Ratsprotokoll vom 17. Oktober 1902

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 17. Oktober 1902. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 10 Uhr vor¬ mittags. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Bürgerrechtsverleihungen. 2. (Vertraulich.) Personal=Angelegenheiten. 3. (Vertraulich.) Rekurse gegen polizeiliche Verfügungen. 4. Rekurse gegen Armenräts=Entscheidungen. 5. Wahl von Mitgliedern in die Landtagsabgeordneten¬ Wahlkommission. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 6. Anweisung der Funktionsgebühr des Herrn Bürger¬ meisters. 7. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals=Abschluß pro April 1902. 8. Subventions=Ansuchen. 9. Antrag auf Restaurierung eines Oelgemäldes. 10. Amtsbericht über eine der Stadtgemeinde Steyr abge¬ tretene Schuldforderung von 3 Kronen des Herrn Hugo Müller. 11. Ansuchen um Anweisung der Dotation für die Seelsorge im städtischen St. Anna=Spitale an den neuen Herrn Vize¬ direktor. 12. Ansuchen des oberösterr. Landesschützen=Verbandes um eine Ehrengabe zum l. oberösterr. Landesschießen 1903. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 11 Uhr vor¬ mittags). 13. Amtsbericht betreffs der Uebernahme des Ziehbrunnens beim Hause Nr. 14 Michaelerplatz durch die Gemeinde. 14. Eingabe um kommissionelle Bestimmung der Baulinie beim Hause Nr. 23 Duckartstraße. 15. Ansuchen der k. k. Baubezirksleitung Steyr um Zu¬ stimmung für die Registrierung des Ennswasserstandes am rechts¬ seitigen Widerlager der unteren Ennsbrücke. 16. Ansuchen um Verlängerung des bestehenden Kanales in der Jägergasse. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag 4 Uhr nach¬ mittags). 17. Ansuchen um Ueberlassung des Turn= und Zeichen¬ saales im Bürgerschulgebäude zu Unterrichtszwecken. 18. Amtsbericht über das Ergebnis der diesjährigen Armensubskription. 19. Ernennung eines neuen Armenvaters für das vierte Armenviertel. 20. Verleihungen diverser Pfründen. 21. Unterstützungs=Ansuchen aus der kaufmännischen Krankenstiftung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Victor Stigler. Der Vizebürgermeister: Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Otto Schönauer, Gottfried Sonn¬ leitner und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ sekretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäte Alexander bauer. Busek, Georg Lintl und Rudolf Sommerhuber. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht zu Verifikatoren die Herren Gemeinderäte Karl Heindl und Josef Hiller, und erklärt um 3 Uhr nach¬ mittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsekretär Franz Gall erstattet sodann folgende Mitteilungen: 1. Der oberösterr. Landesausschuß bewilligt der Stadt¬ gemeinde Steyr die Einhebung einer Umlage von 2 K von jedem im Gemeindegebiete zum Ausschanke gelangenden Hekto¬ liter Bier für fünf Jahre. Die bezügliche Kundmachung wurde vom Amte bereits veranlaßt. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 20.575. 2. Die k. k. Statthalterei in Linz hat über das Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr um Gewährung von Erleichterungen für die Rückzahlung, bezw. um gänzliche Abschreibung der der Stadtgemeinde Steyr in den Jahren 1898 und 1900 bewilligten staatlichen Notstandsdarlehen per 35.000 K und 45.000 K im Grunde des Gesetzes vom 28. März 1890, R.=G. Bl. Nr. 65, und im Einvernehmen mit der k. k. oberösterr. Finanz=Direktion, sowie mit dem oberösterr. Landesausschusse die Abschreibung des der Stadtgemeinde Steyr auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 27. Dezember 1897, R.=G.=Bl. Nr. 298, im Jahre 1898 gewährten Notstandsdarlehen per 35.000 K ausnahmsweise im Gesammtbetrage zu bewilligen, bezüglich des auf Grund des Ge¬ setzes vom 17. November 1899, R.=G.=Bl. Nr. 218, gewährten unverzinslichen Darlehens per 45.000 K jedoch die Frist für den Beginn der durch den Schuldschein stipulierten Raten¬ zahlungen bis 1. Jänner 1906 zu erstrecken, so daß die erste Darlehensrate am 1. Jänner 1906 beim k. k. Hauptsteueramte Steyr einzuzahlen ist. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. — Z. 20.554. Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß er der k. k. Statt¬ halterei, dem Landesausschusse und der Finanz=Landesdirektion in Linz den Dank der Gemeinde schriftlich unterbreitet habe, weil diese drei Faktoren zusammengewirkt haben, um eine Er¬ leichterung der Finanzlage der Stadt möglich zu machen. Er ersucht dies zur Kenntnis zu nehmen. 3. Das Kasseamt berichtet, daß die diesjährige Hundever¬ steuerung eine Einnahme von 4650 K ergab und daß gegen das Vorjahr ein Ausfall von 1030 K sich ergibt. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 19.697. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1, 2 und 3 werden vertraulich behandelt. 4. Liegt vor ein Rekurs der Hedwig Forster, ledige Be¬ dienerin in Steyr, gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 19. September 1902, Z. 20.101, womit ihr Ansuchen um Gewährung eines Erziehungsbeitrages für ihre 2 unehelichen Kinder abgewiesen wurde. Der Sektonsantrag hierüber lautet: Nachdem Rekurrentin erst 24 Jahre alt und vollkommen erwerbsfähig ist, außerdem auch der Kindesvater zur Alimentation des Kindes verpflichtet ist, erscheint der Beschluß des städt. Armenrates auf Abweisung vollkommen begründet und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Hedwig Forster gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 9. September 1902, Z. 20.101, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. — Z. 22.248. Weiters liegt vor ein Rekurs des Ludwig Schachner, pens. Waffenfabriksarbeiter in Steyr, gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 23. August 1902, Z. 17.329, womit sein An¬ suchen um Gewährung einer laufenden Unterstützung abgewiesen wurde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem laut ärzt¬ licher Erhebung festgestellt wurde, daß Gesuchsteller nicht total erwerbsunfähig ist, außerdem monatlich 7 K bezieht, und freies Quartier seitens der österr. Waffenfabrik hat, so erscheint die

