Ratsprotokoll vom 8. Februar 1901

Raths-Protokoll über die II. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 8. Februar 1901. Tages=Ordnung: Eventuelle Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags.) 1. Einladung des Bürgermeisters der Stadt Wien zur Theilnahme am Städtetag. 2. Amtsbericht betreffs der diesjährigen Gemeinderathswahlen. 3. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 4. Eingabe des Leiters der städt. Gefällseinhebung um Belassung der bisherigen Procententlohnung an die Mautner für die Einhebung der Bierverbrauchs=Umlage. 5. Bericht über die Intervention bei der Concurrenzver¬ handlung wegen Reconstruction und Erhaltung der schwarzen Brücke und Beschlussfassung über die Beitragsleistung. 6 Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr auf Grund des § 2 der Heimatsgesetz=Novelle vom 5. December 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, und um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 7. Theater=Verleihungs=Ansuchen. 8. Amtsbericht über den Ablauf der Versicherungs=Polizze betreffend die Haftpflichtversicherung. 9. Amtsbericht über den Stadtcassa-Journals=Abschluss pro October 1900. 10. Amtsberichte über das Erträgnis der Bier= und Brant¬ wein=Verbrauchs=Umlagen im Jahre 1900 und über die diesfalls erlaufenden Perceptionskosten. 11. Amtsbericht über Abfindungsanbote pro 1901 puneto Brantwein=Verbrauchs=Umlage. 12. Bericht der städt. Rechnungskanzlei über die faktische Höhe der seitens der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft pro 1900 zu leistenden Gemeindeumlage. 13. Bericht über das Reinerträgnis der städt. Mauten und Gefälle pro 1900. 14. Monturs=Eingabe pro 1901. 15. Subventions= und Spenden=Gesuche. III. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 16. Beschlussfassung betreffs vorzunehmender Grundein¬ lösung für die Errichtung einer Straße im Eysnfelde. IV. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags.) 17. Präsentations=Vorschlag für ein Johann Anton Pfefferl'sches Stipendium jährlicher 200 K. 18. Verleihung der Zweythurn'schen Stiftungs=Interessen. 19. Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Pfründe von monatlich 10 K 15 h. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Vicebürgermeister Franz Lang. Die Herrn Gemeinderäthe; Dr. Franz ANgermann, Gottlieb Bruckschwaiger, Alexander Busek, Ferdinand Handstanger, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Gottfried Sonnleitner, Otto Schönauer, Victor Stigler, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtseeretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Ent¬ schuldigt sind Herr Bürgermeister Johann Redl und die Herren Gemeinderäthe Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, und kais. Rath Franz Tomitz. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes und ersucht die Herren Gemeinderäthe Dr. Franz Angermann und Karl Wöll die Verification des Protokolles zu übernehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet.Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Der Herr Referent verliest ein Schreiben des Bürger¬ meisters der Stadt Wien, womit derselbe die Stadtvertretung Steyr zu dem am Samstag den 23. Februar 1901 stattfindenden Städtetage einladet, und gibt bekannt, dass für die Berathungen dieses Städtetages vorläufig folgende wichtige Programmpunkte in Aussicht genommen worden sind: Erörterung der finanziellen Folgen der am 1. Jänner 1901 in Wirksamkeit tretenden Heimatsnovelle und Forderung einer staatlichen Beihilfe zur Tragung der den größeren Gemeinden dadurch erwachsenden Mehrbelastung. 2. Erörterung der Belastung der Statutengemeinden durch die Besorgung der politischen Geschäftsführung und Forderung einer Entschädigung hiefür von Seite des Staates. 3. Erörterung des jetzigen Systems der Hauszinssteuer und Forderung einer Differenzierung derselben nach Maßgabe des Zinsertrages der einzelnen Wohnungen 4. Erörterung der Wirkungen der kais. Verordnung vom 16. August 1899, N. G. Bl. Nr.158, betreffend die Gebüren von Vermögensübertragungen auf den Realitätenverkehr und die Bauthätigkeit. 5. Erörterung des Submissionswesens und Aufstellung von Grundsätzen zur Hintanhaltung unreeller Concurrenz bei Ver¬ gebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen. 6. Erörterung der Nothwendigkeit einer staatlichen Alters¬ und Invaliditätsversicherung zur Entlastung der Gemeinde¬ armenpflege. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, dass der abzuhaltende Städtetag auch für die Stadt Steyr wichtige Fragen zu verhandeln und zu erledigen haben wird, darunter insbesondere die Heranziehung der Staatshilfe zur leichteren Tragung der durch das neue Heimatsgesetz vom 5. De¬ cember 1896, R. G.=Bl. Nr. 222, erhöhten Kosten der Armen¬ versorgung, dann die Beihilfe des Staates zu den großen Kosten der Gemeinde aus dem sog. übertragenen Wirkungskreise; die Herabsetzung resp. Regelung der Hauszinssteuer und die Auf¬ hebung der Gebüren=Novelle vom 16. August 1899, so haltet die 1. Section eine Betheiligung der Stadtvertretung als im Interesse des städt. Gemeinwesens gelegen und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Einladung der Vertretung der Reichshaupt und Residenzstadt Wien zur Theilnahme an dem am 23 Februar d. J. in Wien abzuhaltenden Städtetage aus den erwähnten Gründen Folge gegeben und als Vertreter der Stadt Steyr drei Herren, u. zw. Bürgermeister Johann Redl, und die Gemeinderäthe Dr. Franz Angermann und Dr. August Redtenbacher gewählt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2605. 2. Ueber den Bericht des Amtes, betreffend die Gemeinde rathswahlen im Jahre 1901, stellt die Seetion folgende Anträge: I. Der löbliche Gemeinderath möge zur Kenntnis nehmen: a) Dass gemäß § 40 des G. St. die Mandate folgender Herren Gemeinderäthe erlöschen, u. zw.: Aus dem 1. Wahlkörper das Mandat des Herrn Ferdinand Handstanger; aus dem II. Wahlkörper die Mandate der Herren Dr. Franz Augermann, Josef Hiller, Mathias Perz, Fran Tomitz; aus dem III. Wahlkörper die Manbate der Herren Alexander

