Ratsprotokoll vom 13. Juni 1902

Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 13. Juni 1902. Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag, 10. Juni, 10 Uhr vormittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ Verband und Bürgerrechtsverleihung. 2. (Vertraulich.) Personalansuchen. 3. Wahl der Militärtaxbemessungs=Kommission. 4. Ansuchen um eventuelle Uebertragung des Feuerwächter¬ dienstes am Taborturm. 5. Zuschrift des Fremdenverkehrs=Komitees in Steyr in Angelegenheit der Erlangung günstigerer Zugsverbindungen. 6. Zuschrift des österr. Ingenieur= und Architekten=Vereines wegen Unterstützung einer Petition zur Ergänzung des Gas¬ Regulativs bezüglich der Gasapparate. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch, 11. Juni, 10 Uhr vormittags.) 7. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals=Abschluß pro Jänner 1902. 8. Amtsbericht betreffs Wiederversteuerung der Hunde. 9. Eingabe des Herrn Oberlehrers Johann Kölbl in Be¬ treff seiner Naturalwohnung. 10. Eingabe um Neuanschaffung von Monturssorten für den Maut= und Marktplatzgefällseinnehmer. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Vizebürgermeister Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Georg Lintl, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Rudolf Sommerhuber, Victor Stigler, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsekretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind Herr Bürgermeister Johann Redl wegen Krankheit, sowie die Herren Gemeinderäte Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Otto Schönauer und Gott¬ fried Sonnleitner. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht die Herren Gemeinderäte Viktor Stigler und Anton Stippl, die Verifikation dieses Protokolles zu über¬ nehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsekretär Franz Gall erstattet folgende Mit¬ teilungen: 1. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, daß die Jahres¬ rechnungen vom Solarjahre 1901 über die Einnahmen und Aus¬ gaben der Stadtkasse und aller übrigen unter städtischer Ver¬ waltung stehenden Fonde vom 16. Juni 1902 ab durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Zur Kenntnis. — Z. 12.849. 2. Die Direktion der Sparkasse Steyr teilt mit, daß der Aus¬ schuß in seiner Generalversammlung am 27. April 1902 den Beschluß gefaßt hat, im Sinne des § 7 der Statuten die Hälfte des Reingewinnes pro 1901 im Betrage von 82.827 K 15 7 an die vereinigten Gemeinden zu wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken zur Verteilung zu bringen, und daß auf die Stadt¬ gemeinde Steyr ein Betrag von 33.600 K 72 k entfällt, welcher nach erfolgter Genehmigung dieses Beschlusses seitens der hohen k. k. Statthalterei in Linz zur Auszahlung gelangt. Zur Kenntnis. — Z. 10.678. 3. Die k. k. Statthalterei Linz übermittelt mit dem Er¬ lasse vom 28. Mai 1902, Z. 11.175/X, eine Abschrift des Er¬ lasses des k. k. Ministeriums des Innern, worin mit Rücksicht auf den steigenden Export von Schweinefleisch aus Oesterreich nach Ausland die Errichtung von Schlachthäusern als wünschens¬ wert und auch als rentabel bezeichnet wird. Die k. k. Statt¬ Tages=Ordnung: 11. Ansuchen um pachtweise Wiederüberlassung der Kastanien¬ fechsung in der Duckartstraße. 12. Einladung der k. k. geographischen Gesellschaft in Wien zum Beitritte. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch, 11. Juni, 4 Uhr nachmittags). 13. Ansuchen um Erweiterung der Wasserleitung im Hause Stadtplatz Nr. 9. 14. Antrag bezüglich der Wohnungszinse im Hause Grün¬ markt Nr. 24. 15. Antrag des Herrn L. Klinglmayr wegen eines Grund¬ tausches am Bergerwege. 16. Ansuchen um Pachtung der Grundparzelle 789. 17. Ansuchen um pachtweise Ueberlassung der Grund¬ parzelle 799, Weide. 18. Amtsbericht bezüglich der Anschaffung von Holz und Kohle für die Winterperiode 1902/03. 19. Bericht über Regulierung der Wasserzinse. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag, 12. Juni, 3 Uhr nachmittags). 20. Verteilung der Interessen aus der Emil Gschaider¬ Stiftung. 21. Verleihung zweier Pacher'schen Pfründen. 22. Verleihung einer Krenkelmüller=Pfründe. halterei Linz beauftragt unter Einem die Berichterstattung über den Stand der Verhandlungen wegen Errichtung eines Schlacht¬ hauses in Steyr. Herr G.=R. Stigler bemerkt hiezu, es bestehe kein Zweifel darüber, daß die Errichtung eines Schlachthauses für jeden größeren Ort wünschenswert ist, und die Bemerkung im Erlasse, daß das Anlagekapital hiefür gewiß sich verzinsen würde, sei eine ganz schöne, aber nach den Erfahrungen, die man diesbe¬ züglich in der Landeshauptstadt Linz gemacht habe, sei die Rentabilität eines Schlachthauses nicht garantiert. Mit Rücksicht auf die derzeitige mißliche Finanzlage der Stadt glaube er, daß der löbliche Gemeinderat bei dem vollkommenen Erkennen, daß die Errichtung eines Schlachthauses in Steyr wünschenswert sei, doch mit der äußersten Vorsicht an diese Frage herantreten solle, um den Gemeindehaushalt nicht noch mehr zu belasten. Der Herr Vorsitzende ersucht um einen diesbezüglichen direkten Antrag, weil er ja über das Ergebnis dieser Verhand¬ lungen der k. k. Statthalterei in Linz berichten müsse. Herr G.=R. Stigler stellt nun folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle in Erwägung des Umstandes, daß die Bevölkerungsziffer in Steyr um 4000 zurückgegangen ist, was allein ein Fingerzeig ist, daß derzeit ein großer Fleisch¬ konsum nicht vorhanden ist, und in Erwägung, daß die Finanz¬ lage des Gemeindehaushaltes derzeit eine mißliche ist, von der Inangriffnahme der Errichtung eines Schlachthauses solange ab¬ sehen, bis sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt soweit gebessert haben, daß der Gemeinderat mit Beruhigung an die Erledigung einer so tief einschneidenden Frage schreiten kann. Dieser Antrag wird, unterstützt vom Herrn Gemeinderat Schachinger, einstimmig angenommen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. 3. Nach dem vorliegenden Amtsberichte sind in die Militär¬ taxbemessungs=Kommission pro 1901 von Seite des Gemeinde¬ rates zwei Mitglieder und ein Ersatzmann zu wählen. Die Sektion beantragt, die Herren G.=R. Georg Lintl und Bankdirektor Jakob Kautsch als Mitglieder und Herrn G.=R. Josef Hiller als Ersatzmann in die Militärtaxbemessungs=Kom¬ mission zu wählen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.330.

