Ratsprotokoll vom 11. Juli 1902

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 11. Juli 1902. Tages=Ordnung: Mitteilungen. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Bürgerrechtsverleihung. 2. Schreiben des Herrn Architekten Gürlich, betreffend die Widmung des Oelgemeldes des Herrn Bürgermeisters. 3. Rekurs gegen eine Armenratsentscheidung. 4. Amtsbericht betreffs des Schreib= und Zeichenrequisiten¬ Verschleißes durch die Schuldiener. 5. Beschlußfassung über die Anstellung eines Sekundararztes für das hiesige öffentliche Krankenhaus und Beratung und Beschlu߬ fassung über die dadurch nötig werdenden Dienstes=Instruktionen. 6. Amtsbericht betreffs Verlassenschafts=Abhandlung nach dem mit einem Armengelde beteilt gewesenen Blumenmacher Vinzenz Graßl. 7. Erlassung eines Verbotes, Geflügel im Stadtgebiete auf öffentlichen Straßen und Plätzen frei herum laufen zu lassen. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 8. Ansuchen um Ueberlassung der Industriehalle. 9. Statthalterei=Erlaß betreffs Uniformierung des Real¬ schuldieners. 10. Amtsbericht betreffend die Jahresrechnungen pro 1901. 11. Amtsbericht betreffs Einhebung einer Bierverbrauchs¬ Umlage ab 1. Jänner 1903. 12. Protokollar=Ansuchen des Herrn Josef Mayr um käuf¬ liche Uebernahme des Brunnens bei seinem Hause Michaeler¬ platz 14 durch die Gemeinde. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Vizebürgermeister Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Georg Lintl, Leopold Köstler, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Otto Schönauer, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ sekretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ bauer. — Entschuldigt sind Herr Bürgermeister Johann Redl wegen Krankheit, sowie die Herren Gemeinderäte Edmund Aelschker und Victor Stigler. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht die Herren Gemeinderäte Dr. Franz Angermann und Josef Tureck, die Verisikation dieses Protokolles zu übernehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsekretär Franz Gall erstattet folgende Mitteilungen: 1. Die k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz teilt mit, daß dem Ansuchen, wegen Verlegung und Weiterleitung der in der Strecke St. Valentin=Garsten verkehrenden Personenzüge Nr. 1145 und 1146 bis Kleinreifling aus ökonomischen Rücksichten und wegen der durch die Verlegung und Weiterleitung dieser Züge nötig werdenden Fahrplanänderungen, keine Folge gegeben werden konnte. — Zur Kenntnis. — Z. 14.420. 2. Die österr. Alpine Montangesellschaft hat das Sechs¬ pfenniggefälle, sowie die Benesizien für die Feuerarbeiter nebst 5% Verzugszinsen einbezahlt. — Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. Herr G.=R. Dr. Angermann erbittet sich das Wort und bemerkt: Obwohl diese Angelegenheit in vollkommen be¬ friedigender Weise gelöst worden ist, und daher kein Anlaß mehr vorhanden wäre, darüber im Gemeinderate zu sprechen, so 13. Einladung des oberösterreichischen Volksbildungs¬ Vereines in Linz um Förderung der Vereinszwecke. 14. Spendengesuche des deutschen Schulerhaltungs=Vereines in Joachimsthal bei Wittingau (Böhmen) und des katholischen Schulvereines in Wien. 15. Gesuch um eine Subvention für die Kosten der Fest¬ lichkeiten zur hundertjährigen Geburtstagfeier Stelzhamers. 16. Statthalterei=Erlaß betreffs Sammlung milder Spenden für die Abgebrannten in Hofkirchen. 17. Ansuchen der Männerortsgruppe des deutschen Schul¬ vereines um Theaterüberlassung. 18. Eingabe des Herrn Johann Schaffenberger, wonach er auf die pachtweise Ueberlassung der Grundparzelle Nr. 799 verzichtet. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nachmittags). 19. Neuerliches Grundüberlassungs=Ansuchen des Herrn Leopold Klinglmayr. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags). 20. Gesuch um eine Unterstützung aus der Stiftung des bestandenen kaufmännischen Krankenvereines. 21. Zuschrift des k. k. Stadtschulrates Steyr betreffs An¬ schaffung von Lernmitteln für die Volks= und Bürgerschulen pro 1902/03. 