Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1903

Der Sektionsantrag lautet: Nachdem konstatiert ist, dass Rekurrent tatsächlich keinen Verdienst hat und der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last fällt, stellt die I. Sektion den Antrag: Es werde dem Rekurs des Franz Pühringer gegen das AusweisungsDekret vom 23. Oktob 1902 Z 22960 aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 24365 d. Liegt vor der Rekurs des Roman Hirsch, Inwohners in Steyr gegen das Ausweisungs Erkenntnis vom 28. November 1902. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem über die Angaben des Rekurrenten wegen seiner Beschäftigung und

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