Ratsprotokoll vom 17. Oktober 1902

gerechtfertigt und stellt demnach die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurs der Eheleute Raimund u. Anna Holzer gegen das Ausweisungsgebot vom 30. September 1902 Z 21125 keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 21998. Liegt vor der Rekurs der Eheleute Johann und Therese Brückl gegen die Verfügung des Herrn Bürgermeisters betreffend ihre Ausweisung aus Steyr Der Sektionsantrag lautet: Nachdem das Ausweisungsgebot des Herrn Bürgermeisters

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