Ratsprotokoll vom 6. September 1901

2 wehren durch 25 Jahre angehörige Mitglieder ist bis auf 12 Stück erschöpft, nachdem heuer 21 solche Diplome zur Ausferti gung gelangen. 50 Stück solcher bisher verwendeter Diplome kosteten, bei Birlbauer in Wels 52 fl. 50 kr. Das Amt erlaubt sich hievon zum Zwecke der eventuellen Neubestellung solcher Diplome Bericht zu erstatten. Steyr, 18. Juli 1991. Der Stadtsecretär: Gall Der Sectionsantrag hierüber lautet: Nachdem in manchen Orten Oberösterreichs zur Auszeichnung von 25 und mehr Dienst jahren bei den Feuerwehrcorps eine andere Form als der aus¬ ufolgenden Diplome in Anwendung ist und die Austragung dieser Angelegenheit dermalen nicht dringlich ist, stellt die I. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle be schließen: Der Herr Bürgermeister wird ersucht, im Einver nehmen mit den hiesigen Feuerwehr=Commandanten diesfällige Erkundigungen einholen zu lassen und Vorschläge zu machen, vonach dem löblichen Gemeinderathe im Wege der 1. Section neuerliche diesfällige Anträge erstattet werden sollen Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.832 II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck 5. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben bei der Stadtcasse im Monate April 901 wie folgt Einnahmen im April 38.403 K 35 Cassarest vom Vormonat 15.829 „ 84 # Gesammt=Einnahmer 54.233 K 19 7 Ausgaben im April * # 41.320 n 69 7 Cassarest pro Mai — 12.912 K 50 7 Der Herr Referent bemerkt, dass das Cassa=Journal durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft und richtig befunden wurde — Zur Kenntnis Z. 18.469 0. Franz Leitner, Gasthausbesitzer, Frauenstiege Nr. 6, bittet um pachtweise Ueberlassung des der Gemeinde Steyr ge hörigen Jocher'schen Holzplatzes — bisher an Frau Magdalene Reitter verpachtet — unter den gleichen Pachtbedingungen Die Section beantragt die Genehmigung dieser Pachtüber weisung gegen einen jährlichen Pachtschilling von 20 K Einstimmig nach Antrag Z. 17.670 7. Herr Moriz Großauer, Kapellmeister des k. k. priv unif. bewaffn. Bürgercorps in Steyr, zeigt seine definitive Er nennung als Kapellmeister an und bittet um Zuerkennung eines Quartiergeldes von 400 A. Sectionsantrag: Mit Rücksicht darauf, dass der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung vom 20. November 1895 be chlossen hat, dem jeweiligen Kapellmeister der Bürgercorps apelle eine freie Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, Küch und Zugehör, zuzusichern, und dass der Gemeinde gegenwärtig eine solche Wohnung nicht zur Verfügung steht, wolle der Ge meinderath beschließen, es sei dem nenen Kapellmeister der Bürgercorps=Kapelle, Herrn Moriz Großauer, anstatt der competenzmäßigen Wohnung und bis zur eventuellen Zuweisung einer solchen auf die Dauer seiner Bestellung als Kapellmeister der Bürgercorps=Kapelle ein Quartiergeld jährlicher 400 K zahlbat in ½jähr. Raten vorhinein vom 1. August 1901 an zu bewilligen Einstimmig nach Antrag Z. 112/ Prs 8. Der Verband der Eisen= und Metallarbeiter, Orts¬ gruppe I, in Steyr, ladet zum Besuche des am 8. September zu Gunsten des Unterstützungsfondes für Arbeitslose stattfindenden Concertes ein und ersucht um Unterstützung desselben Der Sectionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Ge meinderath bewillige der hiesigen Ortsgruppe! des Verbande¬ der Eisen= und Metallarbeiter Oesterreichs als Spende für den Arbeitslosen=Unterstützungsfond ausnahmsweise einen einmaligen Betrag