2 Abweisung wegen dauernder Unterstützung begründet und stellt die I. Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Ludwig Schachner gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 23. August 1902, Z. 17.329, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Z. 20.410. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 5. Amtsbericht. Nach § 35, P. 3, der mit dem Gesetze von 6. Februar 1902, Nr. 15 L.=G. u. V.=Bl., abgeänderten Land tagswahlordnung sind für jeden Wahlort der Städte und In¬ dustrialorte und Landgemeinden und im Falle der Zuweisung der Wähler in mehrere Wahllokalitäten für jedes Wahllokal von der Gemeinde=Vertretung zwei Mitglieder in die Wahlkommission zu entsenden. Mit Rücksicht auf diese Bestimmung wolle dem nach der löbliche Gemeinderat für die am 5. November l. I. stattfindende Wahl eines Landtagsabgeordneten der Stadt Steyr die Wahl der Kommissions=Mitglieder und eventueller Ersatz männer vornehmen Steyr, 2. Oktober 1902. Der Stadtsekretär: Gall in p. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle nach¬ stehende Herren Gemeinderäte für die am 5. November 1902 stattfindende Landtagswahl für die Stadt Steyr wählen: 1. Herrn Vizebürgermeister Franz Lang. 2. Herrn G.=R. Ferdinand Reitter 3. Herrn G.=R. Josef Tureck Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 21.693 I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Tureck Josef 3. Der Herr Bürgermeister tritt ab und übergibt dem Vizebürgermeister den Vorsitz Herrn Der Herr Referent verliest folgenden Amtsbericht Herr Bürgermeister und Reichsrats=Abgeordneter Johann ist am 2. August 1902 mit Tod abgegangen, und wurd Redl an dessen Stelle in der Sitzung des Gemeinderates vom 9. Augus l. J. Herr Viktor Stigler, Landtags=Abgeordneter, zum Bürger¬ meister der Stadt Steyr gewählt, welcher dieses Amt unmittelbar nach erfolgter Wahl auch angetreten hat Ich erlaube mir demnach das Ersuchen zu stellen, wegen Anweisung der Funktionsgebühr für den neuen Herrn Bürger meister vom Tage der Amtsübernahme ab, Beschluß zu fassen, und die nötige Weisung erteilen zu wollen Steyr, am 30. August 1902 Der Stadtsekretär: Gall. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat mög das Kasseamt beauftragen, die Funktionsgebühr von jährlich 3200 K für den neugewählten und allerhöchst bestätigten Herrn Bürgermeister Viktor Stigler ab 1. August 1902 unter den bisherigen Modalitäten flüssig zu machen Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. — Z.133 Prs Der Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz 7. Liegt folgender Amtsbericht vor: Das gefertigte Amt berichtet, daß das Journal über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse für den Monat April 1902 geprüft und richtig befunden worden ist. Es betrugen bei der Stadtkasse: die Einnahmen im Monate April 1902 41.489 K 35 h hiezu Kassarest vom Vormonat 10.477 — „ 14 „ Gesamt=Einnahmen im Monate 1902 51.966 K 49 Ausgaben im Monate April 1902. * 44.183 „ 78 „ Kassarest für den Monat Mai 1902 7.782 K 717 Der Stadtbuchhalter: V. Jandaurek Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journa die Herren Gemeinderäte Heindl und Tureck geprüft und durch befunden wurde. richtig Z. 21.130. — Zur Kenntnis. 8. Liegt vor eine Eingabe der Meister=Krankenkasse dez Genossenschaft der Kleidermacher in Steyr um Gewährung einen Subvention. Der Sektionsantrag hierüber lautet: In Ansehung der inanziellen Lage der Stadt und nachdem diese Meister=Kranken¬ kasse eigentlich aktiv ist, stellt die Sektion den Antrag, auf das vorliegende Ansuchen dermalen nicht einzugehen — Z. 20.715. Einstimmig nach Antrag. Weiters liegt vor eine Eingabe des Theater=Direktors Robert Gutmann um Erhöhung seiner Subvention. Der Sektionsantrag hierüber lautet: So sehr die Fortdauer der Theatervorstellungen erwünscht ist, ein Einfluß auf den Besuch desselben von Seite des P. T Publikums von dieser Stelle aus nicht möglich ist und die so stark in Anspruch genommenen Mittel der Gemeinde eine Er höhung der 1800 K betragenden Subvention des Theaters nicht tunlich erscheinen lassen, so wird der Antrag gestellt: Der löb¬ liche Gemeinderat wolle das vorliegende Gesuch nicht bewilligen — Z. 22.720. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 9. Von Seite des Herrn Bürgermeisters liegt folgender Antrag vor: Das der Gemeinde gehörige große Oelgemälde (letztes Gericht) braucht dringend eine Reparatur, wenn dasselbe nicht noch mehr Schaden leiden soll. Der Kunstwert dieses Bildes is zweifellos so groß, daß er die verhältnismäßig nicht hoher Reparaturskosten rechtfertigt. Diese Kosten würden sich nach der mäßigen Forderung des Herrn Malers Stern, welcher diese Herstellung übernehmen würde, auf 60 fl. und für die billigen Spannrahmen auf einige wenige Gulden belaufen Die Sektion beantragt, für diesen Zweck einen Betrag von 60—70 fl. zu bewilligen, was einstimmig angenommen wird Z. 20.525. 