22. Ernennung eines Armenvaters für das 8. Armen¬ viertel. möchte ich doch für meine Person in meiner Eigenschaft als Ge¬ meinderat die Zeit der Herren noch in Anspruch nehmen. Wie Sie wissen, bin ich als Gemeinderat durch offene Anfragen und Schmähartikel im „Alpenbote“ dahin angegriffen worden, als hätte ich in Angelegenheit des Sechspfenniggefälles und der Benefizien für die Eisenarbeiter nicht richtig gehandelt und meine Pflicht als Gemeinderat verletzt, indem ich an der Sektionssitzung wie an der Beratung dieses Gegenstandes im Gemeinderate nicht teilgenommen habe. Ich habe an diesen Beratungen deshalb nicht teilnehmen können, weil ich die Alpine Montangesellschaft wiederholt vertreten habe und daher in dieser Frage befangen war, und weil es auch nach § 10 der Advokaten=Ordnung meine Pflicht als Advokat war, mich von diesen Sitzungen zu absentieren, um nicht mit meiner Stellung als Gemeinderat in Kollision zu kommen. In Bezug auf die Gerüchte wegen Vorenthaltung von Urkunden muß ich bemerken, daß die in meinen Händen be¬ findlich gewesenen Urkunden Eigentum der Alpinen Montan¬ gesellschaft waren. Nachdem das einzige Forum über die Frage, ob ich als Gemeinderat korrekt gehandelt habe oder nicht, der Gemeinderat selbst ist, so bitte ich Sie, sich darüber auszusprechen. Herr G.=R. Dr. Angermann verläßt den Sitzungssaal. Herr G.=R. Tureck erbittet sich das Wort, legt den Sach¬ verhalt nochmals klar und sagt wörtlich: „Ich gebe die Erklärung ab, daß Herr Dr. Franz Anger¬ mann vollkommen korrekt gehandelt hat, indem er an der Sektionssitzung wie auch in der Plenarsitzung des Gemeinderates, wo die Angelegenheit der Alpinen Montangesellschaft punkto Sechspfenniggefälles und der Benefizien für die Eisenarbeiter zur Sprache kam, nicht teilgenommen hat.“ Der Herr Vorsitzende ersucht, es mögen sich jene Herren Gemeinderäte, welche mit dieser Erklärung einverstanden sind und das Vorgehen des Herrn Dr. Angermann für korrekt finden, von den Sitzen erheben. Sämtliche Herren Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen.

2 Der Herr Vorsitzende verkündet dem wieder eintretenden Herrn Gemeinderat Dr. Angermann das Votum des Gemeinde rates, worauf Herr Dr. Angermann die Versicherung gibt, daß er auch fernerhin seiner Pflicht als Gemeinderat gewissenhaft und pünktlich nachkommen werde Herr G.=R. Dr. Angermann erbittet sich nochmals das Wort und führt aus: Unser sehr verehrter Herr Bürgermeister und Reichsratsabgeordnete Johann Redl, der, wie bekannt, schon nonatelang ans Krankenbett gefesselt ist, feiert am 5. Oktober d. J. sein 70. Geburtsfest. Es ist immer eine schöne Gepflogen heit, wenn Korporationen einen solchen Anlaß dazu benützen, Männern, die aus Uneigennützigkeit und Opferwilligkeit durch eine Reihe von Jahren im öffentlichen Leben tätig sind, durch In besondere Ehrenbezeugung die Anerkennung auszudrücken. solchem Maße, wie unser allverehrter Herr Bürgermeister Red Anerkennung verdient, ist es bei keinem anderen Manne der Fall. Herr Bürgermeister Redl wirkt schon 25 Jahre im Ge meindewesen; er war viele Jahre Obmann der Bausektion, be¬ leidete das Amt eines Vizebürgermeisters und steht schon seit acht Jahren als Bürgermeister von Steyr an der Spitze des Gemeindewesens, und es hat wenige Bürgermeister gegeben, welche mit solchem Pflichteifer, solcher Aufopferung und Uneigennützig keit dieses verantwortliche Amt geleitet haben, wie eben Herr Bürgermeister Redl. Wir bedauern, daß unser Freund und Bürgermeister heute nicht in unserer Mitte sein kann. Wir tun s gewiß im Sinne der ganzen Bevölkerung von Steyr, wenn wir aus vollem Herzen heute aussprechen: Unser verehrter Herr Bürgermeister Redl verdient es voll und ganz, zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt zu werden. (Beifall.) Ich stelle daher den Antrag, unser Herr Bürgermeister und Reichsratsabgeordnete Johann Redl werde zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt. Der Herr Vorsitzende sagt, Redner habe ihm aus den Herzen gesprochen, er begrüße diesen Antrag, welcher gewiß Wiederhall finden wird im Kreise der ganzen Bevölkerung von Steyr und bringt sodann den Antrag des Herrn G.=R. Doktor Angermann zur Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Dr. Franz Angermann. 1. Wird vertraulich behandelt. 2. Der Herr Referent verliest folgendes Schreiben: Hoch¬ geehrte Gemeinde=Vorstehung! Unter dem gegenwärtigen Herrn Bürgermeister Redl hatte ich die freudevolle Gelegenheit, in Ihrer schönen Stadt so dankbare architektonische Aufgaben durch¬ zuführen, daß mich dieselben mit freudiger Dankbarkeit geger diese Stadt erfüllen. Um diesem Gefühle Ausdruck zu geben, er asse ich die vorstehende Genesungs= und 70. Geburtstagfeier Ihres allverehrten Oberhauptes der Stadt als willkommene Ge legenheit und bitte Sie, das mitfolgende Porträt für das Bürger¬ meisterzimmer, in welchem er durch so viele Jahre aufopfernd tätig war, entgegen zu nehmen. Mit dem Ausdrucke voll¬ kommenster Hochachtung zeichnet Anton Gürlich. Der Herr Referent bemerkt, daß bereits von Seite des Amtes an Herrn Gürlich ein Dankschreiben abgegangen sei und stellt namens der Sektion noch folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Herrn Anton Gürlick für diese sinnige Spende den Dank durch Erheben von den Sitzen ausdrücken und den Herrn Gürlich davon schriftlich ver¬ ständigen. Das gespendete Porträt des Herrn Bürgermeisters Redl soll im Bureau des Bürgermeisters als bleibende Erinne¬ rung an die aufopfernde und uneigennützige Tätigkeit des Herrn Bürgermeisters Redl seinen ihm gebührenden Platz finden. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und erheben sich sämtliche Gemeinderäte zum Zeichen des Dankes für diese Spende von den Sitzen. 3. Liegt vor ein Rekurs des Franz Arthofer, Taglöhner in Steyr, gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 26. Mai 1902, Z. 10.790, wegen verweigerten Fortbezuges des Zinsbeitrages. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Er¬ hebungen des städt. Armenrates ergaben, daß Rekurrent noch erwerbsfähig ist und ebenso seine Gattin, durch den Rekurs kein anderer Sachverhalt erwiesen ist, stellt die 1. Sektion den Antrag¬ Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Franz Arthofer gegen die Entscheidung des städt Armenrates vom 26. Mai, Z. 10.790 wegen des verweigerten Fortbezuges eines Zinsbeitrages aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben Einstimmig nach Antrag. Z. 12.850. 4. Der Herr Referent trägt vor: In der Gemeinderats sitzung vom 9. Mai d. J. stellte Herr G.=R. Stigler den Antrag es sei den Dienern der hiesigen Volks= und Bürgerschulen der Schreib= und Zeichenmaterialhaudel einzustellen, da hiedurck hiesige Geschäftsleute geschädigt werden Die vom Amte gepflogenen Erhebungen ergaben, daß die Schuldiener Josef Grims und Julie Gschaider, sowie Frau Rosalia Wenhart, Schuldirektors=Gattin, einen Handel mit Schreib¬ und Zeichenmaterial betreiben, welcher laut Bericht des Amtes ein freies Gewerbe ist und von jedermann, der die allgemeinen Erfordernisse zum Antritte eines Gewerbes besitzt, betrieben verden kann. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Nachdem seitens des Gemeinderates bisher gegen den von den städtischen Schuldienern betriebenen Handel mit Schreib= und Zeichen¬ requisiten ein Anstand nicht erhoben worden ist, somit still chweigend ihnen die Ausübung zugestanden wurde, der Verkau dieser Gegenstände von jedermann als freies Gewerbe betrieben werden kann, so hält die Sektion dafür, daß der löbliche Ge neinderat den städt. Schuldienern den Handel mit Schreib und Zeichenrequisiten auch für die Zukunft nicht untersagen solle: dagegen soll denselben der Handel mit Schul= und Lehrbüchern ausdrücklich verboten werden, da hiezu eine eigene Konzession erforderlich ist und dadurch den konzessionierten Geschäftsleuter edenfalls eine nicht zu rechtfertigende Konkurrenz geschaffen würde. Infolge dessen stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde den städt. Schuldienern auch in Hinkunft der Handel mit Schreib¬ und Zeichenrequisiten gestattet, dagegen der Handel mit Schul und Lehrbüchern ausdrücklich verboten und wird demnach gegen Zuwiderhandelnde im Disziplinarwege vorgegangen werden. Herr G.=R. Hiller kann sich im Prinzipe nicht damit einverstanden erklären, daß den Schuldienern der Schreib= und Zeicheurequisitenhandel gestattet werde. Bezüglich der vorliegen den Fälle stimme er mit dem Sektionsantrage, beantrage aber, daß bei Neubesetzung von Schuldienerstellen schon in der Aus schreibung bemerkt werde, daß ihm der Handel mit Schreib= und Zeichenrequisiten nicht gestattet sei. Herr G.=R. Lintl schließt sich dem Sektionsantrage aus dem Grunde an, weil es eine Erleichterung für die Kinder ist wenn sie im Schulgebäude derlei Artikel bekommen, doch wäre er dafür, daß die Gemeinde auf die Schuldiener einwirke, daß ie ihre Waren von hiesigen Geschäftsleuten beziehen. Herr G.=R. Hiller bemerkt, nachdem die Schuldiener für ihren Handel Erwerbsteuer zahlen, so könne man ihnen nicht vorschreiben, wo sie ihre Einkäufe besorgen sollen. der Herr Vorsitzende bemerkt, daß dem Wunsche des Herrn G.=R. Lintl insoweit entsprochen werden könne, daß den Schul¬ dienern der Einkauf der Schulrequisiten in Steyr nahe geleg vird. Den Antrag des Herrn G.=R. Hiller halte er für einen Zusatzantrag zum Sektionsantrag Herr G.=R. Dr. Angermann ist mit dem Zusatzantrag des Herrn G.