Ratsprotokoll vom 9. Juni 1899

Raths-Protokoll aufgenommen über die VII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l f. Stadt Steyr am 9. Juni 1899. Tagesordnung: I. Section. 1. Recurs gegen eine Armenraths=Ent¬ scheidung. 2. Erlass des Landesausschusses in Linz über die Eröffnung der Communal=Creditanstalt. 3. Erlass des o.=ö. Landesausschusses in Angelegenheit der definitiven Regelung der Dienstbezüge der Lehrpersonen. 4. Erlass des o.=ö. Landesausschusses in Betreff Abänderung beziehungsweise Ergänzung der oberösterreichischen Dienstboten¬ Ordnung. 5. Erlass des o.=ö. Landesausschusses betreffs Einführung höherer Abgaben für musikalische Unterhaltungen und Tanzmusiken. 6. Zuschrift des Verwaltungsrathes der Welser Localbahn¬ Gesellschaft betreffs Beschließung einer Resolution wegen Zu¬ standekommens der Localbahn Sattledt — Pettenbach — Grünau. 7. (Vertraulich.) Personal=Angelegenheiten. II. Section. 8. Amtsberichte über die Stadtcasse=Journals¬ Abschlüsse pro Februar und März 1899. 9. Jahres=Rechnungs=Abschluss pro 1898. 10. Ansuchen des bürgerlichen Schützen=Vereines in Iglau um eine Spende zum VII. mährischen Landes= und 400jährigen Jubiläumsschießen. 11. Ansuchen der Eheleute Kumpfmüller um Nachlass der Platzgebüren für die beim letzten Frühjahrsmarkte leer ge¬ bliebenen Hütten. 12. Ansuchen der Fachlehrerin Frl. Anna Pehersdorfer um Nachlass von Beleuchtungs= und Beheizungskosten für den unterhaltenen Privat=Turncurs. 13. Pachtanbot für die Fechsung der Kastanienbäume von dem zum Stadtgebiete Steyr gehörigen Theil der Garstnerstraße (von der Groß=Villa bis zur Garstnergrenze). 14. Amtsbericht wegen Wiederversteuerung der Hunde pro 1899 1900. III. Section. 15. Ansuchen um pachtweise Ueberlassung eines städtischen Grundes. 16. Commissions=Protokoll, betreffend das von der Firma Reithoffers Söhne vorgelegte neue Project über die Wegumlegung in Pyrach. 17. Antrag der Spitals=Commission auf diverse An¬ schaffungen für das öffentliche Krankenhaus in Steyr. IV. Section. 18. Verleihung eines Interessen=Theil¬ betrages aus der Ignaz und Bertha Kronlacher'schen Stiftung. 19. Vergebung der Interessen aus der Emil Gschaider'schen Stiftung pro 1899. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Victor Stigler — Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Leopold Anzengrüber, Alexander Busek, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Heinrich Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Franz Lang, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonnleitner, Ötto Schönauer. Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Der Herr Stadt=Secretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinde¬ räthe Dr. Franz Angermann, Ferdinand Handstanger, Matthias Perz und Karl Wöll. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Karl Heindl und Josef Hiller und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet Sodann theilt der Herr Stadtsecretär Franz Gall die Note des Landesausschusses, Linz, 20. Mai d. J., Z. 9551, mit, worin derselbe mittheilt, dass für die nothleidenden Hausweber des oberen Mühlviertels eine Hilfsaction eingeleitet wurde, welche in der Erweiterung des Absatzgebietes für die Weberei¬ producte besteht, und ersucht zugleich, einen etwaigen Bedarf für Krankenanstalten und öffentliche Institute bekanntzugeben.“ Zur Kenntnis. — Z. 11.917. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. 1. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr Gemeinderath Dr. August Redtenbacher. 1. Referent verliest den Recurs der Barbara Krennmüller, led. Handarbeiterin in Steyr, gegen den Beschluss des Armenrathes Steyr vom 25. April 1899 wegen verweigerter Erhöhung der Armenunter¬ stützung, sowie den Bericht des Polizei=Inspectors über das Ergebnis der hierüber gepflogenen Erhebungen und stellt namens der Section folgenden Antrag: „Diesem Recurse wird insoferne stattgegeben, als Recurrentin angewiesen wird, beim städt. Armenrathe neuerlich um Erhöhung der ihr bewilligten Armen=Unterstützung einzuschreiten.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 9694. 2. Referent verliest die mit Erlass des Landesausschusses, Linz, vom 21. April a. c., Z. 7182, mitgetheilte Kundmachung des Curatoriums der Communal=Creditanstalt in Linz, betreffend die Gewährung von Darlehen an Gemeinden und öffentliche Concurrenzen. — Zur Kenntnis. — Z. 10. 