10. Der Herr Referent verliest eine vom Herrn Hugo Müller, k. k. Kanzleigehilfe in Steyr, abgefaßte Cession, womit derselbe eine Schuldforderung per 3 K dem Armenfonde Steyr abtritt Herr Stadtsekretär Franz Gall erstattet hierüber folgende Aeußerung: Diese Cession, mit welcher augenscheinlich eine Gehässigkeit gegen den Kanzleigehilfen Josef Förchtgott im Schilde geführt wird, wolle nicht angenommen werden, weil sich die Gemeindevertretung einer autonomen Stadt nicht als Ver mittlerin für solche gegenseitige Verhetzungen hergeben kann. Der Sektionsantrag lautet Bei dem Umstande, als Herr Hugo Müller für die Ein bringlichkeit dieses cedierten Betrages von 3 K selbst nicht gut stehen kann, so wird der Antrag gestellt, dieses Anerbieten ab ulehnen. Herr Josef Förchtgott hat übrigens 3 K als Spende an den städtischen Armenfond abgeführt, was hiemit zur Mit¬ teilung gelangt Dieser Antrag, sowie der Zusatzantrag des Herrn G.=R Dr. Angermann, es sei dem Herrn Müller in der Erledigung zu bedeuten, daß sich der Gemeinderat in Hinkunft gegen solch merkwürdige Ansinnen verwahrt, werden einstimmig angenommen Z. 20.494 11. Liegt folgende Eingabe vor: An den wohllöblichen Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Zur Beantwortung des geschätzten Schreibens der wohl löblichen Gemeinde=Vorstehung ddo. 25. September, Z. 148/ Prs. rsucht der Gefertigte höflich, Folgendes zur gefälligen Kenntnis nehmen und seiner ergebenen Bitte um gnädige Anweisung des Betrages von 600 K pro Jahr für Krankenseelsorge im öffent ichen Spitale zu St. Anna Folge geben zu wollen Laut Dekret des hochwürdigsten bischöflichen Ordinariates Linz vom 12. Juli 1902, Z. 5261, wurde der Gefertigte zum Vizedirektor der ehrwürdigen barmherzigen Schwestern vom heil. Linzenz von Paul ernannt, mit dem Auftrage, dem dermaligen hochwürdigen Herrn Direktor, Jubelpriester und Konsistorialrate Mathias Scheibenbogen in den verschiedenen seelsorglichen Ver richtungen, besonders aber in der Krankenseelsorge im öffentlichen Spitale zu St. Anna behilflich zu sein. Da nun der bisherige Krankenseelsorger im obgenannten Krankenhause die Seelsorg nicht mehr auszuüben erklärt hat, und in Zukunft dieselbe zu versehen der ehrfurchtsvoll Unterzeichnete bereit wäre, so erlaubt ich derselbe, an den wohllöblichen Gemeinderat das höfliche Er suchen zu stellen, ihm vom 1. Oktober l. J. an den Betrag von 600 X pro Jahr für die geleistete Krankenseelsorge zu geben und anweisen zu wollen. Der hochachtungsvoll Gefertigte wagt die Bitte um Er höhung des bisherigen Betrages von 400 K auf 600 A zu stellen mit der Begründung, daß mit dieser Stellung eines Krankenhausseelsorgers im öffentlichen Spitale sonst kein Ein¬ kommen verbunden, dasselbe Einkommen in gegenwärtiger Zeit gewiß ein sehr bescheidenes genannt werden kann. St. Anna, den 29. September 1902 Paul Zweimüller i D. Vizedirektor u. prov. Krankenhausseelsorger Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat hat niemals einen Einfluß auf die Be¬ tellung des hochwürdigen Seelsorgers im öffentlichen Kranken hause der Stadt Steyr gehabt. Aus freien Stücken hat der Ge meinderat diese Stelle mit freier Wohnung und 400 A Jahresdotation subventioniert Nachdem der bisherige Seelsorger Hochwürden Herr Mathias Scheibenbogen mit Zuschrift vom 7. September 1902 auf die jährliche Dotation von 400 K zu Gunsten des ihm mit Er laß vom 12. Juli 1902 des hochwürdigsten bischöflichen Ordi¬ nariates in Linz an die Seite gestellten hochwürdigen Herrn Paul Zweimüller zu verzichten erklärt, so stellt die Sektion nach tehenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es wird dem hochwürdigen Herrn Mathias Scheibenbogen die ihm bisher vor der Gemeinde freiwillig eingeräumte Wohnung auch weiter belassen und dem hochwürdigen Herrn Paul Zweimüller die bisherige Dotation des hochwürdigen Herrn Mathias Scheibenbogen im Betrage von 400 K aus freien Stücken ohn jede Rechtsverbindlichkeit überwieser In Anbetracht der langjährigen und verdienstvollen seel sorglichen Tätigkeit des hochwürdigen Herrn Mathias Scheiben¬ bogen wird jedoch der Antrag gestellt Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, demselben bis auf sein Lebensende eine jährliche freiwillige Dotation von 200 K zuzuweisen Der Herr Vorsitzend gibt zur Aufklärung Folgendes be annt: Seit langen Jahren genießt der Seelsorger im Kranken hause zu St. Anna von der Stadtgemeinde Steyr freie Wohnung und 200 fl. bezw. 400 K Jahresdotation aus freien Stücken. Auf welche Weise diese Dotation entstanden ist, sei ihm nich bekannt, jedoch soviel ist gewiß, daß der Seelsorger des St. Anna Spitales niemals in städtischen Diensten gestanden ist, und daf der Gemeinderat niemals eine Ingerenz auf die Anstellung diese¬ Seelsorgers ausgeübt hat. Der gegenwärtige Direktor Hochwürden Herr Mathias Scheibenbogen ist infolge hohen Alters nicht mehl

