Ratsprotokoll vom 13. Juni 1902

sind, geht es nicht an, von diesen Gehaltsfestsetzungen in einzelnen Fällen abzugehen, auch dann nicht, wenn etwa ungünstige Gehaltsbezüge herauskommen. Deshalb stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschlißen: auf Es werde das Gesuch des städt. Wachführers Johann Watzinger wegen Erhöhung seines Gehaltes nicht eingegangen. Im Sinne des Gesetzes vom 5. Dezember 1896. RGbl. Nr. 222 § 2 wird nachstehenden Bewerbern die Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr bewilligt. 1. Josef Fürlinger, Schlossermeister in Steyr s. Gattin 6 Kinder 2. Anton Rumerstorfer, Schlosser s. Gattin 7 Kinder 3. Mathias Katzlinger, Zimmermann s. Gattin 6 Kinder

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