Ratsprotokoll vom 8. Februar 1901

vom 3. Dezember 1863 R9Bl 105 seine Ehegattin Josefa die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zu bewilligen, welche Aufnahmsbewilligung sich jedoch gemäß § 12 Abs. 2 des zuletzt bezogenen Gesetzes auf den zur Zeit der Ersitzung der Heimatrechtstitels durch den Vater schon großj. Sohn Johann 1870 geb. nicht. erstreckt. Einstimmig nach Antrag Z. 3763, 12. Josef Gsöllpointner verehl. Waffenfabriksarbeiter in Steyr Werndlgasse 2. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen:

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