Ratsprotokoll vom 10. Februar 1905

Nachdem aus den gepflogenen Erhebungen sich ergeben hat, daß Franz Burda nach seinem eigenen Geständnis wiederholt durch herumbetteln in Gasthäusern und auf öffentlichen Wegen der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last gefallen ist und derselbe schon wegen Diebstahls und wiederholten Bettels zweimal gerichtlich abgestraft worden ist, so keinen unbescholtenen Lebenswandel führt wird im Sinn des §15 des Gemeinde Statuts der Stadt Steyr seitens der I. Sektion gestellt der Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde aus diesen Gründen im Sinne des § 15 G.St. der Stadt Steyr die Ausweisung des nach Strakonitz

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