Ratsprotokoll vom 11. Oktober 1901

das Vorhandensein der mit Gemeinderathsbeschluss vom 4. März 1898 festgesetzten Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechtes stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Albert Huber das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. in Ansehung seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig ach Antrag: Z 19323. Anton Mühlberger, Polierermeister in Steyr bittet um taxfrei Verleihung des Bürgerrechtes Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den erbrachten Nachweis über die gemäß GRBeschlusses vom 4/3 1898 geforderten

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