866. 3. Referent verliest folgenden Erlass: „Z. 8206. Erlass an sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen des Landes. Die Frage der definitiven Regelung der Dienst¬ bezüge der Lehrpersonen beschäftigt den Landesausschuss und ist derselbe bestrebt, in dieser Angelegenheit endlich zum Ziele zu gelangen. Dazu sind noch weitere Erhebungen nothwendig. Eine Anzahl von Gemeindevertretungen hat sich in dieser Frage an den hohen Landtag gewendet mit der Bitte, die Lehrpersonen in ihren Dienstbezügen den vier untersten Classen der Staats¬ beamten gleichzustellen (800 fl., 1100 fl., 1400 fl., 1800 fl.). Da diese Forderung den Landesschulfond ganz außerordentlich be¬ lasten würde, so legte dieselbe, da sie die Geneigtheit der betreffenden Gemeindevertretungen, in Befolgung ihrer theo¬ retisch gefassten Beschlüsse auch finanziell zu deren Durchführung etwas beizutragen, voraussetzen ließ, die Frage nahe, ob nicht etwa die Bezüge der Lehrpersonen auf Land und Gemeinden zu vertheilen wären in der Weise, dass vielleicht für zwei Drittel oder drei Fünftel derselben der Landesschulfond und für ein Drittel oder zwei Fünftel die Gemeinden aufzukommen hätten. Es entspreche diese Vertheilung nicht bloß dem Reichsvolks¬ schulgesetze, nach welchem (§§ 62, 66 u. s. w.) für die Volks¬ schulen zunächst die Ortsgemeinden zu sorgen haben, und erst, soweit die Mittel der Ortsgemeinden nicht ausreichen, das Land dieselben zu bestreiten hat. Die Tragung eines Theiles der Dienstbezüge der Lehrpersonen durch die Ortsgemeinden, beziehungsweise Schulgemeinden, wäre auch deswegen gerecht¬ fertigt, weil dieselben durch das den Ortsschulräthen zustehende Vorschlagsrecht einen großen Einfluss auf die Besetzung der er¬ ledigten Lehrstellen in ihren Schulen besitzen. Der Landesaus¬ schufs will jedoch dem hohen Landtage keine bestimmten Anträge vorlegen, und auch selbst in dieser Frage nicht Beschlüsse fassen, ohne zuvor die Anschauung der Gemeinde=Vertretungen des Landes kennen gelernt zu haben. Die Gemeinde=Vorstehung erhält daher den Auftrag, einen Beschlufs des Gemeinde=Aus¬ schusses (Gemeinderathes) einzuholen darüber, ob derselbe dafür

ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Dienstbezüge de Lehrpersonen dahin abgeändert werden sollen, dass das Land einen bestimmten Theil des Gehaltes anweist, während für den Rest direct die Gemeinde aufzukommen hat. Die Gemeinde¬ Vorstehung hat die hierüber gefassten Beschlüsse unter Anschluss einer Abschrift des betreffenden Sitzungsprotokolles anher mit¬ zutheilen. — Vom oberösterreichischen Landesausschusse. Linz, am — Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p.“ 3. Mai 1899 Hiezu bemerkt Herr Referent: Es ist bekannt, dass von einigen Gemeinden eine Action wegen Einreihung der Lehr personen in die unteren vier Classen der k. k. Staatsbeamten eingeleitet worden ist, infolge dessen der vorliegende Erlass herablangte. Das Entgegenkommen des Landesausschusses ist war ein erfreuliches, aber die Form, in welcher dasselbe zum Ausdrucke gelangt, hat nur einen akademischen Wert, weil die meisten Gemeinden so situiert sind, dass sie diesem Ansinnen nicht nachkommen können. Die in dem Erlasse citierten §§ 62 und 66 des Reichsvolksschulgesetzes sprechen nicht über Lehrer¬ gehalt, sondern über Schulgebäude=Erhaltung, wogegen der § 20 ausdrücklich sagt, dass die Lehrergehalte vom Landes¬ ausschusse zu zahlen sind. Würde diese Sache einheitlich durch geführt, so würde manche Gemeinde zu stark belastet werden, würden aber nur wohlhabende Gemeinden zur Beitragsleistung herangezogen werden, so würden die besten Lehrer diesen Ge¬ meinden zuströmen. Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen: Der Gemeinderath hat auch heute nock die Meinung, dass die Regelung der Gehaltsfrage der Lehren in jeder Hinsicht sehr wünschenswert wäre, wenn er auch seit den letzten Verhandlungen des hohen Landtages darüber zweifelt, ob in absehbarer Zeit die Landesfinanzen eine Einreihung des Lehrerpersonales in die vier untersten Rangsclassen der k. k Staatsbeamten möglich machen werden. Die Gemeinde Steyr welche gewiss niemals gezögert hat, der Forderung der Schule finanzielle Opfer zu bringen, befindet sich jedoch auch in inanziellen Verhältnissen, welche es ihr in Ansehung der immer wachsenden Lasten, welche auf die Gemeinde gewälzt werden nicht gestattet, dem Schulconto der Gemeinde neue Lasten auf¬ zubürden. Die Gemeindevertretung der Stadt Steyr nimmt den Erlass des hohen Landesausschusses ddo. 3. Mai 1899 zur Kenntnis, ist jedoch infolge der geschilderten finanziellen Ver¬ ältnisse der Stadt nicht imstande, auf den in diesem Erlasse ausgesprochenen Vorschlag einzugehen.