2 4. Liegen zwei Gesuche vor um Uebertragung des Feuer wächterdienstes am Taborturm. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Stelle des städtischen Feuerwächters am Taborturm in Steyr noch gar nicht erledigt ist, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle auf die beiden vorliegenden Gesuche um Ver leihung der Feuerwächterstelle am Taborturm vorläufig nich eingehen und dieselben als vorläufig gegenstandslos zurückstellen Z. 11.161, 10.716 Einstimmig nach Antrag 5. Das Komitee zur Hebung des Fremdenverkehrs in Steyn übermittelt die Abschriften der von den oberösterreichischen Ge meinden des Ennstales an die k. k. Staatsbahn=Direktion Linz und an den Landesverband für Fremdenverkehr in Linz ge¬ richteten Petition in Angelegenheit der Erlangung günstiger Zugsverbindungen mit dem Ersuchen, dieses Unternehmen durch Eingaben in demselben Sinne zu unterstützen. In diesen Petitionen wird angestrebt Der Personenzug Nr. 1145 möge von St. Valentin 1. abends um zirka 20 Minuten früher abgehen und bis Klein¬ reifling geführt werden, statt nur bis Garsten. 2. Der Personen zug Nr. 1146, jetzt vormittags ab Garsten 9 Uhr 32 Min., möge künftig schon ab Kleinreifling, und zwar derart verkehren, daß er in St. Valentin noch den Anschluß erreicht an den Schnell zug Nr. 106 nach Wien, der in St. Valentin um 9 Uhr 30 Min abgeht Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die von den Gemeinden Oberösterreichs an die k. k. Staatsbahulini t. Valentin— Kleinreifling eingeleitete Aktion wegen Einleitung günstiger Zugsverbindungen auf der Strecke St. Valentin Kleinreifling und in Anbetracht, daß die projektierten Abände rungen der bestehenden Fahrordnung für den Verkehr der Stad Steyr gleichfalls von Wichtigkeit sind, beantragt die I. Sektion Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde seiten der Gemeinde=Vorstehung der Stadt Steyr im gleichen Sinn eine Eingabe wegen der projektierten Fahrordnungs=Abänderung an die k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz gerichtet und die Aktion der genannten Gemeinden unterstützt. Einstimmig nach Antrag. Z. 10.349. 6. Liegt vor eine Eingabe des österreichischen Ingenieur und Architektenvereines, worin ersucht wird, die Aktion weger Revision und Ergänzung des Gasregulativs bezüglich der Auf stellung und Ausführung von Gas=Koch= und Gas=Heiz=Apparater durch eine Eingabe beim k. k. Ministerium des Innern und beim k. k. Handelsministerium zu unterstützen Nachdem vorstehendes Ansuchen von Seite des Amtes be fürwortet wird, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde in Sinne der vorliegenden Eingabe des österreichischen Ingenieur und Architektenvereines in Wien die eingeleitete Aktion wegen Revision des Regulativs punkto Gaseinleitung unterstützt und wird seitens der Stadtgemeinde Steyr gleichfalls eine solch Petition an das k. k. Ministerium des Innern und an das k. k Handelsministerium gerichtet werder Einstimmig nach Antrag Z. 10.063 Herr G.=R. Dr. Angermann entfernt sich II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Jose Tureck 7. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben der Stadtkasse im Jänner 1902 wie folgt Einnahmen im Jänner 6.803 K 30 fl Kasserest vom Vorjahre 100.000 — # Gesamt=Einnahmer 106.803 K 30 Ausgaben im Jänner 92.056 „ 97 „ Kasserest pro Februar 14.746 K 33 k Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Mathias Perz und Josef Turec geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis Z. 10.842. 8. Das Amt berichtet, daß die Versteuerung der Hund mit 31. Juli d. J. zu Ende geht und ersucht um Wieder einleitung der Versteuerung Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1902/3 im Sinne der Kundmachung vom 26. Juli 1901 einzuleiten und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister zu übertragen Einstimmig nach Antrag Z. 11.206 9. Herr Johann Kölbl, Leiter an der städtischen Mädchen schule in der Berggasse kündigt seine Naturalwohnung im städt Gefangenhause und ersucht um Vergütung der Differenz zwischen dem Werte der Naturalwohnung von 120 fl. und dem ihm ge bührenden 35% Quartiergeld von 245 fl. Nachdem dieses Ansuchen von Seite des Amtes befürworte wird, stellt die Sektion folgenden Antrag: Obwohl kein gesetz licher Grund vorliegt, dem vorliegenden Ansuchen zu entsprechen, beantragt die Sektion mit Rücksicht auf die erzielten Ersparniss für die Instandhaltung dieser Wohnung dem Ansuchen des Herrr Johann Kölbl Folge zu geben Einstimmig nach Antrag Z. 10.565 10. Herr Karl Jöbstl, Leiter der städt. Gefällseinhebung, ersucht um Beistellung einer Dienstkappe, einer Ledertasche und Loden= oder Kautschukkragen. Die Sektion beantragt die Bewilligung der Anschaffung dieser Monturssorten im Betrage von 25 bis 30 K, da die Auslagen bereits mit Sitzungsbeschluß vom 31. Mai 1901 ge nehmigt worden sind Z. 10.251 Einstimmig nach Antrag. 11. Dem Herrn Franz Landerl, Produktenhändler in Steyr, über sein Ansuchen die Kastanienfechsung in der Duckart wird um den jährlichen Betrag von 4 A auf weitere 3 Jahr traß Z. 10.976 pachtweise wieder überlassen. 