Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1904

7 Diese neue Wahlreform wurde dann in der Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juni 1901 vorgelegt, beraten und ein¬ stimmig beschlossen, und bildet das Gesetz, welches vom Landtage genehmigt und von Seiner Majestät sanktioniert wurde. In dieser neuen Wahlordnung für die Gemeinderatswahlen der l. f. Stadt Steyr sind folgende Grundsätze festgelegt: 1. Die im Gemeindestatute der Stadt Steyr bezüglich der Gemeinderatswahlen im I., II. und III. Wahlkörper enthaltenen Bestimmungen bleiben unberührt; daraus folgt: a) Die Wahlen im I., II. und III Wahlkörper werden nach denselben Vorschriften vorgenommen, wie bisher und tritt eine Aenderung rücksichtlich des Wahlrechtes oder der Wählbarkeit der im I., II. oder III. Wahlkörper eingereihten Gemeindewähler nicht ein; b) Auch bleibt der § 26 des Gemeindestatutes in voller Geltung, nach welchem alle Personen, welche eine Armenver¬ sorgung genießen, in einem Gesindeverbande stehen, oder als Taglöhner oder Gewerbsgehilfen einen selbständigen Erwerb nicht haben, auch in Hinkunft von dem Wahlrechte im I., II. und III. Wahlkörper ausgenommen sind. Daher ist auch nach der neuen Wahlordnung die Arbeiterschaft, und zwar sowohl von gewerbsmäßig als auch von fabriksmäßig betriebenen Gewerben ohne selbständigen Erwerb (G.=R.=Beschluß vom 23. Dez. 1898 und § 26 G.=St.), vom Wahlrechte im I., II. und III. Wahl¬ körper ausgenommen; c) Infolge dessen finden keine Neuwahlen im I., II. und III. Wahlkörper statt, sondern sind nur die gemäß § 40 G.=St. jährlich vorgeschriebenen Ersatzwahlen vorzunehmen. Daher bleiben die gewählten Gemeinderäte des I., II. und III. Wahlkörpers und sind nur für die nach Ablauf der Funk¬ tionsdauer ausscheidenden Ersatzwahlen wie bisher vorzunehmen. 2. Die „Neuheit“ und Hauptänderung der bisherigen Ge¬ meindewahlordnung besteht in der Einführung des IV Wahl¬ körpers, wodurch die Anzahl der Gemeinderäte von 24 auf 28 erhöht wird. Die Wahlordnung enthält nun über den IV. Wahlkörper folgende prinzipielle Bestimmungen: a) Im IV. Wahlkörper sind alle Wähler aktiv und passiv wahlberechtigt, welchen das Wahl¬ recht im I., II. und III Wahlkörper zusteht und außerdem aber auch alle anderen Personen, die: 1. österreichische Staatsbürger, 2. 24 Jahre alt sind 3. die mindestens zwei Jahre ihren ordentlichen Wohnsitz in Steyr haben, und zwar ohne Rücksicht auf eine Steuerleistung. b) Die Wähler des 1., II. u. III. Wahl¬ körpers sind von nun an berechtigt, bei den Gemeindewahlen zweimal zu wählen, und zwar einmal in dem I., resp. Il. oder II Wahlkörper, je nach der sie treffenden Einteilung, und das zweitemal jeder Wähler im IV. Wahlkörper. c) Das passive Wahlrecht ist jedoch beschränkt, und gilt die Bestimmung: 1. Im I., II. und III. Wahlkörper kann nur ein in diesen drei Wahlkörpern wahlberechtigtes Gemeindemitglied zum Ge¬ meinderat gewählt werden. Daraus folgt, daß diejenigen, welche laut § 26 G.=St. vom Wahlrechte in dem I., II. und III. Wahl¬ körper ausgenommen sind, darunter die Arbeiterschaft als gewerb liche Hilfsgenossen ohne selbständigen Erwerb im I., II. und III. Wahlkörper auch nach der neuen Wahlordnung als Gemeinde¬ räte nicht gewählt werden können. 2. Im IV. Wahlkörper aber können zum Gemeinderate gewählt werden: a) Alle Wähler, die im I., II und III. Wahl¬ körper das passive Wahlrecht haben, und b) auch jeder Wähler, der nur im IV. Wahlkörper das passive Wahlrecht hat. Daraus folgt: 1. Daß niemals ein Wähler, dem nur im IV. Wahlkörper das Wahlrecht zusteht, im I., II. und III. Wahlkörper als Ge¬ meinderat gewählt werden kann, während 2. die Wähler, welche auch im I., II oder III. Wahlkörper wahlberechtigt sind, sowohl in diesen drei Wahlkörpern als auch im IV. Wahlkörper als Gemeinderäte gewählt werden können. Der Herr Bürgermeister ersucht, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 10. Stadtkassa=Journals=Abschlüsse pro August und September 1903. Laut Bericht der städtischen Rechnungskanzlei betrugen die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtkasse: a) im Monate August: . 231.529 K 72 k Einnahmen 6.180 „ 76 „ Kassarest vom Vormonate .. Ausgaben Gesamt=Einnahmen 237.710 K 48 h 221.732 1 74 „ Kassarest pro September 1903 15.977 K 74 h b) im Monate September 1903: Einnahmen Kassarest vom Vormonate 256.219 K 40 f 15.977 „ 74 „ Ausgaben Gesamt=Einnahmen 272.197 K 14 h 216.397 „ 64 „ Kassarest pro Oktober 1903 55.799 K 50 h Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß die Kassa=Journale durch die Herren G.