“ err Vicebürgermeister Stigler bemerkt folgendes: Während der letzten Sitzungen des Landtages wurde die Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrer in langwierigen und ernsten Sitzungen des Schulausschusses in Erwägung gezogen und es wurden An¬ trengungen gemacht, um eine Einigung der Parteien des Land¬ tages in dieser Angelegenheit herbeizuführen, um zugleich der allseits anerkannten berechtigten Wünschen der Lehrerschaft au Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage entgegen zu kommen Während diesen mehrwöchentlichen Verhandlungen sind plötzlich von verschiedenen Gemeindevertretungen Petitionen eingelaufen, in denen die Einreihung der Lehrpersonen in die unteren vier Rangsclassen der Staatsbeamten erbeten oder empfohlen wurde Diese Petitionen haben deshalb einen ungünstigen Eindruck ge¬ macht, weil sie eben mitten in die Berathungen des Ausschusses hineingefallen sind und möglicherweise das Resultat der Com¬ promiss=Verhandlung ungünstig beeinflussen konnten. Er macht auch kein Geheimnis daraus, dass die diesbezügliche Ent¬ schließung des hiesigen Gemeinderathes ihn in Verlegenheit ge¬ bracht habe, weil er im Ausschusse Sitz und Stimme habe und daran mit seinen schwachen Kräften betheiligt war, diese Gehalts rage einem Resultate zuzuführen, die den finanziellen Verhält¬ nissen des Landes entspreche. Es habe ihn unangenehm berührt ass er nicht vorher schriftlich von der Absicht des Gemeinde¬ rathes in Kenntnis gesetzt worden sei; er hätte diesem Theile des Beschlusses eine vertagende Richtung gegeben, denn es sei nicht angenehm, in einem öffentlichen Vertretungskörper zu sitzen und das Gefühl zu haben, umgangen worden zu sein. Er geb u, dass der Gemeinderath in bester Absicht, den Rechtsverhältnissen des Lehrerstandes aufzuhelfen, diese Petition an den Landtag jerichtet habe, aber der Antrag auf Einreihung in die untersten vier Rangsclassen habe eine solche finanzielle Wirkung, dass die Erfüllung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten steht, und würde auch eine so außerordentliche Erhöhung der Landesumlagen zur Folge haben, dass auch die Abgeordneten der Minorität nicht in der Lage gewesen wären, einer solchen Erhöhung zuzustimmen. Die Folge dieser Petitionen sei der heute vorliegende Erlass des Landesausschusses, denn man hat in Landtagskreisen das Gefühl gehabt, dass die Gemeindevertretungen popularisierend auftreten, um möglicherweise der Majorität des Landtages eine Verlegenheit zu bereiten. Er habe die Ueberzeugung, dass überhaup und besonders bei dem hiesigen Gemeinderathe dieses Motiv nicht vorhanden war, aber man könne es nicht übel nehmen wenn es in Linz diesen Eindruck gemacht hat, und dass man sich dort sagte, wenn sich die Gemeindevertretungen so einsetzen ür die Einreihung der Lehrer in die vier unteren Rangsclassen der Staatsbeamten, so sollen sie sich auch finanziell an der Erledigung dieser Forderungen betheiligen, trotzdem man ja auch dort weiß gerade so gut wie wir, dass die Gemeinden aus finanzieller Gründen dazu durchaus nicht in der Lage sind. Er habe nur das Wort ergriffen, um die Situation klar zu legen und die Bitte auszusprechen, bei ähnlichen wichtigen Petitionen des Gemeinderathes, welche an den Landtag gerichtet werden, ihn nicht zu umgehen, damit er nicht wieder in die Lage komme, etwas entschuldigen zu müssen, woran er nicht schuld war. Im übrigen schließe er sich dem Antrage der Rechtssection an, da er vollkommen der Sachlage entspreche, besonders dahingehend dass der Gemeinderath und seine Wenigkeit die Verbesserung er Verhältnisse der Lehrpersonen auch heute noch wünscht, es die finanziellen Kräfte des Landes möglich machen. oweit Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 10.867 3. 