Ratsprotokoll vom 31. August 1900

Raths-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 31. August 1900. Eventuelle Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechts=Verleihung.) 2. Recurs der österreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr gegen die Vorschreibung einer Verbrauchsumlage für denaturierten Spiritus. 3. Recurs der Stadtgemeinde Wels gegen eine Verfügung des Herrn Bürgermeisters in Angelegenheit der Refundierung von Armen=Begräbniskosten. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 4. Amtsbericht über die Stadtcasse=Journals=Abschlüsse pro Mai und Juni 1900. 5. Verzichtleistung des Franz Landerl auf die Pachtung der Kastanienfechsung in der Garstnerstraße. 6. Offerte über Versicherungsanbote für die städt. Gebäude und deren Einrichtung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Anton v. Jäger, Josef Huber, Fer¬ dinand Reitter, Dr. August Redtenbacher, Mathias Perz, Otto Schönauer, Victor Stigler, Franz Tomitz, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Handstanger und Leo¬ pold Köstler. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht die Herren Gemeinderäthe Anton von Jäger und Mathias Perz die Verification dieses Protokolles zu übernehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet folgende Mit¬ theilungen: 1. Die Vereinsleitung der „Steyrer Liedertafel“ dankt für die materielle Unterstützung und für die äußerst ehrende Spende des prachtvoll gestickten, wertvollen Fahnenbandes zu ihrem 50. Wiegenfeste mit der Versicherung, dass es nach wie vor Auf¬ gabe der „Steyrer Liedertafel“ sein wird, in den Mauern der alten Eisenstadt den Kunstgesang zu pflegen und dem deutschen Liede eine bleibende Heimstätte zu sichern. — Zur Kenntnis. Z. 15.885. 2. Die Leitungen der hiesigen Radfahrer=Vereine danken Zur Kenntnis. für die Aufhebung des Nummernzwanges. Z. 17.833. 3. Die Vorstehung der Allg. Arbeiter=Kranken= und Unter¬ stützungs=Casse in Steyr dankt für die erhaltene Subvention von Zur Kenntnis. — Z. 17.808. 200 fl In Beantwortung der vom Herrn G.=R. Dr. Redtenbacher seinerzeit gestellten Interpellation, theilt der Herr Bürgermeister Redl mit, dass dem städt. Beamten Friedrich Krottenau wegen Versäumung der Amtsstunden zu Wahlagitationszwecken über Antrag der Diseiplinar Commission eine Rüge mit dem Beifügen ertheilt worden sei, dass im Wiederholungsfalle demselben schwere Disciplinarstrafen treffen müssten. — Wird zur Kenntnis ge¬ nommen. Tages=Ordnung: 7. Aufruf des Bürgermeisteramtes Gradlitz um eine Spende für die dortigen Abgebrannten. 8. Prospect der Firma A. Hartleben in Wien betreffend des Specialwerkes: Oesterreich auf der Weltausstellung Paris 1900. III. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 4 Uhr nach¬ mittags. 9. Amtsvortrag betreffend Einführung des Auerlichtes bei der Straßenbeleuchtung. IV. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags.) 10. Eingabe der Kindergärtnerin Fräulein Marie Tumlirz wegen Uebernahme ihres Kindergartens in die städt. Verwaltung. 11. Statthalterei=Erlass bezüglich eines Stiftbrief=Nachtrages zur Stiftung des kaufmännischen Krankenvereines aus dem Jahre 1891 per 16.000 K. 12. Antrag der Spitals=Commission auf diverse An¬ schaffungen. 13. Bericht über das Erträgnis der diesjährigen Armen¬ Subscription. Weiters trägt der Herr Bürgermeister vor: In der letzten Sitzung der l. Gemeinderathes stellte der Herr Gemeinderath Busek die Anfrage, wie der Versuch, die Nutz¬ wasserleitung in Zwischenbrücken in eine Trinkwasserleitung um¬ zuwandeln, ausgefallen sei. Auf diese Anfrage habe ich die Ehre zu erwidern, dass der angestellte Versuch, die bestehende Nutzwasserleitung in Zwischen¬ brücken in eine Trinkwasserleitung umzugestalten, leider miss¬ lungen ist. Das gewonnene Wasser ist zwar vollkommen klar, farb= und geruchlos, von angenehmem, erfrischendem Geschmack, gleichmäßiger Temperatur von 8° C., hat das beste Härteverhält nis von circa 10 deutschen Härtegraden und ist in chemischer Be¬ ziehung tadellos, doch hat die bacteriologische Untersuchung er¬ geben, dass sich in diesem Wasser zahlreiche Keime, darunter auch gährungs= und fäulniserregende Bacterien vorfinden, weshalb es nicht angeht, das Wasser als Trinkwasser in Verwendung nehmen zu lassen. Dennoch bedeutet die Schaffung der gegenwärtigen Brunnen¬ und Stollenanlage