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht den Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 20820 b. Liegt vor das Ansuchen des Josef Fendt Büchsenmacher Steyr um taxfreie Verleihung des Bürgerrechts. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem Gesuchsteller die Vorbedingungen für die Verleihung des Bürgerrechtes nachgewiesen hat stellt die I Section den Antrag: Der löbl. Gemeindrat wolle beschließen:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2