Ratsprotokoll vom 11. Oktober 1901

Raths-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 11. October 1901. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 10 Uhr vor¬ mittags. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ Verband der Stadt Steyr und Bürgerrechts=Verleihungen. 2. (Vertraulich.) Besetzung der drei ausgeschriebenen Stellen. 3. Statthalterei=Erlass über die eingebrachte Vorstellung betreffs Wahl zweier Mitglieder in den Fachschulausschuss. 4. Eingaben um Unterfertigung einer Petition in Ange¬ legenheit der Einführung einer Alters= und Invaliditäts=Ver¬ sicherung 2c. 5. Eingabe des Radfahrer=Vereines „Styria“ um Freigabe des Verbindungsweges bei der Ludwig Werndl=Villa zum Rad¬ fahren. 6. Mittheilungen über die letztwilligen Anordnungen der Frau Francisca Eyermann und Entscheidung hierüber. 7. Zuschrift der Lehrerschaft um Veranlassung der Ein¬ ladung des Vereines für Lehrer=Hochschul=Curse in Wien, die nächsten Vorträge im August kommenden Jahres in Steyr ab¬ zuhalten. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 4 Uhr nach¬ mittags. 8. Amtsbericht über den Stadtcassa=Journals=Abschluss pro Mai 1901. 9. Offerte für Pachtung der städtischen Gründe (Plattner¬ gründe) am Jägerberg. III. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags). 10. Ansuchen der Frau Marie Hofer, Eisenhändlerin, Stadt¬ platz 4, um pachtweise Ueberlassung eines städt. Grundes in der Viaductgasse im Ausmaße von 85 m2 zum Zwecke der Ablage¬ rung von Traversen und Eisenbahnschienen. 11. Ansuchen der Eheleute Anton und Anna Molterer, Hausbesitzer, um Ueberlassung eines Grundes beim Taborwege. IV. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags). 12. Ansuchen um Localitäten=Ueberlassungen im Bürger¬ schulgebäude zu Unterrichtszwecken. 13. Ansuchen um Anschaffung von Matratzen und Decken für 8 Stück eiserne Bettgestelle in der Infectionsabtheilung des St. Anna=Spitales, ferner um Aufstellung einer Glaswand beim Haupteingang. Gegenwärtig: Als Vorsitzender: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Georg Lintl, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer.- Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe: Gottlieb Bruck¬ schweiger, Mathias Perz, Otto Schönauer und Victor Stigler. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht die Herren Vicebürgermeister Franz Lang und G.=R. Josef Tureck die Verification des Protokolles zu über¬ nehmen, und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet folgende Mittheilungen: 1. Der Festausschufs für die Jahrtausendfeier in Brixen ladet den Gemeinderath der Stadt Steyr zur Theilnahme ein. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 22.599. 2. Die gräfl. Lamberg'sche Güterdirection in Steyr gibt bekannt, dass Seine Excellenz Herr Franz Graf Lamberg in seinem Testamente den Betrag von 1000 fl. zur Vertheilung an die Armen der Stadt Steyr legiert hat. Wird durch Erheben von den Sitzen dankend zur Kenntnis genommen. Der Herr Vorsitzende ersucht um Zustimmung, dass der Betrag per 1000 fl. dem Handbetheilungsfonde zur successiven Vertheilung an Arme in den Wintermonaten zugewiesen werde, was einhellig geschieht. — Z. 22.307. 3. Seine k. u. k. Apostolische Majestät hat mit Allerhöchster Entschließung vom 27. August 1901 den Beschluss des oberöster¬ reichischen Landtages vom 5. Juli 1901, betreffend die der Stadtgemeinde Steyr ertheilte Bewilligung zur Einhebung einer Auflage von 2 K von jedem im Stadtgebiete Steyr zum Consum gelangenden Hektoliter Bier für die Zeit vom 1. Mai bis 31. December 1902 mit der Einschränkung allergnädigst zu ge¬ nehmigen geruht, dass durch diese Abgabe nur der Verbrauch im Gemeindegebiete und nicht die Production und der Handels¬ verkehr getroffen werden darf. Zur Kenntnis. — Z. 20.083. 4. Der Verband der Eisen= und Metallarbeiter, Ortsgruppe Steyr, dankt für die gewährte Spende per 50 K. Zur Kenntnis. — Z. 20.347. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt. 3. Der Herr Referent gibt bekannt, dass laut Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 16. v. M., Z. 17.929/III, das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht in Wien dem Ansuchen der Gemeindevertretung Steyr um Belassung der bisherigen Zahl der Vertreter der Stadtgemeinde Steyr in dem Fachschulaus¬ schusse der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt für Stahl= und Eisenindustrie aus dem Grunde keine Folge gegeben hat, da das Ministerium für Cultus und Unterricht bei der Regelung der Statuten der Fachschulausschüsse auf dem princi¬ piellen Standpunkt steht, dass nur jenen Gemeinden, welche sämmtliche für die Fachschule erforderlichen sachlichen Bedürfnisse unentgeltlich beistellen, das Recht eingeräumt wird, drei Mit¬ glieder in den Schulausschuss zu entsenden, diese Voraussetzung aber im vorliegenden Falle nicht zutrifft. Hierüber stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle als Delegierte der Stadtgemeinde Steyr in den neu zu constituierenden Fachschulausschuss die Herren Vice¬ bürgermeister Franz Lang und G.=R. Josef Huber wählen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.123. 4. Ueber das Ansuchen des socialdemokratischen Agitations¬ Comités in Steyr und der Allgemeinen Arbeiter=Krankencasse in Linz um Unterfertigung einer Petition in Angelegenheit der Einführung einer Alters= und Invaliditäts=Versicherung stellt die Section folgenden Antrag: Nachdem die Stadtgemeinde Steyr diese Frage der Ein¬ führung der staatlichen Alters=, Invaliden=, Witwen= und Waisenversorgung wegen ihrer hochwichtigen Bedeutung für das städtische Armenwesen durch eine eigene an das hohe Abgeord¬ netenhaus zu richtende Petition erledigen wird, stellt die 1. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: E¬ werde mit Rücksicht darauf, dass die Stadtgemeinde Steyr über die Frage der Einführung der staatlichen Alters=, Invaliden=, Witwen= und Waisenversorgung eine selbständige Petition an das hohe Abgeordnetenhaus einbringen werde, die beiden An¬ suchen des socialdemokratischen Comités und der Allgemeinen

