Ratsprotokoll vom 28. Februar 1902

den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Er werde werde der Pensionsbezug der Witwe des am 10. Jänner d.J. verstorbenen Stadtsekretärs i. R. Herrn Fritz Hähnel der Frau Josefine Hähnel mit dem jährlichen Betrage von 1800 Kronen samt Erziehungsbeitrag zusammen auf jährlich 2200 Kronen bewilligt. Sobald als von ihren 3 Kindern zwei des 24. Lebensjahr erreicht haben oder aber früher versorgt werden, somit aus ihrer Versorgung treten, hat der jährl. Bezug nurmehr 2160 K und wenn auch das dritte Kind das 24. Lebensjahr erreicht oder aus ihrer Versorgung tritt, hat der jährliche Bezug nur mehr 1800 Kronen zu betragen. Auserden wird der Witwe gemäß § 12 der Gesetzes vom 19. Mai

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