in Zwischenbrücken eine wesentliche Verbesse¬ rung der sanitären Verhältnisse der Stadt und einen großen Schritt in der Assanierung der Stadt Steyr. Erst durch diese Anlage ist nämlich das Wasser der Nutz¬ wasserleitung zu seiner gegenwärtigen Verwendung unbedenklich brauchbar geworden, denn das Wasser der früher bestandenen Nutzwasserleitung enthielt, da das Wasser der Steyr offen und unfiltriert in den Brunnen rann, ganz gewiss sogenannte pathogene Bacterien, das ist solcher Bacterien, die als Erreger bestimmter Krankheiten, wie Typhus, Cholera 2c., bekannt sind; für die Ge¬ sundheit der Bevölkerung ist es nun durchaus nicht einerlei, ob die Straßen der Stadt mit einem Wasser bespritzt werden, das von den an der Steyr liegenden Häusern und Fabriken aus zeitweilig reichlich von Typhusbacillen durchsetzt ist. Wenn man ferner die Möglichkeit einer Cholera Epidemie bedenkt, bei welcher doch die gründlichste Reinigung der Straßen, Häuser, Canäle geboten ist, so wäre diese Reinigung mit dem Wasser aus der früher bestandenen Nutzwasserleitung geradezu unzulässig gewesen, da dasselbe ja die Choleradejecte oder andere aus dem Oberlauf des Flusses erhalten hätte. Abgesehen von diesem außerordentlichen Vortheil, den die bezeichnete Stollenanlage zur Folge hatte, erlaube ich mir noch auf einige andere aufmerksam zu machen, durch welche eine effective nicht unbedeutende Ersparnis künftighin erzielt wird.

Da früher unfiltriertes Steyrwasser in die Nutzwasserleitung eingeleitet war, in welchem sehr viel Sand und sonstige Un¬ reinigkeit enthalten war, nützten sich die Maschinenbestandtheil eim Pumpwerke außerordentlich schnell ab, so dass sehr häufig kostspielige Reparaturen an dem Pumpwerk nothwendig wurden. Aus demselben Grunde waren öfter Reinigungen der Reservoir¬ und der Rohre nöthig, die jetzt ganz entfallen. Bei kalter Witterung im Winter musste beim Einrinnen im Steyrfluss stets eine Person damit beschäftigt werden, das Einfrieren zu verhindern. Kam dies dennoch vor, so musste für die schnellste Entleerung der Leitung vorgesorgt werden, um da Frieren des Wassers in der Leitung zu hindern. In solcher Fällen führte die Leitung tagelang kein Wasser. Jetzt ist die Leitung von den Wasserständen in der Steyr ganz unabhängig und es werden selbst Hochwässer, die das Pumpwerk über schwemmen, auf das Wasser im Brunnen keinen verunreinigenden Einfluss üben Da diese großen Vortheile durch einen Kostenaufwand von 7555 fl. erzielt worden sind, ist diese Capitalsanlage gewiss eine fruchtbringende zu nennen Herr G.=R. Stigler bemerkt hiezu: Aus dem ihm vom Herrn Bürgermeister zur Verfügung gestellten Gutachten habe r den Eindruck gewonnen, dass man es in dieser Wasserfrag nicht mit hoffnungslosen Zuständen zu thun habe, bezw. dass eine Trinkbarmachung dieses Nutzwassers nicht ausgeschlossen sei. Das Wasser aus dem Versuchsbrunnen sei in chemischer Beziehung tadellos bezeichnet worden und das sei das wichtigste. Die Analyse habe ergeben, dass das Wasser farblos= und geruchlos sei, und dass dasselbe keinerlei Spuren von Ammoniak, salpetriger Säurer der Schwefelwasserstoff enthalte, somit in dem Wasser keine ejecte enthalten sind, die von menschlichen Fäcalien herrühren Das Einzige, was bedauerlich erscheint, sei die Auffindung der fäulniserregenden Bacterien, doch habe die Analyse constatiert dass die auf der Gelatinplatte zur Entwicklung gelangten Mikroben zu den gewöhnlich im Wasser vorkommenden gehören, und das Typhusbacillen nicht vorgefunden wurden. Das Vorkommen von fäulniserregenden Bacterien sei dadurch erklärlich, dass das Hoch wasser im Vorjahre in die noch nicht wasserdicht geschlossener Schächte und Stollen eingedrungen ist, dort tagelang stehen blieb und Rückstände hinterließ, unter denen sich auch fäulniserregend Stoffe befanden, deren Entfernung sich in der kurzen Zeit bie Mai, wo das Wasser zur Probe nach Wien gesendet wurde, nicht vollziehen konnte. Bei der Wasserleitung in Linz seien ähnliche Erscheinungen zutage getreten. Das Wasser musste dort einer zweimaligen Analyse unterzogen werden und konnte dasselbe ers nach längerer Zeit von derlei Bacterien befreit werden. Nachdem die Schächte und Stollen des Versuchsbrunnens mit hydraulischen Mörtel ausgemauert sind und ein weiteres Eindringen des Fluss¬ wassers ganz ausgeschlossen ist, was bei dem heurigen hohen Wasserstande constatiert wurde, so glaube er, dass durch fortge¬ setztes Pumpen die noch vorhandenen Bacterien nach und nach verschwinden. Er stelle daher den Antrag, das Wasser in der städt. Wasseranlage fortwährend auspumpen zu lassen und in einem halben Jahre neuerdings eine bacteriologische Untersuchung vornehmen zu lassen. Herr G.