Ratsprotokoll vom 20. Jänner 1905

Über das vorliegende Ansuchen der städt Amtsdiener um Schaffung einer Norm behufs Vorrückung in die III. und II. Gehaltsstufe stellt die I. Sektion folgende Anträge: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: I. Es werde im Sinne des Gesetzes vom 26. Dezemb 1899 RGBl 255 den städt. Amtsdienern die Möglichkeit der Vorrückung in die III. Gehaltsstufe in Aussicht gestellt, jedoch behält sich des Gemeinderat die Entscheidung darüber von Fall zu Fall ausdrücklich bevor, welche der st. Amtsdiener und in welchem Zeitpunkt dieselben in die III Gehaltsstufe vorrücken sollen. II. Mit Rücksicht auf die lange Dienstzeit der st. Amtsdiener Josef Bauer und Anton Herz u in Anbetracht

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