2 Busek, Anton Jäger von Waldau, Karl Wöll; ferner ist in diesem Wahlkörper für das nach Gustav Heyek erledigte Mandat eine Ergänzungswahl auf zwei Jahre vorzunehmen. b) Dass somit im Jahre 1901 die Neuwahl von 9 Gemeinde¬ räthen vorzunehmen ist, und zwar: Für den I. Wahl¬ körper 1, für den II. Wahlkörper 4, für den III. Wahl¬ körper 4; zusammen 9. c) Dass als Wahltage von Seite des Herrn Bürgermeisters bestimmt wurde: Montag der 18. März für den III. Wahl körper, Mittwoch der 20. März für den II. Wahlkörper, Freitag der 22. März für den 1. Wahlkörper und die eventuellen engeren Wahlen an den dem Hauptwahltage folgenden Tagen vorgenommen werden. II. Der löbliche Gemeinderath wolle gemäß § 35 des Gemeinde=Statutes über Vorschlag des Herrn Bürgermeisters folgende Herren in die Wahlcommission wählen u. zw.: Für den 1. Wahlkörper die Herren: Gottlieb Bruckschweiger, Gemeinde¬ rath; Karl Eisner, Buchhalter der Sparcasse Steyr; Wilhelm Melichar, Geschäftsführer; Franz Nothhaft, Kaufmann; Hermann Seidl, Kaufmann. Als Ersatzmänner für eventuelle Verhin¬ derungsfälle: Josef Hiller, Gemeinderath; Hans Millner, Privat. — Für den 11. Wahlkörper die Herren: Jakob Domandl, k. k. Bezirkssecretär i. P.; Karl Engl, Privat; Karl Kattner, Ingenieur: Cajetan Jonasch, gräfl. Lamberg'scher Oberförster; Johann Pranter, k. k. Finanzwach=Obercommissär i. P. Als Ersatzmänner die Herren: David Bachtrog, Adjunet der österr. Staatsbahnen: Johann Hansel, Oberwerkführer i. P Für den III. Wahlkörper die Herren: Julius Haller, Waffenfabriks¬ beamter, Josef Heininger, Uhrmacher; Karl Jäger, Musiklehrer; Hugo Ranner, Fachlehrer; Franz Vögerl, Kleidermacher. Als Ersatzmänner die Herren: Alois Simme, Lehrer; Alfred Moser, Assistent der Sparcasse. Einstimmig nach den Anträgen. Z. 3265. 3. Josef Stuckenberger, Rattenvertilger in Waidhofen a. d. Ybbs, ersucht im Recurswege um Gewährung eines Er ziehungsbeitrages für sein Mündel Gisela Fendt, zuständig nach Steyr. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass der städt. Armen¬ rath in seiner Sitzung vom 11. November d. J. das Ansuchen um einen Erziehungsbeitrag für Gisela Fendt mit dem Bemerken abgewiesen hat, dass die Kindesmutter, wenn sie sich als Dienst¬ magd verdinge, in der Lage sein muss, den verlangten Er¬ ziehungsbeitrag zu leisten und es auch ihre Sache ist, den Kindes¬ vater zur Alimentationsleistung heranzuziehen. Nachdem nun ur Alimentierung eines Kindes zunächst der Vater, dann bei dessen Vermögenslosigkeit die Mutter verpflichtet ist, und erst auch bei Nichtvermögenheit derselben die Heimatsgemeinde einzu¬ greifen hat, in diesem Falle aber der Vater zur Alimentation des Kindes gar nicht herangezogen wurde und auch die Mutter bei ihrer Verdingung als Dienstmagd den Betrag von 6 Kronen aufzubringen vermag, stellt die 1. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Recurs des Josef Stuckenberger als Vormund des minder¬ jährigen Kindes Gisela Fendt wider die Entscheidung des städt. Armenrathes vom 21. November 1900, Z. 19.929, aus den er¬ wähnten Gründen und den vom Armenrathe geltend gemachten Motiven abgewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.376. 4. Liegt vor eine Eingabe des Leiters der städt. Gefälls¬ einhebung um Belassung der bisherigen Procententlohnung (2%) an die Mautner für die Einhebung der Bierverbrauchsumlage. In dem Berichte des Amtes wird die Herabsetzung der Perceptions=Entschädigung von 2% auf 1% damit begründet, dass durch die Erhöhung der Verbrauchsumlage auf das Doppelte die Mautner mit 1% in der gleichen Höhe entschädigt werden, wie bisher mit 2%. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass durch die Uebernahme der Maut=Gefällseinhebung in eigener Regie der Stadt im Jahre 1900 eine Mehreinnahme von 10.000 K zugegangen ist, hält es das Amt für billig, wenn der löbliche Gemeinderath, Gnade für Recht übend, das Gesuchsbegehren aufrecht vorbeschieden wird, und zwar ausnahmsweise für das Jahr 1900. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den Umstand, als gemäß § 7 des Vertrages mit dem Maut¬ revidenten Herrn Jöbstl die Kosten der Einhebung der Ver brauchsumlage nicht in dem bewilligten Pauschale enthalten sind, sondern dort ausdrücklich bestimmt wurde, dass die mit der Ein¬ hebung dieser Umlagen betrauten Organe in der bisher üblichen Weise und Höhe von der Stadt besonders entschädigt werden und diese Entschädigung bisher mit 2% des auf das eingeführte Bierquantum entfallenden Verbrauchsumlagen=Betrages üblicher¬ weise festgestellt war, so erscheint der Anspruch der Mautner auf 2% der Entschädigung auch derzeit rechtlich begründet, wenn auch die Umlage von 1 K 60 k auf 3 K 60 h bewilligt wurde, und zwar so lange diese Begünstigung dauert, weil die Ent¬ schädigung keine fixe, sondern eine percentuelle ist, welche durch die Erhöhung oder Verminderung der Umlage eben höher oder geringer werden kann. Jedenfalls aber haben die Mautner nur auf 2% der wirklich von ihnen für die Gemeinde einge¬ hobenen Umlagen Anspruch, weshalb nach Ablauf der Geltung der auf 3 K 20 h erhöhten Umlage die Mautner nicht auf jenen Antheil der Umlage Anspruch haben, welcher der Stadt¬ gemeinde Steyr vom Lande als Ersatz des Entganges der Umlage zugesichert wurde. Die 1. Section stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der Mautner insoweit stattgegeben, dass dieselben auch von der auf 3 K 20 h erhöhten Umlage von dem einge¬ hobenen Betrage 2% als Lohnentschädigung erhalten, jedoch nur insolange, als dieselben diese Umlage auch wirklich für die Stadt¬ gemeinde einheben, während nach Ablauf dieser Zeit ihnen nur 2% des dann weiters wirklich für die Gemeinde eingehobenen Umlagebetrages zukommt, sie dagegen von jenem Betrage keine Entschädigung erhalten, welche das Land der Stadtgemeinde Steyr vergüten wird Einstimmig nach Antrag. — Z. 2819. 