4. Referent verliest den Erlass des oberösterr. Landes¬ Ausschusses, Linz, vom 26. April 1899, Z. 6018, betreffend Ab¬ änderung, beziehungsweise Ergänzung der oberösterr. Dienst¬ boten=Ordnung Der Amtsbericht hierüber lautet: „Bezüglich der in Oberösterreich geltenden Dienstboten=Ordnung vom 1. März 1874, L.=G.=Bl. Nr. 3, wurden im Stadtgebiete nur gute Erfahrungen gemacht, so dass eine Abänderung der Vorschriften über das Gesindewesen als nicht wünschenswert bezeichnet werden kann. Missbräuche bei der Dienstbotenvermittlung können hintangehalten verden, wenn die Gemeinde=Organe die Dienstbotenvermittler trenge überwachen und strafbare Handlungen unnachsichtlich zur Kenntnis der competenten politischen oder Gerichtsbehörde bringen Die Machtfülle der Gemeindevorsteher in dieser Beziehung zu ergrößern, halte ich für unnöthig, ja sogar für bedenklich Unbefugte Dienstvermittler sind der politischen Behörde zur Bestrafung anzuzeigen, daher eine Erweiterung des Strafrechtes der Gemeindevorsteher in dieser Richtung nicht geboten ist Das Dienstbotenvermittlungsgeschäft den Gemeindedienern zu üibertragen, wäre wahrscheinlich, namentlich auf dem Lande, von chlimmen Folgen begleitet, abgesehen davon, dass es nicht im Interesse der Gemeinden liegt, ihre Diener mit Nebengeschäften zu bedenken, die ihrer eigentlichen Dienstleistung abträglich sein können. Wenn schon in dieser Richtung eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse nothwendig sein sollte, so könnte die elbe nur durch Uebernahme der Dienstbotenvermittlung von Seite der Gemeinden selbst bewirkt werden. Gegen präcisere Bestimmungen hinsichtlich der Dauer des Dienstverhältnisses äfst sich nichts einwenden. — Steyr, am 23. Mai 1899 Hall, Stadtsecretär. Die Section stellt folgenden Antrag: „Der löbliche Hemeinderath wolle beschließen: Nachdem sich die bestehende Dienstboten=Ordnung hierorts vollkommen bewährt hat, so ist ein Anlass vorhanden, Anträge wegen Abänderung dieser Dienstboten=Ordnung zu stellen.“ Einstimmig nach Antrag. Z. 10.870 5. Referent verliest den Erlass des Landesausschusses, Linz, vom 26. April 1899, Z. 6017, wegen Einführung höherer Abgaben für musikalische Unterhaltungen und Tanzmusiken Der Amtsbericht hierüber lautet: „Die Einführung höherer Abgaben für musikalische Unterhaltungen und Tanz¬ musiken würde dieselben fast ganz unterdrücken. Höhere Ein¬ nahmen für die Gemeinden würden hiedurch kaum erzielt werden können. Auch diesbezüglich halte ich die bestehenden Vor¬ chriften für völlig ausreichend und eine Berichterstattung im Sinne des inliegenden Erlasses für unnöthig Die Section beantragt: „Der löbliche Gemeinderatt wolle beschließen: Dieser Erlass wird zur Kenntnis genommen und wird eine Aenderung der bestehenden Verordnung nicht beantragt.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.868 6. Liegt vor eine Zuschrift des Verwaltungsrathes der Welser Localbahnen betreffs Beschließung einer Resolution wegen Zustandekommens der Localbahn Sattledt—Pettenbach—Grünau. Der Sectionsantrag lautet: „Nachdem laut Reichs¬ gesetzblatt vom 8. Juni 1899, Stück XI/1, Nr. 101, die Concession für die Localbahn von Sattledt nach Grünau hohen Ortes er¬ theilt wurde, so ist die gewünschte Stellungnahme des Gemeinbe¬ cathes zu dieser Angelegenheit gegenstandslos geworden. Zur Kenntnis — Z. 11.918. 7. Personal=Angelegenheiten. Dieser Punkt wirk am Schlusse der öffentlichen Sitzung behandelt. Das Protokol hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet N. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinbe¬ cath Josef Tureck. 8. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben der Stadteasse und der unter städtischer Verwaltung bestehenden Fonde und Anstatten pro Februar und März, wie folgt: Es betrugen bei der Stadteasse: die Einnahmen im Monate Februar 1899 7.897·12¼ fl. hiezu Casserest vom Vormonate 8.777·86½ „ „ „ Gesammteinnahmen im Monate Februar 1899 fl. 16.674·99 Ausgaben im Monate Februar 1899 10.744·90½ 7— Casserest für den Monat März 1899 fl. 5 930·08½ und betrugen bis einschließlich Februar1899: die Gesammt=Einnahmen * fl. 62.696·45 die Gesammt=Ausgaben * 56.766·36 * * * die Einnahmen im Monate März 1899 fl. 26.751 60 * * hiezu Casserest vom Vormonate. 