=R. Hiller nicht einverstanden, weil der Gemeinde rat sich vorhinein nicht binden soll. Bei Neubesetzung von Schuldienerstellen habe es der Gemeinderat ja ohnehin in der Hand, ob er dem betreffenden Schuldiener den Handel mit Schulrequisiten gestatte oder nicht. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag der Sektion zur Abstimmung, welcher einstimmig angenommen wird. Z. 11.323. Der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Hiller wird mit allen 2 Stimmen abgelehnt. gegen 5. Der Herr Referent trägt vor: Der hohe oberösterreichische Landtag hat mit Sitzungsbeschluß vom 4. Juli d. J. dem An¬ suchen der Stadtgemeinde Steyr wegen Vergütung von ¼, der Verpflegskosten für die im St. Anna=Spitale befindlichen ein heimischen armen Kranken stattgegeben, wodurch der Stadt¬ emeinde Steyr jährlich eine namhafte Auslage erspart wird. Er stelle den Antrag, daß dem hohen oberösterr. Landtage für diese Munifizenz, sowie dem Herrn Landtagsabgeordneten Viktor Stigler für seine Bemühungen der Dank ausgedrückt werde. Durch dieses Entgegenkommen seitens des hohen oberöst. Landtages ist die Stadtgemeinde Steyr in die angenehme Lage versetzt worden einem dringenden Bedürfnisse, nämlich Bestellung eines zweiten Arztes im hiesigen öffentlichen Krankenhause, Rechnung trager zu können. Die Bestellung eines Sekundar=Arztes, welcher im Spitale bei Tag und Nacht zur Verfügung stehen soll, wurd chon lange als notwendig anerkannt, doch war es nicht möglich, diese Bestellung früher zu realisieren, weil die Mittel nicht vor handen waren. Die Sektion erlaubt sich nun heute folgenden Antrag zu stellen Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde für das öffentliche St. Anna=Spital in Steyr ein zweiter Arzt mit dem Titel „Sekundar=Arzt“ als ärztliche Hilfskraft angestellt Die Anstellung des Sekundar=Arztes ist jedoch keine definitive Anstellung, sondern gegen beiden Teilen freistehende ¼ jährige Kündigung mit dem Anspruche eines jährlichen Adjutum von 1200 K, bezahlbar in monatlichen antizipativen Raten und mit dem Auspruche auf Naturalverpflegung und Naturalquartier im Spitale, eventuell wenn dies untunlich wäre, auf entsprechendes Geldrelutum. Die Ausschreibung dieser Stelle hat unverzüglich zu erfolgen und ist die Stelle längstens bis 1. September 1902 anzutreten. Der Bewerber muß deutscher Nationalität und christ¬ licher Konfession sein. Für das St. Anna=Spital werden die vorgeschlagenen Instruktionen, und zwar für den Primar=Arzt, Sekundar=Arzt, für das Wartepersonal, die Hausordnung und Speiseordnung genehmigt und ist deren behördliche Genehmigung einzuholen. Der Herr Referent bemerkt in Bezug auf die Dienstes Instruktion für den Sekundar=Arzt, daß der § 3 derselben dahin abgeändert werden soll, daß dem Sekundar=Arzte die Ausübung der Privatpraxis in der dienstfreien Zeit und insoweit gestattet wird, als dadurch der Spitalsdienst nicht beeinträchtigt wird Nach kurzer Debatte wird der Antrag der Sektion ein stimmig angenommen, bezw. werden die Dienstes=Instruktionen mit der Abänderung im § 3 en bloc genehmigt. . Liegt folgender Amtsbericht vor Am 30. September 1901 ist im allgemeinen Krankenhause zu Linz der in Amstetten wohnhaft gewesene Armenpfründner Vinzenz Graßl mit Hinterlassung eines Vermögens von 1253 K 1 k, welches nach Abzug der Begräbniskosten per 97 K 70 noch im Betrage von 1158 K 34 k vorhanden ist, gestorben

Vinzenz Graßl bezog in der Zeit vom 1. Februar 1892 bis 1. Juli 1901 eine Armenunterstützung im Gesamtbetrage von 986 K; dessen in Wien wohnhafte Gattin Wilhelmine Graßl ezog vom 1. Februar 1899 bis 1. April 1901 eine Unter¬ stützung im Gesamtbetrage von 299 A, so daß die Gesamtaus lagen des Armeninstitutes sich auf 1285 K belaufen Da nach § 10 des oberösterr. Armengesetzes der Heimats¬ gemeinde ein Ersatzanspruch für geleistete Armenpflege aus einem etwaigen Nachlasse desjenigen gebührt, welcher zur Zeit seines Todes in Armenpflege gestanden ist, so wurden die für Vinzenz und Wilhelmine Graßl dem Armeninstitute erwachsenen Aus lagen im Gesamtbetrage von 1285 K bei der Verlassenschaft nach Vinzenz Graßl angemeldet, beziehungsweise um Einant¬ vortung des Nachlasses per 1158 K 34 k zu Gunsten des Armeninstitutes Steyr ersucht. Mit dieser Forderung des städt. Armenrates konkurrieren aber noch zwei andere, nämlich die des Schwiegersohnes Wilhelm Greiner, k. k. Postmanipulant in Linz, welcher dem Vinzenz Graßl ein Darlehen von über 1000 fl. gegeben haben soll, und die des Herrn k. k. Notars Dr. Gustav Riegele in Linz mit 156 K 85 k für an Amalie Greiner verabfolgte Darlehen per 100 K und für