5. Der Herr Referent trägt vor: Ueber die seinerzeitige Eingabe der gräfl. Lamberg'schen Güterdirection in Steyr und der Firma Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel, worin dieselben um eine Beitragsleistung zur Wiederherstellung der durch das Hochwasser im Jahre 1899 zerstörten sog. schwarzen Brücke in Unterhimmel durch die interessierten Gemeinden Steyr und Garsten ansuchte, hat der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung vom 18. Jänner d. I. beschlossen, sich an der Con¬ urrenz=Verhandlung bezüglich dieser Brücke durch die Herren Bemeinderäthe Dr. Angermann, V. Stigler und Franz Lang zu betheiligen, dagegen die Beschlussfassung wegen einer eventuellen Beitragsleistung für die Reconstruction dieser Brücke bis zur Beendigung der Concurrenzverhandlung zu vertagen. Diese Concurrenz=Verhandlung hat nun am 22. Jänner d. J. statt¬ gefunden, worüber folgendes Protokoll vorliegt: Protokoll aufgenommen am 22. Jänner 1901 in Unterhimmel über die Eingabe der gräfl. Lamberg'schen Güterdirection und der Walz¬ werk, Draht= und Nägelfabrik Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel behufs Feststellung eines Concurrenz=Verhältnisses wegen Bestreitung der Kosten zur Reconstruction der sogen. „Schwarzen Brücke" über den Steyrfluss. Von Seite der Gemeindevorstehung Garsten wurden zur heutigen commissionellen Verhandlung Nachstehende als Interes¬ senten eingeladen, u. zw.: 1. die Stadtgemeinde Steyr; 2. die Firma Franz Werndl's Nachfolger; 3. die gräflich Lamberg'sche Güter=Direction; 4. die Wehrgraben=Commune; 5. die Firma Frühmann und Brunner; 6. Herr Ignaz Mühlberghuber: 7. „ Franz Haslinger, Wirt, als Grundpächter in Unterhimmel; 8. Herr Julius Huber, Zimmermeister, als Sachverständiger; 9. „ Oberingenieur Karl Peter Zur Verhandlung sind erschienen: Für die Gemeinde Garsten: Herr Bürgermeister Jos. Schwein¬ schwaller, als Commissionsleiter und die Gemeinderäthe Herren Michael Reslhuber, Franz Mayer und Peter Putz; für die Stadtgemeinde Steyr: Herr Vicebürgermeister Franz Lang und die Gemeinderäthe Herren Victor Stigler und Dr. Franz Angermann; für die gräflich Lamberg'sche Güterdirection: Herr Dr. Johann Parger; für die Firma Franz Werndl's Nachfolger: Herr Victor Werndl; für die Wehrgrabencommune: der Obmann Herr Georg Dellinger, und von den Interessenten: für die Firma Frühmann und Brunner: Herr Karl Brunner, Herr Ignaz Mühlberghuber; und als Sachverständige die Herren Julius Huber und Karl Peter. Die Commission hat sich um 9 Uhr vormittags an Ort und Stelle bei der schwarzen Brücke zusammengefunden, das Object wurde einer Besichtigung unterzogen und die beiden Herren Sachverständigen erklärten, dass eine Reconstruction, bezw. Neuherstellung in nächster Zeit absolut nothwendig ist, da die Brücke durch die Hochwasserschäden der Jahre 1897 und 1899 bedeutend gelitten hat und deren alter Bauzustand eine Neu¬ herstellung nothwendig macht, zudem jetzt schon diese Brücke für allzuschweres Fuhrwerk über 1500 kg. Ladung nicht mehr passierbar ist. Die Sachverständigen erklären, dass mit Rücksicht auf die Verwendbarkeit einzelner Constructionstheile der jetzigen Brücke die approximativen anzunehmenden Kosten der Neuher¬ stellung sich auf eirea K 16000 belaufen dürften; der genaue Kostenanschlag kann erst gelegentlich der von der Behörde fest¬ zusetzenden Baucommission vorgelegt werden. Nach Besichtigung an Ort und Stelle begab sich die Commission in das Gasthaus des Herrn Windischbauer in Unterhimmel und wurde dort die Verhandlung über die Frage der Bildung eines Concurrenzverhältnisses unter den anwesenden Interessenten und die Auftheilung der Kosten der neuen Brücken¬ herstellung eröffnet. Die Vertreter der gräflich Lamberg'schen Güterdirection und der Firma Franz Werndl's Nachfolger geben zu Protokoll: „Nachdem das öffentliche Interesse an dem Bestande einer Brücke über die Steyr an der Stelle unserer heutigen Privat¬ brücke mit Rücksicht darauf, dass dieselbe die einzige Verbindung über die Steyr zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Gemeinde Garsten ist, unverkennbar ein bedeutendes ist, so erscheint es gerechtfertigt, dass die beiden genannten Gemeinden an der nothwendig gewordenen Wiederherstellung dieser Brücken verbindung sich entsprechend betheiligen. Wir erachten in diesem Sinne die gleichmäßige Auftheilung der Reconstructionskosten für begründet und beantragen, dass je ein Viertel dieser Kosten a) von der Stadtgemeinde Steyr, b) von der Gemeinde Garsten c) von der Firma Franz Werndl's Nachfolger und d) von dem gräfl. Lamberg'schen Werke in Unterhimmel getragen werde. In leicher Weise sollen nach unserer Ausicht auch die Kosten der ünftigen Erhaltung der Brücke, welche dann öffentliches Objeet würde, repartiert werden. — Sollte auf diesen unseren Antrag