fähig, die Seelsorge im Spitale allein auszuüben, weshalb ihm vom bischöflichen Ordinariate in Linz ein Vizedirektor zur Seite gestellt wurde, welcher nun als Hilfsseelsorger des Spitales an die Gemeinde mit der Bitte herangetreten ist, ihm die für den bisherigen Seelsorger freiwillig geleistete Dotation zu belassen, aber auf 600 K zu erhöhen. Infolge dieser Eingabe wurde hochw. Herr Mathias Scheibenbogen befragt, ob er auf seine Dotation verzichte, was derselbe zusagte. So ist der Antrag ent¬ standen, diese 400 X dem Vizedirektor zuzuweisen, jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit. Die Sektion hat aber auch das Gefühl gehabt, daß sie dem langjährigen Seelsorger, Hochw. Herrn Mathias Scheibenbogen, als Anerkennung seiner Verdienste eine freiwillige Dotation von jährlich 200 K und die bisher inne¬ gehabte Wohnung auf Lebensdauer freiwillig zuweisen soll. Hierauf wird der Antrag der Sektion einstimmig ange¬ nommen. — Z. 148/Prs. 12. Ueber das Ansuchen des oberösterr. Landesschützenver¬ bandes in Linz um Zuwendung einer Ehrengabe für das im Jahre 1903 in Aussicht genommene Landesschießen stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem dieses Schießen erst im Jahre 1903 stattfindet, über das Verhalten anderer Städte in dieser Richtung nichts vorliegt, so wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es werde die Erledigung dieser Angelegenheit auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.162. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 13. Der Herr Referent bemerkt: Mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 11. Juli 1902 soll der Ziehbrunnen beim Hause Nr. 14 Michaelerplatz als öffentlich erklärt werden und die Zuweisung desselben an eine der Brunnengemeinden Steyr¬ dorf oder Ort beschlossen werden. Da sich keine der beiden Brunnengemeinden herbeigelassen hat, diesen Ziehbrunnen zu übernehmen, sah sich die Sektion zu folgendem Antrag veranlaßt: Die Sektion stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß bezüglich dieses mit Beschluß vom 11. Juli 1902 als öffentlich übernommenen Brunnens verfügt werde: Den Besitzern der Häuser Nr. 14 und 15 Michaelerplatz wird der abgabenfreie Wasserbezug aus diesem Brunnen für die Zu¬ kunft zugestanden. Für die Erhaltung dieses Brunnens wird mit Rücksicht darauf, daß er für die Angehörigen der zwei Brunnengemeinden Ort und Steyrdorf beinahe unentbehrlich geworden ist, bestimmt, daß die Stadtgemeinde ½ und jede der Brunnengemeinden ½ beizutragen hat. Dieser Antrag wird mit allen gegen eine Stimme (Schachinger) angenommen. — Z. 20.621. 14. Die Eheleute Franz und Juliana Zierer bitten im Rekurswege um Aenderung der ihnen vorgezeichneten Baulinie beim Hause Nr. 23, Duckartstraße. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß die Sektion sich nicht entschließen kann, auf eine Baulinien¬ Festsetzung einzuraten, wodurch die Straße verschmälert werde, beantragt dieselbe: Der löbliche Gemeinderat wolle diesem Rekurse keine Folge geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.253. 15. Liegt vor eine Zuschrift der k. k. Baubezirksleitung in Steyr um Zustimmung zur Aufstellung eines Limnigraphen am rechtsseitigen Widerlager der unteren Ennsbrücke zur perma¬ neuten Registrierung des Ennswasserstandes. Die Sektion begrüßt die Aufstellung eines Registrier=Appa¬ rates des Ennswasserstandes als notwendig und zeitgemäß und stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die angesuchte Zustimmung zur Aufstellung desselben erteilen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 19.756. 16. Herr Franz Baumberger, Hausbesitzer, Jägergasse Nr. 3, bittet um Verlängerung des Wasserabzugskanales vom Hause Nr. 1 bis zu seinem Hause Nr. 3, Jägergasse, mit der Be¬ gründung, daß diese Herstellung aus sanitären Gründen gerecht¬ fertigt erscheine, da dortselbst sämtliche Spülwässer in das offene Rinnsal geleert werden müssen, welcher Uebelstand be¬ sonders zur Winterszeit sehr fühlbar wird. Der Herr Referent bemerkt, daß nach dem Voranschlage des städt. Bauamtes diese Kanalverlängerung 1250 K kosten würde und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Die Sektion bezeichnet die Herstellung eines solchen Wasser¬ abzugskanales als sehr wünschenswert, kann aber mit Rücksicht auf die hohen Kosten dem löblichen Gemeinderate nicht empfehlen, die Herstellung dieses Wasserkanales zu beschließen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Z. 9117. Herr G.=R. Schönauer entfernt sich. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 17. a) Die Genossenschaft der Schuhmacher bittet um Wiederüberlassung des Zeichensaales in der Bürgerschule für den Lehrlingsunterricht vom Oktober 1902 bis April 1903. Nachdem von Seite der Bürgerschul=Direktion dagegen kein Anstand erhoben wird, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei der Ge¬ nossenschaft der Schuhmacher der Zeichensaal im Bürgerschul¬ gebäude zu Unterrichtszwecken an Sonntag=Nachmittagen von —2 Uhr, und zwar vom Oktober 1902 bis April 1903 unter den bisherigen Bedingungen wieder zu überlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.259. Der Fechtklub in Steyr bittet um Wiederüberlassung des Turnsaales in der Bürgerschule zur Abhaltung seiner Fecht¬ übungen am Montag, Mittwoch und Samstag während der Monate Oktober 1902 bis April 1903. Nachdem von Seite der Bürgerschul=Direktion dagegen kein Anstand erhoben wird, stellt die Sektion den Antrag auf Ge¬ währung des vorliegenden Ansuchens unter den bisherigen Be¬ dingungen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.028. 18. Das Kasseamt berichtet, daß sich das Gesamtergebnis der diesjährigen Armensubskription auf 4008 K 26 h beläuft, das ist um 251 K 39 k weniger als im Vorjahre. Zur Kenntnis. — Z. 21.103. 19. Nachdem Herr Ludwig Harthold die Armenvaterstelle für das IV. Viertel zurückgelegt hat, stellt die Sektion den An¬ trag, es sei diese Stelle dem Herrn Michael Mayr, Hausbesitzer, Leopoldgasse Nr. 9, zu übertragen. Dem Herrn Ludwig Hart¬ hold sei für seine Mühewaltung der Dank schriftlich zum Aus¬ drucke zu bringen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 19.180. 20. Von Seite des städt. Armenrates werden zur Ver¬ leihung der drei erledigten Krenklmüller=Pfründen von à 20 K monatlich die Bewerber: Anna Brunner, 81 Jahre alt, Ferdinand Rauscher, 81 Jahre alt, Elise Huber, 80 Jahre alt, vorgeschlagen. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es seien über Vorschlag des löblichen Armenrates die drei frei gewordenen Krenklmüller=Pfründen à 20 K monat¬ lich den Bewerbern Anna Brunner, Ferdinand Rauscher und Elise Huber zuzuerkennen Weiters wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es sei dem Kaspar Kronsteiner eine frei gewordene Pacher=Pfründe von monatlich 12 K, dem Franz Sailer eine erledigte Zachhuber¬ Pfründe von monatlich 14 K und dem Leopold Welzebach eine erledigte Ziegler=Pfründe von monatlich 10 K 50 k zu verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.705. 21. Liegt vor ein Ansuchen des Hans Klaffenböck, Buch¬ handlungsgehilfe, um Gewährung einer Unterstützung aus der kaufmännischen Krankenstiftung. Von Seite der Vorstehung des Handelsgremiums wird eine monatliche Unterstützung von 30 K für die Dauer der Krankheit des Bittstellers befürwortet. Der Sektionsantrag lautet: Es sei dem Bittsteller Hans Klaffenböck aus der kaufmännischen Krankenstiftung eine Unter¬ stützung von monatlich 30 K für die ganze Krankheitsdauer zu bewilligen. — Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates der lf. Stadt Steyr am 17. Oktob 1902 Vertraulicher Theil: Sektion. Referent: Sektions Obmann Herr G. R. Dr. Franz Angermann: 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. A. Liegt vor das Ansuchen des Herrn Otto Sertic, Major und Kommandant des 10. Jäger Baons in Steyr um Zusicherung der Aufnahme in den GemeindeVerband behufs Erwerbung der öst. Staatsbürgerschaft. Der Sektionsantrag hierüber lautet:

