Ratsprotokoll vom 9. Juni 1899

jedoch ganz übernehmen und aus Eigenem bestreiten, da bei den geringen Bezügen dieser Angestellten ein Abzug von 12 - 23 f sehr hart wäre. Im Namen der Beamten und Angestellten stelle ich daher die ergebene Bitte, der löbliche Gemeinderath wolle im Sinne dieser Ausführung über diese Angelegenheit eine Entscheidung treffen. Steyr 5. Juni 1899. Franz Gall. Stadtsekretär. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Die zufolge Zahlungsauftrages des kk. Gebührenberechnungsamtes Linz ddo 1. Mai 1899 B.Reg.P. 183 ex 1899 für die Gehalte bezw. Löhnungen der städt. Beamten und Angestellten vorgeschriebene Gebühr per 2143 f 75 x

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