Ratsprotokoll vom 30. März 1900

kk. Sanitäts Assistent in Steyr die erledigte Stelle des Stadtarztes der lf. Stadt Steyr verliehen. Mit dieser Stelle sind die Bezüge der IX. Rangsklasse der kk Staatsbeamten gemäß Artik. I. des Gesetzes vom 19. Sept. 1898 RGbl. Nr. 172 u. zw. ein jährl. Gehalt 2800 Kronen und eine Aktivitätszulage 500 Kronen sowie die Pensionsberechtigung nach den geltenden Normen für die kk Staatsbeamten verbunden. Der Stadtarzt der Stadt Steyr hat außer seiner eigentlichen Amtstätigkeit auch die Agenden des Polizeiund Armenarztes der Stadt Steyr sowie die Substitution des städt. Primararztes im öffentl. Krankenhaus zu St. Anna

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