Ratsprotokoll vom 29. April 1903

Rats=Protokoll über die IV. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 29. April 1903. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ Verband, Zusicherung der Aufnahme in denselben und Bürger¬ rechtsverleihung. 2. (Vertraulich.) Statthalterei=Präs.=Erlaß in betreff An¬ stellung von Zertifikatisten im Gemeindedienste. 3. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. 4. Rekurse gegen Ausweisungs=Erkenntnisse. 5. Eingabe des Mautrevidenten Karl Jöbstl betreffs Zu¬ wendung von 2% der Netto=Einnahmen aus dem Maut= und Gefällserträgnisse an die Mautner. 6. Abschriftliche Note des bischöflichen Ordinariates in Linz betreffs des Nutzungsrechtes des Benefiziatenhauses in St. Anna. 7. Amtsbericht betreffs Ablaufes der Bewilligung zur Ein¬ hebung einer Mautgebühr beim Eisenbahnbrücken=Gehstege. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 4 Uhr nach¬ mittags.) 8. Ansuchen der bürgerlichen Aktienbrauerei in Steyr um Rückvergütung der Verbrauchs=Umlage, für das im Jahre 1902 geschwendete Bier und um Abfindung für das im Märzenkeller im Jahre 1903 zum Ausschanke gelangende Bier. 9. Amtsbericht über den Ablauf des Pachtvertrages hin¬ sichtlich der Vorspannsfuhren. 10. Subventionsansuchen der Allgemeinen Arbeiter=Kranken¬ kasse in Steyr. 11. Ansuchen des Vereines „Deutsche Gewerbeschule in Hohenstadt“ um Einsendung des Jahresbeitrages pro 1903. 12. Ansuchen des Oberösterr. Kunstvereines in Linz um Ab¬ nahme eines Anteilscheines. 13. Ansuchen des Stelzhamer=Denkmal=Ausschusses in Linz um einen Denkmalbeitrag. 14. Ansuchen der Firma Franz Werndl's Nachfolger um Pauschalierung der Mautgebühren für das zweite Halbjahr 1903. 15. Eingabe der Genossenschaft der Baugewerbe in Steyr um Uebernahme von alten Genossenschaftssachen ins städt. Archiv. 16. Gemeinde=Umlagen=Ermäßigungs=Ansuchen. Dringlichkeitsantrag wegen Bewilligung eines Beitrages an den Landesverband für Fremden=Verkehr in Oberösterreich. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nachmittags) 17. Kommissionsprotokoll betreffs des von Friedrich Wahlen¬ mayr benützten städt. Grundes beim Hause Nr. 40 Fabriksstraße. 18. Amtsbericht über die Entbehrlichkeit des gepachteten Schotterplatzes in der Schönau. 19. Eingabe des Herrn Stefan Schweiger um Uebernahme der Grundparzelle 1010 ins Eigentum der Gemeinde. 20. Antrag auf Ankauf der sogenannten Steiner=Wiese in Weinzierl und der Wasserquellen in derselben. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag ½5 Uhr nachmittags). 21. Verleihung eines Schiefermayr'schen Stipendiums an einen Realschüler. 22. Gesuch um Ueberlassung eines Lehrzimmers an der Mädchenschule in der Berggasse zum Zwecke der Erteilung eines Gesangsunterrichtes. 23. Gesuch um Nachsicht einer Benützungsgebühr für den Turnsaal an der Bürgerschule. 24. Ansuchen um eine Unterstützung aus der kaufmänni¬ schen Krankenstiftung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Vizebürgermeister: Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Gottlieb Bruck¬ schweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Josef Hack, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Johann Kollmann, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt abwesend ist Herr G.=R. Otto Schönauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht die Herren Gemeinderäte Dr. Franz Angermann und Gottlieb Bruckschweiger die Verifikation dieses Protokolles zu übernehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet folgende Mitteilungen: 1. Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 9. April d. J. dem vom Landtage des Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns beschlossenen Ent¬ wurf eines Gesetzes, womit der Stadtgemeinde Steyr zum Baue einer Korps=Artillerie=Kaserne erster Kategorie in Steyr und zur Erwerbung von 200 Joch Grund zu dem nötigen Exerzierplatze die Aufnahme eines Darlehens im Höchstbetrage von 2,000.000 K bewilligt wird, die Allerhöchste Sanktion allergnädigst zu erteilen geruht. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 9961. 2. Der Unterstützungs=Verein deutscher Hochschüler in Wien dankt für die erhaltene Spende von 20 K. Zur Kenntnis. — Z. 7048. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. 3. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. n) Liegt vor der Rekurs der Marie Pettenberger, In¬ wohnerin in Urfahr, gegen den Beschluß des städtischen Armen¬ rates vom 16. Februar 1903, womit ihr Ansuchen um Erhöhung der gegenwärtigen Unterstützung von monatlich 10 K abge¬ wiesen wurde. Die gepflogenen Erhebungen ergaben, daß Rekurrentin mit einem gewissen Franz Horak im Konkubinat lebt und mit diesem einen Geschirr= und Hadernhandel betreibt. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Rekurrentin laut Erhebungen noch arbeitsfähig ist, ohnedies eine monatliche Unterstützung von 10 K bezieht und von der Aufenthalts¬ gemeinde Urfahr bestätigt wird, daß selbe doch einen, wenn auch nicht beträchtlichen Verdienst hat und von derselben die Ab¬ weisung angeraten wird, stellt die 1 Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Marie Pettenberger gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 24. Februar 1903, Z. 1993, aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Z. 6636. Einstimmig nach Antrag. — b) Liegt vor der Rekurs des Franz Heller in Steyr gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 25. März 1903, Z. 4820, wegen Nichtaufnahme seiner Gattin in ein städtisches Armenhaus. Mit Rücksicht auf das vorliegende ärztliche Zeugnis stellt die I. Sektion folgenden Antrag: Da Rekurrentin total erwerbsunfähig ist und infolge Schlaganfalles auch bettlägerig, daher in einem Armenhause nicht unterzubringen ist, wohl aber die Bewilligung einer Krankenunterstützung gerechtfertigt erscheint, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde dem Rekurse der Therese Heller stattgegeben und der Akt an den städtischen Armenrat behufs Festsetzung einer entsprechenden Krankenunterstützung rück¬ gemittelt. Wird einstimmig angenommen. — Z. 9118.