=R. Busek dankt dem Herrn Bürgermeister für die ausführliche Mittheilung in Betreff der Wasserleitung und erklärt, sich dem Antrage des Herrn G.=R. Stigler anzuschließen. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn G.=R. Stigler zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig ange¬ iommen Hierauf Erledigung der Tagesordnung Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R Dr. Franz Angermann. Wird vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet 2. Liegt vor ein Recurs der österreichischen Waffenfabriks Gesellschaft in Steyr gegen den Zahlungsauftrag der Stadtge meinde Vorstehung Steyr womit der ersteren für ein an 11. Mai d. J. bezogenes Fass denaturierten Spiritus eine Ver brauchsumlage von 7 K 44 h vorgeschrieben wurde Der Sectionsbericht und Antrag hierüber lautet: Nachdem mit einhelligem Beschlusse des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 14. December 1899 im Sinne des Gesetzes vom 5. August 1880, L.=G.=Bl. Nr. 9, die Einhebung einer Verbrauchsumtag von 4 K per Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten be chlossen und dieser Beschlufs mit Erlass des v. ö. Landes=Aus chusses vom 15. Februar 1900, Z. 1759, genehmigt wurde, so ist die Stadtgemeinde Steyr berechtigt, von jedem in das Stadt gebiet eingeführten Hektoliter geistiger Flüssigkeiten und zwar ohne Unterschied, ob von demselben eine Verzehrungssteuer zu entrichten ist oder nicht, eine selbständige Verbrauchsumlage von 4 K einzuheben. Da nun auch denaturierter Spiritus eine jebrannte geistige Flüssigkeit ist, so erscheint auch von demselben die Einhebung der genehmigten Verbrauchsumlage gerechtfertigt. Die I. Section stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Recurse der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft gegen den Zahlungsauftrag der Stadtgemeinde Vorstehung vom 22. Juni 1900, womit derselben die Entrichtung einer Verbrauchsumlage von 7 K 44 h für in das Stadtgebiet eingeführten denaturierten Spiritus von 1 hl 86 vorgeschrieben wurde, mit Bezug auf den Gemeinderathsbeschluse vom 14. December 1899 keine Folge gegeben. Einstimmig — Z. 12.932. nach Antrag. 3. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Wels ersucht im Recurs wege um Vergütung der restlichen Leichenkosten (Ansagen zur Leiche und Aufbahrung) per 1 K 50 h für die in Wels ver torbene, nach Steyr zuständige Magdalena Berger Die Section beantragt: Es werde dem Recurse der Stadt gemeinde Wels gegen die Entscheidung des Herrn Bürgermeisters der Stadt Steyr vom 6. Juli 1900, Z. 12.836, stattgegeben und ist die Differenz der Beerdigungskosten der nach Steyr zuständi¬ gen Armenpfründnerin Magdalena Berger von 1 K 50 1 leichfalls an die Stadtgemeinde Wels zu vergüten. — Einstimmig nach Antrag — Z. 15.158 II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Tureck. Jose 4. Der Herr Referent berichtet über die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtcasse in den Monaten Mai und Juni wie folgt: Es betrugen bei der Stadtcasse: die Einnahmen im Monate Mai 1900 74.304 K 33 h hiezu Casserest vom Vormonate 11.833 K 19 h Gesammt=Einnahmen im Monate Mai 1900 6.137 K 52 h Ausgaben im Monate Mai 1900 77.188 K 16 h Casserest für den Monat Juni 1900 8.949 K 36 h Es betrugen die Einnahmen im Monate Juni 1900 80.101 K 74 h hiezu Casserest vom Vormonatt 8.949 K 36 h Gesammt=Einnahmen im Monate Juni 1900 89.051 K 10 Ausgaben im Monate Juni 1900 40.340 K 55 Casserest für den Monat Juli 1900 48.710 K 55 h Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass die Cassejournale durch die Herren Gemeinderäthe Heindl und Tureck geprüft und richtig befunden wurden. Zur Kenntnis. Z. 17.461 und 15.879 5. Herr Franz Landerl, Productenhändler in Steyr, erklärt, dass er auf den Fruchtgenuss der Kastanienbäume in der Garstenerstraße um den jährlichen Pachtzins von 2 fl. Verzicht — leistet Wird zur Kenntnis genommen 6. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: In der Sitzung vom 5. December 1898 hat der Herr Gemeinderath Victor Stigler die Auregung gegeben, die Versiche rung der städtischen Gebäude und deren Einrichtung auf eine neue Grundlage zu stellen, da die o.=ö. Landes=Brandschaden¬ Versicherungsanstalt sich weigerte, der Gemeinde Steyr bei Verzicht auf 10jährige Kündigung einen 20% igen Nachlass der jährlichen Versicherungsprämie zu gewähren. Die Bausection hat sich mit Rücksicht auf diese Anregung orerst eingehend mit der Frage der Feststellung der zur Ver¬ sicherung zu bringenden Werte der städt. Gebäude und Mobilien beschäftigt und hat diese Werte mit 2,096.740 K festgesetzt während der derzeit versicherte Wert derselben nur 1,542.760 K beträgt Unter Zugrundelegung der neufestgesetzten Werte mit eine Gesammtsumme von 2,096.740 K wurden nun mehrere her vorragende inländische Versicherungs=Gesellschaften eingeladen zu offerieren, um welche Jahres=Prämie sie die Versicherung der tädt. Gebäude und Mobilien bei Verzicht auf Kündigung inner halb von zehn Jahren übernehmen. Dieser Einladung leisteten acht Versicherungs=Anstalten Es offerierten: Folge Assieurazione Generali in Triest 1052 K 44 h Rinnione Adriatica di sicurta in Triest 1199 K 25 h. (das Theater jedoch nur mit dem Versicherungsbetrage per 60.000 K anstatt 100.000 K. 3. Wechselseitige Brandschaden=Versicherungs=Anstalt in Wien 1461 K 78 h (vom 2. Jahre ab dürfte voraussichtlich die Jahresprämie um 20 % weniger, d. i. 1169 K 43 h betragen. 1. Ungarisch=französische Versicherungs=Gesellschaft 58 K h. 1564 5. Wiener Versicherungs=Gesellschaft 1735 K 45 h (das 10. Jahr als Freijahr, daher Jahres=Prämie durchschnittlick 1561 K 91 h. 6. Oberösterreichische Landes= Brandschaden=Versicherungs¬ Anstalt circa 1750 K (Die Jahresprämie kann seiten des hiesigen Vertreters nicht ganz genau ermittelt werden. 7. Versicherungs=Gesellschaft „Donau“ 1947 K 96 „Phönix“ 2329 K 52 Das billigste Offert hat, wie ersichtlich, die Assienraziont Generali in Triest mit einer jährlichen Netto=Prämie vor K 44 h überreicht 1052 Wenn man bedenkt, dass bisher bei einem versicherter Wert von nur 1,542.760 K an die o.=ö. Landes=Brandschaden¬ Versicherungs=Anstalt eine Jahresprämie von 1427 K 32 gezahlt werden mufste, und dass diese Anstalt bei Erhöhung der Versicherungssumme auf 2,096.740 K eine Jahresprämie von nindestens 1750 K verlangt, so dass die Differenz zwischen den illigsten Anbot und dem der o. ö. Landes=BrandschadenVer icherungs Anstalt jährlich mindestens 697 K 56 h beträgt, si bedarf es keines weiteren Beweises dafür, dass es nicht im Interesse der Stadt Steyr liegt, die bisherige Versicherung der tädt. Gebände und deren Einrichtung aufrecht zu erhalten Die Section stellt daher den Antrag: Der löbliche Ge meinderath möge beschließen, es sei der mit der oberösterr Landes Brandschaden Versicherungs Anstalt eingegangene Ver¬ sicherungs Vertrag zu kündigen, und sämmtliche städt. Gebänd und deren Einrichtung, das Theater inbegriffen, mit einem Ver¬ sicherungswerte von 2,096.740 K gegen eine jährliche Netto Prämie von 1052 K 44 h bei der Assienrazione Generali in Triest gegen Feuersgefahr neu zu versichern. Einstimmig nach Antrag

7. Das Bürgermeisteramt Gradlitz bittet um eine Unter¬ stützung für die dortigen Abgebrannten. Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages vol 40 Kronen, was einstimmig angenommen wird Z. 17.050. 8 Die Verlagsbuchhandlung A. Hartleben in Wien offerier das Werk: „Oesterreich auf der Welt=Ausstellung Paris 1900 zum Ankaufe Der Sections=Antrag lautet: Nachdem bei der Pariser Welt=Ausstellung die Stadt Steyr durch das Gewerbe selbst ver treten ist, so beantragt die Section den Ankauf dieses Werkes für das städtische Museum um den offerierten Betrag von 15 Kronen G.=R. Stigler stellt den Zusatzantrag, dass das Herr bezeichnete Werk durch eine hiesige Buchhandlung bazogen werden soll, wenn sich der Preis dadurch nicht erhöht hierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusat antrage des Herrn G.=R. Stigler einstimmig angenommen. Z. 17.091. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice bürgermeister Franz Lang 9. Der Herr Referent trägt vor In der Sitzung des Gemeinderathes vom 11. Mai 190 wurde beschlossen, wegen Einführung des Auerlichtes bei den Straßenbeleuchtung mit der Gasgesellschaft in neuerliche Ver handlung zu treten das Amt hat diesen Beschluss durch eine am 30. Juni d. J. unter Zahl 10.350 an die Direction des Gaswerkes in Stey gerichteten Note entsprochen, worauf der Herr Director des Gas werkes im Bureau des Herrn Bürgermeisters erschienen ist und die principielle Bereitwilligkeit seiner Gesellschaft zur probeweisen Einführung der Auerbeleuchtung im Stadtgebiete zusagte Die Einführung der Auerbeleuchtung bedingt jedoch die Umänderung beziehungsweise Auswechslung der vorhandenen Straßenlaternen, wodurch per Stück 20 Kronen Kosten erwachsen Die Gasgesellschaft erklärt sich nun bereit, die Hälfte diese Kosten zu tragen, wenn die Stadtgemeinde die andere Hälfte derselben übernimmt Bezüglich der Ausdehnung der Umwandlung wurde der Vorschlag gemacht, vorerst das Auerlicht in die Laternen am Stadtplatz, Enge und Bahnhofstraße bis zum Bahnhofe einzuführer Auf der unteren Ennsbrücke wäre der Versuch nur bei Laterne zu machen, da es zweifelhaft ist, ob sich die Auf einer von Auerbrennern wegen der dort stets eintretender stellung tarken Erschütterung überhaupt empfiehlt. Der löbliche Gemeinderath wird gebeten, bezüglich der Kostenübernahme und der Ausdehnung der Uebernahme Beschluss zu fassen. Nach § 26 des Gasvertrages ist zwar die Gasgesellschaft verpflichtet, eine Gasbeleuchtungsart, welche durch längere un¬ trügliche Erfahrungen sich als practisch bewährt hat, bei allen übrigen Eigenschaften entweder ein helleres Licht liefert, oder wohlfeiler wäre, als die jetzige Gasbeleuchtung, auf ihre Kosten binnen drei Jahren einzuführen, und es tritt in diesem Falle, venn nöthig, eine durch schiedsrichterlichen Spruch festzusetzende verhältnismäßige Preisherabsetzung oder Preiserhöhung für die Beleuchtung ein. Da aber die Gasgesellschaft auf den theilweisen Ersatz der Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes verzichtet, wenn sich die neue Beleuchtungsart nicht bewähren sollte und eine Preiserhöhung für die Beleuchtung nicht eintreten wird, is es doch der Ueberlegung wert, ob auf das Auerbieten der Gesell¬ schaft nicht einzugehen ist. Der Sectionsantrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass für die Beleuchtung mit Auerbrenner von Seite der Gasanstalt keine Erhöhung des Preises eintritt und weiters auch hier die etwaige Umänderung in den alten Stand der Beleuchtungsanlage auf die vertragsmäßige Entschädigung für die Hälfte der Kostel von Seite der Gasanstalt die Verzichtleistung erklärt wurde, be¬ antragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Um¬ änderung der Gaslaternen am Grünmarkt, Stadtplatz, Enge, Bahn hofstraße, Kirchengasse, Gleinkergasse und Sierningerstraße bi Nr. 65 für Auerlicht genehmigen und die Kosten für circa 0 Laternen à 10 Kronen, somit 500 Kronen aus Post XVI „außerordentliche Bauführungen“ bewilligen. derr G.=R. Stigler bemerkt, die Einführung des Auerlichtes sei wünschenswert und wurde auch in allen größeren Städter eingeführt, nur glaube er, dafs diese Beleuchtungsart nicht in dem beantragten Umfange bleiben wird, sondern dass auch die übrigen Stadttheile hierum ersuchen werden. Weiters finde er den Beitrag der Gemeinde für zu hoch, da durch das Auerlich doch eine 20% Gasersparnis zu Gunsten der Gasfabrik eintritt. der Herr Referent erwidert, die 20% Gasersparung trett bei Privaten ein, nicht aber bei den öffentlichen Straßenlaternen weil die letzten so construiert sind, dass das Licht auch bei Tag brennen muss, um das Anzünden der Laternen zu ermöglichen, außerdem müsse in Betracht gezogen werden, dass ein etwaige¬ Ersparnis an Gas wieder durch den Verbrauch der Glühkörper ausgeglichen wird In anderen Städten, wo Auerlicht eingeführt ist, habei die Gasanstalten für die Brennstunde sogar um 1½ kr. mehr verlangt. Da unn hier eine Erhöhung der Beleuchtungskosten nicht intrete, so hat sich die Section veranlasst gesehen, an den Kosten der Umänderung der Straßenlaternen zu partieipieren, was edenfalls günstiger sei, als eine Preiserhöhung des Lichte¬ derr G. R. Tureck ersucht, dass auch die Fabriksstraße in die neue Beleuchtungsart einbezogen werde. 3 Herr G.=R. Schönauer schließt sich dem Ansuchen des Herrn G.=R. Tureck an und stellt den Zusatzantrag, dass noch 10 Straßen¬ laternen in der Fabriksstraße in die neue Beleuchtung einbe zogen werden. ierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusatz¬ des Herrn G.