Ratsprotokoll vom 28. Februar 1902

Raths-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 28. Februar 1902. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags. 1. Wahlrechts=Reclamationen. 2. Wahl der Stellungs=Commission. 3. Anfrageschreiben der Bau=Unternehmung Kurt Bauer in Wien betreffs Erbauung einer Eisenbahulinie von Steyr bis Enns. 4. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 5. (Vertraulich.) Personal=Angelegenheiten. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 6. Amtsbericht über den Stadtcassa=Journals=Abschluß pro October 1901. 7. Amtsbericht über die Abfindungsanbote pro 1902 puncto Branntwein=Verbrauchs=Umlage. 8. Ansuchen um mietweise Ueberlassung des Gewölbes Nr. 10 am Oelberge. 9. Subventions=Ansuchen. 10. Eingabe des städtischen Cassacontrolors Herrn Heinrich Damhofer um Abänderung der Cassa=Instruction. III. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags). 11. Ansuchen um Einleitung der städt. Wasserleitung in die Wohnung im Hause Berggasse Nr. 8. 12. Eingabe um Aenderung der Beleuchtung im städtischen Polizeigefangenhause. IV. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags). 13. Verleihung zweier Stipendienbeträge à 100 K an Fachschüler. 14. Ansuchen um Betheilung aus einer kaufmännischen Krankenstiftung. 15. Verleihung der Interessen aus den beiden Landerl¬ schen Stiftungen. Herr G.=R. Stigler erbittet sich das Wort und bemerkt: Der Landtag hat allerdings in seiner letzten Berathung be¬ schlossen, die Quartiergelder der Lehrer an Orten von über 10.000 Einwohner mit 35% von dem Grundgehalte festzusetzen. Es ist jedoch in der letzten Zeit eine Controverse aufgetaucht, welche es in Frage stellte, ob die Grundgehalte von 800, 900 event. 1000 fl. in diesem Falle beibehalten werden. Da diese Frage noch nicht entschieden ist, so ist der Gemeinderath auch heute nicht in der Lage, über das vorliegende Ansuchen Beschluss zu fassen, obwohl die Angelegenheit dringlich ist weil die Wirkung des Landesgesetzes mit Anfang März ins Leben tritt. Man solle doch auch wissen, wie andere Gemeinden mit über 10.000 Einwohner in dieser Angelegenheit vorgehen. Redner ersucht den Herrn Vorsitzenden, die Aeußerung solcher Ge¬ meinden vorerst einzuholen, worauf der Gemeinderath in dieser Frage endgiltig Beschluß fassen wird. Der Herr Vorsitzende bemerkt, er werde die nöthigen Er¬ kundigungen einholen lassen, und diesen Gegenstand in einer der nächsten Sitzungen der I. Section zuweisen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Der Herr Referent gibt bekannt, dass gegen die aufge¬ legenen Wählerlisten innerhalb des gegebenen Termines Ein¬ wendungen von vier Parteien erhoben worden sind, und zwar reclamieren folgende Parteien ihr Wahlrecht: 1. Josef Dorfmayr, gewesener Wirtspächter, derzeit Privat in Steyr, mit der Begründung, dass er seine Personaleinkommen¬ steuer für das Jahr 1901 bezahlt hat. Da nach dem vorliegenden Amtsberichte die Nichtaufnahme des Reclamanten in die Wählerliste nur auf eine unrichtige Amtsdiener=Relation beruht, stellt die Section den Antrag: Es werde der Reclamation des Herrn Josef Dorfmayr stattgegeben und die Eintragung desselben in die Wählerliste des III. Wahl¬ körpers verfügt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4317. 2. Franz Sträußlberger, Mauteinnehmer in Steyr, mit der Begründung, dass er seine Personaleinkommensteuer pro Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Vicebürgermeister Franz Lang. Die Herren Gemeinderäthe: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Leopold Haller, Karl Heindl, Georg Lintl, Matthias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Otto Schönauer, Gottfried Sonnleitner, Victor Stigler, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind an¬ wesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind: Herr Bürger¬ meister Johann Redl und die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Handstanger, Josef Hiller, Josef Huber und Leopold Köstler. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht die Herren Gemeinderäthe Georg Lintl und Matthias Perz die Verification des Protokolles zu über¬ nehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Mittheilungen: Der Herr Stadtsecretär Franz Gall gibt bekannt, daß der Verein „Südmark“ und der Unterstützungsverein deutscher Hochschüler in Wien für die ihnen gewährte Subvention von 40 K bezw. 20 K schriftlich danken. Zur Kenntnis. Der Herr Vorsitzende verliest ein unmittelbar vor der Sitzung eingelangtes Schreiben, welches lantet: Hochlöblicher Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr! Der Gefertigte bittet einen hochlöblichen Gemeinderath im Namen der Lehrerschaft des Stadtschulbezirkes Steyr auf Grund des Beschlusses des hohen o.=ö. Landtages vom 3. October 1901, nach welchem im Sinne des § 41 spec. aus der Ablehnung des Zusatzantrages hervorgeht, dass das Quartiergeld der Lehr¬ personen zweiter und dritter Kategorie mit 35% ihres dermaligen Grundgehaltes von 800, 900 event. 1000 fl. zu bemessen ist, um Zuweisung des Quartiergeldes in einem diese Bestimmung entsprechenden Ausmaße. Zugleich erlaubt er sich die Bitte, dieses Ansuchen einer dringlichen Erwägung zuzuführen. Im Namen der Lehrerschaft des Stadtschulbezirkes Steyr. Georg Mair, Lehrer.

2 1901 bezahlt hat, obwohl ihm für dieses Jahr keine Steuer vor¬ geschrieben wurde. Die Section stellt folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die ausgewiesene Bezahlung der Steuer pro 1901 wolle der löb¬ iche Gemeinderath beschließen: Es werde der Reclamation des Herrn Franz Sträußlberger stattgegeben und demselben die Auf¬ nahme in die Wählerliste des III. Wahlkörpers bewilligt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4328. 3. Die Erben nach Frau Therese Bayer, gewesene Wirts pächterin zur Krumauerbierhalle in Steyr, ersuchen unter Hin¬ weis auf den Gemeinderathsbeschluss vom 21. Februar 1896, wonach die Erben solcher Steuerträger, welche laut ihrer Steuer leistung gemäß § 19 des Gemeindestatutes activ wahlberechtigt waren, jedoch vor der Gemeinderathswahl gestorben sind, das Wahlrecht dieser Steuerträger auszuüben befugt sind, um Auf¬ nahme in die Wählerliste Der Sectionsantrag hierüber lautet: Im Sinne des Ge¬ meinderathsbeschlusses vom 21. Februar 1896 steht den Erben von Steuerträgern, wenn dieselben die Steuer bezahlt haben edoch vor der Wahl gestorben sind, das Wahlrecht für die kommenden Gemeinderathswahlen zu, weil die Erben die Steuer¬ leistung des Erblassers fortsetzen, gleichgiltig ob diese Steuer eistung aus einem Besitze, aus einer Gewerbe=Ausübung oder von einem sonstigen Einkommen erfolgt. Frau Therese Bayer hat die ihr vorgeschriebene Steuer pro 1901 bezahlt, deshalb treten ihre Erben in diese Steuerleistung pro 1901 ein, und da dieselben bei Gericht zu Erben erklärt sind, gebürt ihnen auch pro 1902 das active Wahlrecht, welches der Erblasserin Frau Therese Bayer zugestanden und wenn dieselbe nicht vor der Wahl gestorben wäre. Infolge dessen stellt die 1. Section den Antrag: Der öbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Recla¬ mation der Erben nach Frau Therese Bayer stattgegeben und die Therese Bayer'schen Erben in die Wählerliste des 1. Wahl körpers aufgenommen Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 4477 4. Leopold Urban, Objectsrechnungsführer der öst. Waffen fabrik, ersucht um Aufnahme in die Wählerliste. Der Sectionsantrag lautet: Da laut Bestätigung der Objectsleitung Gesuchsteller seit 1. Juli 1900 als Objectsrech nungsführer angestellt ist, so ist seine Reclamation begründet und wird der Antrag gestellt, den Gesuchsteller in die Wählerliste des III. Wahlkörpers aufzunehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4630. 