Ratsprotokoll vom 31. August 1900

beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Heinrich Johann Peter Mayer sowie seiner Ehegattin Magdalena geb. Reichert, dann seinen 5 Kindern, Johann, Carl, Gisela Robert Johann und August die definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Aufnahmsgebühr bewilligt. Einstimmig nach Antrang. c. Heinrich Exl, Obmann des Bruderhauses bittet um Verleihung des Bürgerrechts. der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller als Obmann

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