=R. Schönauer einstimmig angenommen. intrag V. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Tomit Frau Herr G.=R. Schönauer entfernt sich 10. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Di Kindergärtnerin Fräulein Marie Tumlirz hat in der Eingabe vom 23. Juli 1900 darum ersucht, die Gemeindevertretun möge den hiesigen, von ihr geleiteten Kindergarten in die städt. Verwaltung übernehmen und die Gesuchstellerin an dieser Anstalt zur städt. Kindergärtnerin ernennen, weil dem Kindergarten als eine Privatanstalt der Vorwurf gemacht werde, dass die religiöse Erziehung der Kinder zu wenig berücksichtigt werd Der k. k. Stadtschulrath Steyr hat dieses ihm competenz¬ näßig überreichte Ansuchen zur weiteren Beschlussfassung mit dem Beifügen abgelehnt, dass sich derselbe in seiner Sitzung von 31. Juli d. J. über dieses Ansuchen ablehnend ausgesprocher hat, da zwingende Gründe für die Eingehung auf den gemachten Vorschlag nicht vorhanden sind. Die IV. Section hat sich nach Berathung dieses Gegenstandes Stadtschulrathes vollkommen ange der Anschauung des k. k. schlossen und stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderatl möge beschließen, es sei das vorliegende Ansuchen als unbe¬ gründet abzuweisen. Wird einstimmig angenommen, Z. 16.030 11. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Seit 24. April 1891 besteht hier eine von der bestandener Gremialkrankencassa in Stadt Steyr errichtete Stiftung mit einen Capitale von 8000 fl. Papierrente, deren Erträgnis hauptsächlich für Mitglieder der Gremialkrankencassa in Steyr zu verwenden war. Das Verleihungsrecht stand dem Vorstand der Gremial krankencassa zu, und es war die das Stiftungsvermögen bildend Obligation „auf die Gremialkrankencasse in Steyr nomine der Stiftung für Kranke oder erwerbsunfähige Krankencassamitglieder vinculier Die im Jahre 1893 durch die k. k. Statthalterei erfolgte Auflösung der Gremialkrankencassa in Steyr machte selbstverständlick lenderungen der Stiftsbriefbestimmungen nothwendig, die in vorliegenden Nachtrag zum Stiftbriefe vom 24. April 1891 hren Ausdruck finden Die Errichtung dieses nothwendigen Stiftsbriefnachtrages verzögerte sich deshalb, weil das Handelsgremium eine Ver¬ einigung dieser mit einer anderen ähnlichen Stiftung und eine beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten anstrebte welchem Begehren wiederholt seitens der o.=ö. Statthalterei ent gegengetreten worden ist, weil dasselbe mit den Stiftsbriefbe stimmungen nicht übereinstimmend befunden werden konnte Endlich ist eine Form gefunden worden, durch welche so¬ wohl den Anforderungen der Stiftungsoberbehörde als auch den Wünschen des Handelsgremiums Rechnung getragen ist Der Stiftsbriefnachtrag lautet Nachtrag zum Stiftbriefe vom 24. April 1891 über die Stiftung der bestandenen Gremialkrankencassa in Steyr zur Unterstützung verarmter Cassamitglieder Nachdem die Gremialkrankencassa in Steyr mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 17. November 1893, Z. 16.577/II, aufgelöst worden ist, setzen wir gefertigten Vertreter der Stadt¬ gemeinde Steyr und des Handelsgremiums in Steyr in Ansehung obiger Stiftung folgende durch die Auflösung der Gremialkranken casse bedingten Abänderungen des Stiftsbriefes vom 24. Apri 1891 fest. I. Zum Genusse der Stiftung berufen sind vor allen diejenigen Personen, welche am 15. Februar 1890 Mit glieder der Gremialkrankeneasse in Steyr, gleichgiltig velcher Art, waren, welche Personen in dem dem Stift briefe vom 24. April 1891 angehefteten Mitgliederver zeichnisse namentlich angeführt sind In zweiter Reihe gewesene Mitglieder der bestandener Krankencasse überhaupt, und 3 in dritter und letzter Reihe Mitglieder des Handels standes in Steyr II. Die Stiftlinge werden aus den Stiftungsrenten mit Be trägen von höchstens 40 Kr., schreibe vierzig Kronen, in einem Monate in dem Falle betheilt, als sie wegen Krank heit oder Alters erwerbsunfähig sind, mag die Erwerbe unfähigkeit eine dauernde oder blos zeitliche sein I Das Recht, Unterstützungen gemäss den obigen Bestimmungen zu verleihen, steht der Stadtgemeindevorstehung (Bürger meister und Gemeinderath) Steyr im Einvernehmen mi dem jeweiligen Ausschusse des Handelsgremiums in Steyr zu Sollte ein Einvernehmen zwischen der Stadtgemeinde vorstehung und dem Gremialausschusse binnen angemessene Frist nicht zustande kommen, so übergeht in dem besonderen Falle das Verleihungsrecht an die k. k. o. ö. Statthalterei IV Die mangels berechtigter Anwärter in einem Jahre nich oder nicht zur Gänze zur Vertheilung gelaugenden Stiftungs renten sind in dem nächstfolgenden oder in den späteren Jahren bestimmungsmäßig zu verwenden. Das Stiftungsvermögen liegt in der ... obligation * ddto. Wien, am über vinculiert an Nr. * die Stadtgemeinde Steyr der Stiftung der bestandenen Gremial krankeneassa in Steyr zur Unterstützung von gewesenen Casse mitgliedern, beziehungsweise Mitgliedern des Handelsstandes