2 c) Liegt vor der Rekurs der Anna Helm in St. Peter bei Linz gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 24. Februar 1903, Z. 28.564, wegen verweigerter Unterstützung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die abweis¬ liche Erledigung des städtischen Armenrates vom 16. Februar 1903 der Rekurrentin am 2. März 1903 zugestellt und der Rekurs aber erst am 2. April 1903 überreicht wurde, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle be¬ schließen: Es werde dem Rekurse der Anna Helm gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 16. Februar 1903, Z. 28.546, wegen Fristablauf und auch aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7942. d) Liegt vor der Rekurs der Marie Feldbauer gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 15. November 1902, Z. 21.926, wegen verweigerter Unterstützung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Da die Rekurrentin laut des ärztlichen Zeugnisses total erwerbsunfähig ist und die vorhandenen Kinder nach den gepflogenen Erhebungen nicht leibliche, sondern Stiefkinder der Rekurrentin sind, diese aber eine gesetzliche Pflicht zur Alimentierung ihrer Stiefmutter nicht trifft, so erscheint es wohl gerechtfertigt, der Rekurrentin eine dauernde Unterstützung zu bewilligen und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Marie Feldbauer gegen die Entscheidung des städti¬ schen Armenrates vom 15. November 1902 Folge gegeben und die Akten zur Ausmittlung und Bewilligung einer dauernden entsprechenden Unterstützung an die Rekurrentin dem städtischen Armenrate zurückgestellt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 27.006. 4. Rekurse gegen Ausweisungs=Erkenntnisse. Liegt vor ein Rekurs des Franz Staudinger, Maurer, derzeit in Unterhimmel wohnhaft, gegen das Ausweisungs=Er¬ kenntnis vom 20. Oktober 1902, Z. 22.412. Nach dem vorliegenden Amtsberichte hat Franz Staudinger ohne gegen das Ausweisungs=Erkenntnis zu rekurrieren, Steyr verlassen und ist nach Unterhimmel gezogen, um von dort aus im Stadtgebiete zu betteln. Nach wegen Bettel erstandener sechswöchentlicher Arreststrafe wurde er mit Erkenntnis vom 6. Jänner 1903, Z. 1473 auf Grund des § 1 und 2 des Ge¬ setzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, aus Rücksichten für die öffentliche Ordnung für immer aus dem Stadtgebiete abge¬ schafft Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Franz Staudinger gegen das Ausweisungs=Erkenntnis vom 20. Oktober 1902, Z. 22.412, aus den Gründen des Amtsberichtes keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7227. hi Liegt vor der Rekurs der Rosa Schwingenschuh, In¬ wohnerin in Steyr, gegen das Ausweisungs=Erkenntnis vom 28. März 1903, Z. 7496. Nach Verlesung des Rekurses bringt der Herr Referent folgenden Sektionsantrag ein: Nachdem in diesem Rekurse dem Bürgermeister respektive der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr als öffentliche Behörde der Vorwurf der Erpressung und Einschänkung der persönlichen Freiheit gemacht wird, damit aber eine Amtsehrenbeleidigung im Sinne des § 487 St.=G. und des Artikels V des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.=G.=Bl. Nr. 8 ex 1863, begangen wurde, die Rekurrentin überhaupt in der frechsten und rücksichts¬ losesten Weise auftritt, so soll zur Wahrung der Autorität des Amtes vor der meritorischen Erledigung des Rekurses die straf¬ gerichtliche Verfolgung der Rekurrentin eingeleitet werden. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde zu¬ nächst dieser Rekurs der k. k. Staatsanwaltschaft mit der An¬ frage abgetreten, ob dieselbe aus dem Inhalte des Rekurses, ins¬ besondere aus dem erwähnten Vorwurfe der Erpressung und Einschränkung der persönlichen Freiheit im Sinne des Artikels V des Gesetzes vom 17. Dezember 1863 gegen Rosa Schwingenschuh wegen Amtsehrenbeleidigung vorgegangen werden wolle. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 8354. 5. Eingabe des Mautrevidenten Karl Jöbstl be¬ treffs Zuwendung von 2% der Netto=Einnahmen aus dem Maut= und Gefällserträgnisse an die Mautner. Mit dieser überreichten Eingabe ersucht der Mautrevident Karl Jöbstl unter Verzichtleistung auf das ihm vertragsmäßig zugestandene eine Perzent der Netto=Einnahmen aus den städti schen Mauten und Gefällen um Zuweisung von 2% dieser Netto=Einnahmen an die Mautner, weil dem letzteren durch die eingeführte Kontrolle angeblich 6—10 K Nebenverdienst ent¬ gangen sei. Der bezügliche Dienstvertrag wäre nach Ansicht des Herrn Jöbstl abzuändern. Nach Verlesung des Amtsberichtes hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Mit Rücksicht darauf, daß die städtischen Mautner durch¬ schnittlich einen monatlichen Verdienst von 92 K haben, erscheint die angesuchte Gewährung von seitens der Stadtgemeinde zu leistenden 1% Zuschuß vom Netto=Ertrag der Mauten an die Mautner derzeit nicht begründet. Die Ueberlassung des dem Mautrevidenten Herrn Jöbstl gemäß Punkt VIII des Dienstvertrages vom 16. Dezember 1899 zustehenden Entschädigungsbetrages von 1% dieser Netto=Ein¬ nahmen ist lediglich, wodurch also der Dienstvertrag nicht be¬ rührt wird. Der