schriftliche Arbeiten; letzterer wurde mit seiner Forderung an das k. k. Gericht gewiesen. Da also an den Nachlaß des Vinzenz Graßl mehrere Forderungen gestellt worden sind, so hat das k. k. Bezirksgerich Amstetten über Ansuchen der erblasserischen Tochter Amalie Greiner laut Bescheid vom 30. Juni d. J. verfügt, daß das Nachlaßvermögen nach Vinzenz Graßl solange in gerichtlicher Verwahrung bleibt, bis über die von der Stadtgemeinde Steyr und Herrn Wilhelm Greiner gestellten Ansprüche mit Vergleich oder durch ein rechtskräftiges Urteil entschieden sein wird Es wird daher Sache des löblichen Gemeinderates sein, zu entscheiden, ob in dieser Angelegenheit auf einen Vergleich ein¬ gegangen oder ob ein gerichtliches Urteil verlangt werden soll Was die an den Nachlaß gestellte Forderung von 299 A für an Wilhelmine Graßl verabfolgte Unterstützungen anbelangt o dürfte sich dieselbe möglicherweise nicht behaupten lassen, weil Wilhelmine Graßl mit ihrem Gatten tatsächlich nicht im ge¬ meinschaftlichen Haushalte lebte, sondern dieselbe, wie aus dem Akte hervorgeht, schon 30 Jahre von ihrem Manne gerichtlich jeschieden ist, ohne daß Vinzenz Graßl eine Erhaltungspflicht gegen seine Frau hatte. Der bezügliche Scheidungsakt ist aller¬ dings in Verstoß geraten. Um in dieser Angelegenheit schnell zum Ziele zu kommen, wird der Vorschlag gemacht, daß sich die Stadtgemeinde Steyr mit dem Ersatze voa 986 K für an Vinzenz Graßl verausgabte Unterstützungen zufrieden gebe Steyr, am 7. Juli 1902 Stadtsekretär Gall m. p. Der Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem der Stadtgemeinde Steyr laut § 10 des Armen gesetzes vom 5. September 1880 (L.=G. und V.=Blatt Nr. 12) an die Verlassenschaft des am 30. September 1901 verstorbenen Vinzenz Graßl ein Ersatzanspruch für die geleistete Armenunter stützung von zusammen 986 K zweifellos zusteht, während der ersatzanspruch für die seiner Gattin Wilhelmine Graßl gewährt Armenunterstützung von 299 K mit Rücksicht auf die erfolgt Ehescheidung und bei dem Mangel einer Alimentationspflicht des Gatten nicht begründet erscheint, so erscheint es geboten, von der Verlassenschaft nur die für den Ehegatten Vinzenz Graß! verausgabten Armengelder von zusammen 986 K zu bean pruchen und zunächst einen Vergleich mit dem erblasserischen Sohne Wilhelm Greiner einzugehen. Deshalb stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde in vorstehender Sache nur der Ersatzanspruch für die Armengelder des verstorbenen Vinzenz Graßl im Gesamtbetrage von 986 K jegen dessen Verlassenschaft geltend gemacht und ist zunächst ein Vergleich mit dem erblasserischen Sohne Wilhelm Greiner dahin inzustreben, daß derselbe diese Ersatzforderung des Armen=In stitutes Steyr per 986 K als rechtsbeständig anerkennt und in die Erfolgleistung derselben aus dem deponierten Verlassenschafts¬ vermögen willige Sollte dieser Vergleich nicht zu Stande kommen, so ist dann diese Angelegenheit zur gerichtlichen Austragung einen Rechtsanwalte zu übergeben. Z. 24.627 — Einstimmig nach Antrag. Der Herr Referent gibt bekannt, daß eine Eingabe 7. mehrerer Hausbesitzer und Inwohner von Eysnfeld vorliege, worin über das freie Herumlaufen von Hühnern, Enten unt Gänsen Beschwerde geführt wird. Desgleichen berichtet auch das Polizei=Inspektorat über die Verunreinigung der Wege und Plätze durch das Herumlaufen von Geflügel Von Seite des Stadtphysikates wird die Erlassung eines bezüglichen Verbotes zur Besserung der hygienischen Verhältnisse empfohlen. Der Herr Referent verliest nun folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde ein Zerbot erlassen, worin das freie Herumlaufen von Hühnern Zänsen und Enten, überhaupt von Geflügel, im Stadtgebiet untersagt wird, und sind Uebertretungen dieses Verbotes mi Geldstrafen bis zu 50 X und im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu 5 Tagen zu bestrafen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 11.303. 3 II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Tureck. Jose a) S Der Gewerbe=Verein des Steyrer Industriebezirkes ersuch um Ueberlassung des großen Festsaales in der Industrie¬ alle zur Abhaltung der Lehrlings=Arbeiten=Ausstellung Die Sektion beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens Wiederübergabe des Saales in gereinigtem Zustande. jegen Z. 12.602 Wird einstimmig angenommen. des kath. Gesellenvereines b) Hochw. Ernst Kosch, Präses in Steyr, ersucht um unentgeltliche Ueberlassung der Industrie¬ alle zur Abhaltung des 50jährigen Vereins=Jubiläums. Die Sektion beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens gegen Wiederübergabe des Saales in gereinigtem Zustande. 