12. Die Einladung der k. k. geographischen Gesellschaft in zum Beitritte wird abgelehnt, da die Gemeinde durch Wien Vereine schon vielfach in Anspruch genommen ist lokal Z. 10.715 Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß die II. Sektion nock zwei Dringlichkeitsanträge habe, und zwar liegt vor ein Antrag auf Bewilligung zur Anschaffung verschiedener Photographien von Steyr und Umgebung für die neu errichtete Auskunftsstelle des Landesverbandes zur Hebung des Fremden Verkehres in Linz sowie ein Antrag in Angelegenheit der Stahl und Eisenbenesizien Nach Annahme der Dringlichkeit dieser Gegenstände ver liest der Herr Referen 1 folgende Eingabe Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Der ober österreichische Landesverband zur Hebung des Fremdenverkehr¬ hat im Verein mit der Staatsbahnverwaltung eine öffentlich Auskunftsstelle in Linz errichtet. Zur Beantwortung der dieses Gebiet betreffenden Anfragen aller Art, zur Bekanntgebung miet barer Sommerwohnungen, zur Ausgabe von Fahrkarten, Runi reisekarten u. dergl. Es empfiehlt sich nun, in diesem Bureai bleibend eine Serie von Photographien von Steyr und Um gebung in leicht handlicher Mappe aufzulegen, daß die Reisenden Sommerparteien 2c. auch dort auf die landschaftlichen Schör heiten des Steyr= und Ennstales aufmerksam gemacht werder können. Gleichzeitig wird empfohlen, eine Photographie der Stadt Steyr in möglichst großem Format anfertigen zu lassen, welche im Archiv deponiert und gelegentlich bei auswärtigen Ausstel lungen für Touristik und Fremdenverkehr verwendet werden soll In diesem Sinne wird das Ersuchen gestellt, der löbliche Ge meinderat wolle die Anschaffung dieser Gegenstände und die dazu nötigen Mitteln bewilligen. Steyr, 10. Juli 1902 Viktor Stigler Ausschußmitglied des ob.=öst. Landesverbandes zu Hebung des Fremdenverkehres Die Sektion beantragt die Anschaffung von 25 Stück Photographien von Steyr und Umgebung und Bewilligung eines Betrages von 54 K hiefür. Weiters wolle der löbliche Ge¬ meinderat die Anschaffung einer großen Photographie der Stadt Steyr für das städtische Archiv im Prinzipe genehmigen Dieser Antrag wird von den Herren Gemeinderäten Viktor Stigler und Rudolf Sommerhuber unterstützt und sonach ein¬ stimmig angenommen 2 Verliest der Herr Referent folgendes Schreiben Sr. Wohlgeboren Herrn Franz Lang, Vizebürgermeister in Steyr! In der gestern stattgefundenen Versammlung der bürgerlichen Feuerarbeiter wurde beschlossen, an den hiesigen löblichen Gemeinderat die Aufrage zu stellen, warum deren Ein jabe vom 24. April d. J. durch den Gemeinderatsbeschluß von 9. Mai d. J. keine Beantwortung gefunden hat Steyr, am 10. Juni 1902 Josef Hack, Karl Schaffenberger, Ferdinand Hölzl. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Ueber die vorliegende Anfrage der zum Bezuge des sogenannten Stahl= und Eisen benefiziums berechtigten bürgerlichen Feuerarbeiter der Stadt Steyr wolle der löbliche Gemeinderat nachstehenden Bescheid al die Antragsteller beschließen: Die Eingabe der zum Benefizinn bezuge berechtigten bürgerlichen Feuerarbeiter vom 24. April d. J. hat durch den Gemeinderatsbeschluß vom 9. Mai d. J. deshall keine Beantwortung gefunden, weil sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 9. Mai d. J. zu einem entscheidenden Schritte gegen die Alpine Montangesellschaft noch nicht entschließen zu müssen glaubte und daher die Frage eines gemeinsamen Vor gehens gegen die Gesellschaft der sofortigen Erörterung und Be¬ schlußfassung nicht unterzo, Da jedoch der der Alpinen Montangesellschaft zur Ordnung der schwebenden Angelegenheit, nämlich der Einzahlung des Sechspfennig=Gefälles und der Benefizien, gegebene Termin ab zulaufen im Begrisse ist, und da die Benefizienberechtigten so wohl, als auch die Stadtgemeinde in der Verfolgung ihrer dies bezüglichen Rechtsansprüche gemeinsame Interessen verbinden, so erklärt sich die Stadtgemeinde bereit, die zur Erzwingung der Einzahlung der Benefizien und des Sechspfennig=Gefälles sam den seit 1. Jänner d. J. erwachsenen 5% Verzugsziusen not wendigen Schritte im Rechtswege auch für die Benefizien berechtigten unter der Bedingung zu unternehmen, daß die letzteren die erwachsenden Prozeßkosten (ohne Rücksicht auf den Ausgang des einzuleitenden Rechtsstreites) gemeinsam mit de¬ Stadtgemeinde in nachstehend festgesetzter Höhe tragen: Die Kosten werden nach Maßgabe der Höhe des Bezuges, welcher edem einzelnen Interessenten, also auch der Gemeinde im Falle der Einzahlung der Benesizien und des Sechspfennig=Gefälles in diesem Jahre zugekommen wäre, auf die einzelnen Interessenten und mithin auch auf die Stadtgemeinde=Vorstehung verteilt un hat jeder Interessent den auf ihn sonach entfallenden Teil de Gesamtkosten zu tragen. In der Frage der Einbringung de¬ Sechspfennig Gefälles und der Benesizien wolle der löbliche Ge meinderat beschließen, es sei nach Ablauf der der Alpinen Montan

gesellschaft mit dem Gemeinderatsbeschlusse vom 9. Mai d. I gjegebenen vierwöchentlichen Frist die bezeichnete Gesellschaft im Klagswege zur Einhaltung der im Vertrage vom 11. Oktober 1798, bezw. im § 2 des im Vertrage vom 7. November 188 übernommenen Verbindlichkeiten, nämlich zur Zahlung des Sechs¬ ofennig=Gefälles und der Benefizien samt den seit 1. Jänner 902 erwachsenen 5% Verzugszinsen verhalten und mit der Durch führung dieser Rechtssache der Advokat Herr Dr. Harant sen betraut werden, wobei besonders hervorgehoben wird, daß durch die über Gemeinderatsbeschluß vom 13. Februar 1891 und vom 20. Mai 1892 ausgestellten Löschungs=Erklärungen die Rechts ansprüche der Benefizienberechtigten und der Gemeinde in keiner Weise berührt worden sind Herr G.=R. Lintl unterstützt den Sektionsantrag und be¬ merkt, daß die Gemeinde Steyr, welche ja seinerzeit den Vertrag nit der Alpinen Montangesellschaft abgeschlossen und die Bene fizien für die Feuerarbeiter bisher verwaltet habe, nach seinen Ansicht auch verpflichtet sei, sich mit den Bezugsberechtigten soli darisch zu erklären, welcher Anschauung sich auch Herr Gemeinde rat Schachinger anschließt Herr G.