löbliche Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde dem Ansuchen des Gefällleiters Herrn Jöbstl wegen Ge¬ währung einer Entschädigung von 1% der Netto=Gefällseinnahmen an die Mautner seitens der Stadtgemeinde Steyr keine Folge gegeben, dagegen bleibt es dem Gesuchsteller ganz unbenommen, die ihm gemäß Punkt VIII des Dienstvertrages vom 16. De¬ zember 1899 zukommende Entschädigung von 1% des Netto¬ Gefällsertrages den Mautnern zuzuwenden, wodurch aber der wischen ihm und der Stadtgemeinde Steyr bestehende Dienst¬ vertrag vom 16. Dezember 1899 nicht tangiert wird und auch keine Veranlassung vorliegt, denselben in dieser Hinsicht einer Abänderung zu unterziehen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 6. Abschriftliche Note des bischöflichen Ordinariates in Linz betreffs des Nutzungsrechtes am Benefiziaten¬ hause in St. Anna. Ueber die neuerliche Note des bischöflichen Ordinariates in Linz vom 12. März 1903, Z. 1669, womit die Einräumung eines Wohnzimmers für den Sekundararzt nur unter ausdrück¬ lichem Vorbehalt des Nutzungsrechtes des St. Anna=Benefiziaten auf das ganze Benefiziatenhaus geschehen dürfe, stellt die l. Sektion folgenden Antrag: Mit Bezug auf den Beschluß des Gemeinderates vom 16. Jänner 1903, Z. 24.792, und Erledigung der vorstehenden Note des hochwürdigen bischöflichen Ordinariates in Linz vom 12. März 1903, Z. 1669, wird beantragt: Der löbliche Ge¬ meinderat wolle in dieser Angelegenheit folgenden Beschluß assen und denselben dem hochw. bischöflichen Ordinariate zur Kenntnisnahme bringen: Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist mit Bezug auf die dem hochw. bischöflichen Ordinariate mit Zuschrift vom 20. Jänner 1903, Z. 24.804, bereits mitgeteilte Rechtslage betreffend das sogenannte Benefiziatenhaus in Sankt Anna zu Steyr leider nicht in der Lage, den in der neuer¬ lichen Note des hochw. bischöflichen Ordinariates vom 12. März 1903, Z. 1669, ausgedrückten Rechtsstandpunkt, daß die Ein¬ räumung eines Wohnzimmers für den Sekundararzt nur unter ausdrücklichem Vorbehalt des Nutzungsrechtes des St. Anna¬ Benefiziaten auf das ganze sogenannte Benefiziatenhaus ge¬ chehen dürfe, anzuerkennen, weil die Stadtgemeinde Steyr unbe¬ schränkte Eigentümerin des ganzen sogenannten Benefiziaten¬ hauses ist und ein Nutzungsrecht für den Benefiziaten an diesem Hause nicht besteht. Die Stadtgemeinde Steyr wird daher in Wahrung ihres unbeschränkten Eigentumsrechtes auch in Hinkunft über das ganze Benefiziatenhaus frei und ohne irgend einen Vorbehalt sich gebunden zu erachten, wie bisher verfügen. Dabei wird jedoch die Stadt¬ gemeinde Steyr darauf Rücksicht nehmen, daß dem Benefiziaten in St. Anna die Mitbenützung des sogenannten Benefiziaten¬ hauses wie bisher eingeräumt bleibt, jedoch nur auf Grund der freiwilligen Ueberlassung seitens der Stadtgemeinde Steyr, ohne daß daraus eine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden könnte Dieser Antrag wird mit allen gegen 1 Stimme (Schachinger) angenommen. Z. 6729. 7. Amtsbericht betreffs Ablauf der Bewilligung ur Einhebung einer Mautgebühr beim Eisenbahn¬ brücken=Gehstege. Das Amt berichtet, daß mit 31. Dezember 1903 die mit dem Landesgesetze vom 7. Juli 1899, Nr. 17, erteilte Bewilli¬ gung zur Einhebung einer Mautgebühr vom Gehstege der Eisen¬ bahnbrücke nächst Garsten endet. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen: Es sei der Herr Bürgermeister zu beauf¬ tragen, wegen Erwirkung der Verlängerung respektive Weiter¬ bewilligung des Mauteinhebungsrechtes am Gehstege der Eisen¬ bahnbrücke nächst Garsten ab 1. Jänner 1904 auf weitere fünf Jahre im Verein mit den interessierten Landgemeinden Garsten und St. Ulrich das erforderliche Einschreiten an den hohen o.=ö. Landesausschuß in Linz zu veranlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7857. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 8. Ansuchen der bürgerlichen Aktienbrauerei in Steyr um Rückvergütung der Verbrauchs=Umlage für das im Jahre 1902 geschwendete Bier und um Abfin¬ dung für das im Märzenkeller im Jahre 1903 zum Ausschanke gelangende Bier. a) Die bürgerliche Aktienbrauerei in Steyr ersucht um Rückvergütung der Verbrauchsumlage für das im Jahre 1903 im Märzenkeller zum Ausschanke gelangende Bierquantum von 39 Hektoliter 62 Liter mit 79 K 24 k. Die Sektion beantragt die Genehmigung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird. — Z. 7743. b) Die bürgerliche Aktienbrauerei in Steyr ersucht um Rückvergütung der eingezahlten Verbrauchsumlage für das im Jahre 1902 geschwendete Bier per 967 Hektoliter 48 Liter im Betrage von 1934 K 96 h. Der Herr Referent bemerkt, daß dieser Eingabe ein notariell beglaubigter Auszug aus dem Vorratsbuche beiliege und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem dieses Ansuchen gesetzlich begründet ist und für diese Auslage im Präliminare vorgesorgt ist, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde dem Ansuchen der bürger¬ lichen Aktienbrauerei in Steyr um Vergütung der Verbrauchs¬ Umlage per 1934 K 96 h für das im Jahre 1902 geschwendete Bier per 967 Hektoliter 48 Liter Folge gegeben. Wird einstimmig angenommen. — Z. 7744.