Nachdem gegen die seinerzeitige Aufnahme des Gesuchstellers in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gewiß kein Anstand obwaltet, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Major Sertic behufs Erwerbung der öst. Staatsbürgerschaft die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr ertheilt. Einstimmig nach Antrag Z. 21096. b. Herrn Franz Lex, Partieführer der öst. Waffenfabrik in Steyr bittet um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband. Der Sektionsantrag hierüber lautet:

Mit Rücksicht auf die mit Gemeinderatsbeschluss vom 12. April 1901 erfolgte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband und die seither erwirkte Verleihung der öst. Staatsbürgerschaft des Gesuchstellers und seiner Ehegattin stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Franz Lex und seiner Ehegattin die definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe bewilligt. c. Gustav Ruef, verehl. Telegrafendiener in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes für sich und seine Gattin Josefa. Der Sektionsantrag hierüber lautet:

Mit Rücksicht auf den nachgewiesenen mehr als 30-jährigen Aufenthalt in Steyr, dann in Anbetracht der Heimatszuständigkeit und des Umstandes, als Gesuchsteller das Bürgerrecht behufs Erlangung einer Pfründe anstrebt und derselbe auch Hausbesitzer in Steyr ist, stellt die I. Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Gustav Rueff im Sinne der Gemeinderats-Beschlüsse von 8. März 1898 und 11. Okt 1901 das Bürgerrecht der Stadt-Steyr u. zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Dagegen wird die Verleihung

des Bürgerrechtes an dessen Frau nicht bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 19099. d. Leopold Teufelmayr, Inwohner in Steyr bittet um taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die Heimatszuständigkeit des Gesuchstellers und seines mehr als 30-jährigen unbescholtenen Aufenthalt in Steyr, seiner 27-jährigen mit Diplomen belobten Tätigkeit in der städt. freiw. Feuerwehr, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Leopold Teufelmayr im Sinne

der Gemeinderatsbeschlüsse vom 8. März 1898 und 11. Oktober 1901 des Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 18511 e. Georg Mayrhofer, Hausbesitzer in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechts mit Nachsicht der Taxe. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller in Steyr zuständig ist, dann über 30 Jahre ohne Beanständigung in Steyr wohnt und durch seinen Verdienst und seinen Hausbesitz in seiner Ersitzung gesichert erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag:

Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Georg Mayrhofer mit Rücksicht auf die Gemeinderatsbeschlüsse vom 8. März 1898 u 11. Oktober 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr mit Nachsicht des Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 20869. f. Johann Mitter, verehl. Partieführer der öst. Waffenfabrik, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller keine der in den GR. Beschlüssen vom 8. März 1898 u 11. Okt 1901 geforderten Verleihungsbedingungen hat, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen

des Johann Mitter um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr keine Folge gegeben. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen Z. 21912. II. Personalien. a. Liegt vor eine Eingabe der städt. Sicherheitswache um Bewilligung, daß sich die Hälfte der Wachleute verehelichen dürfe. Nach Verlesung des Amtsberichtes hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem gemäß der bestehenden DienstesInstruktion der städt. Sicherheitswache nur 1/3 der Wachmannschaft verehelicht sein darf, kann die Sektion auf die bedingungslose

Bewilligung dieses Ansuchens nicht einraten, weil auch die bestehenden Gehaltsverhältnisse der Wachmannschaft dies nicht zulassen. Für den Fall aber als ein Wachmann seinen Gehalt durch ein sichergestelltes Zinsenerträgnis auszubessern in der Lage wäre, um seine Familie zu erhalten, könnte eine Ausnahme geschaffen werden wodurch dann keine höhere Anforderung an die Stadtgemeinde begründet würde. Deshalb stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der städt. Sicherheitswache wegen Abänderung des § 25 des Nachtrages zur Dienstes-Instruktion der Sicherheitswache dahin stattgegeben, daß in Hinkunft der Gemeinderat bei vorliegenden besonders berücksichtigungswürdigen Gründen an die städt.

Wachleute auch dann noch eine Ehebewilligung erteilen könne, wenn die in der Dienstes-Instruktion fixierte Verehlichungs-Grenze von 1/3 der Wachmannschaft überschritten wird, jedoch darf dies nie über die Hälfte der Wachmannschaft sich erstrecken und darf eine solche außerordentliche Ehebewilligung nur gegen den erteilt werden, dass der bezügliche Wachmann eine Kaution im Betrage von 6000 K zu handen der Stadtgemeinde erlegt, wovon demselben die Zinsen ausgefolgt werden. Die Kaution bleibt während der Dauer der Dienstleistung in Verwahrung der Stadtgemeinde und wird erst nach dem Dienstaustritt aus-

gefolgt. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen Z 127 Präes. b. Liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Nachdem ohne Ausschreibung zur Besetzung der Stadtpfarrturm Wächterstelle 3 Gesuche um diese Stelle eingelangt sind, glaubt die I. Sektion vorläufig eine provisorische Besetzung vorschlagen zu sollen, umso mehr als die Ehegattin des verstorbenen Turmwächters, Frau Elise Achleitner hierum angesucht hat und dieselbe nach den gepflogenen Erhebungen zur Versehung dieser Stelle die Eignung besitzt. Deshalb stellt die I. Sektion

