Ratsprotokoll vom 12. April 1901

wegen Einleitung der DisziplinarUntersuchung gegen denselben wegen der ihm zur Last gelegten Unkorrektheiten und verliest dann folgenden Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf die gepflogenen Erhebungen beantragt die I. Sektion: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde für diesen ersten vorliegenden Fall disziplinwidrigen Verhaltens des Amtsdieners Höflingen noch von der Einleitung des Disziplinar-Verfahrens abgesehen, jedoch wird der Herr Bügermeister beauftragt das Verhalten des Amtsdieners Höflinger demselbe anstelle vorzuhalten und demselben jede ZeitungsColportage für die Zukunft

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