=R. Stigler sagt, er sei auch damit einverstanden, daß die Mitbürger in Schutz genommen, und daß ihre Interessen zu wahren gesucht werden. Es seien allerdings bei der Sektions sitzung juristische Meinungsverschiedenheiten zutage getreten in Bezug darauf, ob die Behörde eine kumulative Klage annehmen werde oder nicht, aber es kann nichts anderes geschehen, als daß diese Klage eventuell zurückgewiesen wird, in welchem Falle dann diese Klagen dann jede separat geführt werden müsse. Herr G.=R. Sommerhuber glaubt ebenfalls, daß die Stadtgemeinde die Verpflichtung habe, für die Aufrechthaltung dieses Rechtsverhältnisses einzutreten, zumal ihr doch die Ver¬ teilung dieser Benefizien übertragen ist, und die Bezugsberech tigten möglicherweise nicht als juridische Person angesehen werden könnte Herr G.=R. Stigler bemerkt noch, daß in Steyr das Gerücht verbreitet sei, daß durch die seinerzeitige Ausstellung von Löschungserklärungen das Recht der Gemeinde bezw. der Bezugs¬ berechtigten in Angelegenheit der Benefizien und des Sechs dfennig=Gefälles verkürzt wird, was eine ganz irrige Meinung sei, da diese Verpflichtung, welche auf dem ganzen Besitze der Alpinen Montangesellschaft haftet, durch Abtrennung, bezw. Ver kauf einzelner Teile desselben nicht verringert oder gar aufge¬ hoben werden kann Hierauf wird der Antrag der Sektion einstimmig ange nommen. — Z. 12.566 III. Sektion. Referent: Herr G.=R. Alexander Busek. 13. Wird über Antrag des Herrn Vorsitzenden nach 19 erledigt. Punkt 14. Ueber das seinerzeitige Ansuchen der Anna Pölzlberger und Marie Trollmann, wohnhaft im Hause Grünmarkt Nr. 24 um Minderung des Zinses stellt die Sektion folgenden Antrag: Nach vorgenommener Besichtigung der in Frage kommen¬ den Wohnungen beantragt die Sektion, den Wohnzins von 280 K im 16 K, den Zins von 320 K um 20 K pro Jahr in An betracht der in diesem Hause bestehenden ungünstigen Verhält nisse bezüglich der zu diesen Wohnungen gehörigen Zugehore u. s. w. zu ermäßigen, jedoch die Zinskreuzer in der laut Ge meinderatsbeschluß genehmigten Höhe vorzuschreiben. — Z. 9945. Wird einstimmig angenommen Grundpar 5. Herr Leopold Klinglmayr bietet seine zelle 160/2 neben dem Bergerweg gegen ein anderes Grundstüc der Gemeinde zum Tausche an. Auf Grund des vorgenom Der Sektionsantrag lautet: menen Lokalaugenscheines beantragt die Sektion auf den vorge schlagenen Grundtausch in Aubetracht der Ungleichwertigkeit der zu tauschenden Grundstücke nicht einzugehen. Z. 10.880 Einstimmig nach Antrag. 6. Frau Susanna Hofer, Gasthausbesitzerin, Sierninger 138, ersucht um pachtweise Ueberlassung der Parzelle straße Nr. 789, Wiese, im Ausmaße von 198 m2. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle die Verpachtung der Grundparzelle Nr. 789 um den jährlichen Pachtzins von 5 K gegen beiderseitige einhalbjährige Kündigung ab 1. Juli d. J. unter der Bedingung genehmigen, daß dieser Frund in seinem derzeitigen Bestande nicht verändert werden Z. 12.191 — Einstimmig nach Antrag. — darf. 17. Ueber das Ansuchen des Josef Schaffenberger, Haus besitzer, Sierningerstraße Nr. 134, um pachtweise Ueberlassung der Grundparzelle 799, stellt die Sektion folgenden Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle die Verpachtung der Grund¬ parzelle 799 in Aichet im Ausmaße von 20.1 m2 um den jähr Pachtzins von 5 K gegen beiderseitige einhalbjährig lichen ung ab 1. Juli l. J. genehmigen. Künd — Z. 11.797. Einstimmig nach Antrag 18. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Ge¬ meinderat wolle zur Deckung des Bedarfes an Heizmateriale für die in der Gemeindeverwaltung befindlichen Objekte und Schulen pro 1902/1903 laut Zusammenstellungen vom 6. Juni 1902 die Anschaffung von 326 Raummeter 0-80 m langes hartes Brenn. 9913, 72 Raummeter 1780 m langes ungeschwemmtes, weiches Breunholz, 150 Tonnen Steinkohle und 20 Tonnen Kols, mit dem Vorbehalte bewilligen, daß zu jeder über diese Quautitäter Rinausgehende etwa notwendige Nachschaffung die Zustimmung des Gemeinderates eingeholt werden muß und zur Ausschreibung und Vergebung dieser Lieferungen die Bausektion ermächtigt Einstimmig nach Antrag. —.Z. 124877 wird — 3 19. Der Herr Referent verliest nun folgenden Sektions¬ bericht und Anträge Bericht über die Regulierung der Wasserzinse In der Sitzung des löblichen Gemeinderates vom 28. De¬ zember 1900 wurde der nachträgliche Antrag der Präliminar¬ Kommission einstimmig angenommen: Es sei die Bausektion anzuweisen, die Gebühren für die Benützung der städt. Wasserleitung und die Brunnenzinse mit Rücksicht darauf, daß die Einnahmen aus denselben in keinem Verhältnisse zu den Auslagen stehen, einer Revision zu unter¬ iehen und dem Gemeinderate über das Ergebnis derselben even tuell unter Antragstellung zu berichten. Die Bausektion hat sich auf Grund dieses Antrages mit der Frage der Regulierung der Wasserzinse in mehreren Sitzungen eingehend beschäftigt, sich weiter durch den vorge¬ nommenen Lokalaugenschein die Ueberzeugung verschafft, daß in en meisten Fällen Ausläufe ohne Absperrvorrichtung ange¬ vendet sind wodurch nicht nur das seinerzeit für die einzelner Wasserabnehmer bestimmte Verbrauchsquantum weit überschritten wird, sondern auch eine unnötige Wasserverschwendung eintritt, welche besser etwa neu zu gewinnenden Abnehmern zugute käme Weiter wurde hiebei die Wahrnehmung gemacht, daß die bei der Anlage dieser Privat=Wasserleitung normierten Ausläufe ür welche der vom Gemeinderate mit 30. April 1875 ge nehmigte Tarif zur Zahlung des Wasserzinses berechnet ist, der eit fast ausnahmslos in bedeutender Anzahl vermehrt worden sind, daß eigene Ausläufe in den Stockwerken, Klosets, Bade immern, Waschküchen 2c. im Laufe der Jahre eingerichtet sind welche seitens der Stadtgemeinde gar nicht genehmigt, daher auch in der Zahlung des Wasserzinses nicht in Berücksichtigung kamen. Ferner wurde im Jahre 1899 die Entnahme des Wassers aus dem