von 50 K und nehme die Einladung zu dem an 8. September um 5 Uhr nachmittags in der Bierquelle statt findenden Wohlthätigkeits=Concerte zur Kenntnis. Einstimmig nach Antrag 19.599. z. 9. Wegen Pachtung der städtischen Wiesengründe am soge¬ nannten Plattnerfelde liegen zwei Offerte vor, nämlich vom Herrn Karl Viertl und Herrn Johann Flenkenthaler und bieten beide als Pachtschilling per Joch 44 A Der Sectionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle beschließen, es seien die städtischen Wiesengründe am sogenannten Plattnerfelde C=Z. Jägerberg unter den bis herigen Pachtbediugungen, jedoch gegen einen Pachtschilling von 44 K per Joch und Jahr dem gegenwärtigen Pächter Herrn Karl Viertl auf weitere 6 Jahre zu überlassen und es sei au as noch vorliegende Anbot des Herrn Johann Flenkenthaler eshalb nicht einzugehen, da derselbe keinen höheren Pacht¬ chilling als der bisherige Pächter angeboten hat, somit unter gleichen Bedingungen der alte Pächter, der zur Herhaltung der Gründe Opfer und Mühe verwendet hat, die besondere Berück sichtigung verdient. Herr G.=R. Stigler bemerkt, die Austragung dieser An gelegenheit im Sinne des Sectionsantrages erscheine ihm nicht correct; schon aus dem Grunde, weil ein drittes Offert mehr bieten könne, und dann deshalb, damit es nicht heißt, es se arteiisch vorgegangen worden. Er stelle den Antrag, dass dieses Pachtverhältnis unter genauer Namhaftmachung jener Bedin gungen binnen 14 Tagen ausgeschrieben werde, unter welchen das erste Pachtverhältnis entstanden ist Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn G.=R. Stigler zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig ange nommen. — Z. 19.124. 3. 4. 5. 10 Der Landesverband für den Fremden=Verkehr in Ober¬ österreich sendet die Mitgliederkarte für die Stadtgemeinde Steyr den eingezahlten Jahresbeitrag von 100 A. über Die Section beantragt die Verausgabung dieses Betrages nachträglich zu genehmigen, was einstimmig angenommen wird 19.465 3 Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass noch ein dring licher Gegenstand, nämlich das Ansuchen des Herrn Franz Tomitz im Ueberlassung eines Platzes in der Industriehalle zur Veran staltung einer Sesselausstellung während des Herbstjahrmarktes, vorliegt Nach Annahme der Dringlichkeit stellt die II Sectior folgenden diese Frage principiell lösenden Antrag: Um die leerstehenden Räumlichkeiten der Industriehalle zu verwerten und dabei den einheimischen Gewerbetreibenden und Geschäftsleuten Gelegenheit zu bieten, während der Marktzei ohne nennenswerte Kosten die Artikel ihrer Betriebe zur Schau tellen und zum Verkaufe bringen zu können, beschließt der Ge¬ meinderath der Stadt Steyr die verfügbaren Localitäten der In¬ dustriehalle, d. i. den Hauptsaal, die beiden Nebensäle und das Stiegenhaus, zum Zwecke der Aufstellung von Verkaufsständen für die Zeit des Steyrer Frühjahrs= und Herbstmarktes unter nachstehenden Bedingungen zu vermieten: Als Mieter werden ausschließlich nur in Steyr ansässige 1 Gewerbetreibende und Geschäftsleute zugelassen 2. Um die Ueberlassung eines Platzes ist unter möglichst ge nauer Beschreibung der Lage und ganz genauer Angabe des Flächenausmaßes desselben spätestens 8 Tage vor Beginn des Marktes bei der Stadtgemeinde=Vorstehung schriftlich oder mündlich anzusuchen. Es steht somit jedem Mieter die Wahl des ihm geeignet erscheinenden Platzes zu. Wählen mehrere Mieter den gleichen Platz, so muss er demjenige zugesprochen werden, der