Ratsprotokoll vom 5. April 1907

folgende Anträge: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es verbleibt bei dem Beschlusse vom 18 Jänner 1907, womit das Gesuch der st. Wachleute um Vorrückung in die höhere Gebühr abgewiesen wurde, nachdem ohnedies durch die neue Gehaltsregulierung eine Erhöhung der Bezüge erfolgt. 2. Wird dem verheirateten Wachmann Franz Mörtenhuber eine TeuerungsZulage von 50 K ab 1. April 1907 bewilligt: 3. Wird der Sanitätsdiener Karl Menschik in die Kategorie der st. Diener eingereiht und in die II. Classe mit den Bezügen von

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