10. 11 2 Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs=Casse in Linz auf Ferti jung ihrer Petition abgelehnt, dagegen beschlossen, eine selbst ständige Petition in dieser Frage an das hohe Abgeordnetenhaus u richten und selbe durch den Reichsraths=Abgeordneten Herrr Johann Redl überreichen zu lassen Z. 21.829. Einstimmig nach Antrag. — 5. Liegt vor eine Eingabe des Radfahrervereines „Styria“, vorin derselbe um Freigebung des Verbindungsweges zwischen der Groß=Villa und Ludwig Werndl=Villa, bezw. bis zum Haus thore derselben, zum Radfahren bittlich wird Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den Umstand, als der fragliche Verbindungsweg von der Ludwig Werndl=Villa bis zur Groß=Villa und von der Brücke bis zum Eingang in die Ludwig Werndl=Villa kein öffentlicher Weg, ondern ein Privatweg ist, entzieht sich daher dieser Theil der Entscheidung des löbl. Gemeinderathes und ist es lediglich Sache des Wegeigenthümers, eine Aenderung in Bezug auf dessen Be nützung für Radfahrer zu veranlassen. Aus Rücksichten der öffent¬ lichen Sicherheit würde jedoch die Freigebung dieses so sehr fre quentierten Weges nicht zu begrüßen sein. —Was aber den öffentlichen Theil des fraglichen Verbindungsweges anbelangt stellt die 1. Section mit Rücksicht darauf, dass dieser Wegthei von Fußgehern sehr frequentiert wird und den Radfahrern ohne dies die gut angelegte Garstenerfahrstraße zur Verfügung steht, den Antrag Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Radfahrervereines „Styria“ in Steyr wegen Frei¬ gabe des Verbindungsweges von der Ludwig Werndl=Villa bi¬ ur Groß=Villa, insoweit derselbe öffentlicher Weg ist, aus Rück. sichten der öffentlichen Sicherheit keine Folge gegeben Einstimmig nach Antrag — Z. 22.166 6. In Verlassenschafts=Angelegenheit der am 23. Septem¬ ber 1901 verstorbenen Frau Francisca Eyermann, Hausbesitzerin am Grünmarkt Nr. 24, liegt folgender Bericht vor: Mit Zuschrift vom 28. September l. J. hat der k. k. Notar in Steyr Herr Adolf Ritter von Weismayr den Herrn Bürger¬ meister verständigt, dass die am 23. September l. J. verstorbene Frau Francisca Eyermann den Milden Versorgungsfond und den Fond des öffentlichen Krankenhauses zu St. Anna hier zu Erben ihres Nachlasses eingesetzt habe Zugleich wurden der Gemeinde Steyr als Verwalterin dieser Fonde drei letztwillige Anordnungen der Erblasserin Frau Fyermann in copie vorgelegt, und zwar das Testament vom 3. Juli 1901, dann zwei Codicille vom 18. October 1900 und vom 4. September 1901. Bei Prüfung dieser letztwilligen Anordnungen hat sich er geben, dass nur das Testament vom 3. Juli 1901 Giltigkeit hat und dass die beiden anderen letztwilligen Verfügungen nach dem a. b. G.=B. ungiltig sind, und zwar das Codicill vom 18. October 1901 deshalb, weil die Erblasserin in ihrem Testamente vom 3. Juli 1901 alle früheren von ihr errichteten letztwilligen Anordnungen widerrufen hat, somit dieses frühere Codicill vom 18. October 1900 widerrufen ist — und das Codicill vom 4. September 1901 deshalb, weil es einen gesetzlichen Mangel aufweist, indem dasselbe nur von der Erblasserir unterschrieben — von einer anderen Person aber geschrieben ist und nicht drei Testamentszeugen unterfertigt sind, wie dies in § 579 a. b. G.=B. vorgeschrieben ist. Die Stadtgemeinde Steyr hat daher als Verwalterin der als Erben eingesetzten beiden Fonde vom rechtlichen Stand¬ unkte aus nur auf das Testament vom 3. Juli 1901 Rücksicht zu nehmen, während dieselbe die in den Codicillen ent haltenen Verfügungen nicht zu berücksichtigen braucht, es sei denn, dass die eine oder andere Anordnung vom Stand¬ punkte der Billigkeit aus, da es doch Verfügungen und der Wille der Erblasserin waren, aber ohne rechtliche Ver pflichtung, im Laufe der Verlassabhandlung anerkann werden würde Wenn man nun aber nur das Testament vom 3. Juli 1901 allein ins Auge fasst, so wären vom Erben folgende Legate auszubezahlen: An den Verein der Schulfreunde in Steyr für en Knabenhor 600 J für die Suppenanstalt der Betrag von 400 An die Kleinkinder=Bewahr=Anstalt in Steyr 400 An die Anstalt armer Schutzkinder in Steyr 3 1.000, 4. An das Institut der barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul im St. Anna Spital in Steyr 2.000 Dem Dienstmädchen Barbara Slunka 6.000 und eine lebenslängliche Rente von monatl. 20 K Dem Dienstmädchen Anna Slunke 3.000 und eine lebenslängliche Rente von monatl. 