2. Ueber vorliegenden Amtsbericht stellt die Section fol¬ jenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es werden die Herren Gemeinderäthe Leopold Köstler und Josef Tureck als Mitglieder und Herr Gemeinderath Josef Hiller als Ersatzmann in die Stellungscommission pro 1902 gewählt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3037. . Liegt folgende Eingabe vor: Löbliche Gemeinde=Vertretung! Hiemit beehre ich mich höflichst anzuzeigen, dass ich mich seit Längerem mit den Vor¬ tudien betreffend die Erbauung einer Eisenbahnlinie von der Station Steyr bis zum Anschlusse an die Station Enns befasse. Bevor ich die Detailarbeiten ernstlich in die Hand nehme, möchte ich, um nicht etwa unnütz Zeit und Kosten zu opfern, mich ver gewissern, ob Ihre Gemeinde ein Interesse daran hätte, von ob¬ jenannter Bahnlinie berührt zu werden. Zu diesem Zwecke bitte ich freundlichst, mir thunlichst bald mittheilen zu wollen: 1. Ob Ihre Gemeinde eine Station oder wenigstens eine Halte= oder Verladestelle wünscht 2. Ob die geehrte Gemeinde=Vertretung gewillt ist, mir behufs Ermittlung der Verkehrsverhältnisse von amtswegen den Nachweis der Frachtenmengen zukommen zu lassen Der Sectionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Er¬ bauung einer solchen elektrischen Bahn gewiß für die Stadt Steyr von Vortheil wäre, so wird über diese Anfrage seitens der 1. Section der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderatk wolle beschließen: Es werde das Project der Bau=Unternehmung Kurt Bauer, eine elektrische Bahnlinie zwischen den Stationen Steyr und Enns herzustellen, seitens der Gemeindevertretun der l. f. Stadt Steyr mit besonderem Interesse begrüßt. Für den Fall der Ausführung dieses Projectes hält es der Gemeinde¬ rath als im wohlbegründeten Interesse der Stadt Steyr ge legen, wenn eine Station dieser Eisenbahulinie in Steyr er richtet werde und erklärt sich die Gemeinde=Vertretung sehr gerne bereit, der Bau=Unternehmung behufs Ermittlung der Verkehrsverhältnisse von amtswegen den Nachweis der Frachten¬ mengen zukommen zu lassen Einstimmig nach Antrag. — Z. 4193 4. Liegt vor der Recurs des Franz Herzenberger in Wien ils Vormund des minderjährigen nach Steyr zuständigen Kindes Franz Fischer gegen den Beschluß des städt. Armenrathes vom 13. Jänner 1902, womit das Ansuchen des Ersteren um Ge währung eines Erziehungsbeitrages für sein Mündel abge wiesen wurde. Nach dem Berichte des Amtes sind sowohl die Kindes¬ mutter Josefa Diltsch wie auch der Kindesvater erwerbsfähig und in der Lage, für dieses Kind zu sorgen. Die Gemeinde Steyr hatte ohnedies fünf eheliche Kinder auf Kosten des Armen¬ Institutes in der hiesigen Schutzanstalt in Pflege und befinden ich noch drei Kinder dort, was dermalen noch eine Auslage von monatlich 36 K verursacht. Ueberdies steht Josefa Diltsch im Genusse eines Zinsbeitrages von monatlich 4 K, so daß diese Familie heute noch monatlich 40 K kostet. Mit Rücksicht auf den vorliegenden Amtsbericht stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Recurse des Franz Herzenberger als Vormund des minderjährigen Franz Fischer gegen die Entscheidung des städtischen Armenrathes vom 13. Jänner 1902, Z. 27.970, keine gegeben. Folge — Z. 3355 Einstimmig nach Antrag. Punkt 5 wird vertraulich behandelt Herr G.