5.930·08½ * * Gesammt=Einnahmen im Monate März fl 32.681·69 1899 Ausgaben im Monate März 1899 19.896·97½ Casserest für den Monat April 1899 fl. 12.78471½ und betrugen bis einschließlich März 1899; ie Gesammt=Einnahmen 89.448·05½ * fl. die Gesammt=Ausgaber * * 76.663·34 * Städtische Rechnungs=Kanzlei — Der Stadtbuchhalter: V. Jandaurek. — Zur Kenntnis Z. 9589 und 11.691. 9. Amtsbericht: „Das gefertigte Amt berichtet, dass gegen die laut Kundmachung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 16. Mai 1899, Z. 10.719, zur öffentlichen Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen vom Solarjahre 1898 über die Einnahmen nd Ausgaben der Stadtcasse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde während der 14 tägigen Auflagefrist

keinerlei Einwendungen hieramts vorgebracht worden sind.— Städtische Rechnungskanzlei, am 31. März 1899. — Der Stadt¬ uchhalter: Jandaurek. der Sectionsantrag lautet: „Nachdem laut Bericht der städtischen Rechnungskanzlei gegen die durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegenen Haupt=Rechnungsabschlüsse der Stadtcasse und der unter städtischer Verwaltung bestehenden Versorgungsanstalten für das Jahr 1898 keine Einwendung er hoben und diese Abschlüsse durch die Finanzsection geprüft und richtig befunden worden sind, stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle diese beiden Hauptrechnungs¬ bschlüsse genehmigen, die Drucklegung derselben in hundert Exemplaren in der bisherigen Form beschließen und dem Herrn Bürgermeister die Durchführung der Veröffentlichung übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 11.788. 10. Der bürgerliche Schützenverein in Iglau ersucht um eine Spende zum VII mährischen Landes= und 400jährigen Jubiläums=Schießen. Section beantragt, diesem Ansuchen keine Folge zu Die Einstimmig angenommen. — Z. 10.817 geben Johann und Therese Kumpfmüller ersuchen um Nachlass 11. der Platzgebüren für die beim letzten Frühjahrsmarkte leer gebliebenen Hütten. Der Amtsbericht hierüber lautet: „Da für nicht in Verwendung gestandene Hütten ohnedies nur die halbe Platzgebür gefordert worden ist und die halbe Platzgebür von allen übrigen Hüttenbesitzern anstandslos bezahlt wurde, fehlt ein Grund zur besonderen Berücksichtigung der Gesuchsteller. Wegen Verlegung einer Markthütte hätten die Bittsteller ein besonderes Gesuch an die Gemeinde=Vorstehung zu richten, in welchem genau gesagt ist, — Steyr, 25. Mai 1899 Gall.“ vas sie wollen. — die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei das Ansuchen der Gesuchsteller Johann und — Einstimmig nack Therese Kumpfmüller nicht zu berücksichtigen. Z. 10.840. Antrag. 12. Anna Pehersdorfer ersucht um Nachlass von Beleuch¬ und Beheizungskosten für den unterhaltenen Privat¬ tungs¬ Turncurs. der Sectionsbericht und Antrag lautet: „Mit Be¬ scheid vom 28. September 1892, Z. 20.931, wurde der Bittstellerin die Wiederüberlassung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude zum Zwecke der Abhaltung eines Privat=Turncurses gegen dem bewilligt, dass sie für die Beleuchtung und Beheizung des Turn¬ saales selbst aufzukommen hat. Auf Grund dieser Bestimmung Der löbliche Gemeinderath woll beantragt die Section: es sei dem gestellten Ansuchen nicht zu willfahren, beschließen jedoch sei ihr der Turnsaal unter den angegebenen Zahlungs¬ bedingungen weiters zu überlassen, jedoch habe Gesuchstellerin jedes Jahr hierum anzusuchen.“ herr Vicebürgermeister Stigler findet den Sectionsantrag etwas hart. Es sei ein Versehen des Amtes gewesen, dass man diese Kosten nicht alljährlich gefordert habe, wodurch die Petentin in dem Glauben bestärkt wurde, es würden ihr diese Kosten nachgesehen. Da die Gesuchstellerin nicht allein die Schuld trage, dass diese Kosten seit dem Jahre1892 unberichtigt geblieben o beantrage er, den Betrag auf 35 fl. zu reducieren. sind, Die Herren Gemeinderäthe Tomitz und Hiller schließen sich diesem Antrage an. der Herr Vorsitzende bringt sohin den Antrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler zur Abstimmung und wird derselbe — Z. 11.659 nit allen gegen 5 Stimmen angenommen 13. Franz Landerl, Productenhändler in Steyr, bittet um Ueberlassung der Fechsung der Kastanienbäume von der Gro߬ Villa bis zur Garstnergrenze auf drei Jahre gegen einen Pacht¬ schilling von jährlich 2 fl Die Section beantragt die Willfahrung dieses Ansuchens Z. 11.229 was einstimmig angenommen wird 14. Amtsbericht. Laut Kundmachung der Stadt¬ 4. Juli 1898, Z. 12.508, geht die gemeinde=Vorstehung vom Versteuerung der Hunde in Steyr am 31. Juli 1899 zu Ende, vorüber das Amt behufs Einleitung der Wiederversteuerung Bericht erstattet Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wollt beschließen: Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1899/1900 wie im Vorjahre zu veranlassen und das Amt mit der Durchführung zu beauftragen. — Einstimmig nach Antrag. 