12 K n die Nichte Anna v. Pechmann in Nymphen¬ burg 20.000 Den Kindern des erblasserischen Bruders Antor Naischhofer, resp. denselben selbst 12.000 den Kindern des erblasserischen Bruders Josef Maischhofer, resp. denselben selbst 12.000 „ Der Stadtgemeinde Steyr zur Errichtung von zwei Eyermann'schen Pfründen 8.000 „ Der Stadtgemeinde Steyr zur Unterbringung von drei armen Kindern im Waisenhause von St. Anna oder in der Anstalt armer Schutzkinder 15.000 1 Zusammen 80.400 K Nach den gepflogenen Erhebungen wird das Activ=Vermöger Erblasserin bestehen: der In Wertpapieren und Sparcasse=Einlagen zu¬ 1. ammen im approximativ berechneten Betrage von rund 133.000 K In dem Werte des Verlasshauses Nr. 24 an 2 Grünmarkt Nr. 60 zu Steyr, im Grundbuch Steyr, Einlage =Zahl 56, approximativ ange nommen mit 30.000 Summe der Activen 163.000 Die Abzugskosten werden sich aus folgenden voraus anzu¬ weisenden Beträgen zusammenstellen, und zwar Die vorher erwähnten Legate mit dem Gesammt¬ betrage von 80.400 K die zu entrichtenden Gebüren für die Legate Erbschaft, Schulfond, Realübertragung und Ab¬ handlungskosten, welche gemäß testamentarischen Bestimmung die Erben zu berichtigen haben zusammen circa 23.200 Summe der Abzugsposten circa 103.600 K Hält man nun dem obigen Activ=Vermögen von 163.000 K die Abzugsposten mit 103.600 „ entgegen, so dürfte eine reine Erbschaft von circa 59.400 K auf die beiden als Erben eingesetzten Fonde je zur Hälfte, also mit je 30.000 K entfallen. — Hiezu wird aber noch bemerkt, dass diese Erbschaft von circa 60.000 K noch belastet wird durch die im Testamente vom 3. Juli 1901 verfügten Renten der beiden Dienstmädchen Barbara und Anna Slunka von monatlich 20 K und 12 K, also monatlich 32 K, und durch die Rent von jährlich 1600 K, welche die Erblasserin ihrem Ehegatten Franz Eyermann auf dessen Lebenszeit vermacht hat Mit Rücksicht auf diese Bestimmung, dass die beiden als Erben eingesetzten Fonde verpflichtet sind, diese beiden Renten von zusammen monatlich 32 K an die genannten Dienstmädchen und dem Franz Eyermann eine jährliche lebenslängliche Rente von 1600 K auszubezahlen, werden die beiden Fonde von ihrem approximativ berrechneten Erbvermögen von je 30.000 K, zu¬ sammen 60.000 K, nur bezüglich des Betrages von 11.400 K der je 5700 K vollkommen unbelastet dem Erben zufallen während auf die Lebenszeit der beiden Dienstmädchen Barbara und Anna Slunka und des Franz Eyermann der Betrag von 49.600 K der für jeden Erben 24.800 K, welche zu 4% berechnet als Bedeckungscapital der jährlichen Renten an Barbara und Anna Slunka und des Franz Eyermann von 384 X und 1600 K an enommen werden muss, mit der Verpflichtung belastet erscheint die davon entfallenden 4% Zinsen dem Franz Eyermann aus zubezahlen. Nach dem Tode der Barbara und Anna Slunka und des Franz Eyermann fällt auch diese Belastung weg und die Ziuser verbleiben voll und ganz den eingesetzten Erben. Aus dieser approximativen Darstellung der Francisca Eyer mann'schen Verlassenschaft ergibt sich, dass aus der Erbeinsetzung der beiden genannten Fonde dieselben jedenfalls eine namhaft und bedeutende Vermehrung ihres Vermögens erhalten, und dass omit die Stadtgemeinde Steyr diese Erbschaft als Verwalterin der als Erben eingesetzten Fonde anzunehmen haben wird. Infolge dessen wird auch die Stadtgemeinde Steyr in Sinne des Gesetzes vom 9. August 1854, R.=G.=Bl. Nr. 208, als Verwalterin der beiden Fonde, gemäß § 92 die bedingte Erbserklärung abzugeben haben Ebenso wird auch die Stadtgemeinde Steyr von dem ihr zugedachten Legate zur Errichtung von zwei „Francisca Eyer mann'schen Pfründen“ im Betrage von 8000 K und zur Unter bringung von drei armen Kindern im Betrage von 15.000 K Kenntnis nehmen. Zur Vertretung der Stadtgemeinde Steyr in dieser Ver lassenschafts=Angelegenheit wird ein Rechtsanwalt zu bestellen sein, da verschiedene juridische und auch fiscalische Fragen zu er örtern und zu entscheiden sein werden. Die Section stellt hierüber folgende Anträge Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: 1 Es werde von Seite der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr als Verwalterin des Milden Versorgungsfondes und des Fondes des öffentlichen Krankenhauses zu St. Anna in Steyr zu dem Nachlasse der am 23. September 1901 verstorbenen Francisca Fyermann aus dem Titel des Testamentes vom 3. Juli 1901 die bedingte Erbserklärung und zwar je zur Hälfte des Nach lasses abgegeben. 2. Es werden die beiden der Stadtgemeinde vermachten Legate von 8000 K zur Errichtung von zwei Pfründen und von 15.000 K zur Unterbringung von drei Kindern im Waisenhause oder in der Schutzanstalt angenommen, und 3. Es werden von den in den beiden ungiltigen letzt willigen Anordnungen der Erblasserin enthaltenen Verfügungen von Seite der Stadtgemeinde als Verwalterin der als Erben eingesetzten Fonde nur folgende anerkannt dass 100 Arme je 2 K enthalten, dass die Dienstmädchen Barbara und Anna Slunka nock 0) drei Monate nach dem Tode der Erblasserin unentgeltlich die Wohnung im Verlasshause haben sollen, und