=R. Dr. Franz Angermann erbittet sich nun das Wort zu folgenden Dringlichkeits=Anträgen: Wie bekannt, wurde die vom Gemeinde=Ausschusse der 1. nachbarlichen Stadt Budweis erfolgte Ernennung von Bürgern dieser Stadt ohne gesetzlichen Grund seitens der k. k. Bezirks hauptmannschaft untersagt. Dadurch wurde die Gemeinde=Auto¬ nomie gröblich verletzt und der Stadt Budweis die Möglichkeit entzogen, sich gegen die planmäßige Invasion der Tschechen zu schützen und den deutschen Besitzstand zu erhalten. Eine Reihe von deutschen Städten, außer Budweis, haben bereits gegen dieses Vor gehen der politischen Behörden protestiert, und es erscheint daher einerseits eine nationale Pflicht unserer Gemeindevertretung zu sein, andererseits aber im Interesse der ungeschmälerten Erhal¬ tung der Autonomie der Gemeinde gelegen, daß auch die Nach barstadt Steyr gegen dieses Vorgehen der politischen Behörden entschieden Stellung nimmt. Infolge dessen stellt die 1. Section den Dringlichkeitsantrag Der löbliche Gemeinderath wolle folgend Resolution zum Beschlusse erheben Der Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr erblickt in der Sistierung des Beschlusses der Gemeindevertretung der Stadt Budweis betreffend die Ernennung von Gemeindebürgern einen unzulässigen Eingriff in die gewährleistete Gemeinde=Autonomie ind spricht hierüber sein lebhaftes Bedauern aus, umsomehr, als es sich um gerechte Abwehr gegen die tschechische Invasion auf den deutschen Besitzstand in der Stadt Budweis handelt. Der Gemeinderath fordert den Reichsraths=Abgeordneten des Bezirkes Herrn Johann Redl, auf, gemeinsam mit den anderen deutschen Abgeordneten im Parlamente gegen diese Maßnahmen Stellung zu nehmen. Bei der Abstimmung wird sowohl die Dringlichkeit, wie auch die Resolution einstimmig angenommen. 2. Die Stadt Steyr wird schon seit einer Reihe von Jahren seitens der Eisenbahnverwaltung sehr stiefmütterlich be¬ andelt, indem nicht nur die Fahrordnung für Steyr so manches zu wünschen übrig läßt, sondern auch in Bezug auf die Fahr betriebsmittel so manche wohlbegründete Klage laut wurde. Die chlechtesten und ältesten Waggons verkehren auf der Strecke Linz=Steyr und sind die Waggons auch stets in solch unzu reichender Zahl beigestellt, daß sich die Bevölkerung schon wieder¬ holt den Transport mit Viehwägen hat gefallen lassen müssen. Seit neuester Zeit nun wird dem einzigen directen Zug, welcher Linz mit Steyr verbindet, und der abends 8 Uhr in Steyr an¬ langt, nur ein einziges Coupé II. Classe beigegeben, so daß es ihm und vielen anderen Steyrern schon passiert ist, daß sie von St. Valentin bis Steyr im Waggongange sich aufhalten mußten; dagegen möchte endlich energisch Beschwerde erhoben werden, weil ich die Steyrer Bevölkerung das nicht weiters zu gefallen lassen braucht. Er stelle daher den Antrag Der Gemeinderath der Stadt Steyr solle ohne Verzug eine energische Beschwerde über diese Unzukömmlichkeiten an das k. k. Eisenbahn=Ministerium in Wien richten und soll selbe durch den Reichsraths=Abgeordneten Herrn Bürgermeister Redl per¬ önlich überreicht werden. Die Herren Gemeinderäthe Schönauer und Stigler erklären, daß es auch ihnen schon wiederholt passiert ist, daß sie im Coupé II. Classe keinen Platz mehr bekommen haben Bei der Abstimmung wird die Dringlichkeit sowie der Antrag selbst einstimmig angenommen. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. II. Tureck Jose 6. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Ein¬ gahmen und Ausgaben bei der Stadtcasse im Monate October 901 wie folgt Einnahmen im October 1901 43.768 K 57 h Cassarest vom Vormonat 18.088 —— „ 87 Besammt=Einnahmen 51.857 * * K 44 7 Ausgaben im October 1901 45.504 „ 09 Cassarest pro November 1901 * * „ 16.353 K 35 f. Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa=Journal die Herren Gemeinderäthe Karl Heindl und Ferdinand durch Gründler geprüft und richtig befunden wurde Z. 4000 Zur Kenntnis Der Herr Referent theilt mit, daß bezüglich der Ein¬ 7. juhr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten folgende Abfindungs¬ für das Jahr 1902 vorliegen: anbote Firma Pollatschek und Reis 340 K Josef Peteler 260 * # Gustav Gschaider 200 Florian Reder 20 Anna Skalla 100 0 Michael Meditz 90 Karl Scholz 100 Mathias Meditz 55 Josef Schachinger 45 Franz Grobstein 40 Abfindungssumme 350 K

Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle diese Abfindungsanbote genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4550. Punkt 8 entfällt, da das Ansuchen von der Partei zurück¬ gezogen wurde. 9. Das Ansuchen des Ausschusses für Errichtung des Gustav Freitag=Denkmals zu Wiesbaden wird über Antrag der Section abgewiesen. — Z. 2983. 10. Liegt vor eine Eingabe des städtischen Cassecontrolors Heinrich Damhofer, worin derselbe um Abänderung der Cassa¬ Instruction dahin ersucht, daß ihm die Gegensperre übertragen werde, sowie daß die Cassa=Instruction auch dahin ergänzt werde, daß der tägliche Ueberschuß über den jeweiligen Maximal¬ Cassarest, welcher derzeit mit 18.000 A anzuschlagen ist, in ein Geldinstitut zur Fructificierung angelegt werde. Der Vorschlag der städt. Rechnungskanzlei geht dahin: Der löbliche Gemeinderath möge mit Rücksicht auf die derzeitigen Verhältnisse von der Einführung der Cassagegensperre durch den städt. Cassacontrolor Herrn Heinrich Damhofer Umgang nehmen und verfügen, daß als Maximaleassabestand bei sämmtlichen unter städtischer Verwaltung stehenden Cassen der Betrag mit 16.000 K festgesetzt werde und daß die über diesen Betrag vor¬ handene Cassabarschaft in einem Geldinstitute zu hinterlegen wäre. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle zu dem Vorschlage der städt. Rechnungskanzlei seine Zu¬ timmung geben, was mit allen gegen die Stimme des Herrn G.=R. Schachinger angenommen wird. III. Section. Referent: Herr G.=R. Alexander Busek. Herr G.=R. Schönauer entfernt sich. 11. Liegt vor das Ansuchen des städt Kanzlisten Johann Maurer um Einleitung der Wasserleitung in seine Wohnung Berggasse Nr. 8 gegen Zahlung der Hälfte der Einleitungskosten, welche sich nach dem Kostenvoranschlage des städt. Bau=Amtes auf 90 K stellen. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Einleitung des Wassers aus der städt. Wasserleitung in das der Stadtgemeinde Steyr gehörige Haus Berggasse 8 genehmigen. Da diese Einleitung nur der Wohnung, welche seit 1895 Herr Maurer in Miete hat, dient, wird die angebotene Zahlung der Hälfte der Einleitungskosten angenommen, jedoch hat der Mieter nach Verlassen der Wohnung keinen Anspruch auf eine Rückver¬ gütung aus dieser Zahlungsleistung. Der Wasserzins wird auf 10 K pro Jahr beantragt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3606. 12. Der städt. Gefangenhaus=Inspector Herr Alois Eder ersucht um Einführung der Gasbeleuchtung in das städt. Ge¬ fangenhaus. Die Section empfiehlt mit Rücksicht auf die größere Sicher¬ heit der Beleuchtung mit Gas, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß in den Räumen des städt. Polizeigefangenhauses die Gasbeleuchtung eingerichtet werde und die Kosten von 450 K aus Post VII/17 bewilligt werden. Z. 3207. Einstimmig nach Antrag. IV Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 13. Die Direction der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr übermittelt zwei Stipendiengesuche von Franz Bublik und Alois Klöck mit dem Antrage, diesen beiden Schülern je eines der vom löbl. Gemeinderathe Steyr bewilligten Stipendien a 100 K zu verleihen. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es seien die mit Gemeinderathsbeschluß vom 31. Jänner 1902 bewilligten zwei Stipendien à 100 K für zwei dürftige Schüler der k. k. vereinigten Fachschule und Ver¬ suchsanstalt für Eisen= und Stahlindustrie über Antrag der Direction der Anstalt an die Fachschüler Franz Bublik und Alois Klöck zu verleihen. Herr G.