14.674 — Wird einstimmig angenommen. 3. in Linz macht auf 9. Der k. k. oberösterr. Landesschulrat eine Verordnung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unter¬ richt in Bezug auf die Uniformierung der Staatsdiener auf¬ merksam und empfiehlt im Interesse der Gleichmäßigkeit die Beistellung eines solchen Dienstkleides an den Diener der k. k. Staatsoberrealschule in Steyr. die Sektion beantragt, daß dem Diener der k. k. Staats¬ oberrealschule hier jährlich eine Dienstkappe beigestellt werde. Z. 14.422. Wird einstimmig angenommen. — 10. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, daß gegen die ant Kundmachung vom 16. Juni 1902, Z. 12.849 zur öffent¬ lichen Einsicht aufgelegene Jahresrechnung vom Solarjahr 1901 iber die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse und alle ibrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde während der 14tägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind. Der Herr Referent teilt mit, daß die Rechnungsabschlüsse durch die Finanz=Sektion geprüft und richtig befunden worden ind und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löb liche Gemeinderat wolle die beiden Rechnungsabschlüsse ge¬ nehmigen, die Drucklegung derselben in 100 Exemplaren in der bisherigen Form beschließen und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister übertragen. Herr G. R. Busek stellt den Antrag, von der Druck legung dieser Rechnungsabschlüsse aus Ersparungsrücksichten ab¬ zugehen Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Busek mit allen gegen seine Stimme abgelehnt, worauf der An¬ der Sektion mit allen gegen eine Stimme angenommen trag vird — Z. 14.431. Herr G.=R. Schönauer entfernt sich k. k. Statthalterei 1. Amtsbericht. Laut Kundmachung der Linz vom 3. September 1901, Z. 17.293/II, Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 42, ist die Stadtgemeinde Steyr berechtigt, vom 1. Mai 1902 bis 31. Dezember 1902 eine Verbrauchs umlage von 2 K für jeden im Stadtgebiete Steyr verbrauchten Hektoliter Bier einzuheben. Nach § 3 des Gesetzes vom 11. Sep tember 1901, Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 47, ist fernerhin die Einhebung einer Verbrauchsumlage auf Bier und gjebrannte geistige Flüssigkeiten an die Bewilligung des Landes ausschusses gebunden. Uebersteigt die Umlage 1 K vom Hekto liter Bier, ohne zugleich den Betrag von 2 K zu übersteigen o kann der Landesausschuß die Bewilligung zur Einhebung einer solchen Umlage nur im Einverständnisse mit der k. k. Statt halterei erteilen. Uebersteigt jedoch die Umlage 2 K vom Hekto liter Bier und 4 K vom Hektoliter gebrannter geistiger Flüssig keiten, so ist zur Einhebung solcher Umlagen ein Landesgesetz rforderlich Mit Rücksicht auf den Umstand nun, als die Bewilligung ur Einhebung der hierortigen Bierverbrauchsumlage nur bis Ende 1902 währt, erscheint es notwendig, die Angelegenheit wegen Einhebung einer Umlage noch vor dem 31. Dezember 1902 in Beratung zu ziehen, um eventuell die Erwirkung eines Ge etzes bei der nächsten Landtagssession einleiten zu können Steyr, am 27. Juni 1902. Der Stadtsekretär: Gall Der Sektionsantrag lautet: Es ist an den Landesausschuß das Ersuchen zu richten, derselbe für die nächsten 5 Jahre die bisher eingehoben daß Bierverbrauchsumlage von 2 K per Hektoliter weiters bewillige. Z. 14.905 — Einstimmig nach Antrag. 12. Liegt vor ein Protokollar=Ansuchen des Herrn Josef Mayr, Besitzer des Hauses Nr. 14 Michaelerplatz, um Ueber nahme des vor seinem Hause befindlichen, ihm gehörigen Zieh brunnens in das Gemeinde=Eigentum gegen eine Ablösungssumme von 450 K, weil dieser Brunnen ohnehin fast ausschließlich von den Bewohnern der Umgebung benützt wird und er nicht wisse, wie er dazu komme, die Reparaturkosten für diesen Brunnen, welche gegenwärtig wieder 121 K 55 k betragen, aus Eigenem zu bestreiten. Die Sektion stellt den Antrag, auf das Anerbieten des Herrn Josef Mayr nicht einzugehen, beantragt aber die Kosten der Reparatur dieses Brunnens im Betrage von 121 K 55 aus Gemeindemitteln zu bewilligen, wenn der Herr Gesuchsteller bereit ist, den Brunnen als öffentlichen anzuerkennen und mit der Zuweisung desselben an die nächste Brunnengemeinde ein verstanden ist Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Ge¬ meinderäte Lintl, Schachinger, Sommerhuber beteiligen, wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen. — Z. 14.906.