4. Dass eine gewisse Josefa Weingartner im Stiftsspitale in Kremsmünster bis zu ihrem Ableben eine vierteljährige Rente von 20 K erhalten solle, und Zur Vertretung der Stadtgemeinde in dieser Verlass ist von Seite des Herrn Bürgermeisters ein Rechtskundiger sache zu bestellen Der Herr Vorsitzende bringt die Anträge 1 bis 5 einzelr zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig angenommen Der Herr Vorsitzende ersucht, der löbliche Gemeinderath durch Erheben von den Sitzen den Dank für dieses Ver¬ möge mächtnis zum Ausdrucke bringen Sämmtliche Herren Gemeinderäthe erheben sich von den Sitzen 7. Liegt folgende Eingabe vor: An die Gemeinde=Vorstehung der landesfürstl. Stadt Steyr! Vom 5. bis 25. August l. J. wurde in Wolfsberg, Steier mark, von Privat=Docenten der Wiener Hochschule ein Lehrer Hochschul=Curs abgehalten. Derselbe war von 250 Lehrern aus allen Kronländern der österr.=ungar. Monarchie besucht. Die Vorträge fanden eine sole beifällige Aufnahme, dass beschlossen wurde, diese Curse in der nächsten Jahren fortzusetzen. Zu diesem Zwecke hat ein 70gliederiges Comité die Vor arbeiten für einen gleichen Curs, welcher für das nächste Jahr wieder in der Zeit zwischen dem 5. und 25. August abgehalten verden soll, übernommer Da bei diesen Cursen Ortswechsel in Aussicht genommen ist, wurde für das kommende Jahr außer Leoben und Bruck an der Mur auch Stadt Steyr als Cursort in Vorschlag gebracht. Von den Cursorten wird verlangt: Dass daselbst und in den umliegenden Ortschaften mindestens 300 Theilnehmer Unterkunft finden können. 2. Dass zur Abhaltung des Curses von der Gemeindeven tretung drei große Säle zur Verfügung gestellt werden, in welchen die Vorträge gehalten werden können Dass zu den Experimenten bei den Vorträgen aus 3 Chemie und Physik Lehrmittel aus den Ortsschulen zur Be überlassen werden können. nützung Dass durch Beistellung von Massen=Quartieren etwa 4 50 bis 60 minderbemittelte Curs=Theilnehmer untergebrach werden könnten Ueber Wunsch des oben bezeichneten Comités beehrt sic der ergebenst Unterzeichnete anzufragen, ob die löbl. Gemeinde vorstehung unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte die Lehrer=Hochschulbesucher hieher einladen und gastlich auf¬ nehmen wollte. Der Bescheid wolle direct an den „Verein für Lehrer=Hoch¬ schul=Curse“ in Wien zu Handen des Vorstandes Dr. Curt Kaser, VIII. Wickenburggasse 10, gerichtet werden. Johann Rotter m. p., Oberlehrer. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Der Ge¬ meinderath der l. f. Stadt Steyr erklärt sich sehr gerne bereit, an das Comité zur Veranstaltung der Lehrer Hochschul=Curse eine Einladung behufs Abhaltung dieses Curses im nächsten Jahre in Steyr zu richten und spricht auch die Ueberzeugung aus, dass die Besucher dieses Curses in Steyr gastlich auf lenommen werden. Ebenso kann derselbe auch die Ver¬ icherung geben, dass die zur Abhaltung dieser Curse von den Cursorten beanspruchten Bedingungen in Steyr vollkommen entsprechen werden wird, weil die Stadt Steyr für die ange gebene Zahl der Besucher die Unterkunft in Steyr leicht be chaffen kann, 3 große Säle in den hiesigen Schulen zur Ver fügung stehen, die zu den Experimenten erforderlichen Lehr mittel aus den hiesigen Ortsschulen überlassen werden und auc die Beistellung von Massenquartieren für minderbemittelte Be besorgt wird sucher Wird einstimmig angenommen. Z. 21.572 I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R Josef Tureck 8. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben bei der Stadteasse im Monate Mai 901 wie folgt: 56.707 K 46 Einnahmen im Mai 190 12.912 „ 50 Tassarest vom Vormonat 69.619 K 96 K 4 Gesammt=Einnahmen 53.122 „ 96 Ausgaben im Mai 190 16.497 K — Cassarest pro Juni 1901 Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass das Cassa=Journa durch die Herren Gemeinderäthe Karl Heindl und Ferdinand Gründler geprüft und richtig befunden wurde. — Z. 20.852 Zur Kenntnis 9. Liegt vor ein Offert des Johann Flenkenthaller wegen Pachtung der ausgeschriebenen Wiesengründe in der Catastral= gemeinde Jägerberg im Ausmaße von 3 Joch 1300 Quadrat klaftern. Derselbe bietet einen Pachtschilling von 50 K 40 per Joch Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderatl wolle die ausgeschriebenen Wiesengründe um den offerierten Pachtschilling von 50 K 407 per Joch dem einzigen Offerenten Herrn Johann Flenkenthaller auf die Dauer von fünf Jahrer achtweise überlassen Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.499. 