11.849. Z. lau Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice dürgermeister Victor Stigler. 15. Wenzel Zimmer, Gastwirk, Sierningerstraße Nr. 48, bittet um pachtweise Ueberlassung des vor seinem Hause befindlichen Gemeindegrundes als Gastgarten Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle dem Ansuchen des Wenzel Zimmer um Wiederver¬ pachtung der in dem beiliegenden Situationsplane ausgezeigte Grundfläche in der Sierningerstraße Folge geben und zwar unter den Bedingungen, welche in dem mit seinem Vorgänger abge¬ schlossenen Pachtvertrage vom 10. April 1893 vereinbart wurden: mit den Ausnahmen aber, dass der im vorhinein und zwar von Mai 1899 an zu entrichtende jährliche Pachtschilling 1. betragen soll und dass das Pachtverhältnis auf 5 Jahr 3 fl und mit Ausschluss einer stillschweigenden Fortdauer abge schlossen wird.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 9980 16. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: „Die Firma Reithoffers Söhne in Pyrach wünscht den im beiliegenden Situationsplan vom 3. Mai 1899 mit schwarzer Farbe ausgezeigten, bisher öffentlichen Fußweg aufzulassen und dafür zwei andere Wegverbindungen, die im Plane mit rother arbe eingezeichnet sind, im Tauschwege abzutreten, beziehungsweise herzustellen. Für die Stadtgemeinde Steyr kommt jedoch nur jener Wegtheil in Betracht, welcher in der Wegparcelle 1482 liegt und welcher ersetzt werden soll durch den Verbindungsweg a, al vom oberen Schiffweg zur Garstnerstraße zwischen den Villen¬ besitzern Steindl und Groß.“ Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese für die Stadtgemeinde in Frage kommende Wegumlegung unter nachstehenden Bedingungen bewilligen: 1. Bis zur völligen Aus¬ tragung dieser Angelegenheit bleiben die in den Commissions¬ rotokollen vom 6. Mai 1898, 31. August 1898 und 17. Mai 1899 etroffenen Vereinbarungen aufrecht. 2. Da diese Wegumlegung im Tauschwege erfolgt, so soll das Flächenmaß der ausge¬ tauschten Weganlagen nicht in Frage kommen und daher von keinem der Contrahenten eine Entschädigung oder Aufzahlung eleistet werden. 3. Die Herstellung des neu zu errichtenden Weges, welcher in seiner ganzen Länge mindestens 2 Meter breit ein muss, soll solid und dauerhaft ausgeführt werden und geht auf alleinige Kosten der Gesuchswerber, wogegen die spätere derstellung desselben Aufgabe der Stadtgemeinde sein wird. 4. Die Auslegung eventueller Schwierigkeiten mit den Anrainern, die Einholung der Zustimmung des Landesausschusses, die Vertrags¬ errichtung und grundbücherliche Durchführung 2c. sind von den Gesuchswerbern und auf ihre Kosten durchzuführen, so dass hieraus, sowie aus der ganzen Angelegenheit überhaupt der Stadtgemeinde Steyr keine Mühewaltungen und Kostenerwachsen. — Z. 10.207. Einstimmig nach Antrag 7. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Ueber Ansuchen der Barmherzigen Schwestern im öffentlichen Krankenhause, unterstützt vom Herrn Primarius Dr. Klotz und über Antrag der Spitalscommission vom 12. Mai 1899 wurde von der Section beschlossen, nachstehende Anschaffungen für das Krankenhaus dem löblichen Gemeinderathe zur Bewilligung vor¬ zulegen: 3 Stück Patent=Feldbetten mit Drahtnetz=Matratzen 11 fl. gleich 33 fl., 14 Stück graue Kotzen 125 180, à 7 fl. 50 kr. gleich 105 fl., die Installation einer invertierten Regenerativ Lampe von Siemens IiI mit 78 N. K. Leuchtkraft, alles in allem 65 fl., zusammen 203 fl., welcher Betrag dem Conto des öffent¬ lichen Krankenhauses zur Last zufallen hat. Ferner wolle der öbliche Gemeinderath beschließen, dem Wunsche um Einrichtung iner Telephonverbindung von der Kanzlei des Krankenhauses ins Armenhaus, bezw. in das dortige Militärkrankenzimmer und den Epidemietract, in Anbetracht, der zu der geringen Ent¬ ernung dieser Localitäten nicht im Verhältnisse stehenden kosten keine Folge zu geben. derr Gemeinderath Schönauer empfiehlt statt einer Telephonverbindung die Anbringung eines Läutwerkes. Der Herr Referent bemerkt, er sei nicht gegen die An¬ chaffung eines Läutwerkes, doch halte er es für angezeigt, dass von der Bausection die nothwendigen Erhebungen gepflogen werden, welche dann dem Gemeinderathe Bericht erstatten wird sich Herr Gemeinderath Schönauer einverstanden erklärt. womit Hierauf wird der Sectionsantrag in Betreff der Anschaffungen für das St. Anna=Spital einstimmig angenommen. 