den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen Es werde mit Rücksicht auf die vorliegende 3 Competenz Gesuche um die erledigte Turmwächter Stelle, diese Stelle vorläufig der Elisabeth Achleitner provisorisch auf die Dauer eines Jahres unter den systemisierten Bezügen u. zw. Gehalt 800 K Beleuchtungspauschale 30 K, freie Wohnung und Holzdeputat verliehen und nach Ablauf dieses Probejahres erst die definitive Besetzung veranlaßt. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Z 135. Präs. c. Herr Candidus Grossauer

städt. Kanzlei Adjunkt bittet um monatlichen einen 4 Urlaub wegen Krankheit. Der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht auf die durch das ärztliche Zeugnis nachgewiesene schwere Erkrankung des Gesuchstellers wird Seitens der I. Sektion der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderat wolle dem städt. Kanzlei Adjunkten Candidus Großauer krankheitshalber einen Urlaub in der Dauer von 6 Monaten erteilen. Einstimmig nach Antrag Z 166 Prs. Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz nun dem Herrn Vizebürger meister:

III. Liegt vor ein Rekurs der Eheleute Raimund und Anna Holzer in Steyr gegen die Verfügung des Herrn Bürgermeisters betreffend ihre Ausweisung aus Steyr. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Rekurrenten Raimund und Anna Holzer erwiesener Maßen, und nach den gepflogenen Erhebungen wiederholt der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last gefallen sind und ihre Heimatsgemeinde sich weigerte die von der Stadtgemeinde Steyr empfangenen Unterstützungen zu ersetzen, so erscheint das Ausweisungsgebot im Sinne des § 12 G.H. vollkommen

gerechtfertigt und stellt demnach die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurs der Eheleute Raimund u. Anna Holzer gegen das Ausweisungsgebot vom 30. September 1902 Z 21125 keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 21998. Liegt vor der Rekurs der Eheleute Johann und Therese Brückl gegen die Verfügung des Herrn Bürgermeisters betreffend ihre Ausweisung aus Steyr Der Sektionsantrag lautet: Nachdem das Ausweisungsgebot des Herrn Bürgermeisters

im Sinne des § 12 G.St. gerechtfertigt erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurs der Eheleute Brückl gegen das Ausweisungsgebot vom 30. September 1902 Z 21025 keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 22071. Nachdem der Herr Bürgermeister den Vorsitz übernommen hat, erbittet sich der Herr Bürgermeister Stigler das Wort zu einer eingehenden Mitteilung über den Stand der Angelegenheit wegen Erbauung einer Artillerie Caserne in Steyr

und führt aus: Wie sind in der Angelegenheit wegen Erbauung einer Artillerie Kaserne in Steyr auf der ersten Etappe angelangt und ich habe das Gefühl, dass es notwendig ist Ihnen in dieser so wichtigen und einschneidenden Angelegenheit Bericht zu erstatten über das was ich bisher in dieser Richtung verfügt habe und was sich diesbezüglich ereignet hat, da in dieser Angelegenheit bis heute im Gemeinderate nichts gesprochen worden ist, so muss ich diese Sache von Anbegien erörtern. Es hat sich in der letzten LandtagsSession ereignet, dass KasernenbauAngelegenheiten verhandelt wurden, denn es sollte eine 3. Landwehr-Kaserne in Linz gebaut werden. Vom Landtage zurückgekehrt habe ich die Anregung gegeben

darum einzuschreiten, ob es nicht möglich wäre für Steyr eine solche Landwehr-Abteilung oder die Verlegung einer militärischen Erziehungsanstalt nach Steyr zu erwirken. Wir sind in Wien bittlich geworden, zuerst Herr Bürgermeister Redl, dann Herr Vizebürgermeister Lang und ich. Wir haben beim Ministerpräsidenten, Kriegsminister, bzw. bei dessen Stellvertreter und endlich selbst bei seiner Majestät darum gebeten, es möchte eine Landwehr-Abteilung oder ein militärisches ErziehungsInstitut nach Steyr verlegt werden, Auf diese Audirngen hin wurde von Seite des Stations-Kommandos des hiesigen Jäger-Bataillons

streng vertraulich die Mitteilung gemacht, dass Steyr eventuell auch ein CorpsArtillerie-Regiment bekommen könne, was dem löblichen Gemeinderate in einer vertraulichen Sitzung mitgeteilt wurde und worüber folgende Beschluss gefasst wurde: Die gesetzliche Vertretung der lf. Stadt Steyr erklärt sich gerne bereit, eine Normalkaserne I. Kategorie für ein Korpsartillerie-Regiment einschließlich die dazu gehörigen Nebenerfordernisse unter der Voraussetzung zu erbauen, bzw. beizustellen, dass für diese Objekte die tarifmäßigen Gebühren im Sinne des § 33 des Einquartierungsgesetzes durch die ganze daselbst festgesetzte Zeitdauer ununterbrochen geleistet

werden und dass das Land Oberösterreich für diese Kaserne im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 3. Dezember 1887 einen entsprechenden Beitrag aus dem Landesfond gewähre. Die Angelegenheit wurde nun bei den militärischen Behörden und im Ministerium weiter ventiliert und so ist es gekommen, des am 1. Sept. d.J. ein Erlass der 14. Corps-Kommandos in Innsbruck an die Stadtgemeinde Steyr Präs Nr. 1367 einlangte des Inhaltes, dass die Verlegung des Corps-Artillerie-Regimentes Nr. 14 nach Steyr beschlossen und vom kk Kriegsministerium

dekretiert wurde. In dem betreffende Erlass wurde auch betont, dass es als Vorbereitung für die weiteren Amtshandlungen notwendig erscheine, die Bau- und Übungsplätze vorher auszumitteln. Es war daher für mich als dem verantwortlichen Bürgermeister Pflicht, behufs Sicherung von Bau- und Exerzierplätzen Verhandlungen mit jenen Persönlichkeiten einzuleiten von denen man erwarten konnte, dass sie Bauplätze zu verkaufen haben, weil für derartige Plätze, wenn man warten wollte, bis der Bau der Kaserne, bzw, die Wahl des Bauplatzes spruchreife ist, gewiss viel höhere Preise zu zahlen wären, als es jetzt der fall ist. Es ist eine Vertrauens=