3 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vice¬ bürgermeister Franz Lang 10. Liegt vor ein Ansuchen der Frau Marie Hofer, Eisen¬ händlerin, Stadtplatz 4, um pachtweise Ueberlassung eines städt Grundes in der Viaductgasse im Ausmaße von 85 m2 zum Zwecke der Ablagerung von Traversen und Eisenbahnschienen. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Benützung des Grundstreifens in der Viaductgasse im Aus¬ maße von 85 m2 zur Lagerung von Bauträgern gegen der jährlichen Pachtzins von 20 K und gegen halbjährige Kündi gung gestatten. Z. 22.502. — Einstimmig nach Antrag 11. Die Eheleute Anton und Anna Molterer in Stey ersuchen um käufliche Ueberlassung eines Grundes an der Tabor eithen im Ausmaße von 37 Quadratklaftern zum Zwecke der Schaffung einiger Locale für das von ihnen auf dem Hause Gleinkergasse 40 betriebene Bäckergewerbe. Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle be¬ chließen: Es werde den Eheleuten Anton und Anna Molterer in Grundstreifen im Ausmaße von 37 Quadratklaftern aus der der Gemeinde gehörigen Parcelle 971/2 Taborleithe käuflich über lassen und der Preis in Anbetracht der völligen Ertragslosigkei des Grundes per Quadratklafter mit 1 4 50 k bestimmt. Die sämmtlichen Kosten und Gebüren der Uebertragung sind von den Käufern zu tragen Z. 22.135 Einstimmig nach Antrag. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. IV. Leopold Köstler 12. a) Der Fechtelub in Steyr bittet um Wiederüberlassung des Turnsaales in der Bürgerschule zu Fechtübungen in der Zeit vom October 1901 bis April 1902 Die Section beantragt die Gewährung dieses Ansuchens gegen Vergütung der Beleuchtungskosten, was einstimmig ange nommen wird. — Z. 20.800 b) Liegt vor ein Ansuchen mehrerer Familien in Steyr um Ueberlassung eines Lehrzimmers in der Bürgerschule zum Privatunterricht im Violinspie Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zur Be¬ nützung des Locales der I. Classe der Mädchenbürgerschule für einen Violinunterricht die Bewilligung ertheilen, jedoch sind die einer eventuellen Beleuchtung und Beheizung der Ge¬ Kosten zu vergüten. meinde 22.014 3. Einstimmig angenommen. 13. a) Herr Primarius Dr. Klotz ersucht um Beistellung von Einsätzen, Matratzen und Wolldecken für den Infectionstract im Armenhause Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zur An¬ schaffung von 6 kleinen und 2 großen Halinabettdecken im bei äufigen Kostenbetrage von 100 K seine Zustimmung ertheilen jedoch von der Anschaffung von 8 Stück Matratzen vorläufi Umgang nehmen, da solche noch vorhanden sein dürften, worüber das Bauamt Erhebungen zu pflegen hätte. — Z. 22.028 Einstimmig nach Antrag. b) Herr Primarius Dr. Klotz ersucht um Abschluss des Thorraumes (Vorhaus) im St. Anna=Spitale durch eine Holz¬ wand mit Glasfenster. Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zur Auf tellung der vom Herrn Primarius angesuchten und von de Spitalscommission gutgeheißenen Glaswand zum Abschlusse des Vorhauses im öffentlichen Krankenhause seine Einwilligung er theilen und die Kosten hiefür mit 160 K bewilligen. Die Arbeit ist im Offertwege zu vergeben Z. 946 Einstimmig nach Antrag Nach Erledigung der Tagesordnung stellt Herr G.=R Dr. Franz Angermann folgenden Dringlichkeits=Antrag Löblicher Gemeinderath Mit Sitzungsbeschluss vom 4. März 1898 wurden in Principe jene Voraussetzungen fixiert, welche in Hinkunft bei der Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr gefordert werden müssen, damit der löbliche Gemeinderath einem Gesucht um Verleihung des Bürgerrechtes willfahren kann. Diese Voraussetzungen sind folgende: Dass sich der Gesuchsteller für den Staat, das Land 1. oder die Gemeinde Verdienste erworben haben; unter Verdienste sind auch insbesondere Leistungen im Verbande der städtischer Feuerwehr, des Bürgercorps, in Armenangelegenheiten und humantiären Vereinen aller Art inbegriffer Wenn Gesuchswerber in besonders berücksichtigungs 9. würdigen Fällen das Bürgerrecht anstrebt, um hiedurch Anspruck auf eine Pfründe, ein Stipendium oder eine sonstige Stiftung ür sich oder seine Familienangehörigen zu erlangen. 3 Wenn Gesuchswerber einen entsprechenden Besitz ode Erwerb nachweisen kann und dessen Vorfahren bereits das Bürgerrecht der Stadt Steyr besessen haben. Nun hat die Erfahrung gezeigt, dass auch Fälle vor kommen, wo Personen um die Verleihung des Bürgerrechtes all esondere Ehrensache ansuchen, bei denen diese Voraussetzungen zwar nicht vorhanden sind, welchen aber infolge ihrer lang ährigen Ansässigkeit in Steyr, ihrer guten materielle Position und ihrer socialen Stellung das Bürgerrecht unserer Stadt eigentlich nicht vorenthalten werden sollte, was aber de incto seit jenem Gemeinderathsbeschlusse in mehreren Fällen geschehet musste, wodurch manche Missstimmung hervorgerufen wurde