3 9. Amtsbericht über den Ablauf des Pachtvertrages hinsichtlich der Vorspannsfuhren. Nachdem laut Amtsbericht der zwischen der Stadtgemeinde Steyr und Frau Marie Lang, verehelichte Wild, abgeschlossene Pachtvertrag betreffend die Besorgung der Vorspannsfuhren mit Ende Juni 1903 abläuft, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die Verpachtung der Vor¬ pannsfuhren für weitere drei Jahre, das ist vom 1. Juli 1903 bis Ende Juni 1906 mit dem Einreichungstermin bis 15. Juni 1903 ausschreiben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7782. 10. Subventionsansuchen der Allgemeinen Arbeiter¬ Krankenkasse in Steyr. Die Sektion beantragt die Gewährung einer Unterstützung von 100 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 8330. 11. Ansuchen des Vereines „Deutsche Gewerbeschule in Hohenstadt“ um Einsendung des Jahresbeitrages pro 1903. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle den Mitgliederbeitrag für das Jahr 1903 im Betrage von 10 K wieder bewilligen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 7494. 12. Der Oberösterreichische Kunstverein in Linz ersucht um Abnahme eines Anteilscheines. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle für Abnahme eines Anteilscheines und einer Mitgliedskarte dieses Vereines den Betrag von 8 K bewilligen, was einstimmig an¬ genommen wird. — Z. 8367. 3. Der Stelzhamer=Denkmal =Ausschuß in Linz ersucht um einen Denkmal=Beitrag. Die Sektion beantragt die Gewährung eines Betrages von 30 K. Herr G.=R. Dr. Angermann findet diesen Betrag zu gering und beantragt die Gewährung von mindestens 50 K. Herr G.=R. Schachinger befürwortet den Sektions¬ antrag. Die Stadt Wels gebe auch nicht mehr als 30 K. Wenn wir so viel geben, wird man wieder angerempelt, daß wir das Geld hinauswerfen. Herr G.=R. Dr. Angermann bemerkt, daß die Stadt Steyr auch eine größere Stadt sei als Wels und daher auch mehr geben könne. Wenn es sich um einen Betrag von 20 K handle, könne von einem „Hinauswerfen“ des Geldes wohl keine Rede sein. Herr G.=R. Hack spricht sich mit Rücksicht auf die Finanz¬ lage der Stadt für die Annahme des Sektionsantrages aus. Der Herr Vorsitzende bringt nun den weiter gehenden Antrag des Herrn G.=R. Dr. Angermann zur Abstimmung und wird derselbe mit Majorität angenommen. — Z. 7484. 14. Ansuchen der Firma Franz Werndl's Nach¬ folger um Panschalierung der Mautgebühren für das zweite Halbjahr 1903. Auf Grund der hierüber vom städtischen Gefällsleiter Herrn Karl Jöbstl erstatteten Aeußerung stellt die Sektion folgenden Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle den Gesuchstellern für das zweite Halbjahr 1903 ein Mautpauschale von 300 K bewilligen und zwar in ¼jährig vorhinein zu zahlenden Raten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7007. 15. Eingabe der Genossenschaft der Baugewerbe in Steyr um Uebernahme von alten Genossenschaftssachen ins städtische Archiv. Liegt folgende Eingabe vor: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Die Genossenschaft der Baugewerbe in Steyr hat in ihrer Generalversammlung vom 22. März 1903 einstimmig beschlossen, die Innungslade der alten Innung der Baumeister, Maurer¬ meister, Steinmetze und Pflasterermeister dem städtischen Archiv gegen Vorbehalt des Eigentumsrechtes einzuverleiben. Die ge¬ ertigte Vorstehung stellt daher unter Beischluß des Inhaltsver¬ zeichnisses an den löblichen Gemeinderat die Bitte, die Innungs¬ lade samt Inhalt in das städtische Archiv zu übernehmen und eine Urkunde ausfertigen zu lassen, welche im Sinne des Ge¬ nossenschaftsbeschlusses den Mitgliedern der alten Innung das Eigentumsrecht von den zu übernehmenden Gegenständen sichert. Der Vorsteher der Genossenschaft der Baugewerbe: Anton Plochberger m. p. Nach dem beiliegenden Verzeichnisse bestehen die Innungs¬ gegenstände aus Innungsstempel, Silber=, Kupfermünzen, Papier¬ geld und Dokumenten. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem der ver¬ fügbare Raum im städt. Archiv ein sehr bescheidener geworden ist, und das städt. Museum als Aufbewahrungsort für derartige Gegenstände sich sehr gut eignet und dasselbe ja eigentlich zu diesem Zwecke ins Leben gerufen wurde, so stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, die Genossenschaft der Baugewerbe sei einzuladen, die im Verzeichnisse vom 5 April 1903 angeführten Gegenstände dem städt. Museum zu übergeben und sich eventuell zu diesem Zwecke mit dem Kustos des Museums Herrn Jakob Kautsch ins Einvernehmen zu setzen. Wird einstimmig angenommen. Z. 8292. 16. Gemeindenmlagen= Ermäßigungs=Ansuchen. Ueber das vorliegende Ansuchen des Frls. Zäzilia Heindl, Hausbesitzerin, Sierningerstraße 5 stellt die Sektion mit Rücksicht auf den Amtsbericht folgenden Antrag: In Ansehung der Verhältnisse der Gesuchstellerin und in Berücksichtigung, daß in dieser Beziehung kein Präjudiz geschaffen werden soll, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen, es werde dem gestellten Ansuchen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. Z. 7222. Der Herr Referent gibt bekannt, daß noch ein dringlicher Gegenstand vorliege, nämlich das Spendengesuch des Landes¬ verbandes für Fremdenverkehr in Oberösterreich. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung eines Beitrages von 100 K für das Jahr 1903, was einstimmig angenommen wird. Der Herr Bürgermeister bemerkt hiezu, daß der Landes¬ verband jederzeit Steyr berücksichtigt habe. In der vom Landes verbande ausgegebenen Reklam =Broschüre, welche eine Auflage von 20.000 Exemplaren hat und die eine große Verbreitung indet, ist der Stadt Steyr und dem Ennstale ein eigener Ar¬ tikel, welcher auch durch mehrere Bilder illustriert ist, gewidmet. Außerdem sind in dem ständigen Lokale des Landesverbandes am Hauptplatze in Linz die Führer von Steyr und Umgebung wie auch photographische Ansichten von Steyr und Umgebung und die Wohnungslisten für Sommerparteien aufgelegt. Auch in einer in Tirol ausgegebenen Zeitschrift für Fremden¬ verkehr ist ein Artikel mit Ansichten von Steyr und dem Steyrtale aufgenommen worden. Alles dieses ist kostenlos erfolgt. Er glaube daher, daß, abgesehen von dem allgemeinen Werte der Tätigkeit dieses Verbandes, mit Rücksicht auf dieses Entgegen¬ kommen die heute wieder bewilligte Beitragsleistung vollkommen gerechtfertigt sein dürfte und bittet diese Mitteilung zur Kennt¬ nis zu nehmen. III. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 17. Kommissionsprotokoll betreffs des von Friedrich Wahlenmayr benützten städtischen Grundes beim Hause Nr. 40 Fabriksstraße. Auf einen Teil der Grundparzelle Nr. 1393 2, der Stadt¬ gemeinde Steyr gehörig, steht ein dem Friedrich Wahlenmayr, Hausbesitzer, Fabriksstraße Nr. 40, gehöriges Lusthaus. Für diesen Grundteil hat Herr Wahlenmayr keinen Grundpacht ge¬ ahlt, weil er nicht Kenntnis hatte, daß sein Gartenhaus auf städtischem Grund stehe. Bei der am 27. Februar 1903 abge¬ haltenen Augenscheins=Kommission, bei welcher festgestellt wurde, daß das fragliche Gartenhaus nahezu auf der Hälfte der Grund¬ parzelle 1393/2 steht, gibt Herr Wahlenmayr die Erklärung ab, daß er bezüglich seines Besitzes irrtümlich berichtet war und ersucht, den bezüglich dieser Grundparzelle früher bestandenen Pachtvertrag auf seinen Namen zu übertragen und erklärt sich auch zur Zahlung des Pachtzinses per 6 K jährlich für die Rückstände 1901 und 1902 bereit. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle be¬ schließen, für den gegenwärtigen Besitzer des Hauses Fabriks¬ straße Nr. 40, Herrn Friedrich Wahlenmayr, den entworfenen Pachtvertrag zu genehmigen und die Zahlung der Pachtzinse pro 1901 und 1902 durch Herrn Wahlenmayr zur Mitbedingung in demselben zu machen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 736. 18. Amtsbericht über die Entbehrlichkeit des ge¬ pachteten Schotterplatzes in der Schönau. Das Stadtbauamt berichtet, daß der von der k. k. Staats¬ bahn gepachtete, unter dem Eisenbahnviadukt in der Schönau befindliche Schotterplatz nicht mehr benötigt wird und beantragt, dieses Pachtverhältnis zu lösen und den hiefür entfallenden Rekognitionszins per 80 k per Jahr einzustellen. Herr Franz Stohl, Zimmermeister und Hausbesitzer in Steyr, will diesen Grund sodann von der Bahnverwaltung pachten und hat sich bereit erklärt, falls die Stadtgemeinde diesen Grund ehestens der Bahn zur Verfügung stellt, den bereits für das letzte Jahr, das ist bis Ende November 1903, bezahlten Rekognitionszins per 80 k an die Gemeinde rückzuerstatten. Die Sektion stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die Auflösung des Pachtverhältnisses mit der k. k. Staats¬ bahnverwaltung bezüglich der Benützung des Platzes unter dem Eisenbahnviadukte in der Schönau beschließen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7214. 19. Eingabe des Herrn Stefan Schweiger um Uebernahme der Grundparzelle 1010 ins Eigentum der Gemeinde. Liegt folgende Eingabe vor: Löbliche Gemeindevertretung Steyr! Ich erlaube mir das Ersuchen zu stellen, die längs meines Hauses, K.=Nr. 196 Wehr¬ graben, liegende, bisher von der Gemeinde als öffentlicher Weg benützte Grundparzelle Nr. 1010, da dieselbe für mich keinen Wert besitzt, als Eigentum zu übernehmen, dieselbe von meinem Besitze abzutrennen und als öffentliches Gut auf Kosten der Ge¬ meinde grundbücherlich eintragen zu lassen. Nach dem vorliegenden Amtsberichte hat sich Stefan Schweiger bei der kommissionellen Verhandlung vom 24. April 1877 rechtsgiltig verpflichtet, die hölzerne Beschlacht vor dem Hause Nr. 196 bis zur Schlagerbrücke in einer Länge von 30·50 m und in einer Höhe von 1·5 m aus Holz neu herzustellen und in Zukunft zu erhalten. Nachdem die Straße dort auch ohne diesen Grund breit genug ist, die Herstellung der Uferschlacht der Gemeinde bedeutende Kosten verursachen würde, so wird von Seite des Amtes auf die Uebernahme dieses geschenkweise ange¬ botenen Grundes nicht eingeraten.