10.314. Z. Der Herr Referent bemerkt, dass noch ein dringendes Ansuchen der Waffenfabriksgesellschaft vorliege, welches nicht auf der Tagesordnung stehe, und ersucht um die Anerkennung der Dringlichkeit Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe allseitig an¬ erkannt. Sodann verliest der Herr Referent folgenden Sections¬ „Die Waffenfabriksgesellschaft beabsichtigt bei ihrem bericht Objecte VII eine neue Abortanlage mit Wasserspülung und Canalisierung zu errichten. Wie aus dem beiliegenden Situations¬ plane vom Mai 1899 und der Längenvrofilskizze vom 6. Juni 899 ersichtlich ist, soll der Wasserspülcanal, welchem das Wasser aus dem Wehrgraben zufließt, die Wehrgrabengasse durchqueren und am Gehwege dieser Straße ein mit einer eisernen Deckplatte versicherter Schacht mit Stauklappe ange¬ bracht werden. Der Abfuhrcanal soll von der Ecke des Directions¬ gebäudes bis zu seiner Ausmündung in den Steyrfluss in die Directionsstraße gelegt und daselbst der der Straßenlänge nach geführte öffentliche Canal, welcher ein kleineres Profil hat, in 3 denselben gegenüber dem Objecte VIII eingezapft werden. dieser Angelegenheit wird der Antrag gestellt, der löbliche Ge¬ meinderath wolle dieser Canalisierungsanlage mit Bezugnahm auf die Protokollerhebungen vom 7. Juni 1899 die Zustimmung ertheilen und insbesondere bewilligen, dass jener Theil des auf Kosten der Waffenfabrik herzustellenden Canales, welcher gegen über dem Objecte VIII anfängt, und in welchem der bisherige öffentliche Canal eingezapft wird, bis zu seiner Mündung in den Steyrfluss in das öffentliche Eigenthum übergeht und dessen weitere Erhaltung die Stadtgemeinde zu übernehmen hat. Diese Zustimmungen erfolgen unter nachstehenden Bedingungen: Die Gesuchswerberin hat diese Canalisierungsanlagen, sowei sie den öffentlichen Straßengrund berühren, mit Ausnahme des enigen Theiles, welcher in das öffentliche Eigenthum übergeht zänzlich auf ihre oder ihre Rechtsnachfolger eigenen Kosten zu erhalten, Ausbesserungen an denselben, soweit sie die Sicherheit des Verkehres erheischen über Auftrag sofort herstellen zu lassen, im Falle von Straßenumlegungen oder wie immer Namen habenden Aenderungen an denselben oder im Interesse des öffentlichen Verkehres eintretender Vorkommnisse überhaupt, iese Canalanlagen ohne Weigerung umzulegen oder auch gänz¬ ich zu entfernen, alles auf ihre eigenen Kosten. Die Gesuchs¬ verberin oder ihre Rechtsnachfolger sollen daher nie, auch nicht durch Verjährung ein Recht auf die Belassung dieser Canalisie rungsanlage erwerben, soweit dieselbe im öffentlichen Grund und Boden liegt

Herr Gemeinderath Schönauer ist mit der letzten Be¬ stimmung des Sectionsantrages nicht einverstanden, denn es solle doch eine Zeit bestimmt sein, innerhalb welcher die Waffen¬ fabrik bei eintretender Nothwendigkeit den Canal entfernen soll. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, wenn ein solcher Ausnahmsfall eintreten sollte, würden ohnehin die Ver¬ handlungen zwischen Gemeinde und Waffenfabrik neuerlich eintreten. Herr Gemeinderath Dr. Redtenbacher bemerkt, wenn eine bestimmte Frist nicht festgesetzt wurde, so sei der gesetzliche Aus¬ druck „nach Möglichkeit und Thunlichkeit“, welcher Passus dem Sectionsantrage beigefügt werden könnte. Herr Vicebürgermeister Stigler beantragt den Zusatz: „Innerhalb einer angemessenen Frist, also nach Möglichkeit und Thunlichkeit“ welcher zwischen den Worten „oder“ „auch gänzlich zu entfernen“ einzuschalten ist. Hierauf wird der Sectionsantrag mit diesem Zu¬ satzantrage einstimmig angenommen. — Z. 11.612. IV Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath, kaiserl. Rath Franz Tomitz. 