Um nun in Hinkunft dem löblichen Gemeinderathe in solchen Fällen den freien Entschluss zu wahren, stellt die ge¬ fertigte Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle in Ergänzung der mit Beschluss vom 4. März 1898 über die Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechtes festgesetzten Norm nachstehenden Zusatz beschließen: 4. Ausnahmsweise kann jedoch der Gemeinde¬ rath auch in Fällen, wo die sub 1 bis 3 festgesetzten Voraussetzungen nicht vorhanden sind, mit der Verleihung des Bürgerrechtes vorgehen, wenn der Gesuchsteller in Steyr zuständig ist, einen langjährigen anstandslosen Aufenthalt in Steyr sowie eine gesicherte Existenz nachweist und sich in entsprechender socialer Stellung befindet. Damit dieser Zusatz sogleich in Kraft treten kann, bean¬ tragt die gefertigte Section, dass für die Verhandlung über diesen Antrag die Dringlichkeit anerkannt werde. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses An¬ trages zur Abstimmung, welche einhellig anerkannt wird, worauf der Antrag des Herrn G.=R. Dr. Angermann einstimmig ange¬ nommen wird. Herr Vicebürgermeister Franz Lang theilt mit, dass die Asphaltierung des Pflasters in der Kaserne wegen bedeutender Ueberschreitung der hiefür angenommenen Kosten unterlassen wurde. Diese Mittheilung wird zur Kenntnis genommen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protocolle über die Sitzung des Gemeinderathes Steyr am 21. Oktb. 1901 Vertraulicher Theil. I. Sektion. Referent Herr GR. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechts. Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGBl. Nr. 222 werden nachstehende Parteien in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen u. zw.: 1. Ludwig Linhard, s. Gattin u 2 Kinder 2. Johann Rodlmayr 3. Johann Mayrhofer, s. Gattin u. 3 Kinder