Steyr an und ist die Stiftungsobligation in der Casse der Stadtgemeinde Steyr hinterlegt Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr und des Handelsgremiums Steyr und zwar die Vertreter der Stadt¬ gemeinde Steyr im Grunde des Gemeinderathsbeschlusses vom 31. August 1900 geloben und verpflichten uns für uns und unsere Amtsnachfolger, das Stiftungsvermögen getreu und sorg fältig zu verwahren, dessen Renten zu den im Stiftbriefe vom 24. April 1891, beziehungsweise in diesem Nachtrag ausgedrückter Zwecke zu verwenden, überhaupt alle im Stiftbriefe vom 24. April 1891, beziehungsweise in diesem Nachtrage enthaltenen Anord nungen gewissenhaft zu erfüllen. Urkund dessen wurde dieser Stiftbriefnachtrag in drei Aus fertigungen errichtet, deren eine bei der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz, deren zweite bei der Stadtgemeinde Steyr und deren dritte bei dem Handelsgremium Steyr aufbewahrt werden. Da in diesem Stiftsbriefnachtrage nichts enthalten ist, das den Interessen der Stadt Steyr zuwider wäre, da ferner die erst in diesem Stiftbriefnachtrage festgesetzte Einflussnahme des Handels gremiums der Stadt Steyr auf die Verleihung des abreifenden Stiftungserträgnisses der Stadtgemeindevertretung die Einhaltung der Stiftsbriefbestimmungen nur wesentlich erleichtert, stellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle sich auch mit diesem Stiftsbriefnachtrage einverstanden erklären, und sich und seine Nachfolger im Amte zur Verwahrung des Stiftungs¬ vermögens und zur Erfüllung der Stiftbriefanordnungen verpflichten. Einstimmig nach Antrag. Z. 16.114. 12. Liegt vorliegender Sectionsbericht und Antrag vor Der Primarius des öffentlichen Krankenhauses zu St. Anna in Steyr, Herr Dr. Victor Klotz, hat schon im Jahre 1899 um die Einrichtung des Operationszimmers aus Glas und Eisen ersucht. In der Sitzung des löblichen Gemeinderathes vom 25. August 1899 wurde nur ein Theil dieser Einrichtungsgegen¬ stände bewilligt. Herr Dr. Klotz sucht daher mit der vorliegenden Eingabe vom 28. Juli d. J. um die Ergänzung dieser Ein¬ richtung an. Die Spitals=Commission hat nun in der Sitzung vom 14. August 1900 einhellig beschlossen, mit Rücksicht auf die dadurch allein zu erzielende vollständige Reinhaltung der im Operations¬ zimmer vorhandenen Einrichtungsgegenstände, wodurch der Erfolg der in demselben auszuführenden Operationen außerordentlich günstig beeinflufst wird, die Anschaffung der verlangten Ein¬ richtungsgegenstände aus Glas und Eisen, nämlich: 1. eines Tisches auf Rollen 90 cm lang, 50 em breit, mit zweiter Glasplatte auf halber Höhe zum Preise von 100 Kronen; 2. eines Gestelles 150 cm lang, 40 ei breit, mit zweiter Glasplatte auf halber Höhe im Preise von 110 Kronen; 3. eines Tischchens 55 cm lang, 48 cm breit mit regulierbarer Höhe im Preise von 60 Kronen, also um den Gesammt=Anschaffungspreis von 270 Kronen, wozu für Fracht und Verpackung noch circa 50 Kronen zuzuschlagen sind, beim löblichen Gemeinderath in Antrag zu bringen. Die IV. Section beehrt sich daher den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderath möge die Anschaffung der bezeichneten Einrichtungsgegenstände und die dazu nöthigen Mittel im Ge¬ sammtbetrage von ca. 320 Kronen auf Rechnung des Spital=Contos bewilligen. Einstimmig nach Antrag. Z. 15.700. Weiters liegt noch ein Ansuchen des Herrn Dr. Klotz vor, womit derselbe um Anschaffung eines mit hohem starken Gitter umgebenen Bettes in dem Isoliertract ersucht. Der Sectionsantrag lautet: Da die Anschaffung eines Bettes für Irrsinnige thatsächlich unumgänglich nothwendig ist, um Unglücksfälle auszuschließen, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die dazu nöthigen Mittel pr. 140 Kronen auf Rechnung des Spitals=Contos bewilligen. Einstimmig nach Antrag. Z. 17.758. 