3 nicht allseitig eingegangen werden, so behalten wir uns vor, unsere Privatbrücke zu demolieren." Die Vertreter der Gemeinde Garsten sind der Concurrenz¬ theilnahme nicht abgeneigt, dass die Gemeinde Garsten 25% fünfundzwanzig Pereent) dazu beitragen wird, jedoch nur ein für allemal unter der Voraussetzung der Genehmigung des Gemeindeausschusses. Die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr erklären zunächst, dass für die Stadtgemeinde Steyr mit Rücksicht auf den Umstand, als die fragliche Brücke heute noch Privateigenthum des Grafen Franz Lamberg und der Firma Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel ist, eine rechtliche Verpflichtung zur Beitragsleistung für die Reconstruction derselben nicht besteht. Die Frage, ob die Stadtgemeinde Steyr zu den Kosten der Neuherstellung dieser Brücke etwas beitragen soll, kann sick demnach nach dem privaten und öffentlichen Interesse der Stadt gemeinde Steyr richten, welches dieselbe an der Erhaltung dieses Objectes haben dürfte. Ein privates Interesse der Gemeinde besteht nicht; dagegen ist wohl anzunehmen, dass die Stadt¬ gemeinde Steyr ein gewisses öffentliches Interesse an dem Fort¬ bestande und der Benützung dieser Brücke hat. Dabei muss aber gleich hervorgehoben werden, dass sich dieses öffentliche Interesse lediglich aus den Umständen ergibt, dass einige Bewohner Steyrs, hauptsächlich der westlichen Stadttheile, die Brücke benützen, um ihre in Unterhimmel gelegenen Pachtgründe auszunützen, und dass die Brücke theilweise auch von Spaziergängern 2c. benützt wird. Es ist daher das öffentliche Interesse an dem Fortbestande dieses Objectes von Seite der Stadtgemeinde Steyr wohl das relativ geringste aller übrigen Interessenten und die Stadt¬ gemeinde Steyr kann nach den Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit von den erforderlich werdenden Kosten daher auch nur den verhältnismäßig geringsten Antheil übernehmen. Mit Rücksicht auf diese Sachlage glauben die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr als freiwilligen Beitrag zu den Kosten der Neuherstellung dieser Brücke nur eine Quote von 15%, sage fünfzehn Percent, in Aussicht stellen zu können, und auch nur unter dem Vorbehalte der nachträglichen Genehmigung von Seite des Gemeinderathes der Stadt Steyr. Dazu wird aus drücklich bemerkt, dass diese Beitragsleistung nur für diesen vor¬ liegenden Fall der Neuherstellung dieser Brücke bewilligt würde, und dass die Stadtgemeinde Steyr conform der Erklärung der Gemeinde Garsten zu einer Beitragsleistung für die weitere Er¬ haltung der Brücke sich nicht herbeilässt. Auch müssen wir uns namens der Stadtgemeinde Steyr dagegen aussprechen, dass diese Brücke nach ihrer Reconstruction als öffentliches Verkehrsmittel erklärt werde, und zwar aus dem Grunde, weil die Bedeutung dieser Brücke für die Privatinteressen der Hauptinteressenten, d. i. für Se. Excellenz Grafen Lamberg und die Firma Werndl's Nachfolger in Unterhimmel in keinem Verhältnisse zu den öffentlichen Interessen stehen und ein Ver¬ kehrsmittel, wie es diese Brücke ist, im Sinne der bestehender Straßengesetze und Verordnungen nur dann als ein öffentliches angesehen werden kann, wenn die öffentlichen Interessen die Privatinteressen überwiegen, was aber in dieser Frage augen scheinlich nicht der Fall ist Der Vertreter der Wehrgrabencommune in Steyr erklärt, dass die Wehrgrabencommune an der Concurrenz unmittelbar nicht theilnehmen kann und will, weil sie ohnedies in Steyr die Steuern und in der Gemeinde Garsten die Umlagen für ihren Grundbesitz bezahlt, weshalb es jedenfalls gerecht und billig ist, dass die erwähnten Gemeinden und nicht die Wehrgrabencommune einen entsprechenden Beitrag zu der Concurrenz leisten. Herr Ignaz Mühlberghuber erklärt, dass er gleichfalls zur Concurrenz nichts beitragen könne, weil er ohnedies die Maut¬ gebüren für sein Kalkfuhrwerk im Stadtgebiete entrichten muss und seine Steuern für sein Kalkbrennergewerbe in der Stadt¬ gemeinde Steyr bezahlt, weshalb jedenfalls die Stadtgemeinde Steyr für die Erhaltung dieser Brücke etwas beitragen soll. Die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr und der Unter¬ himmler Werksinhabungen ersuchen um Protokolls=Abschriften. Geschlossen und gefertigt am Obigen. Rudolf Illersperger m. p, Schriftführer. Josef Schweinschwaller m. p. Franz Mayr m. p. Peter Putz m. p. Michael Reselhuber m Dr. Parger m. p. Franz Lang m. p. V. Stigler m. p. Dr. Angermann w. p. Franz Werndl's Nachfolger m. Julius Huber m. p. Karl Peter m. p., städt. Oberingenieur. Ignaz Mühlberghuber m. P. Georg Dellinger m. pKarl Brunner m. p. Ueber dieses Commissions=Protokoll stellt die I. Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Mit Rücksicht auf die von den Vertretern der Stadtgemeinde Steyr im Commissions=Protokolle vom 20. Jänner 1901 erörterten Ver¬ hältnisse und in Genehmigung des dort vertretenen Standpunktes wird von Seite der Stadtgemeinde Steyr zu der Herstellung der sog. schwarzen Brücke über den Steyrfluss ein Betrag von 15% auf Grund eines auch von der Stadtgemeinde Steyr zu ge¬ nehmigenden Kostenvoranschlages betragenden Auslagen bewilligt, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass dieser Beitrag ein vollkommen freiwilliger ist, ohne irgend eine rechtliche Ver¬ pflichtuug, und dass nur für diese einmalige Herstellung dieser Betrag geleistet, dagegen ein Betrag zur Erhaltung der Brücke nicht gewährt werden kann. Auch spricht sich der Gemeinderath aus den im genannten Protokolle geltend gemachten Gründen entschiedenst dagegen aus, dass diese Brücke nach ihrer Herstellung als öffentliches Verkehrsmittel erklärt wird Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.667. 6. Wird vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Josef Tureck. 7. Der Herr Referent gibt bekannt, dass sich um die Ver¬ leihung des Stadttheaters für die Saison 1901/1902 drei Be¬ werber gemeldet haben, nämlich: Dorn und Rollenau in Leoben, Stern und Aliprandie in Reichenhall und Robert Guttmann, derzeit Director in Steyr. Da das Theaterpublicum in Steyr mit der gegenwärtigen Direction sehr zufrieden ist, so stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle von einer Ausschreibung der Vergebung des Stadttheaters absehen, und dasselbe auch für die Saison 1901/1902 dem Herrn Director Robert Guttmann unter den bisherigen Bedingungen wieder verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1401. 8. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, dass von den zwei vorliegenden Offerten puncto Haftpflichtversicherung das Offert der n.-ö. Landes=Unfall= und Haftpflichtversicherungs=Anstalt be¬ treffend die Haftpflichtversicherung der Stadtgemeinde für Körper verletzungen mit dem Höchstbetrage von 50.000 K bei Ver¬ letzungen einzelner Personen und 200.000 K bei Verletzung mehrerer Personen gegenüber demjenigen der internationalen Unfallversicherungs=Actiengesellschaft in Wien unter den gleichen Bedingungen sich günstiger gestaltet und sich die Jahres=Netto¬ prämie bei ersterer Anstalt um 13 K 75 h niedriger stellt. Bei Abschluss der Versicherung auf die Dauer von 10 Jahren würde seitens genannter Anstalt ein 25½iger, auf die Dauer von * Jahren ein 10%iger Nachlass gewährt werden und würde sich die Netto=Jahresprämie bei 10jährigem Abschlusse auf 50 K 63 h per Jahr reducieren. Die städt. Rechnungs=Kanzlei erlaubt sich daher zu beantragen, es möge das Offert der n.=ö. Landes¬ Unfall= und Haftpflicht=Versicherungsanstalt acceptiert werden und die Versicherung auf die Dauer von 10 Jahren abge¬ schlossen werden. Die Section beantragt, der löbl. Gemeinderath wolle (nach dem Vorschlage der städt. Rechnungs=Kanzlei) das Offert der n.=ö. Landes=Unfall= und Haftpflicht=Versicherungsanstalt als das billigste acceptieren und den Versicherungs=Vertrag zum Ab¬ schlusse bringen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3289. 9. Die Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben im Monate October 1900 wie folgt: 30.537 K 17 h Einnahmen im October 15.917 „ 42 „ Hiezu Cassarest vom Vormonate Gesammt=Einnahmen 46.454 K 59 h 35.544 „ 51 „ Ausgaben im October Cassarest pro November 10.910 K 08 h Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass die Cassa=Journale durch die Herren Gemeinderäthe Heindl und Reitter geprüft und richtig befunden wurden. Zur Kenntnis. — Z. 3468. 10. a) Laut Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei betrug im Jahre 1900: 21.983 H 78 L Die Bier=Erzeugung 28.666 „ 18 „ Die Bier=Einfuhr zusammen 50.649 H 96 L Ausgeführt wurden aus dem Stadtgebiete 19.387 „ 55 „ 31.262 H 41 L ergab sich ein Consum in Steyr mit Der Ertrag der Verbrauchs=Umlage betrug: 50.676 K 97 h Für die Erzeugung in Steyr 76.408 „ 90 „ Für die Einfuhr. zusammen. 127.085 K 87 h wovon nach Rückzahlung der ganzen Gebür 51.136 „ 63 „ für die Ausfuhr mit ein Netto=Ertrag verbleibt von. 75.949 K 24 h Die usuellen Entlohnungen der Mautner der Stationen I, II a, III, V, VII und VIII 1.708 „ 15 „ mit 2% hievon ab mit. verbleibt ein Reinertrag per 74.241 K 09 A Die Section beantragt, diesen Bericht zur Kenntuis zu nehmen und die Perceptionskosten für Bier im Betrage von 1708 K 15 h an die Mautner der Stationen 1, Il a. III, V, VII und VIII zu genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2412. b) Laut Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei wurde als Verbrauchs Umlage für eingeführte gebrannte geistige Flüssig keiten im Jahre 1900 eingezahlt: 1250 A — A Von den abgefundenen Parteien 1271 Von den nicht abgefundenen Parteien. Einfuhr mit 2 zusammen Hievon ab die Gebüren für Ueberwachung der Verbleibt ein Reinertrag von 2521 A 110„ 2490 A 07 „ 93 4