Steyrflusse gänzlich sistiert und diese Wasserleitung durch die Vornahme von Stolleneinbauten zur Gewinnung von Quellwasser für die Pumpenanlage wesentlich verbessert und um gestaltet. Nachdem diese Arbeiten den namhaften Kostenaufwand von rund 16.000 K erforderten, so erscheint es nur recht und billig, wenn die Wasserzinse derart mäßig erhöht werden, daß nicht nur die Verzinsung und Amortisierung dieses investierter Kapitales gesichert wird, sondern auch die jährlichen Instand¬ haltungskosten der Wasserleitung, welche sich nach dem Durch¬ schnitte der letzten 3 Jahre auf rund 2000 K pro Jahr be¬ laufen, gedeckt werden können. Der für die Verzinsung und Amortisierung des investierten 800 K Kapitals erforderliche Betrag mit 5% beträgt pro Jahr 2000 hiezu: Instandhaltungskosten pro Jahr * # 2800 K daher pro Jahr erforderlichen Mindestertrag von zus. vährend demgegenüber der jetzige Ertrag der Wasser 626 zinse nur 1 — „ 2174 K beträgt, woraus ein jährlicher Abgang von * resultiert Bezüglich der in Vorschlag zu bringenden Höhe der Wasser zinse hat die Bausektion ferner die in Linz, Gmunden und anderen Städten eingeführten Normen studiert und ist zu der Ueberzeugung gelangt, bei den hierortigen Verhältnissen von der Einführung von Wassermessern aus dem Grunde Abstand zu nehmen, weil dieselben große Anschaffungs= und Aichungskoster erfordern, ferner alle 3 Jahre einer Nachaichung unterliegen, welche Auslagen von der Stadtgemeinde getragen und natur gemäß auch auf die Wasserabnehmer umgelegt werden müßten, vodurch auch der Wasserbezug für viele kleinere Abnehmer un¬ verhältnismäßig verteuert würde Auf Grund der vorstehend geschilderten Sachlage glaubt die Bausektion dem löbl. Gemeinderate zur Regulierung dieser Angelegenheit nachstehende Anträge zur Annahme vorzuschlagen: Die Erhöhung der Wasserzinse werde nach dem in der 1. Beilage A angeschlossenen Gebührentarife vorgenommen, welcher auf der Grundlage aufgebaut ist, daß alle Ausläufe dieser Wasser leitung verschließbar hergerichtet sind und nur bei Wasserent nahme geöffnet werden; als Bemessungseinheit wird der innere Durchmesser des Auslaufventiles angenommen Bei allen Ausläufen, welche nicht verschließbar eingerichtet sind, daher eine vermehrte Wasserabgabe erfordern, ist der Tarif ntsprechend erhöht Der nach diesen Grundlagen berechnete Wasserzins würde nach dem derzeitigen Stande der als absperrbar eingerichteten Wasserausläufe von den Privatleitungen einen Ertrag vor 192 K ergeben, wogegen der Rest des zu deckenden Abganges per 608 K pro Jahr auf die Stadtgemeinde für den zu ihrer öffentlichen Zwecken benötigten Wasserverbrauch entfiele. Es er hellt daraus, daß die gestellten Mehransprüche nur auf das not¬ wendigste beschränkt wurden. 2. Der löbl. Gemeinderat gibt seine Zustimmung, daß die Pflichten und Rechte der Wasserabnehmer gegenüber der Stadt¬ jemeinde und umgekehrt nach dem neu aufgestellten Regulative für die Benützung der städt. Wasserleitung, Beilage B, geregelt werden. 3. Der neue Wasserzinstarif und das Regulativ treten vom 1. Juli 1902 in Kraft 1. Werden nachstehende Uebergangsbestimmungen zum Be¬ schlusse erhoben Allen Wasserabnehmern, welche binnen 4 Wochen nach dem 1. Juli d. J. im Stadtbauamte die schriftliche Erklärung ab¬ geben, daß sie ihre bisher offenen Wasserausläufe im Sinne des neuen Regulativs verschließbar herrichten oder abändern lassen, wird für diese Abänderung ein Zeitraum bis Ende Septem¬ ber l. J. gewährt.

3 5 4 ab Es wird sodann die Berechnung des Wasserzinses Juli d. J. derart erfolgen, als ob diese Ausläufe schon ver¬ 1. schließbar eingerichtet wären Sollten jedoch diese Herstellungen mit Ende September nicht durchgeführt sein, ist die Stadtgemeinde berechtigt, die Mehr zahlung für die offenen Ausläufe ab 1. Juli nachträglich zu be¬ messen und einzuheben 5. Der Bausektion wird im Einvernehmen mit dem Stadt¬ bauamte die weitere Durchführung dieser Angelegenheit über¬ tragen; so hat insbesondere das Stadtbauamt die Evidenzhaltung der bestehenden Privatleitungen und die Berechnung des Wasser zinses vorzunehmen, dessen Einhebung dann durch die Rechnungs¬ kanzlei und das Kasseamt zu erfolgen hat. Steyr, am 12. Juni 1902 Gebührentarif für die Abgabe von Wasser aus der städtischen Wasserleitung mittelst Privatleitungen. Ensile preis Gegenstand pro Jahr □H 1 Wasser für gewöhnliche Haushaltungszwecke: a) bei Ausläufen ohne Absperrvorrichtung pro Jahr 30 Von 5 bis 10 Millimeter Lichtweite — über 10 „ 13 60 — — 75 „ 13 „ 15 1 * „ 15 „ 20 — 00 7 „ 20 „ 25 — 135 # 25 „ 30 180 b) bei Ausläufen mit Absperrvorrichtung; ferner für Springbrunnen, welche während der Wintermonate außer Betrieb zu setzen sind: Von 5 bis 10 Millimeter Lichtweite 10 über 10 „ 13 2 25 13 „ 15 # „ 15 „ 20 35 „ 20 „ 25 # 45 „ 25 „ 30 60 Für eine Badwanne mit eigenemZulau Für ein Water=Kloset oder eine Pissoirmuschel Die Gartenausläufe sind dem Springbrunnen gleichzuhalten. Für gewerbliche oder industrielle Zweck behält sich die Stadtgemeinde das Rech vor, den Wasserzins auf Grund einer Schätzung des Wasserverbrauches festzu¬ stellen oder die Einschaltung von Wasser¬ messern anzuordnen und kommen hiefür die im § 8 enthaltenen Bestimmungen des Regulativs zur Anwendung Regulativ für die Benützung der städtischen Wasserleitung in Steyr A. Allgemeine Bestimmungen § 1 Die Abgabe von Wasser aus der städtischen Wasserleitung erfolgt über Einschreiten des Haus= beziehungsweise Grund besitzers oder dessen mit legaler schriftlicher Vollmacht ausg wiesenen Bevollmächtigten. Das Einschreiten muß schriftlich an die Gemeindevorstehung gerichtet werden und ist stempelfrei Für gewerbliche und industrielle Zwecke erfolgt die Abgabe von Wasser