=G. Stigler frägt, ob nicht auch andere Fach¬ schüler um Verleihung einer dieser Stipendien eingeschritten sind. Der Herr Referent bemerkt, daß hierüber in der Zuschrift der Direction nichts auferscheint, worauf Herr G.=R. Stigler den Antrag stellt, daß die Direction der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt zu ersuchen sei, in Hinkunft auch die übrigen Competenten dem Gemeinderathe bekannt zu geben. Herr G.=R. Dr. Angermann stellt den Antrag, daß die vom Gemeinderathe bewilligten zwei Stipendien à 100 K für Fachschüler jedes Jahr auszuschreiben sind, und daß die Anstalts¬ Direction die bezüglichen Gesuche mit einem Vorschlage dem Ge¬ meinderathe zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen habe. Hierauf wird der Antrag der Section sowie der Antrag des Herrn G.=R. Dr. Angermann zum Beschlusse erhoben. Z. 3869. 14. Liegt vor ein Ansuchen des Hans Klaffenböck, Buch¬ handlungsgehilfe in Neuschönau, um Gewährung einer Unter¬ stützung aus der kaufmännischen Krankenstiftung. Das Handelsgremium befürwortet die Gewährung einer Unterstützung von je 40 K für die Monate März und April. Die Section stellt mit Rücksicht auf den Vorschlag des Handelsgremiums in Steyr den Antrag, der löbliche Gemeinde¬ rath möge dem Hans Klaffenböck aus der Stiftung des be¬ standenen kaufmännischen Krankenvereines eine Unterstützung für März und April von je 40 K, zusammen 80 K, bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4280. 15. Die Vertheilung der Jahresinteressen per 1760 K aus den beiden Landerl'schen Stiftungen wird vom städt. Armenrathe in nachstehender Weise vorgeschlagen: a) Von den Landerl'schen Arbeitern und Arbeiterinnen sollen erhalten: 250 K Francisca Rahm . Theres Hohner 250 „ Marie Mann 100 „ ze Constantia Neßner 100 „ Johann Schörfl 40 „ Marie Riedl 30 „ Georg Baumberger .. 40 „ Theres Harthold30 „ Rosina Damhofer 40 h) Von den nach Steyr zuständigen Zimmerleuten: 250 K Karl Haidlmayr Paul Nömayr 250 „ Johann Wurzinger 150 „ Mathias Pfisterer 150 „ * „ Johann Haidlmayr. 80 „ Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei der Betheilungsvorschlag für die Ver¬ leihung der Jahresinteressen aus den beiden Landerl'schen Stiftungen im Betrage von 1760 K in der Weise zu genehmigen, wie ihn der löbliche Armenrath in seiner Sitzung vom 17. Fe¬ bruar 1902 bereits zum Beschlusse erhoben hat. Einstimmig nach Antrag. — Z. 741. Herr G.=R. Stigler erörtert die sanitären Uebelstände am Ennsquai, welche durch die Ablagerung von Abfällen und Kehricht zutage treten und häufig auch die Canäle verstopfen, und ersucht, es möge die Frage wegen Ermöglichung der Rein¬ haltung der Quais von Seite der Bausection ventiliert werden. Der Herr Vorsitzende bemerkt, die Bausection werde sich mit dieser Frage eingehend beschäftigen und in einer der nächsten Sitzungen Anträge stellen. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokoll über die Sitzung der Gemeinderathes der lf. Stadt Steyr am 28. Februar 1902. Vertraulicher Theil. I. Section: Referent: Sections Obmann Herrn G.R. Dr. Franz Angermann: Punkt 5 Personalien. 1. Liegt vor das Gesuch der Frau Josefine Hähnel in Belower um Erfolglassung ihrer Witwen Pension und der Erziehungsbeiträge für ihre 3 Kinder. Nach Verlesung des Amtsberichtes hierüber stelt die Section folgenden Antrag: Nachdem die im vorliegenden Amtsbrichte vorgeschlagenen Bezüge der Gesuchstellerin