13. Der Herr Referent gibt bekannt, dass die diesjährige Armensubscription ein Erträgnis per 3411 Kr. 70 Heller ergab und stellt namens der Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dieses Ergebnis der dies¬ jährigen Armensubscription zur Kenntnis nehmen und beschließen, dass den mit der Einsammlung der Gelder betrauten Herren Armenväter für ihre besondere Mühewaltung der Dank des Ge¬ meinderathes zum Ausdrucke gebracht werde. Einstimmig nach Antrag. Z. 16.976. Herr Gemeinderath Stigler betont, dass die Armensub¬ seription alljährlich ein geringeres Resultat ergibt, obwohl der Grund dieser Sammlung, nämlich den Straßenbettel abzustellen, gewiss löblich ist. Er glaube, wenn vor Einleitung der nächsten Armensubscription in einem Aufrufe die Beweggründe dieser Sammlung erörtert würden, dass das Ergebnis ein besseres werden würde. Der Herr Bürgermeister sagt dies zu. Hierauf Schluss der Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung der Gemeinderathes der lf Stadt Steyr am 31. August 1900 Vortraulicher Theil I. Section. Referent: Sektions Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. 1. Carl Stadlbauer Tapezierer in Steyr bittet um definitive Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. Der Sectionsbericht des Antrag hierüber lautet: Nachdem dem Gesuchsteller mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. Dezember 1898 Z 24937 die bedingte Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, derselbe nun

laut Erlass der hohen kk Statthalterei in Linz vom 29. Juli 1900 Z 11459 die öst. Staatsbürgerschaft faktisch erworben und den Unterthanen Eid auch schon geleistet hat, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Carl Stadlbauer sowie seiner Ehegattin Anna die definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Aufnahmsgebühr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 16606. a. Heinich Johann Peter Meyer Werkmeister in Steyr

ersucht um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Der Sektionsbericht und Antrag lautet: Nachdem dem Gesuchsteller mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. Dezember 1898 die bedingte Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, derselbe nun laut Erlass der hohen kk Statthalterei Linz von 31. Juli 1900 Z 12427 die österr. Staatsbürgerschaft faktisch erworben und auch den Unterthanen Eid schon abgelegt hat, so stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle

beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Heinrich Johann Peter Mayer sowie seiner Ehegattin Magdalena geb. Reichert, dann seinen 5 Kindern, Johann, Carl, Gisela Robert Johann und August die definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Aufnahmsgebühr bewilligt. Einstimmig nach Antrang. c. Heinrich Exl, Obmann des Bruderhauses bittet um Verleihung des Bürgerrechts. der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Gesuchsteller als Obmann

im Bruderhause und als Armenvater durch 10 Jahre im Interesse der Humanität wirkte, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Heinrich Exl im Sinne des Gemeinderaths beschlusses vom 4. März 1898 das Bürgerrecht der Stadt Steyr ##ges in Anbetracht seiner Mittelosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 16953. Nach Erledigung der Tagesordnung stellt Herr G.R. Stigler an den Herrn Bürgermister die Anfrage in welcher Form die 10 x Landesbierumlage eingehoben wird und ob darüber schon Verhandlungen

gepflogen worden sind. Der Herr Bürgereistur erwidert, dass von Seite der Landes Ausschusses der Wunsch ausgesprochen wurde, dass die LandesbierUmlage, gleichzeitig mit der städt. Bierumlage eingehoben werde. Nachdem der LandesAusschuss der Stadtgemeinde Steyr auch in jeder Weise entgegen kommt, so habe er den Wunsch des Landes-Ausschusses entsprochen und erhalten die Diese Einhebungsart bleibe so lange aufrecht, bis eine ändere Vereinbarung getroffen werde. Landes Die Stadt 5 % der Auflage um #### 4 % an die Brauer, welche diese Auflage vorschussweise entrichten. 1 % an die mit den Vornehmung betrauten Mauthorgane u. für den #### etc. #### zu können ohne den Stadt#### zu belasten,

Hierauf Schluss der Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verificatoren: Schriftführer

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