13. Der oberösterreichische Volksbildungs=Verein mit dem Sitze in Linz übermittelt eine Denkschrift mit dem Ersuchen um Förderung dieses Vereines. Die Sektion beantragt für dessen Zwecke eine Spende von 10 K zu bewilligen. Herr G.=R. Lintl ist für die Abweisung des Sektions¬ antrages, weil auch die Linzer für Steyrer Vereine nichts tun. Herr G.=R. Dr. Angermann bemerkt, es handle sich nicht um die Unterstützung eines Linzer Vereines, sondern um einen Verein, dessen Tätigkeit sich über ganz Oberösterreich er¬ streckt, der aber zufällig seinen Sitz in Linz hat. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Lintl mit allen gegen 4 Stimmen abgewiesen, worauf der Sektionsantrag mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen wird. — Z. 14.923. 14. Die Ansuchen des deutschen Schulerhaltungsvereines in Joachimstal und des kath. Schulvereines in Wien um Ge¬ währung einer Subvention werden über Antrag der Sektion ab¬ gewiesen. — Z. 14.957 und Z. 14.449. 15. Der vorbereitende Ausschuß für die Stelzhamer=Feier anläßlich dessen hundertsten Geburtstages ersucht um Zuwendung einer Subvention. Die Sektion beantragt für die in Aussicht stehende Ge burtstagfeier keinen Beitrag zu geben, jedoch für die Errichtung eines Stelzhamer=Denkmales eine Spende in Aussicht zu stellen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.843. 16. Liegt vor ein Erlaß der k. k. Statthalterei Linz, wo¬ mit die Einleitung einer Sammlung für die Abgebrannten in Hofkirchen angeordnet wird. Die Sektion beantragt, es sei eine Sammlung von Haus zu Haus einzuleiten und außerdem ein Beitrag von 50 K aus der Stadtkasse für die Abgebrannten zu bewilligen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 13.955. 17. Die Männerortsgruppe des deutschen Schulvereines ersucht um Ueberlassung des Stadttheaters für 2 Vorstellungen. Die Sektion beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens, was angenommen wird. — Z. 14.922. 18. Herr Josef Schaffenberger teilt mit, daß er auf die Pachtung der Parzelle Nr. 799 in Aichet verzichte. Zur Kenntnis. Z. 14.454. III. Sektion. Referent: Für den Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber. 19. Herr Leopold Klinglmayr, Spediteur in Steyr, ersucht um Ueberlassung der Wegparzelle 1310/1 gegen Tausch und Aufzahlung. Der Herr Referent gibt bekannt, daß bei der am 8. Juli d. J. stattgefundenen kommissionellen Verhandlung vereinbart wurde, dem Gesuchsteller die Wegparzelle Nr. 1310/I im Aus¬ maße von 93 m2 gegen dem zu überlassen, daß derselbe die ihm gehörige Parzelle 160/2 im Ausmaße von 42 m2 und weiters einen Grundstreifen in der Breite von 1 Meter aus der Par¬ zelle 159 im Ausmaße von 68·86 m2 der Gemeinde Steyr über¬ läßt. Die Kosten der bücherlichen Durchführung dieses Grund tausches hat Herr Leopold Klinglmayr allein zu tragen. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei der im Protokolle vom 8. Juli 1902 enthaltene Vergleich zu genehmigen Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.380. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 20. Liegt vor ein Ansuchen des Peter Klaffenböck, Fabriks¬ arbeiter in Neuschönau, um eine Unterstützung aus der kauf¬ männischen Krankenstiftung für seinen Sohn Johann. Der Ausschuß des Handelsgremiums beantragt für den Gesuchsteller eine Unterstützung pro Juni, Juli, August von je 40 K. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Bittsteller Peter Klaffenböck für seinen kranken Sohn Johann aus der Stiftung der bestandenen Gremialkrankenkasse für die Monate Juni, Juli und August eine Unterstützung von je 40 K auszufolgen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.640. 21. Ueber die Zuschrift des k. k. Stadtschulrates Steyr werden nach Antrag der Sektion folgenden Schulen zur An¬ schaffung von Lehrmitteln nachstehende Beträge bewilligt: Der Bürgerschule 109 K 76 7 „ Knabenvolksschule am Franz Josef=Platz 36 „ 80 „ „ Knabenvolksschule in Steyrdorf 9 „ 80 „ Knabenvolksschule am Wehrgraben „ 6 „ 40 „ Mädchenschule in der Berggasse # 30 80 „ „ Mädchenschule in Aichet 20 „ 60 „ „ Mädchenschule am Wehrgraben 12 „ „ Für die Bibliothek der Bürgerschule 40 „ „ Zusammen . 