4 Die Section beantragt, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Auszahlung der Ueberwachungs=Gebüren mit 110 K 7 h zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2413. 11. Die Rechnungs=Kanzlei berichtet, dass auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 28. December 1900, laut welchem für das Jahr 1901 die Einhebung einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 4 K vom Hectoliter be¬ schlossen wurde, sich nachstehende Geschäftsleute bezüglich ihrer Einfuhr im Jahre 1901 folgende Abfindungsanbote gestellt haben: Firma Pollatschek und Reis mit 340 K, Firma Josef Peteler mit 260 K, Firma Gustav Gschaider mit 200 K, Herr Florian Reder mit 160 K, Frau Anna Skalla mit 110 K Herr Michael Meditz mit 100 K, Herr Josef Schachinger mit 45 K, Herr Franz Grobstein mit 50 K, Karl Scholz mit 100 K Mathias Meditz mit 65 K. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die von den 10 Firmen gestellten Abfindungsanbote für geistige Flüssigkeiten für das Jahr 1991 im Gesammtbetrage von 1430 K genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3541. 12. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, dass der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr pro 1900 eine Erwerbsteuer von. 34.675 K 96 h vorgeschrieben wurde, wovon die 60% Gemeinde¬ Umlage 20.805 „ 98 „ beträgt, somit gegenüber dem Präliminar=An¬ trage per . 20.000 „ — „ mehr um 805 K 98 h Zur Kenntnis. — Z. 2208. 13. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet, dass sich das Reinerträgnis der im abgelaufenen Jahre 1900 in eigener Regie besorgten Einhebung der städt. Mauten und Gefälle auf 33.670 K 13 h beziffert. Dasselbe weist gegenüber dem Pachtschillinge des Jahres 1899 (einschließlich des Straßenbeleuchtungs=Rück¬ ersatzes) eine Mehreinnahme zu Gunsten der Stadtcasse aus von 9.474 K 41 h. Zur Kenntuis. — Z. 2741. 14. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Die städt. Sicherheitswache und die städt. Amtsdiener benöthigen für das Jahr 1901: 3 Wintermäntel, 2 Regenmäntel, 7 Waffenröcke, 21 Blousen, 21 Winterhosen, 21 Westen, 21 Sommerhosen, 21 Kappen, 16 Porteépées und Signalschnüre. Für die Reservewache: 18 Blousen, 18 Hosen, 18 Kappen, 18 Signalschnüre und Porteépées. Die Section beantragt, der löbliche Geminderath möge die Ausschreibung dieser Monturssorten gef. bewilligen. Die Offerte sind bis 25. Februar 1901 zu überreichen und werde die Finanz Section ermächtigt, die Offerte unter Beiziehung eines Sachver¬ ständigen zu prüfen und die Arbeiten zu vergeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2001. 15. Werden folgende Spendengesuche erledigt: 1. Der Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr wird über Antrag der Section eine Subvention von 200 K bewilligt. Z. 2600 2. Dem Unterstützungsvereine deutscher Hochschüler aus Oberösterreich in Wien wird über Antrag der Section eine Spende von 20 K bewilligt. — Z. 1708. 3. Dem Asylvereine an der Wiener Universität wird über Antrag der Section eine Spende von 10 K bewilligt. — Z. 2252. III. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Josef Huber. 16. Zum Zwecke der Errichtung einer Straße im Eysnfelde wird der Ankauf von 80 Quadratklafter Grundfläche zum Preise von à 2 K beschlossen. — Z. 24.001. IV. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Leopold Köstler. 17. Der Herr Referent gibt bekannt, dass um das Johann Adam Pfefserl'sche Stipendium von jährlich 220 K nur das Gesuch des evang. Predigtamtscandidaten Johann Rotter vorliege, und stellt den Antrag, denselben der k. k. Statthalterei zur Be¬ theilung mit diesem Stipendium in Vorschlag zu bringen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2354. 18. Für Betheilung aus den Interessen der Alois Zwei¬ thurn=Stiftung im Betrage von 16 K werden vom städtischen Armenrathe nachstehende acht Arme mit je 2 K empfohlen, und zwar: Anna Watzek, Anna Neumayr, Anna Riegler, Anna Doppler, Heinrich Exl, Cäcilie Dunst, Barbara Hilger und Judith Friedrich. Die Section beantragt, diesem Vorschlage wolle der löbliche Gemeinderath seine Zustimmung geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.142. 19. Bezüglich Verleihung der erledigten Simon Zachhuber¬ schen Pfründe von monatlich 20 K 50 h wird vom städtischen Armenrathe vorgeschlagen, diese Pfründe an Marie Zimmermann und Alexander Hofbauer zu gleichen Theilen à 10 K 15 h zu verleihen. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle diesem Vorschlage seine Zustimmung geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.057. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung. Die Verificatoren: Der Schriftführer: Druck von G. Bruckschweiger in Steur. 61 3

