Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1903

vom 17. Dezember 1902 Z. 27 266. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem es amtlich erhoben ist, dass Rekurrent sammt Familie eigentlich ohne Verdienst und lediglich der öffentlichen Mildtätigkeit anheim fällt, so erscheint die Ausweisung gesetzlich begründet und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurs des Johann Willingstorfer gegen das Ausweisungs Dekret vom 17. Dezember 1902 aus der Gemeinde der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 27 266. b. Liegt vor der Rekurs des Englbert Reisinger und der Therese Schimsa in Steyr gegen das Ausweisungs = Erkenntnis

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