266 K 16 7 22. Der Herr Referent trägt vor: Durch das Ableben des Herrn Georg Dellinger, Hausbesitzers, Langegasse 15, ist die Stelle eines Armenvaters für das 8. Viertel in Erledigung ge kommen. Ueber Umfrage hat sich Herr Alois Lindhuber, Bäcker¬ meister und Hausbesitzer, Langegasse 9, bereit erklärt, die Armen vaterstelle für das 8. Viertel zu übernehmen. Es wäre sohin vom löblichen Gemeinderäte Herr Alois Lindhuber zum Armen¬ vater für das 8. Viertel zu ernennen. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß Herrn Alois Lindhuber für die Bereitwilligkeit zur Uebernahme der Armenvaterstelle für das 8. Viertel unter gleichzeitiger Ernen¬ nung desselben zum Armenvater der Dank ausgedrückt wird. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang. zum Protokoll über die Sitzung des Gemeinderats der lf. Stadt Steyr. am 11. Juli 1902 Vertraulicher Theil. I. Sektion. Referent: SektionsObmann Herrn G.R. Dr. Angermann. 1. Gesuche um Bürgerrechts-Verleihungen. Anton Molterer, verehl. Pensionist der öst. Waffenfabarik und Hausbesitzer Berggasse Nr. 48, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes mit Nachsicht der Taxe. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den Umstand als Gesuchsteller

in Steyr zuständig ist, einen mehr als 30-jährigen unbeanstandeten Aufenthalt nachweist, derselbe Hausbesitzer ist und als Pensionist der öst. Waffenfabrik einen sicheren Lebensbezug hat, das Bürgerrecht jedenfalls anstrebt um seinerzeit eine Pfründe zu erlangen, wird seitens der I. Sektion der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 1898 und vom 11. Oktober 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen u. zw. mit Rücksicht auf seine mißlichen Vermögens-Ver-

hältnisse mit Nachsicht der Taxe. Einstimmig nach Antrag Z. 12457 Herr Josef Kimmershorfer, städt. Promenadewächter ersucht um Verleihung des Bürgerrechtes mit Nachsicht der Taxe. Sektionsantrag: Mit Rücksicht darauf, als Gesuchsteller in Steyr zuständig ist daselbst Hausbesitzer ist, dann 34 Jahre dem uniformierten Bürgercorps angehört und einen langjährigen unbeanstandeten Aufenthalt hat, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es wird dem Gesuchsteller im Sinne des Gemeinderats-

beschlüsse vom 4. März 1898 und vom 11. Oktober 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. mit Rücksicht auf seine misslichen Vermögensverhältnisse mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z 22129. Herr Vizebürgermeister Lang macht folgende Mitteilung: Die Zeitungen berichten die Notiz, dass das kk Militär Ärar sich um die Gemeinden Ried und Amstetten um ihr Verhalten bezüglich Verlegung einer Militär-Anstalt dahin, gewendet habe. Diese Notiz habe ihn veranlasst mit Herrn Landtagsabgeordneten

Viktor Stigler bei Seiner Exzellenz dem Herrn kk Satthalter anzufragen, wie es denn komme, dass die Stadtgemeinde Steyr, welcher doch durch Seine Majestät selbst und durch den Herrn MinisterPräsidenten zugesagt wurde, dass bei Besprechung derartiger Projekte die Stadt Steyr in erster Linie berücksichtigt werden solle, in dieser Frage umgangen wurde. Seine Exzellenz der Herr Statthalter habe ihm dahin Aufschluß erteilt, dass ihm von diesen Projekten noch nichts bekannt sei, und daher die Stadtgemeinde Steyr in dieser Sache gewiss nicht übergangen werde. Seine Exzellenz habe auch versichert, dass er nach Schluss des Landtages beim Herrn Minister-Präsidenten über diese

Angelegenheit sprechen werde und habe zugleich eingeraten, dass auf Grund dieser Zusage Notiz ein Vertrete der Gemeinde Steyr beim Minister-Präsidenten und beim Kriegsminister eine Vorstellung machen solle. Er ersuche daher um Vorschläge. Herr G.R. Lintl beantragt, dass dem Herrn Vizebürgermeister und Herrn Landtagsabgeordneten Stigler der Dank für ihre Bemehüngen ausgesprochen und ihre weiteren Schritte unterstützt werden. Herr G.R. Dr. Angermann beantragt, dass Herr Vizebürgermeister Lang mit Herrn Abgeordneten Stigler sofort beim Kriegsminister

vorsprechen und hiezu auch den Reichsratsabgeordneten Dr. Menger, welcher ein maßgebender Parlamentarier ist, einlade. Dieser Anträge werden durch Erheben von den Sitzen angenommen. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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