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Stadt Steyr am 8. Februar 1901 Vertraulicher Theil I. Sektion. Referent Sektions-Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann I. Therese Kraus, Fleischhauers Witwe in Steyr bittet um Ertheilung der Zusicherung ihrer Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Wieder-Erlangung des österr. Staatsbürgerrechtes. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Da gegen die seinerzeitige Aufnahme in den Gemeindeverband nichts vorliegt beantragt die Sektion der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Gesuchstellerin Therese Kraus die bedingte Zusicherung

der Aufnahme inden GemeindeVerband Steyr behufs Wiedererlangung der öst Staatsbürgerschaft ertheilt. Einstimmige nach Antrag Z. 1021. Um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGBl. Nr. 222 sind eingeschritten. 1. Berthold Dorfner, verehl. Klingschmied in Steyr Wehrgrabengasse N 93. Sektionsantrag: Der löblichen Gemeinderath möge beschließen, es werde den in der Wehrgrabengasse 93 wohnhaften Klingschmied und Waffenfabriksarbeiter Berthold Dorfner auf Grund, des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGbl. 222 und mit ihm gemäß & 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863 RGbl. Nr. 108

auch seine Gattin Therese in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z 174. 2. Adalbert Mraz verhl. Tischler in der Waffenfabrik Werndlgasse 16. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es werde der am 14. April 1861 geb. bisher nach Bibnic Bz. Schüttenhofen zuständige in der Werndlgasse Nr. 16 wohnhafte Tischler u. W.F.A. Adelbert Mraz auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGbl. Nr 222 und mit ihm auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863 RGbl. Nr. 105 auch seine Ehegattin Maria in den Gemeinde-Verband der Stadt Seyr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z 854.

3. Johann Danzmayr verehl. Tischler in Steyr Bruderhausstiege 2. Sektionsantag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen es werde auf Grund des § 2. des Ges. vom 5. Dzb. 1896 RGbl. 222 der Bruderhausstiege 2 in Steyr wohnhafte Tischlergehilfe u W.F.A. Johann Tanzmayr und mit ihm gemäß § 11 u. 12. des Ges. vom 3. Dezember 1863 RGbl. Nr. 105 seine Ehegattin Antonia sowie die mj. Kinder August, Josefa, Wilhelm Johann, Marie Therese in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z. 221 4. Karl Löschenkohl verehl. Lebzelter dz. Fabriksvorarbeiter in Steyer Fischergasse 10

Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es sei dem 2. September 1868 geb. Fischergasse 10 in Steyr wohnhaften Fabriksarbeiter Paul Löschenkohl die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGbl. 222 dermalen zu versagen, weil sich Gesuchsteller vom Zeitpunkte der erlangten Großjährigkeit d.i. vom 2. September 1892 bis heute noch nicht 10 Jahre ununterbrochen und freiwillig im Stadtgebiete aufgehalten haben konnte. Einstimmig nach Antrag Z 1881. 5. Wenzl Foitl verehl. Partieführer der Waffenfabrik, Schwimmschulstr. 8. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Herrn Wenzl Foitl, Partieführer

der öst. Waffenfabrik um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gemäß § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGbl. Nr. 222 keine Folge gegeben, da Gesuchsteller erst am 12. September 1891 seine Großjährigkeit vollendet, daher die Ersitzung des Heimatrechtes erst mit 12. September 1901 eintritt. Es steht jedoch dem Gesuchsteller frei, mittels gestempelten Gesuches um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Aufnahmsgebühr anzusuchen. Einstimmig nach Antrag Z. 1152. 6. Johann Humer verehl. Fabriksarbeiter Wieserfeld 39 Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es werde dem Wieserfeld N 39

in Steyr wohnhafte Waffenfabriksarbeiter Johann Humer false Huemer auf Grund des § 2 des Ges. vom 5. Dezember 1896 RGbl. Nr. 222 und mit ihm gemäß §§ 11 u. 12 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863 RGBl. 105 seine Ehegattin Elisabeth und sein 22 Jahre alter Sohn Eduard in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z 1520. 4. Leopold Abel verehl. Spängler, Waffenfabriksarbeiter Schwimnschulstraße 9. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen, es werde auf Grund des § 2 des Ges. vom 5. Dezember 1896 RGbl. Nr. 222 der Schwimmschulstraße 9 wohnhafte Spängler und Waffenfabriksarbeiter Lepold Abel und mit ihm gemäß der §§ 11 u. 12 des Ges. vom 3. Dezember 1893 RGBl. 105

seine Ehegattin Aloisia und die mj. Kinder dieser beiden nämlich 1. Anna. 2. Leopoldine Aloisia, 3. Hugo in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z. 1650. 8. Karl Fitz, verehl. Fabriksarbeiter Schwimmschulstraße 3. Sektionsantrag: Der löblichen Gemeinderath möge beschließen, es werde der Schwimmschulstraße Nr. 3. wohnhafte Waffenfabriksarbeiter Karl Fitz auf Grund des § 2 des Ges. vom 5. Dezember 1896 RGBl. 222 und mit ihm gemäß § 11 des Ges. vom 3. Dezember 1863 RGBl. 105 auch seine Ehegattin Barbara in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen, dagegen werde

