Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1899

dieser Gefälle entweder die erforderlichen Hilfskräfte von der Stadtgemeinde ausgenommen werden, oder dass die Stadt¬ gemeinde mit einer geeigneten Person eine Abmachung trifft welche diese Einhebung unter bestimmten Bedingungen besorgt. die Präliminar=Commission ist zur Anschauung gelangt, dass etzterer Vorgang der richtigere erscheint, und hat mit dem bis¬ herigen Geschäftsleiter der städt. Gefällspachtung Herrn Karl Jöbstl, welcher hiefür die volle Eignung besitzt, betreffs der Be¬ orgung der Einhebung dieser Gefälle vorstehende Punctationen über den mit demselben abzuschließenden Dienstvertrag, betreffend die Einhebung der städtischen Gefälle, stipuliert und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde die Einhebung der mit 1. Jänner 1900 in eigene Regie genom¬ ene Markt= und Standelgefälle Pflaster= und Brückenmaut zag= und Niederlagsgefälle und Schweinerechen=Ertrag ab 1. Jänner 1900 den Herrn Karl Jöbstl unter den in den vor jelegten Punctationen enthaltenen Bedingungen übertragen und der Herr Bürgermeister beauftragt, mit Herrn Karl Jöbstl den bezüglichen Dienstvertrag abzuschließen. der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag und den Dienstvertrag zur Abstimmung und werden beide einstimmig angenommen. Hierauf wird Post II einstimmig genehmigt. Gebüren * „ * III. * * K Gebäude=Erhaltung, nämlich IV. a) des Rathhauses, der zwei städt. zinshäuser am Franz =Josef platz, des Neuthorgebäudes, der Jäger=Kaserne, des Theater=Ge¬ bäudes, des Industriehalle=Ge¬ bäudes, der übrigen städtischen Gebäude mit Ausnahme der Schul¬ * gebäude, zusammen 8.200 K b) sonstige Ausgaben: Brandschadenversicherung für sämmt¬ liche städt. Gebäude 1.100 K, Bei¬ trag an den Theater=Director für Beleuchtung und Beheizung des Theaters 1800 K, durchlaufender Wohnzins des Hausmeisters der zinshäuser am Franz=Josef=Platz 60 3.060 „ 11.260 der Herr Referent bemerkt zu Post IV, dass diese sich um 500 K vermehrt hat, infolge des um 400 K höher angenom¬ menen Bedarfes für Erhaltung der Jäger=Kaserne nach der Er folgziffer von 1898 Hierauf wird Post IV einstimmig angenommen. Stenern und Umlagen: . Gebüren=Aequivalent für das un¬ bewegliche Vermögen 600 K Grund= und Hauszinssteuer 2.200 Erwerb= und Rentensteuer 400 „ Landes= und Gemeindeumlage — 2.400 „ 5.600 K Diese Post, sagt Referent, erhöht sich um 400 K infolge der höher vorgeschriebenen Rentensteuer. Wird einstimmig angenommen. Verwaltungs=Auslagen: VI. 3.200 K Functionsgebür Bezüge der activen städt. Beamten 48.624 „ Bezüge der städt. Hilfsbeamter 8.010 „ Bezüge der städt. Amtsdiener und * Kosten der Uniformierung 5.800 Bezüge der anderen Bediensteten 3.180 Pensionen und Gnadengaben 10.634 „ Ausgaben für Wahlen und gericht liche Vertretungen, dann Vor¬ auslagen der Volkszählung 600 „ ebüren für Vereinsversammlungen, Belohnungen und Reisekosten 1.700 entierungs= Militär=Bequartie¬ und Vorspannsfuhren¬ ungs¬ 2.260 „ Kosten Stempel, Porti, Druckpapiere, Bücher eitungen und Kanzlei=Requisiter 6.200 # Beheizung, Beleuchtung und Reini¬ gung der Amtszimmer 4.400 7 95.608 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Auslagen sind gegenüber 1899 weniger um 2160 K infolge des geringeren Be¬ darfes für Bezüge der städt. Beamten per 1520 K (vorzugsweise durch Wegfall der Besoldung für den verstorbenen Bauzeichner Menzinger und der um 738 k geringer beanspruchten Bezüge der Hilfsbeamten). Hierauf wird Post VI einstimmig angenommen. VII. Sicherheits=Auslagen: Bezüge und Uniformierungskosten der städt. Sicherheitswache 21.998 K Kosten der städt. Reservewache 10.000 „ Verschiedene polizeiliche Auslagen 3.484 „ Kosten der polizeilichen Arrestanten 3.840 „ Erhaltungskosten der Natural=Ver¬ pflegsstation 3.400 „ Beitrag an die Freiw. Feuerwehr Entlohnung der beiden Thurm¬ wächter und Erhaltung der Tele¬ 5.300 phone „ Kosten der Straßenbeleuchtung 25.200 76.222 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Auslagen sind gegenüber 1899 mehr um 2410 K vorzugsweise durch höhere luslagen für die Sicherheitswache um 1550 K (darunter 1200 K angenommen für allfällige Gehaltsregulierung, dann durch die ür mehrere Wachleute enthaltenen Quinquennalzulagen per zu¬ ammen 350 K), weiters durch die um 400 K höheren