=R. Heindl und Schachinger geprüft und richtig befunden wurden Zur Kenntnis. — Z. 460 u. 26.100. 11. Amtsbericht betreffs Ablaufes des Theater¬ Pachtvertrages. 12. Ansuchen des Herrn Theaterdirektors Augustin Knirsch bis Ende April 1904 Theatervorstellungen geben zu dürfen und um Verleihung des Theaters pro 1904/5. Der Herr Referent verliest das Ansuchen des Theater¬ direktors Augustin Knirsch um Bewilligung, Theatervorstellungen bis Ende April 1904 geben zu dürfen und stellt hierüber namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Gesuchsteller die Fortführung der Theatervorstellungen bis Ende April 1904 ausnahmsmeise mit dem Bemerken bewilligt, daß für diesen Monat eine Subvention nicht bezahlt wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 738. Ueber den vorliegenden Amtsbericht betreffend den Ablauf des Theater=Pachtvertrages mit Herrn Augustin Knirsch und über Ansuchen des Letzteren um Verleihung des Stadttheaters für die Saison 1904/5 stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei das Stadt¬ theater für die nächste Saison nicht auszuschreiben, sondern das¬ selbe dem Kompetenten August Knirsch unter den bisherigen Be¬ dingungen wieder zu verleihen. Der § 12 des Vertrages sei jedoch dahin abzuändern, daß der Unternehmer verpflichtet ist, ür einen Sicherheitswachmann und für vier Feuerwehrmänner für jede Theatervorstellung den Betrag von 3 K 40 k zu zahlen, welcher Betrag monatlich von der Subvention abgezogen und direkt seiner Bestimmung zugeführt wird. Das vorliegende Ansuchen des Rudolf Angel in Wien um Theaterverleihung wird daher abgewiesen. Einstimmig nach Antrag. —Z. 709. 13. Ansuchen der Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr um Ueberlassung des Industriehalle=Saales zu einem Konzert am 22. März 1904. Ueber das vorliegende Ansuchen stellt die Sektion den Antrag auf Gewährung dieses Ansuchens gegen Wiederübergabe des Saales in vollkommen tadellosem gereinigtem Zustand. Einstimmig nach Antrag. — Z. 194. 14. Subventions= und Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden be¬ willigt: 1. Dem Landesverband für Fremdenverkehr in Ober¬ österreich 100 K. 2. Der Bundesgruppe Steyr des deutschen Böhmerwald¬ bundes 30 K. 3. Dem Gabelsberger=Stenographen=Verein in Steyr 50 K. 4. Dem Verein Südmark“ in Graz 40 K. 5. Dem Asylverein der Wiener Universität 10 K. Dem Ansuchen des Komitees des II. oberösterr. Landes¬ verbandschießens in Weyer und dem Ansuchen des „Vereines „Deutsches Haus“ in Triest um eine Spende wird keine Folge gegeben. — Z. 21.390 und 26.551. 15. Eingabe der Firma Franz Werndl in Unter¬ himmel um Pauschalierung der Mantgebühren pro 1904. Ueber dieses Ansuchen und auf Grund der vorliegenden Aeußerung des Herrn Karl Jöbstl, Leiters der städt. Gefälls¬ pachtung stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei der gesuch¬ stellenden Firma für das Jahr 1904 ein Mautpauschale von 600 K für ein Paar Wagen und ein Paar Lastpferde zu be¬ willigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 407. 16. Monturs=Eingabe pro 1904. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Antrag: Die städt. Sicherheitswache und die Amtsdiener benötigen für das Jahr 1904: 3 Wintermäntel, 5 Waffenröcke, 20 Blusen, 19 Hosen, 19 Westen, 19 Sommerhosen, 19 Kappen, 14 Porte¬ épée, 13 Signalschnüre. Der löbliche Gemeinderat wolle die Ausschreibung dieser Montourssorten bewilligen, dessen Endtermin mit 15. Februar 1904 estsetzen und wäre die Finanz=Sektion zu ermächtigen, die Offerte zu eröffnen und unter Beiziehung eines Sachverständigen dieselben zu prüfen und die Vergebung vorzunehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1107. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 17. Zuschrift des k. k. Stadtschulrates Steyr be¬ treffs Uebernahme des entfallenden Kosten=Beitrages der Stadtgemeinde zur Errichtung eines Fortbildungskurses (IV. Klasse) an der Mädchenbürgerschule in Steyr. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag Nachdem aus dem Berichte des k. k. Stadtschulrates Steyr vom 15. Dezember v. J. hervorgeht, daß die Aussichten für den Besuch einer IV. Knabenbürgerschulklasse gering sein werden, so wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderat wolle be¬ schließen, der Errichtung einer IV. Klasse der Mädchenbürgerschule gegen Beistellung der Lokalitäten, der Beleuchtung, Beheizung und Reinigung derselben unter der Bedingung zuzustimmen, daß die Auslagen, welche für die Honorare der Lehrkräfte erwachsen,

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