Die gleichzeitige Aufnahme der großj. Tochter Marie unter Hinweis auf die Vorschriften des § 12 des Gesetzes vom 3. September 1863 RGBl 105 ausdrücklich verweigert, da sich letztere seit Erlangung der Eigenberechtigung noch nicht 10 Jahre ununterbrochen und freiwillig in Steyr aufgehalten hat, Einstimmig nach Antrag Z. 1655. 9. Thomas Urschitz verehl. Schlosser Werndlgasse 2. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen, es werde der am 8. Oktober 1835 geb. bisher nach St. Stefan bei Hermagor (Kärnten) zuständige, in Steyr Werndlgasse 2 wohnhafte Schlosser Thomas Urschitz auf Grund des § 2 des Ges. vom 5. Dezember 1896 RGBl. N 222 der mit ihm auf Grund des § 11 des Ges. vom 3. Dezember 1863

RGBl 105 seine Ehegattin Rosa, dagegen mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 12 u 2 der zuletzt bezogenen Gesetze nicht auch dessen 1869 geb. Sohn und die 1883 geb. Tochter der Gattin der Heimatwerbers aus 1. Ehe in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen Einstimmig nach Antag Z 448. 10. Josef Raidl, verehl. Sollizitator, Bindergasse Nr. 11. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen es werde dem am 8. September 1853 geb. bisher nach Koppl (Sulzbach) zuständigen, in Steyr Bindergasse 4 wohnhaften Sollizitator Josef Raidl auf Grund des § 2 des Ges. vom 5. Dezember 1896 RGbl. Nr. 222

und mit ihm auf Grund der §§ 11 u. 12 des Gesetzes vom 3. Septemb. 1863 RGbl 105 seine Ehegattin Rosina und seine mj. Kinder 1. Rosina, 2. Leopoldine, 3. Maria Magdalena, 4. Josef. 5. Friedrich die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z 1499. 11. Johann Weixlbaumer verehl. pens. Waffenfabriks-Arbeiter in Steyr Neustraße 19. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es sei dem am 8. Mai 1828 geb. bisher nach Sierning zuständigen pens. Waffenfabriksarbeiter Johann Weixlbaumer wohnh. Neustraße 19 in Steyr auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 RGBl. Nr. 222 und mit ihm auf Grund des § 11 des Ges.

vom 3. Dezember 1863 R9Bl 105 seine Ehegattin Josefa die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zu bewilligen, welche Aufnahmsbewilligung sich jedoch gemäß § 12 Abs. 2 des zuletzt bezogenen Gesetzes auf den zur Zeit der Ersitzung der Heimatrechtstitels durch den Vater schon großj. Sohn Johann 1870 geb. nicht. erstreckt. Einstimmig nach Antrag Z. 3763, 12. Josef Gsöllpointner verehl. Waffenfabriksarbeiter in Steyr Werndlgasse 2. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen:

Es werde der Werndlgasse 2 wohnhafte am 26. Feb. 1838 geb. bisher nach Losenstein zuständige Waffenfabriksarbeiter Josef Gsöllpointner auf Grund des § 20 des Gesetzes von 5. September 1896 RGBl. Nr. 222 und mit ihm gemäß den Vorschriften der §§ 11 u 12 des Gesetzes vom 3 Dezember 1863 RGBl. Nr. 105 seine Ehegattin Maria und sein noch mj. 1878 geb. Sohn Anton in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen, während die übrigen Kinder des Genannten nämlich Josef, Anna, Karl, Therese, Leopold u. Aloisia ihre bisherige Zuständigkeit beibehalten bzw. in den Heimatsverband der Stadt Steyr nicht aufgenommen werden, weil sie zur Zeit der Ersitzung des Heimatsrechtstitels duch den Vater schon großjährig waren. Einstimmig nach Antrag Z. 44Z.

13. Rosina Voggeneder ledige Dienstmagd, Sierningerstr. 5 Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: es sei die am 12. August 1839 geb. ledige bisher nach Obernberg zuständige in Steyr Sierningerstraße 5 wohnhafte Dienstmagd Rosalie Voggeneder auf Grund des § 2 des Ges. vom 5. September 1896 RGBl. Nr. 222 in den GemeindeVerband der Stadt Steyr aufzunehmen: Einstimmig nach Antrag Z. 1352. 14. Johann Paul verehl. Fabriksarbeiter Sierningerstraße 92. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es

werde dem am 6. Jänner 1837 geb. bisher nach Haag zuständige, Sierningerstraße 92 wohnhafte Waffenfabriksarbeiter Johann Paul auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 5. September 1896 RGBl. Nr. 222 und mit ihm auf Grund des § 11 des Ges. vom 3. Dezember 1863 RGBl. 425 seine Ehegattin Juliana die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 1605. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung. Der Vorsigende Stellv. Die Verificatoren Schriftführer

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