Auslagen ür Erhaltung der Naturalverpflegsstation Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt zur Post Straßen¬ beleuchtung, dass diese Post infolge Eliminierung von 9 ent¬ behrlich gefundenen Laternen geringer geworden ist. Da zum Auflassung dieser Laternen die gemeinderäthliche Zustimmung noch nicht erfolgt ist, so stelle er den Antrag, dass der löbliche Gemeinderath hiezu seine Zustimmung gebe. der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass bisher auf jeder Brücke 6 Laternen brannten und dass von jeder Brücke 3 Laternen als entbehrlich aufgelassen wurden. Herr Gemeinderath Heindl erklärt, dass sich dieser Ab¬ gang von Laternen fühlbar mache, namentlich auf der Enns¬ dorfer Seite. Er halte es für angezeigt, auf dieser Seite noch eine Laterne anzuzünden. jetzt Herr Gemeinderath Huber sagt, man könne vielleicht aus Sparsamkeits=Rücksichten diese Laternen auflassen, aber für ein gänzliches Verschwinden derselben sei er nicht Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, die aufgelassenen Laternen sind nicht demontiert worden, und der Gemeinderath kann jederzeit beschließeen, dieselben wieder anzünden zu lassen Hierauf wird der Antrag auf vorläufige Auflassung vor 9 Brückenlaternen sowie Post VII einstimmig angenommen Der Herr Referent gibt sohin bekannt, dass ein Gesuch der Reservewächter um Erhöhung ihrer Gebür von 15 kr. auf 20 kr. per Stunde vorliegt, was eine jährliche Belastung des Budget um 1400 fl. zur Folge hätte. Die Präliminar=Commision tellt nun den Antrag, dieses Ansuchen mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Stadt abzuweisen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters verliest der Herr Referent folgenden Antrag der Präliminar=Commission: Antrag wegen Revision der Dienstes¬ Instruction der städt. Sicherheitswache: Laut Präliminar pro 1900 erfordert die städt. Sicherheitswache nebst Reservewache inen Betrag von 31.998 K. Laut Gemeinderathsbeschluss von 19. Februar 1875 wurde eine Dienstes=Instruction für die städt. Sicherheitswache festgesetzt und in derselben bestimmt, dass die Anstellung aller zur Sicherheitswache gehörigen Personen mit llusnahme des Wachinspectors lediglich durch den Bürgermeisten u erfolgen hat. Da aber laut ausdrucklicher Bestimmung des 49 des Gemeindestatutes die Anstellung der Beamten und diener, sowie überhaupt aller im Solde der Gemeinde stehenden Personen dem Gemeinderathe vorbehalten ist, so steht diese Be¬ stimmung der Dienstes=Instruction mit dem Gemeindestatut im Widerspruche. Selbstredend ohne dem Bürgermeister betreffs der bisherigen Anstellungsverfügung, welche nach der bisherigen Anstellungs=Verfügungen, welche nach der bisherigen Dienstes¬ nstruction begründet waren, irgendwie nahe treten zu wollen ind frei und weit entfernt von jedem Misskrauen in die dies¬ bezügliche bisherige Gebarung des Herrn Bürgermeisters glaub die Präliminar=Commission bei der Berathung dieser namhafter de Budget=Post darauf einrathen zu sollen, dass das dem Geme rathe laut § 49 des Gemeinde=Statutes gewährleistete Recht der Anstellung aller im Solde der Gemeinde stehenden Personen dem Gemeinderathe auch hinsichtlich der Sicherheitswache ge wahrt bleiben soll, umsomehr, als ja auch der Gemeinderatl ür diese Agenden die namhafte Summe von 31.998 K bewilligen muss. In dem Bewusstsein, dass die Präliminar=Commission hiebei lediglich und ausschließlich die Wahrung der durch das Gemeinde=Statut gewährten wichtigen Rechte des Gemeinde rathes im Auge hat und in der Erkenntnis dass die Dienstes Instruction für die städt. Sicherheitswache einer gründlichen Revision bedarf, da sich seit 25 Jahren die Verhältnisse in vieler Richtungen geändert haben, stellt die Präliminar=Commission olgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen Die Dienstes=Instruction der städt. Sicherheitswache vom 19. Fe bruar 1875 ist einer gründlichen Revision zu unterziehen, hiebei ist die Anstellung aller zur Sicherheitswache gehörigen Persone emäß § 49 des Gemeinde=Statutes dem Gemeinderathe vor zubehalten und hat hierüber die l. Section in einer der nächsten itzungen Bericht zu erstatten Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstim¬ mung und wird derselbe einstimmig angenommen. 3

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