sache, die Sie dem Bürgermeister entgegen bringen wollen, dass Sie er ihm überlassen, die notwendigen Gründe zu einen halbwegs annehmbaren Preis zu sichern: Nach dem vorliegenden Erlasse des CorpsCommandos wird zum Bau der Kaserne ein Grundkomplex von 14 Hektar und für den Exerzierplatz ein solcher von 80 Hektaren benötigt. Ich habe mich bemüht, Bauplätze auszumitteln welche für den Bau einer Korps-ArtillerieKaserne geeignet wären und das geforderte Ausmaß haben und ich habe in der Erkenntnis, dass man der ganzen Bevölkerung entgegen

kommen soll, mich bemüht, Bauplätze nach den 4 Richtungen der Windrose hin zu führen, jedoch muß es den Militärbehörden überlassen werden zu bestimmen, welcher Platz für die Kaserne am geeignetsten ist. Ich haben mit den Besitzern der Plattnergründe, der Schlüsselhofgründe, der Posthofgründe und der Stadlmayrgründe rechts und links der Straße und der Gründe des Herrn Viertl in Gründberg Verhandlungen gepflogen, unter welchen Bedingungen sie diese Gründe der Gemeinde zu verkaufen bereit sind und stehen diese 5 Baugründe schon derzeit zur Verfügung. Was den Exerzierplatz anbelangt, so war dessen Ausmittlung eine schwierige Aufgabe, da

derselbe nicht weiter als 4 km von der Stadt entfernt sein darf. Es ist nur jedoch gelungen auch für diesen Zweck den entsprechenden Grundcomplex in den Ortschaften Dornach und Umgebung in der Gemeinde Gleink zu erwerben bzw. zu sichern. Anfangs Oktober wurden die von mir ausgemittelten bzw. gesicherten 5 Bauplätze, so wie der erworbene Exerzierplatz von einer militärischen Kommission und der kk Militär Bauabteilung in Linz und dem Platzcommando in Steyr in Beisein meiner Person, des Herrn Oberingenieur Peter und des Herrn Stadtarztes Dr. Hauk

in Augenschein genommen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Bauplätze zu Protokoll genommen. Auf Grund dieses Elaborates wird dann eine weitere Commission den Bauplatz endgültig festsetzen. Bemerkt muss noch werden, dass nachträglich mit Erlass der kk Militärbauabteilug in Linz vom 23. Septemb 1902 Nr. 3921 für den Exerzierplatz ein Grundkomplex von 200 Joch gefordert wurde mit der Begründung, dass durch die Neuorganisation des Artillerie-Regimentes die Batterien von 4 auf 6 erhöht werden dürften. Es wären also für den Exerzierplatz noch weitere 60 Joch zu erwerben was abermals keine leichte Aufgabe war, die mir aber doch

zu lösen gelungen ist. Damit der löbliche Gemeinderat über die Verhandlungen bezüglich der Baugründe und der Gründe für den Exerzierplatz genau informiert ist, muss ich bekannt geben, dass bezüglich dieser Gründe bis heute keine rechtsverbindlichen Ankaufs=Abmachungen getroffen worden sind. Es ist nichts anders geschehen, als dass die Grundeigentümer die Verpflichtung eingegangen sind, im Falle dieser oder jener Platz als Bauplatz für die Kaserne bestimmt würde, dass sie diesen Grund um den mit mir vereinbarten Preis der Gemeinde Steyr verkaufen

werden und es wird dem Gemeinderat vorbehalten sein diesen Kauf zu ratifizieren. Die Grundeigentümer der Bauplätze haben sich verpflichtet solange im Worte zu bleiben, bis der zu verwendende Baugrund endgültig bestimmt sein wird, bezüglich des Exerzierplatzes bleiben die Eigentümer in Wort ein volles Jahr vom Oktober 1902 an gerechnet. Angekauft müssen zu dem letzteren Zwecke werden 3 Bauerngüter und der ganze Gleinkerhof, welch letzteres Eigentum des Bischof von Linz als Dotationsgut ist. Auch von letzterer Seite ist mir die Zusicherung geworden, dass man der Gemeinde mit dem Verkauf in Worte bleibe. Trotzdem werden uns in der Natur der

Sache Inercullar Zinsen nicht erspart bleiben, die eben gedeckt und bei der Darlehens-Aufnahme in Rücksicht gezogen werden müssen. Ich kann Ihnen also die Versicherung geben, dass die Grundstücke sowohl für den Kasernbau wie auch für den Exerzierplatz vollkommen gesichert sind. Ihnen heute schon die Preise zu nennen ist schwer aber soviel, kann ich sagen dass die Preise solche sind, die der Gemeinderat annehmen kann in Anbetracht der Umstände und det Tatsache, dass allen eventuellen Verkäufern schon mehr oder weniger die Ursache der

Grunderwerbung nicht ganz unbekannt war und dass deshalb die vereinbarten Preise andere sind als wenn ein Nachbar von dem andern kauft, anders wenn die Gemeinde als etwa ein Bauer solche Gründe erwerben will, das ist wohl klar. Es wird sich also an diesen Preisen wohl nichts mehr ändern lassen und sind diese Abmachungen wie gesagt Vertrauenssache die Sie dem Bürgermeister zugestehen werden, wenn es Ihnen beliebt. Das eine kann man heute schon sagen, dass für den Bau der Kaserne ein Betrag von 7 - 800.000 fl notwendig sein wird. Dieser Betrag wird sich aber landesüblich, das ist mit ca 4 % ver zinsen durch den Mietzins das MilitärÄrars und durch die Aufzahlung des Landes auf Grund des Ein-

quartierungsgesetzes über einzuholenden Beschluss des Landtages. Was den Exerzierplatz anbelangt, so wird derselbe von der Gemeinde gekauft und an das Militär-Ärar verpachtet u. zw. wie ich bei der ersten Kommission bedungen habe auf 25 Jahre. Hier liegt der wichtigste Faktor für uns in finanzieller Beziehung. Nämlich ob es gelingt das MilitärÄrar zu bewegen, für diesen Platz einen höheren Pacht als den landesüblichen zu zahlen. Wenn es gelingt wird es möglich sein auf Grund dieses Pachterträgnisses mehr als die üblichen Zinsen für das Anlagekapital zu bekommen und wir werden möglicherweise in die angenehme Lage kommen die Animositäten

