Ratsprotokoll vom 13. Juli 1906

gemeinde, welche dieselbe auch in Zukunft auf sich nimmt, wogegen aber auch aus der Brunnenstube am Taschlmayrgute für diese Realität von der Heeresverwaltung nur die Hälfte des jeweilig vorhandenen Wassers in Anspruch genommen werden darf. Auf Grund dieser Vereinbarungen ersuche ich den löbl. Gemeinderat um Annahme nachstehenden Antrages: Der löbl. Gemeindrat wolle den im Kommissionsprotokolle vom 8. November 1905, (aufgenommenen zu Folge Korpskommando-Verordnung No 3071 vom 4. November) getroffenen Vereinbarungen, welche in Abschrift diesem Akte beiliegen, bezüglich der Benützung der auf dem Artillerie-Exerzierplatze gelegenen der Stadtgemeinde Steyr gehörigen drei Bauerngehöfte die Zustimmung erteilen und beschliessen: Diese drei Bauernhöfe also das Harrergut, das Mayergut und das Taschlmayrgut werden dem k.u.k. Militärärar auf Grund der getroffenen Vereinbarungen und der mit dem Erlasse des k. u. k. Korpskommandos vom 23. Juni 1906 Z. 3511 erfolgten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2