4. Gustav Ruef, s. Gattin 5. Georg Slunka 6. Franz Rousalek s. Gattin 2 Kinder 7. Josefa Prachersdorfer 8. Franz Bichler, s. Gattin 3 Kinder 9. Josef Cicek, s. Gattin 1 Kind 10. Jos. Dorfner, s. Gattin 11. Jos. Dorfner, s. Gattin 4 Kinder 12. Franziska Dormayr 13. Leopold Eder, s. Gattin 14. Peter Edler, s. Gattin 15. Ignaz Brandstetter, s. Gattin 1 Kind 16. Karl Eder, s. Gattin 17. Alois Brenner, s. 5 Kinder 18. Josef Bucheder, s. Gattin 6 Kinder 19. Johann Innspruckner, s. Gattin 1 Kind 20. Franz Gumpenmayr, s. Gattin

21. Franz Fehringer, s. Gattin 3 Kinder 22. Johann Krois, s. Gattin 5 Kinder 23. Josef Burda, s. Gattin 4 Kinder 24. Katharina Traunfeller 25. Therese Frechinger 26. Barbara Kamesbeger 27. Karl Haglinger s. Gattin 5 Kinder 28. Anton Gregor 29. Franz Brunnmayr, s. Gattin 8 Kinder 30. Johann Födermayr, s. Gattin 2 Kinder 31. Michael Föttinger, s. Gattin 1 Kind 32. Gottfried Klein, s. Gattin 3 Kinder 33. Michael Lichtenberger, s. Gattin 1 Kind 34. Jos. Götzenfried, s. Gattin 5 Kinder 35. Josef Faritsch, s. Gattin 7 Kinder 36. Julius Dressl, s. Gattin 6 Kinder 37. Johann Artmann, s. Gattin 3 Kinder 38. Jakob Felbermayr, s. Gattin 3 Kinder