des Anlagekapitales oder wenigstens einen Teil desselben herein zu bringen. Ich bitte Sie aber diese Kalkulation geheim zu halten damit Sie nur die Sache nicht verderben und es liegt daher im hohen Interesse der Gemeinde über diesen Punkt zu schweigen. Ich werde diese Position mit aller Zähigkeit verteidigen und mir nur etwas abhandeln lassen, wenn es nicht anders geht. Wenn es gelingt das Anlagekapital auf diese Weise zu fruktifizieren dann hat die Gemeinde ein verhältnismäßig geringes Risiko auf sich genommen, dann kann sie die Kaserne gewiss sehr ruhigen Gemütes errichten und das indirekte Erträgnis wird ohne

große Opfer der Gemeinde. Wenn der Bauplatz festgesetzt, die Pläne ausgearbeitet und die Bausumme bestimmt sein wird, dann wird es notwendig sein, dass der Gemeinderat den Beschluss fasst, an den Landtag heran zu treten u. zw. 1. Um Bewilligung eines Kaserabau-Darlehens. 2. Um Bewilligung einer Subvention zur Verzinsung des Anlagekapitals bzw. Baukapitals. Über Auftrag des Korpskommandos wird am 29 d.M. eine gemischte Kommission stattfinden zu welcher die kk Statthalterei in Linz, der oö. Landes-Ausschuss, das Korpskommando in Innsbruck und das kk Stations-Kommando

eingeladen werden. Hoffentlich wird an diesem Tage die endgültige Bestimmung des Bauplatzes beschlossen. Der Bau der Kaserne dürfte im Jahre 1904 begonnen und der Bezug der Kaserne vielleicht im Frühjahr 1905 möglich sein. Eine wichtige Verhandlung war auch die Erledigung der Wasserfrage. Es ist mir gelungen beim Zehetner zu Weinzierl den Erwerb mehrerer Quellen zu sicheren und den Besitzer geneigt zu machen, dieselbe um 1000 fl zu verkaufen. Es stehen 3. Quellen zur Verfügung, welche laut Erhebung des städt. Baumamtes vom 17. Oktober 1902 zusammen in 24 Stunden 1137 Hektoliter Wasser liefere, also im Winter und bei andauender Trockenheit rund 800 Hektoliter

welche für die Kaserne entsprechen werden. Auch ist die Höhenlage dieser Quellen eine solche dass man sie auch auf die Posthof- und Stadlmayrgründe hinleiten kann, natürlich um so leichter zu den Schlüsselhofgründen, da voraussichtlich und nach den Erhebungen des Bauamtes das Wasser auf den Posthofgründen dem nach 1.06 Meter empor getrieben wird. Ich halte es für angezeigt, dass der Gemeinderat seine Zustimmung gibt, dass diese Quellen sofort erworben werden, ohne Rücksicht darauf, wohin die Kaserne etwa gebaut werden soll, denn wenn man diese Wasserquellen auch nicht für die Kaserne brauchen würde, so wird ganz

sicher eine andere Verwendung dafür. Ich lege Gewicht darauf, dass mich der Gemeinderat ermächtigt diese Quellen sofort zu erwerben und mit dem Besitzer den Vertrag abzuschließen. Ich muss noch eines bemerken, dass das Militär-Kommando unter anderem auch die Gründe links von der Straße beim Stadlmayr als Baugrund vorgeschlagen hat, welche aber noch einmal so teuer sind als jene rechts von der Straße. Diese Gründe werden daher nur dann anzukaufen sein, wenn das Militär-Ärar ganz besonders darauf bestehen soll. Ich stelle nach allen diesen Erörterungen den Antrag der löbl. Gemeinderat

wolle beschließen: 1. Das was der Bürgermeister bisher in Angelegenheit des Kasernbaues unternommen hat wird gut geheißen 2. Der Bürgermeister wird zu den ferneren Unterhandlungen ermächtigt vorbehaltlich der endgültigen Ratifikation der Verträge mit dem Grundbesitzer und dem Militär Ärar bezüglich des Exerzierplatzes 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wasserbezug für die Kaserne oder auch sonst um den Betrag von 1000 f zu kaufen und die Abmachungen mit den verschiedenen Grundbesitzern, welche in Bezug auf die Röhrenlegung in Frage kommen, einzuleiten

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, schriftlich und mündlich die Erklärung abzugeben, dass der Bauplatz links von der Straße beim Stadlmayr nach Möglichkeit nicht gewählt werden möge, da er doppelt so teuer ist, wie die übrigen Gründe. Der Herr Vorsitzende ersucht den Gemeinderat das was der Bürgermeister bisher in Angelegenheit des Kasernbaues unternommen hat, nicht nur gut zu heißen, sondern ihm auch für sein tatkräftiges Eingreifen in diese Sache den Dank durch Erheben von den Sitzen auszudrücken. Sämtliche Herrn Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen. Hierauf bringt der Vorsitzende

die 3 Anträge des Herrn Bürgermeisters Stigler zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig angenommen. Herr Bürgermeister Stigler teilt noch mit, dass er Seiner Majestät für die Verlegung eines KorpsArtillerie-Regimentes nach Steyr den Dank abgestattet habe. Der Herr Bürgemeister übernimmt sodann wieder den Vorsitz. Auf Grund des § 2 des neuen Heimatsgesetzes werden folgende Bewerber in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr aufgenommen u. zw. 1. Karl Wöhrer, Mehlhändler, s. Frau 1 Kind

2. Josefa Haider, Magd 3. Michl Wurzinger, F.A. s. Gattin 4. Franz Pühringer, Kutscher s. Frau 5 Kinder 5. Josef Leblhuber, Knecht 6. Karl Engl, Kassier s. Frau 13 Kinder 7. Anton Joska, Schneider s. Frau 6 Kinder Hierauf Schluß der Sitzung. Die Vorsitzenden Die Verifikatoren Schriftführer

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