auch an die Gewerbsinhaber Bei solchen, welche nicht gleichzeitig Eigentümer des Hauses ind, ist die Zustimmung des Hauseigentümers beizubringen. § 2 Die Weite der Zuleitungsrohre wird durch die Gemeinde vorstehung auf Grund der Angaben des Gesuches bestimmt; die Minimallichtweite beträgt 13 mm. § 3 Die gesamte Zuleitung vom Hauptrohr bis zur Grund¬ grenze bleibt Eigentum des Gesuchstellers und ist auch von diesem zu erhalten. § 4 Die Wasserleitungs=Einrichtungen im Innern der Häuser, beziehungsweise der Grundstücke, dürfen nur von Gewerbe treibenden ausgeführt werden, welche die Konzession hiezu besitzen. Die Ausführung muß den technischen Bestimmungen (B ntsprechen. Die Gemeinde=Vorstehung behält sich eine fortlaufende Ueberwachung der inneren Einrichtungen vor; zu diesem Zweck¬ muß ihren Beamten eine örtliche Besichtigung der Privat leitungen in allen Räumen, durch welche dieselben führen, ge¬ stattet werden. 8 5 Von allen Neu=Anlagen, Erweiterungen, Veränderungen u. s. w., die an Privat=Wasserleitungen ausgeführt werden sollen ist der Gemeinde=Vorstehung unverweilt noch vor Inangriff¬ nahme der Arbeiten Anzeige zu machen, damit die Befolgung der vorgeschriebenen Bestimmungen geprüft werden kann. — — — — — — — Die erst nach Fertigstellung von Erweiterungen 2c. al Privat=Wasserleitungen erfolgte Anzeige unterliegt den ein schlägigen Strafbestimmungen (§ 10). § 6. Der Besitzer einer geprüften und dem Betriebe übergebener Privatleitung gibt das Recht, nach Maßgabe des Tarifes Wasser zu allen häuslichen, gewerblichen oder sonstigen genehmigten Zwecken zu verwenden. Die Abgabe von Wasser an fremde Grundstücke, beziehungsweise unberechtigte Personen, ist verboter und werden nach § 10 dieses Regulativs bestraft Das Wasser darf nicht unnötig oder mutwillig vergendet werden. Das beständige Laufenlassen des Wassers ist streng verboten. Beim Besprengen von Höfen, Gärten, Trottoirs u. s. w muß das Ausflußrohr in der Hand gehalten werden. Undichtigkeiten oder sonstige Fehler an den Privatleitungen und deren Ventilen sind sofort beseitigen zu lassen. Sollte eine Unterbrechung oder eine Verminderung im Wasserzulaufe beob¬ achtet werden, so ist wegen Leistung der Abhilfe unverzüglich die mündliche oder schriftliche Anzeige an die Gemeinde=Vorstehung zu erstatten. § 7 Feuerhydranten können bei Privatleitungen in beliebiger Anzahl angebracht werden und erfolgt die Abgabe von Wasser zu Feuerlöschzwecken unentgeltlich. Jeder Feuerhydrant wird mit einer Plombe versehen, welche nur in Fällen von Feuers¬ gefahr entfernt werden darf. Jede Benützung einer Feuerlöschleitung ist spätestens 48 Stunden nach Beginn der Benützung schriftlich anzuzeigen. Geschieht die Benützung ohne Feuersgefahr, so werden außer den in diesen Bestimmungen (§ 10) festgesetzten Geldstrafen für jeden ohne Plombe befundenen Feuerhydranten 10 bis 20 Kronen als Ersatz für Wasserverschwendung vom Schuldtragenden eingehoben § 8 Die Wasserabgabe erfolgt in Allgemeinen auf Grund des Gemeinderate jeweilig festgesetzten Tarifes. vom Ob die Abzweigung einer Wasserleitung zu gewerblichen Zwecken direkt vom Straßenrohre oder von der Hausleitung zu geschehen hat, wird von der Gemeinde=Vorstehung von Fall zu Fall bestimmt werden Letztere behält sich bei größerem Wasserverbrauche das Recht vor, auch in jenen Fällen, in denen die Wasserabgabe nach einem im Tarife festgesetzten Pauschale erfolgt, wenn dies für notwendig gefunden wird, die Einschaltung von Wassermessern anzuordnen und das verbrauchte Wasser nach dem Kubikmeter zu berechnen § 9. Der Wasserzins ist von den Besitzern der Privatwasser¬ leitung ½jährig im Vorhinein bei der städtischen Kasse zu zahlen Als Zahlungstermine werden festgesetzt: 1. bis 15. Jänner, 2. bis 15. Juli. Der Wasserzins bei Verwendung von Wassermessern ist nachhinein zu vorgenannten Terminen zu bezahlen Der Gemeinde=Vorstehung steht es frei, die betreffenden Privatleitungen schließen zu lassen, wenn die Zahlung nicht in den festgesetzten Terminen erfolgt. Geschieht nachträglich die Zahlung, so wird der Verschluß aufgehoben, ein Abzug für die Zeit des Verschlusses aber nicht gewährt Der Stadtgemeinde Steyr gegenüber hat derjenige als Be sitzer der Privatleitung zu gelten, auf dessen schriftliches Ein schreiten dieselbe errichtet wurde Bei allen Differenzen, welche sich aus der Durchführung oder Auffassung dieser Bestimmungen ergeben sollten, entscheide der Gemeinderat in erster Instanz § 10. Diesen Vorschriften Zuwiderhandelnde werden mit einer Konventialstrafe bis zu 40 Kronen bestraft Die mißbräuchliche Benützung des Feuerhydranten wird nach § 7 dieser Bestimmungen geahndet 8 11 Dem Abnehmer steht kein Recht auf Schadenersatz für einen ihm durch die Unterbrechung des Wasserbezuges entstandenen Verlust zu. § 12 Eine Kündigung des Wasserbezuges kann nur halbjährig zu den oben angeführten Terminen (§ 9) und zwar schriftlich geschehen B. Technische Vorschriften für die Ausführung der Privatleitungen Privatleitungen dürfen nur von solchen Gewerbetreibender ausgeführt werden, welche die Konzession hiezu besitzen. Wer eine Privatleitung anzulegen, beziehungsweise ein Erweiterung oder Veränderung an einer bestehenden Leitung vorzunehmen beabsichtigt, hat bei der Stadtgemeinde=Vorstehung schriftlich einzuschreiten. Die Bewilligung zur Ausführung wird nach Prüfung des Ansuchens und eventueller Lokalaugenscheinnahme schriftlich er¬ eilt. Die Vollendung einer Privatleitung ist vom Verfertiger bei der Gemeinde=Vorstehung anzuzeigen; diese wird eine Be¬ sichtigung der Anlage durch einen ihrer Beamten veranlassen ohne jedoch eine Verpflichtung für die Zweckmäßigkeit und Dauer¬ haftigkeit der Anlage zu übernehmen.