die Anmeldung früher erstatte und die hiefür entfallenden Gebüren früher erlegt hat. Im Zweifel entscheiden über die Platzzuweisung der Herr Bürger meister, beziehungsweise die von ihm hiezu bevollmächtigten Organe der Stadtgemeinde=Vorstehung Für jeden Quadratmeter des benützten Raumes ist der Be¬ trag von 60 k (54 k Platzmiete und 6 Wachtgeld) für die achttägige Marktzeit vor Aufstellung des Verkaufsstande¬ im städt. Casseamte zu erlegen. Die vermieteten Plätze stehen von 8 Uhr morgens bis zum Eintreten der Dämmerung, d. i. im October um 5 Uhr im Mai um 6 Uhr, den Mietern zur Verfügung und dem Publicum offen und wird die Halle nach dieser Zeit nur den Wachorganen der Stadt zugänglich sein Für Feuerschäden, für Diebstähle an dem von den Mietern in die Halle gebrachten Gute oder für sonstige Beschädi jungen desselben übernimmt die Stadtgemeinde zwar keine Haftung, wird dieselben jedoch durch strenge Ueberwachung aller Räume nach Thunlichkeit hintanzuhalten suchen. Die Verkaufsstände müssen so beschaffen sein, dass bei ihrer sachgemäßen Aufstellung jede Beschädigung des Fußbodens, der Wände, Thüren und Fenster in der Halle ausgeschlossen ist. Insbesondere ist das Einschlagen von Nägeln, Haken und dergleichen an den Wänden oder in den Fußboden aus drücklich untersagt. Kommen dennoch Beschädigungen vor, o hat der Schuldtragende hiefür vollen Ersatz zu leisten wobei jeder Mieter für das Verschulden seiner Bestellten allein haftet Mit der Aufstellung der Stände darf erst zwei Tage vor 7. Beginn des Marktes begonnen werden; am Tage nach Schluss des Marktes muss der Mieter seinen Verkaufsstand owie alle Waren 2c. aus der Halle bringen lassen, widrigens er für den über diese Zeit noch verstellt bleibenden Quadrat¬ neter=Raum den Betrag von 60 k für jeden begonnenen Tag zur Zahlung verpflichtet ist 8 Die Mieter haben sich den Anordnungen der städt. Amts¬ orgaue zu fügen und wird das Dawiderhandeln gegen solche Anordnungen mit Geldstrafen bis zu 20 K, eventuell mit der Entfernung vom Platze bestraft Herr G.=R. Lintl bemerkt, er sei mit dem Sectionsantrage einverstanden, jedoch erscheine ihm dieser Antrag nicht als die richtige Antwort auf das Ansuchen des Herrn Tomitz. Ohne au die Verdienste des Herrn Tomitz näher einzugehen, möchte ei doch ersuchen, dass seinem Ansuchen möglichst Rechnung getragen bezw. dass demselben zum möglichst billigen Preise der erbetene Platz in der Industriehalle überlassen werde Der Herr Vorsitzende erwidert, es handle sich heute nur um den principiellen Beschluss, dass die Industriehalle zu Marktzeit vermietet werde. Selbstverständlich werde dem An¬ uchen des Herrn Franz Tomitz Rechnung getragen werden. Herr G.=R. Stigler stellt den Zusatzantrag, dass die Ausschreibung über die Vermietung der Industriehalle jedesmal vor Beginn des Marktes zu erfolgen hat Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrag des Herrn G.=R. Stigler einstimmig angenommen IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 1. Das Handelsgremium in Steyr bittet um Wieder überlassung von zwei Lehrzimmern nebst Beleuchtung und Be heizung im k. k. Oberrealschulgebäude für den Unterricht der ommerciellen Fortbildungsschule pro 1901—1902 Die Section beantragt die Gewährung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird — Z. 18.620 2. Der Herr Referent gibt bekannt, dass dem Ludwi, Freimüller, Filialenleiter des Waffenfabriks=Consumvereines, über

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