den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Er werde werde der Pensionsbezug der Witwe des am 10. Jänner d.J. verstorbenen Stadtsekretärs i. R. Herrn Fritz Hähnel der Frau Josefine Hähnel mit dem jährlichen Betrage von 1800 Kronen samt Erziehungsbeitrag zusammen auf jährlich 2200 Kronen bewilligt. Sobald als von ihren 3 Kindern zwei des 24. Lebensjahr erreicht haben oder aber früher versorgt werden, somit aus ihrer Versorgung treten, hat der jährl. Bezug nurmehr 2160 K und wenn auch das dritte Kind das 24. Lebensjahr erreicht oder aus ihrer Versorgung tritt, hat der jährliche Bezug nur mehr 1800 Kronen zu betragen. Auserden wird der Witwe gemäß § 12 der Gesetzes vom 19. Mai

1896 RGbl N. 74 das Sterbepauschale im Betrage von 550 Kronen bewilligt. Diese Bezüge haben mit 1. Februar 1902 in Kraft zu treten. Einstimmig nach Antrag Z 23 Präes. 2. Johann Zehetner, Hausmeister in der Industriehalle bittet um Zuweisung eines Nebenverdienstes von mindestens 2 K täglich. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die mit der Hausmeisterstelle in der Industriehalle verbundenen Naturalbezüge und die Geldentschädigung sowohl in der Konkurs-Ausschreibung als auch im Anstellungs-Dekret ausdrücklich fixiert worden sind, die Stadtgemeinde eine weitere Dotierung dieser Stelle nicht vornehmen kann, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen

des städt. Hausmeisters in der Industriehalle wegen weiterer Dotierung dieser Stelle seitens der Stadtgemeinde Steyr keine Folge gegeben und demselben es überlassen im Falle Gesuchsteller diese Stelle auf Grund seiner Anstellung nicht behalten wolle, diesen Posten wieder aufzugeben. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herrn Gemeinderäthe Sonnleitner und Lintl, sowie der Herr Referent beteiligen, wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. Z 34 Praes. 3. Friedrich Krottenau städt. Kanzlei-Adjunkt bittet um seine Beförderung in die X. RangsKlasse. Der Herr Referent bemerkt, dass dieses Ansuchen von Seite des

Amtes befürwortet wird und stellt namens des Sektion folgenden Antrag: Nachdem Gesuchsteller nun schon über 16 Jahre in städt Diensten steht, und derselbe bereits über 5 Jahre in der XI Rangsklasse dient, sein dienstliches, sowohl auch in letzterer Zeit sein außerdienstliches Verhalten nach dem Amtsberichte als lobend und anstandslos bezeichnet wird, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des städt. Kanzlei-Adjunkten Herrn Fritz Krottenau um Vorrückung in die X. Rangsklasse der städt. Beamten stattgegeben, derselbe in die X. Rangsklasse mit den systemisierten Bezügen dieser Rangsklasse befördert daher hat derselbe als solcher den Titel eines städt. Kanzlei-Offizials zu führen. Die Gehaltsanweisung hat mit

1. März 1902 zu erfolgen. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte mit Majorität (4 Stimmen dagegen) angenommen. Z 36 Praes. 4. Liegt vor ein Ansuchen der städt. Beamten wegen Nachsicht des 3 % Zuschusses zum Pensionsfond. Der Sektionsantrag hierüber lautet: In Anbetracht der in diesen Gesuche geltend gemachten Gründe der städt. Beamtenschaft, in Berücksichtigung darauf, dass durch das unbedeutende Erträgnis des 3 % Zuschusses die Bildung eines Pensionsfondes kaum sonderlich gefördert werde könnte, für die Beamtenschaft auf diese Auslage als nicht unempfindlichen Abzug

ihrer Gehalte zu betrachten ist, und in Rücksicht auf den Umstand als auch die Landesbeamten und städt. Beamten der Stadt Linz davon befreit sind, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der städt. Beamtenschaft wegen Aufhebung der 3 % Pensionsabzüge vom Gehalte der städt. Beamten sattgegeben, dennoch wird die Einhebung der im § 15 des Gesetzes vom 14. Mai 1896 RGbl Nr. 24 vorgesehene 3 % Pensionsabzuges vom Gehalte der städt. Beamten in Abänderung des bezügliche Gemeinderathsbeschlusses vom 30/3 1900 aufzulassen. Einstimmig nach Antrag Z. 37 Präs. Der Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer

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