4 Der Sektionsantrag hierüber lautet: Die Sektion kann mit Rücksicht darauf, daß mit dem Eigentum der abzutretenden Grundparzelle die Herstellung und Erhaltung des Uferschutzes gegen den Wehrgrabenkanal in der Länge von 30•5 m verbunden ist und die Straße an dieser Stelle mit einer Breite von 6•8 m dem Verkehre vollkommen entspricht, nicht auf die Annahme dieser Parzelle 1010 in das öffentliche Gut einraten und stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die Uebernahme dieses Grundes in den Besitz der Gemeinde ablehnen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6030. 20. Antrag auf Ankauf der sogenannten Steiner¬ Wiese in Weinzierl und der Wasserquellen in derselben. Der Herr Referent trägt vor: Die hier in Frage kommenden drei Quellen liegen laut Bericht des städtischen Bauamtes vom 17. Oktober 1902 so, daß eine Wasserleitung, bezüglich welcher mit den in Betracht kommenden Grundbesitzern die nötigen Abmachungen schon ver¬ einbart wurden, ohne jede motorische Kraft das Wasser bis zur Stadtgrenze an der Reichsstraße mit 1 Meter Ueberdruck liefert. Laut Wassermessungs=Ergebnis vom 16. Oktober 1902 zeigten sämtliche Quellen zusammen im ungefaßten Zustande ein Quantum von 1137°6 Hektoliter in 24 Stunden, welches in strengen Wintern oder bei anhaltender Trockenheit sich mög¬ licherweise um ½, also auf rund 750 Hektoliter, in 24 Stunden vermindern kann. Die chemisch=bakteriologische Untersuchung des Wassers eitens des k. u. k. Militär=Sanitäts=Komitee Nr. 224 ex 1902 vom 15. Jänner 1903 hat ergeben, daß in keiner Hinsicht gegen die Verwendung desselben zu Nutz= und Trinkzwecken irgend ein Einwand erhoben wird. Selbst für den Fall, als dieses Wasser nicht für die zu erbauende Korps=Artillerie=Kaserne in Verwendung kommen ollte, so würde sich die Erwerbung derselben, samt dem dazu gehörigen Wiesengrunde, seitens der Stadtgemeinde Steyr den¬ noch empfehlen, weil das Wasser solcher Qualität und in solcher Nähe immer in nützliche Verwendung seitens der Gemeinde ge¬ nommen werden kann, ob nun früher oder später, und weil die Kostenfrage weniger in Betracht kommt durch die Möglichkeit, diesen Wiesengrund verpachten zu können. Der Eigentümer ist bereit, zirka 1½ Joch Grund seiner sogenannten Steiner=Wiese“ um den Kaufschilling von 1400 fl. per Joch, also um 2100 fl. oder vier Tausend zwei Hundert Kronen an die Stadtgemeinde zu verkaufen Der Verkäufer verpflichtet sich, im Falle der Kauf zu Stande kommt, eine vierte außerhalb des zu erwerbenden Grund¬ stückes zutage tretende Wasserquelle der Stadtgemeinde gratis zu überlassen und ebenso unentgeltlich zuzugestehen, daß diese Quelle gefaßt und quer über seinen diesfällig in Betracht kommenden Wiesengrund geleitet werden kann, um mit der zu errichtenden städtischen Wasserleitung in eine Leitung vereinigt zu werden. Derselbe bewilligt, daß dieses Recht zu Gunsten der Stadt¬ gemeinde Steyr auf seiner Realität in Weinzierl grundbücherlich vorgemerkt werden kann. Das Gutachten des Stadtbauamtes lautet: Erhebung bezüglich der Ergiebigkeit der Quellen am Zehetnergrund in Weinzierl. Wassermessung am 16. Oktober 1902. 21.600 Liter Quelle I in 24 Stunden „ la (kann einbezogen werden, liegt in der Nähe von 7.200 und ergibt in 24 Stunden 66.240 „ II „ 18.720 „ III „ „ „ 1 Zusammen 113.760 Liter 1137·60 Hektoliter gleich per 24 Stunden 379•20 hievon ab ½ für Winter verbleibt . 758·40 Hektoliter. Bezüglich der Höhenlage wurde Folgendes konstatiert, und zwar: Quelle I liegt um 2•26 m höher als die Rohrleitung bei der Quelle der „Steiner=Wasserleitung". Quelle II liegt um 2·53 m höher wie vorher. Quelle III liegt wohl an ihrer der¬ zeitigen Austrittsstelle etwas tiefer, kann aber höher gefaßt und eingeleitet werden. Höhenlage des Auslaufes in der Brunnstube in Stein am 339·67 Pierergrund Mitte des Bauplatzes III beim Posthofe 338•61 106 somit um.... tiefer. Mitte des Bauplatzes IV beim Stadlmayr. 339•23 somit um 0·44 tiefer als der Auslauf in Stein. Es ist somit eine Zuleitung auf den Bauplatz III IV mög¬ lich, wenngleich der geringe Ueberdruck keine höhere Abflu߬ öffnung gestattet. Stadtbauamt Steyr, am 17. Oktober 1902. Peter m. p Der Antrag der Sektion lautet: Mit der vollberechtigten Annahme, daß die Erwerbung guter Trinkwasserquellen unter bestehenden günstigen Zuleitungsverhältnissen jederzeit äußerst wünschenswert ist, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, von dem Be¬ sitze des Zehetnergutes in Weinzierl, Gemeinde Gleink, zirka 1½ Joch Wiesengrund mit den darauf befindlichen drei Quellen im Preise à Joch 2800 K zu kaufen und denselben außerdem zur lastenfreien Ueberlassung der in geeigneter Entfernung zutage tretenden vierten Quelle, wie bereits zugesagt, zu verpflichten und diese Verpflichtung grundbücherlich sicherstellen zu lassen. Dieser Antrag wird von den Herren Gemeinderäten Sommerhuber, Hack und Schachinger unterstützt und sohin ein¬ stimmig angenommen. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 21. Verleihung eines Schiefermayr'schen Stipen¬ diums an einen Realschüler. Um die Verleihung des erledigten Zäzilia Schiefermayr¬ schen Stipendiums sind 13 Bewerber eingeschritten. Von diesen Bewerbern werden seitens der k. k. Oberrealschul=Direktion be¬ sonders empfohlen die Schüler: Ehrenfried Palzer, Friedrich Treml, Johann Veit und Karl Werndl. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderat wolle beschließen, daß dieses erledigte Stipendium dem Realschüler Karl Werndl verliehen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8595. 22. Gesuch um Ueberlassung eines Lehrzimmers an der Mädchenschule in der Berggasse zum Zwecke der Erteilung eines Gesangsunterrichtes. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Oberlehrer Herrn K. Feicht zur Abhaltung eines Gesangskurses an Mädchen die Benützung eines Lehrzimmers bewilligen, jedoch mit dem Be¬ merken, daß Gesuchsteller für die Kosten einer allfälligen Be¬ heizung und Beleuchtung dieses Lokales aufzukommen hat. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7950. 23. Gesuch um Nachsicht einer Benützungsgebühr für den Turnsaal an der Bürgerschule. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Die Sektion erlaubt sich dem löblichen Gemeinderat den Antrag zu stellen, dem Fräulein Anna Pehersdorfer die Abschreibung der für die Be¬ nützung des Turnsaales zum Zwecke der Abhaltung eines Privat¬ turnunterrichtes angesuchten 12 K nicht zu bewilligen, nachdem der Turnunterricht trotz der Krankheit des Fräuleins Pehers¬ dorfer abgehalten wurde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6025. 24. Ansuchen um eine Unterstützung aus der kauf¬ männischen Krankenstiftung a) Liegt vor ein Gesuch des Josef Waidmann um Ver¬ gütung der Krankenverpflegskosten per 15 K abzüglich des bereits von der Bezirkskrankenkasse erhaltenen Krankengeldes per 7 K 20 h. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Gesuchsteller Josef Waidmann die angesuchten Kranken kosten im Betrage von 7 K 80 h aus der Stiftung der be¬ standenen Gremialkrankenkasse vergütet werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7212. h Wilhelm Geiger in Graz bittet um eine Unterstützung aus der bestandenen Gremialkrankenkasse in Steyr. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Gesuchsteller Wilhelm Geiger in Graz die vom hiesigen Handelsgremium beantragten 90 K, und zwar für die Monate Februar, März, April je 30 K, aus der Stiftung der bestandenen Gremialkrankenkasse bewilligt werden. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderathes der lf Stadt Steyr am 29. April 1903. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektions Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. I. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband, Zusicherung der Aufnahme in denselben und Bürgerrechtsverleihung. Der Herr Referent trägt vor: 1. Siegmund Grünwald, Rohprodukten Händler Steyr bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft.

Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Nachdem Gesuchsteller u. dessen Gattin durch 24 Jahre ununterbrochen in Steyr domizilieren, dieselben eine gesicherte Existenz haben und gegen dieselben nichts Nachteiliges vorliegt, so wolle der löbl. Gemeiderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller und seiner Ehegattin im Sinne des § 2 u 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 behufes Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 3990. 2. Julius Grünwald. Betriebs-

Ingenieur der Eisenhütten und EmaillierWerke Akt. Gesellschaft im Thale am Harz bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf den 12 jährigen Aufenthalt des Gesuchstellers in Steyr, dessen geführte Lebensstellung und da nichts Nachteiliges gegen denselben vorliegt wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller im Sinne der §§ 2 u 5 des Gesetzes vom 5. Dzember 1896 behufs Erlangung der österr Staatsbürgerschaft die Zusicherung der Aufnahme in den Gemindever-

band der Stadt Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 3975 3. Jakob Grünwald, Hüttenadjunkt im ärarischen Eisenwerk in Vares in Bosnien bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf den 15 jährigen Aufenthalt in Steyr, der gesicherten Lebensstellung des Gesuchstellers und da gegen denselben auch nichts Nachteiliges vorliegt, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen:

Es werde dem Gesuchsteller im Sinne der §§ 2 u 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 behufs Erlangung der öst Staatsbürgerschaft die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z. 3976. 4. Frau Xavera Gaisendorfer geb. Bachtrog in Steyr, welche durch ihre Verehelichung die preußische Staatsangehörigkeit erlangt hat, bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde verband Steyr behufs Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Da nach den gepflogenen Erhebungen

die Gesuchstellein keine gesicherte Existenz besitzt, daher sehr leicht der Stadtgemeinde Steyr zur Last fallen könnte, so wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Ansuchen der Xavera Geisendorfer wegen Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband keine Folge gegeben. Mit allen gegen 3 Stimmen nach Antrag Z. 4660 4. Johann Kollmann, G.R. Hausbesitzer u. Zuckerbäcker in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Der Herr Refernt bemerkt hiezu, dass über vorstehendes Ansuchen erst

dann entschieden werden kann, wenn dessen Aufnahme in den Gemindeverband bewilligt ist. Der Herr Stadtrat Gall gibt bekannt, dass Herr Johann Kollmann infolge seines mehr als 10 jährigen ununterbrochenen Aufenthalts in Steyr im Sinne des § 2 der neuen Heimatsgesetz Novelle zu Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr beantragt wird. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest nun folgenden Sektionsantrag: Mit Rücksicht darauf, daß die gleichzetigen Ansuchen des

Gesuchstellers in den Gemeindeverband der Stadt Steyr erfolgt, wird in Folge der im Sinne der Gemeinderatsbeschlüssse vom 4. März 1895 u 11. Okt 1901 nachgewiesenen Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechtes u zw. 1. 27 jähriger ununterbrochener Aufenthalt in Steyr 2. tadelloses Verhalten 3. gesicherte Lebensstellung 4. 25j. Mitglied der Freiw. Feuerwehr seitens der I. Sektion gestellt der Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Johann Kollmann das Bürgerrecht

der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 7206. 5. Peter Schoßböck, Werkmeister bei Herrn Peteler bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die Zuständigkeit des Gesuchstellers nach Steyr, dessen 34 jährigen anstandslosen Aufenthalt hier, dessen mehr als 30 jährigen Dienst bei der st. Feuerwehr stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Peter Schoßböck im Sinne der Gemeinderatsbeschlüsse vom 4. März 1898

und 11. Okt 1901 bei Vorhandensein der festgesetzten Bedingungen das Bürgerrecht der Stadt Steyr u zw. mit Rücksicht auf dessen mindere Erwerbsverhältnisse mit Nachsicht der Taxe verliehen Einstimmig nach Antrag Z. 8581 6. Franz Arbeshuber, Stadtbaumeister in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Da Bittsteller nach dem Berichte des Polizei Inspektorats bereits zweimal abgestraft erscheint, u zw. des letzterens wegen Verbrechens des Betruges, stellt die Sektion folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die erfolgte

Verurteilung wegen Verbrechens der Veruntreuung zu 2 Monaten schweren Kerker kann zur Verleihung des Bürgerrechtes nicht angeraten werden und wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuche des Herrn Franz Arbeshuber jun um Verleihung des Bürgerrechts keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 9338 II. Liegt vor der Erlass des kk Statthalterei Präsidiums in Linz vom 19. Februar 1903 Z 510 wegen Anstellung ausgedienter Unteroffiziere (Certifikatisten) in Gemeinde Diensten. In dem vorliegenden Amtsbericht wird darauf hingewiesen, dass diese Frage bereits vom ständigen