Die Anbohrungen der Straßenrohre, sowie die Zuleitungen zu den Privatgrundstücken werden auf Kosten des betreffenden Eigentümers ausgeführt. Für jedes Haus oder Grundstück ist eine besondere Zuleitung herzustellen. Bei Legung der Zuleitung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß diese nicht zu nahe an die Hauskanäle und Gasleitungsrohre kommen und ist, wo dieses nicht möglich sein sollte, mit besonderer Vorsicht vorzugehen. Jede Privatleitung erhält in der Straße vor dem Hause eine Absperrvorrichtung, deren Benützung nur dem städtischen Dienstpersonale der Wasserleitung zusteht. Nächst dieser Absperr vorrichtung ist im Innern des Hauses ein Absperrventil frostfrei anzubringen, um die ganze Anlage außer Betrieb setzen zu können. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, daß die Ein richtungen nicht durch Frost, unzweckmäßige Behandlung 2c. Schaden leiden, etwaige Gebrechen sofort beheben zu lassen und die ganze Anlage im guten Stande zu halten. Am tiefsten Punkte der Leitung ist eine Entleerungsvor¬ richtung anzubringen. Sämtliche Rohrstränge müssen nach dieser Entleerungsvorrichtung hin Gefälle haben. Leitungen zu Springbrunnen, sowie zur Bespreugung von Gärten, welche im Winter nicht benützt werden, sind zum Ab¬ sperren und Entleeren einzurichten. Die Leitungen sind so zu führen und zu schützen, daß sie dem Einfrieren nicht ausgesetzt sind und nicht beschädigt werden können. Es dürfen nur langsam schließende Niederschraub=Ventile angewendet werden. Der direkte Auschluß von Water=Klosets an die Leitung ist nicht gestattet. Die Anwendung von Reservoirs ist, wenn möglich, zu ver¬ meiden und bedarf in jedem Falle einer besonderen Genehmigung. Hydrantenleitungen zum Dachboden müssen während des Winters entleert werden können. Wenn eine Anlage diesen Bestimmungen nicht entspricht, oder sich in Bezug auf Material oder Arbeit mangelhaft erweist, wird die Jnbetriebnahme verweigert und nicht eher gestattet, als dis die Fehler verbessert und sämtliche Teile der Anlage tadellos hergestellt sind. Vorstehendes Regulativ tritt mit der Wirksamkeit vom 1. Juli 1902 in Kraft und gelangt für das zweite Halbjahr 1902 die Mehrgebühr nachträglich zur Einhebung. Der bisherige Wasserzinstarif vom 30. April 1875 wird hiemit aufgehoben. Herr G.=R. Stigler begrüßt die Lösung dieser Frage und betont, daß die städt. Wasserleitung nach dem Gutachten maßgebender Faktoren nunmehr gutes Trink= und Nutzwasser tiefert, und daß es daher auch recht und billig ist, daß die Aus¬ tagen hiefür einigermaßen verzinst werden und empfiehlt die en hloe=Annahme der Vorlage. Derr G.=R. Sommerhuber stellt an den Vorsitzenden die Aufrage, wie sich die beantragten Wasserziuse gegenüber anderen Städten stellen. Der Herr Vorsitzende erwidert, die Bausektion habe sämt¬ liche ihr zugänglichen Wasserziuse studiert und gefunden, daß der Wasserzins nach dem neuen Tarif in Stehr gegeunder anderen Städten der billigste sei: In Linz werde die Gebühr für den Wasserbezug auf die Steuern gelegt, was aber hier nicht möglich sei, weil der Wasserbezug nicht von allen Bewohnern benüßzt wird. Die Berechnung nach Wassermessern sei nicht prattisch, weil sichere Wassermesser noch nicht existieren und wurden dieselben bereits in vielen Städten wieder aufgelassen. Dierauf werden die Anträge der Sektion, der Gebühren¬ tri, sowie das Regulativ einstimmig angenommen. — Z. 12.741 12. Herr Michael Meditz, Kaufmann am Stadtplatz, ersucht um Bewilligung der Erweiterung der Wasserleitung in seinem Hause Stadtplatz 9, dahin gehend, daß die Leitung in die Stock¬ werte geführt werden soll, und daß im Vordertrakte zwei Aus läufe und im Hoftrakte drei Ausläufe hergestellt werden. Der Sektionsantrag hierüber lantet: Der löbliche Ge meinderat wolle die geplaute Erweiterung der Wasserleitung im Danse Stadtplatz 9 gegen Bezahlung des Wasserzinses nach dem nenen Tarif und unter Einhaltung der im Regulativ festge¬ genten Bediugungen genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.121. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß noch ein Dringlichkeits¬ Autrag vorliege, nämlich die Angelegenheit wegen Anlage eines neuten Stadtplanes. Nach Annahme der Dringlichkeit dieses Gegenstandes ver¬ dest der Herr Referent eine bezügliche Zuschrift der k. k. Finanz¬ Direktion in Linz, den Bericht des städt. Bau=Amtes, sowie nach¬ stehenden Amtsbericht: Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit dem Erlasse vom 26. März 1902 im Wege der k. k. Finanzdirektion Linz die Anfrage gestellt, ob die Stadt bereit wäre, zu den Kosten der Neuaufnahme des Stadtgebietes nach der Polygonalmethode nebst der unentgeltlichen Beistellung der Handlanger und des Materiales noch einen Beitrag von 4000 Kronen zu leisten. Da für die bezügliche Aufnahme mit dem Gemeinderats¬ beschlusse vom 6. November 1896 9000 fl. ausgeworfen worden sind, und die Firma Karl Bechmann ein Offert von 10.310 A für die Aufnahme des Lageplanes gelegt hat, das jedenfalls zur Annahme gelangt wäre, wenn nicht mittlerweile die wirtschaft¬ liche Lage der Stadt sich so verschlechtert hätte, daß in der Sitzung des Gemeinderates vom 11. Juni 1897 der Gedanke an die Fortsetzung der Arbeiten zur Schaffung des Lageplanes aus Ersparungsgründen vorläufig ganz zurückgestellt worden ist, dürfte die vom k. k. Finanz=Ministerium hieher ergangene Anregung, einen Lageplan der Stadt unter den gestellten Bedingungen zu schaffen, wohl der Annahme wert sein. Wenn die Auftragung der Neu=Aufnahme auf die Pläne im Maßverhältnisse 1:1250 erfolgt, (diese Bedingung wäre nämlich ausdrücklich zu setzen) — so würde die Stadt bei Ver¬ anlassung der Neu=Aufnahme durch staatliche Organe sicherlich um 10.000 Kronen weniger zu leisten haben, als wenn sie selbst die Aufnahme veranlaßt. Das Amt muß deshalb auf die Zustimmung zu dem Vor¬ schlage des k. k. Finanz=Ministeriums eintreten. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, zu den Kosten der Neuvermessung und Aufnahme des Stadtgebietes nach der Polygonal=Methode durch staatliche Organe nebst der unentgelt¬ lichen Beistellung der Handlanger und des Materiales noch einen Beitrag von 4000 K unter nachstehenden Bedingungen zu leisten: 1. Die Auftragung der Neuaufnahme in die Pläne müßte im Maßverhältnisse 1:1250 erfolgen. 2. Die Einzahlung des Beitrages müßte in ganz= oder halbjährigen Raten, deren Höhe nach Maßgabe der allmäligen Fertigstellung des ganzen Elaborats von Seite des k. k. Mini¬ steriums zu bestimmen sind, gestattet werden. 3. Der Stadtgemeinde sind zwei numerierte, adjustierte, lithographische Abdrücke der aus der Vermessung hervorgegangenen Katastralmappe unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Ge¬ meinderäte Schachinger, Heindl, Stigler, Lintl und Hiller be¬ teiligen, wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrage des Herrn G.=R. Lintl, letzterer dahingehend, daß dem k. k. Finanz=Ministerium zu berichten ist, daß die Stadtgemeinde Steyr mit Rücksicht auf ihre mißliche Finanzlage sich zu einer Mehrleistung als der bewilligten 4000 K unter keinen Um¬ ständen herbeilassen kann, angenommen. — Z. 11.051. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Leopold Köstler 20. Die fälligen Interessen per 672 K aus der Emil Gschaider=Stiftung werden über Antrag der Sektion in der Weise verteilt, daß die k. k. Oberrealschule einen Betrag von 432 K, die k. k. Fachschule einen Betrag von 240 K zur Ver¬ teilung an die Schüler erhält. 21. Die erledigten 2 Pacher=Pfründen von je monatlich 12 K werden über Vorschlag des städt. Armenrates den Be¬ werbern Alois Rathschüler und Barbara Schmoll verliehen. 22. Die erledigte Krenklmüller=Pfründe von täglich 60 Hellern wird über Vorschlag des städt. Armenrates der ältesten Bewerberin Josefa Geistberger verliehen. Herr G.=R. Busek macht die Mitteilung, daß über die seinerzeitige Auregung des Herrn G.=R. Stigler wegen Vorsorge von Maßnahmen zur Hintanhaltung der Verunreinigung des Ennsquais verfügt wurde, daß ein Taglöhner ständig dazu be¬ stimmt wurde, die Ablagerungen aller Art immer sofort zu be¬ seitigen. Herr G.=R. Stigler gibt sich mit dieser provisorischen Maßregel zufrieden, spricht aber den Wunsch aus, daß die Polizei=Orgaue angewiesen werden, namentlich die mäßigeren Ablagerungen am Ennsquai, und zwar auf sämtlichen, hintan¬ zuhalten, wie auch, daß die Ablagerung des Straßenabzuges seitens der Gemeinde selbst vermieden werde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates der lf Stadt Steyr am 13. Juni 1902 Vertraulicher Theil I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Stellvertreter Herr Dr. August. Redtenbacher. 1. Das vorliegende Ansuchen des Ferdinand Gruhlich, WaffenFabriks- Arbeiters in Steyr, um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband wird über Antrag des Herrn G.R. Schachinger behufs weiterer Erhebung über die Verdienstverhältnisse und Dauer des ununterbrochenen Aufenthalts

des Bittstellers vertagt. 2. Liegt vor des Ansuchen des gew. Alois Berger, WaffenfabriksArbeiters in Steyr um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr behufs Erlangung einer Bürgerpfründe. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller in Steyr zuständig ist und auch die mit Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 1898 geforderten Bedingungen der Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr vorhanden sind, so beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Alois Berger das

Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. in Anbetracht seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 10304 3. Liegt vor ein Ansuchen der städt. Kanzleigehilfen um Vorauszahlung ihres Diurnums. Sektionsantrag lautet: Da alle Bezüge der Angestellten der Stadt im Voraus bezalt werden und durch auch die Vorauszahlung der Stadtgemeinde kein Mehrauslage erwächst, stellt die Sektion infolge Mehrheitsbeschluss 3 gegen 2 Stimmen den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle

beschließen: Es werde dem Ansuchen der städt. Diurnisten wegen Vorauszahlung ihrer Bezüge ab 1. Juli 1902 Folge geben. Einstimmig nach Antrag Z 76 Pr 4. Liegt vor das Ansuchen des städt. Sicherheitswachführers Johann Watzinger um Erhöhung seiner Bezüge. Nach Verlesung des bezüglichen Amtsberichtes stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem die Gehaltsbezüge im Sinne des Gesetzes über die Gehalte der kk Staatsbeamten geregelt worden

sind, geht es nicht an, von diesen Gehaltsfestsetzungen in einzelnen Fällen abzugehen, auch dann nicht, wenn etwa ungünstige Gehaltsbezüge herauskommen. Deshalb stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschlißen: auf Es werde das Gesuch des städt. Wachführers Johann Watzinger wegen Erhöhung seines Gehaltes nicht eingegangen. Im Sinne des Gesetzes vom 5. Dezember 1896. RGbl. Nr. 222 § 2 wird nachstehenden Bewerbern die Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr bewilligt. 1. Josef Fürlinger, Schlossermeister in Steyr s. Gattin 6 Kinder 2. Anton Rumerstorfer, Schlosser s. Gattin 7 Kinder 3. Mathias Katzlinger, Zimmermann s. Gattin 6 Kinder

4. Josef Fuchs, Magazineur s. Gattin 2 Kinder 5. Katharina Schönberger für sich 6. Josef Hoiselsdorfer, s. Gattin 3 Kinder 7. Anton Glashütter für sich 8. Johann Purkat, s. Gattin 4 Kinder 9. Stefan Hirsch für sich 10. Franziska Riesenhuber für sich 11. Filipp Grabmüller, s. Gattin 1 Kind 12. Therese Forster, für sich 13. August Tschallart. (Zusicherung) 14. David Gratzer für sich 15. Josef Hajek für sich u. 3 Kinder 16. Marie Krenmüller für sich Abgewiesen werden: 1. Gottfried Reis, Kaufmann, weil erst seit 1894 in Steyr

2. Magdalena Zwickelstorfer, Privat. weil erst seit 1899 in Steyr 3. Therese Fallmann weil selbe von 1887-1895 einen Erziehungsbeitrag genossen 4. Emanuel Krumpholz, weil dessen Mutter bis 1900 in Versorgung stand. Hierauf Schluß der Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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