Ratsprotokoll vom 29. April 1903

haben. Bei dem kleinen Beamten u Dienerschaft der Stadtgemeinde wird es daher nie an solchen zuerst zu berücksichtigenden Bewerbern fehlen, weshalb kaum noch Gelgenheit geboten sein wird, noch sog. Certifikatisten anzustellen. Zu dem ist es für die ohnedies nicht glänzenden finanziellen Verhältnisse der Stadtgemeinde nicht unbedenklich, solche Certifikatisten in einem Alter von 45 Jahren anzustellen da dadurch sehr leicht das Erfordernis für Pensionen ganz unverhältnismäßig anwachsen und das Gemeinde Budget zu sehr belasten könnte. Mit Rücksicht auf diesen Umstand

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