Ausschusse des österreichischen Städtetages im ablehenden Sinn behandelt wurde, nachdem es in den meisten größeren Gemeinden ohnehin nicht an Personen fehlt, denen bei Besetzung von Dienststellen ein Vorzugsrecht eingeräumt werden müsse. Auch sei es für die Gemeinde nicht unbedenklich Certifikatisten in einem Alter von 45 Jahren anzustellen, da bei solchen Beamten höchstens eine 15 jährige Dienstzeit angenommen werden könnte. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Über die vorliegende Note der Hohen kk Statthalterei betreffend die Anstellung der ausgedienten Unteroffiziere in Gemeinde Diensten und auf Grund des Amtsberichtes stellt die I. Sektion folgenden

Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde zur Erledigung dieser oberbehördl. Anfrage folgender prinzipieller Standpunkt für die Stadtgemeinde Steyr festgestellt: Die Stadtgemeinde Steyr ist leider nicht in der Lage dem im Erlasse der hohen kk Statthalterei in Linz vom 19. Febr. 1903 Z. 510 ausgedrückten Wunsche im vollen Umfang zu entsprechen. Die Stadtgemeinde Steyr muß bei Besetzung von gemeindeämtl. Dienstesstellen zunächst auf jene Bewerber Rücksicht nehmen, welche in Steyr zuständig sind und die oft schon jahrelang der Gemeinde in minderen Stellungen Dienste geleistet haben, die im Gemeinde Dienste erprobt sind und auf die Vorrückung oft jahrelang gewartet

haben. Bei dem kleinen Beamten u Dienerschaft der Stadtgemeinde wird es daher nie an solchen zuerst zu berücksichtigenden Bewerbern fehlen, weshalb kaum noch Gelgenheit geboten sein wird, noch sog. Certifikatisten anzustellen. Zu dem ist es für die ohnedies nicht glänzenden finanziellen Verhältnisse der Stadtgemeinde nicht unbedenklich, solche Certifikatisten in einem Alter von 45 Jahren anzustellen da dadurch sehr leicht das Erfordernis für Pensionen ganz unverhältnismäßig anwachsen und das Gemeinde Budget zu sehr belasten könnte. Mit Rücksicht auf diesen Umstand

kann die Stadtgemeinde dem geäußerten Wunsche der hohen Regierung nur insoweit entsprechen, als ihr dies in Anbetracht der bestehenden Gründe in Hinkunft möglich sein wird. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Z 4815 Auf Grund des § 2 der neuen Heimats Gesetznovelle werden nachstehende Personen in den Gemindeverband der Stadt Steyr aufgnommen u zw: 1. Maria Bär F. Arb. Witwe 2. Florian Berninger, Uhrmacher s. Gattin 3 Kinder 3. Vinzenz Brunnmayr, Feilhauer s. Frau 4 Franz Dobrauc, Privat 5. Eduard Egger Fab Arbeiter 6. Franziska Fuchs Hebamme

7. Theres Fuchsbauer Witwe 8. Georg Grillenberger Fiaker s Frau 4 Kinder 9. Georg Wenger auch Gruber, Tändler 10. Ludwig Haager, Schlosser, s. Frau 2 Kinder 11. Friedrich Hiasberger Messerer 12. Anna Huber, Privat 13. Maria Huber Privat 14 Theres Huber, Privat 15. Josef Kubik, Faßbinder s. Frau 1 Kind 16. Josef Lainerberger, Wirtspächter s. Frau 1 Kind 17. Mathias Manhard, Hausmeister, s Frau 1 Kind 18. Franz Panhuber, Drahtzieher, 1 Sohn 19. Maria Perkounig, Büchsenmachers Witwe 20. Georg Peyrhofer, Händler s. Frau 4 Kinder 21. Johnn Pölz, Dienstmann s. Frau 1 Kind

22. Anton Rappl, Binder s. Frau. 23. Johann Resch, Maler s. Frau, 6 Kinder 24. Josef Schatzlmayr, Wirt s. Frau 2 Kinder 25 Josef Schreiner, Taglöhner s. Frau 26. Maria Weinpichler, Magd. 27. Theres Weitloner, Geometers Witwe. 28 Johann Ziegler, Messerschmid s. Frau 29. Josef Rudelsdorfer, Kantineur s Frau 5 Kinder 30. Johanna Helmel, Dienstmagd s 3 Kinder 31. Anton Schnaitter, Agent. s. Frau 32 Alois Haller, Bankbeamter s. Frau 2 Kinder 33. Karolin Krenmayr, Zuckerbäckerin 34 Michael Fröhlich, Schneidermeister s. 2 Kinder 35 Anton Genitheim Pfründler s. Frau 36. Johnn Macek, Schlosser 37 Stefan Berhuber, Maurer s. Frau 38. Anna Saumwald, Privat

39. Franz Bräcklein, Schlosser s. Frau 40. Franz Cihak, Seiler s. Frau 2 Kinder 41 Josef Effenberg F. Arb. s. Frau 4 Kinder 42. Franz Gröbner, Kommis 43. Johann Groiß, Zimmermann 44. Johann Haugeneder, FA. s. Frau 4 Kinder 45. Karl Hödl, Schmid 46. Johann Lindner, Viktualienhändler s. Fr. 1 Kind 47. Heinich Minoth, Schlosser, s. Frau 1 Kind 48 Andreas Moser, Hufschmied 49. Adolf Pelikan, Schlosser s. Frau 50. Simon Payer Maschinwärter s Frau 2 Kinder 51 Magarete Rauscher, Magd s. 1 Kind 52 Franz Übleis, Maurer s. Frau 53 Albert Vogl, Kaminfeger 54 Heinrich Wagner Hafner s. Frau. 55 Josef Weber, Schuldiener s. Frau 3 Kinder

56 Hermann Wolf, Uhmacher 57 Magdalena Zwiekelsdorfer, Witwe 58 Johann Hochreiter, FArb. s. Frau 59. Raimund Holzer, s. Frau 5 Kinder 60. Josefa Haslinger Witwe Abgewiesen werden: Johann Gasser, Buchhalter, weil noch nicht 10 Jahre in Steyr. August Schüßler, weil noch nicht 10 Jahre in Steyr. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Schriftführer:

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