39. Johann Kumpfmüller, s. Gattin 40. Josef Jilek, s. Gattin 8 Kinder 41. Ignaz Fuchs, s. Gattin 42. Joh. Lohner, s. Gattin 2 Kinder 43. Josef Gstöttner, s. Gattin 4 Kinder 44. Maria Schmidhuber 45. Franz Konheiser, s. Gattin 5 Kinder 46. Gottfried Pöschinger, s. Gattin 1 Sohn 47. Johann Rauscher, s. Gattin 4 Kinder 48. Franz Hametner, s. Gattin 49. Johann Grünwald, s. Gattin 2 Kinder 50. Johann Fries, s. Gattin 4 Kinder 51. Karl Moser, s. Gattin 52. Ignaz Müllner, s. Gattin 53. Victor Hochta, s. Gattin 54. Else Prix 55. Anna Prix 56. Anna Prix

57. Josef Ecker, s. Gattin 58. Franz Jira 59. Anna Ernst 60. Karl Derfler, s. Gattin 1 Kind 61. Johann Lehner 62. Vinzenz Hofstetter 63. Josef Radenberger, s. Gattin 2 Kinder 64. Johann Lichtenberger 65. Franz Brandstetter, s. Gattin 2 Kinder 66. Ignaz Kurfner, s. Gattin 1 Kind 67. Moriz Vorderwinkler, s. Gattin 1 Kind. Abgewiesen wurden: 1. Johann Novotny 2. August Schüssler 3. Wenzl Handstanger 4. Ferdinand Handstanger 5. Franz Boldlehner 6. Thomas Brodnig

7. Karl Schwarz 8. Thomas Stadlbauer 9. Lambert Fries 10. Anna Muckenhuber 11. Johan Neuwirth 12. Anton Gebhart 13. Mara Häusl 14. Franz Barcaba 15. Peter Lang 16. Agnes Habichler 17. Alois Kern 18. Klara Huber Albert Huber Schlosser u. Hausbesitzer in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechts mit Nachsicht der Taxe. Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf

das Vorhandensein der mit Gemeinderathsbeschluss vom 4. März 1898 festgesetzten Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechtes stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Albert Huber das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. in Ansehung seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig ach Antrag: Z 19323. Anton Mühlberger, Polierermeister in Steyr bittet um taxfrei Verleihung des Bürgerrechtes Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den erbrachten Nachweis über die gemäß GRBeschlusses vom 4/3 1898 geforderten

Bedingungen zur Verleihung des Bürgerrechtes stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde Gesuchsteller Anton Mühlberger das Bürgerrecht der Stadt Steyr und in Ansehung seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 21807. Lambert Degelsegger Viehhändler in Steyr Sierningerstraße 140 bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf den heute beschlossenen Nachtrag zum Gemeinderatsbeschlusse vom 4. März 1898

betreffend die Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechtes und in Anbetracht, dass Gesuchsteller in Steyr zuständig ist, schon einen langjährigen anstandslosen Aufenthalt in Steyr verbringt und die Sicherheit der Existenz erwiesen erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Lambert Degelsegger das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag des Taxe verliehen. Herr GR. Köstler beantragt die Abweisung dieses Ansuchens was Herr GR Anzengruber unterstützt. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herr GR Köstler mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. Z 21439.

Personalien Der Herr Referent gibt bekannt, dass um die ausgeschriebenen Schreiberstelle im Meldungsamte 28 Bewerber eingeschritten sind. Von diesen bringt die Sektion in Vorschlag: I. Franz Truhlar II. Hans Bager III. Josef Rosenhammer IV. Franz Eder Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde die ausgeschriebene Schreiberstelle im Meldungsamte dem primo loco vorgeschlagenen Franz Truhlar verliehen. Herrn Vizebürgermeister Lang stellt den Antrag diese Stelle dem gewes. Wachmann Franz

Eder zu verleihen, welcher Antrag vom Herrn GR Hiller unterstützt wird. Nach längerer Debatte wird der Antrag des Herrn Vizebürgermeister Lang mit 12 gegen 8 Stimmen angenommen. Um die ausgeschriebene Hausmeisterstelle in der Industrie-Halle liegen 33 Gesuche vor, von welchen von der Sektion vorgeschlagen werden: I. Johann Zehetner II. Franz Mittendorfer III. Mathias Katzlinger IV. Heinrich Gmainer V. Richard Zinagl Die Sektion beantragt daher: Der löbliche Gemeinderath wolle die ausgeschriebene Hausmeisterstelle dem primo loco vorgeschlagenen Johan Zehetner verleihen. Einstimmig angenommen.

Um die ausgeschriebene Sicherheitswachmannstelle sind 6 Bewerber eingeschritten von welchen in Vorschlag gebracht werden: I. Josef Bledl II. Michael Rohregger III. Johann Gabath Die Sektion beantragt die ausgeschriebene Stelle dem primo loco vorgeschlagenen Bewerber Josef Bledl zu verleihen, was einstimmig angenommen wird. Hierauf Schluss der Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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