18. Liegt folgender Sections¬ antrag vor: Die Section beantragt über Vorschlag des köbl. Armenrathes, die Interessen aus der Kronlacher=Stiftung mit jährlich 100 fl. dem einzigen Bewerber Heinrich Osbild zuzu¬ weisen, wozu der löbliche Gemeinderath seine Zustimmung geben möge. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.136. 19. Wegen Vergebung der Interessen aus der Emil¬ Gschaider =Stiftung per 336 fl. stellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei von dem Interessenbetrage per 336 fl. ein Betrag von 220 fl. der k. k. Oberrealschule in Steyr für die namhaft gemachten 29 Schüler und ein Betrag von 116 fl. der k. k. Fachschule und Versuchs¬ anstalt für die namhaft gemachten 13 Schüler zur Vertheilung zuzuwenden. — Einstimmig angenommen. — Z. 10.093. Hierauf Schlufs der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Sitzungs Protokoll des Gemeinderaths Steyr am 9. Juni 1899. Vertraulicher Teil I. Section. Referent: Sektions Obmann Stelle Herr Gemeinderath Dr. Aug. Redtenbacher 7. Personalien. I. Liegt folgender Amtsbericht vor: Die Gehalte bzw. Löhnungen der städt. Beamten und Angestellten sind zur Gebührenbemessung nicht angemeldet worden. Diese Unterlassung wurde jedenfalls dem kk Gebührenbemessungsamt in Linz zur Anzeige gebracht, welches mit dem in Abschrift beiliegenden Zahlungsauftrag vom 1. Mai 1899 B.Reg. P. 183-1899die Bem. Journ. P. 277 Stadtgemeinde Vorstehung zur ungetheilten Hand mit den städt. Beamten und Angestellten zur Zahlung einer Gebühr

von 2143 f 75 x und zur Zahlug einer Strafgebühr von 3487 f 75 x zusammen per 5631 f 25 x angewiesen hat. Ein Rekurs gegen diese Bemessung hat mit Rücksicht auf die diesbezüglichen klaren Vorschriften des Gebührengesetzes keine Aussicht auf Erfolg, weshalb sich der Herr Bürgermeister entschloss nur ein Gesuch um die gnadenweise Erlassung der Strafgebühr überreichen zu lassen. Die ordentliche Gebühr per 2143 f 75 x muss jedoch unter allen Umstanden erfolgen und hat deren Einzahlung sofort zu beginnen, wobei jenen Funktionierungen, deren Gebühr 20 f übersteigt, die Zahlung in 12 Monatsraten gestattet wird. Den einzahlenden Beamten fällt die Zahlung so hoher Gebühren selbst in Monatsraten außerordentlich schwer und trifft sie sehr empfindliche. Auch haben dieselben einen 3 %gen

Gehaltsabzug zu Pensionszwecken zu leisten, wodurch ihre Monatsgebühr sehr verkürzt würde. Der durch die Abzüge von den Gehalten geschaffene Pensionsfond beträgt, obwohl schon seit 1. Oktober 1896 gezahlt wird, nicht mehr als ca 1500 f und wird nie so stark werden, dass aus seinen abreifenden Zinsen auch nur ein einziger Pensionsanspruch völlig gedeckt werden kann. Es wird sich daher empfehlen, den Pensionsfond gänzlich aufzulassen und die vorhandene Summe von circa 1500 f zur Zahlung der den Beamten vorgeschriebenen ordentlichen Gebühr per 1778 f 75 x zu verwenden. Den unbedeckten Rest hätten die Beamten selbst zu zahlen, dafür aber fernerhin keine Einzahlugen an den Pensionsfond mehr zu machen. Die für die Amtsdiener und Wachleute vorgeschriebene Gebühr im Gesamtbetrag von 345 f wolle die Stadtgemeinde

jedoch ganz übernehmen und aus Eigenem bestreiten, da bei den geringen Bezügen dieser Angestellten ein Abzug von 12 - 23 f sehr hart wäre. Im Namen der Beamten und Angestellten stelle ich daher die ergebene Bitte, der löbliche Gemeinderath wolle im Sinne dieser Ausführung über diese Angelegenheit eine Entscheidung treffen. Steyr 5. Juni 1899. Franz Gall. Stadtsekretär. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Die zufolge Zahlungsauftrages des kk. Gebührenberechnungsamtes Linz ddo 1. Mai 1899 B.Reg.P. 183 ex 1899 für die Gehalte bezw. Löhnungen der städt. Beamten und Angestellten vorgeschriebene Gebühr per 2143 f 75 x

ist zu berichtigen wie folgt. 1. Ist der bestehende Pensionsfond gänzlich aufzulassen und die in demselben vorhandene Summe per circa 1500 f zur teilweisen Deckung der den Beamten vorgeschriebenen ordentlichen Gebühr von 1778 f 75 x zu verwenden, den unbedeckten Rest dieser Gebühr haben die Herrn Beamten verhältnismäßig selbst in 12 Momats raten zu begleichen. 2. Die für die Amtsdiener am Wachhaus vorgeschriebene Gebühr per 365 f wird von der Gemeinde selbst bestritten und ist aus der Post XVII des Präliminars für unvorhergesehene Auslagen zu decken. Herr G.R. Älschker spricht sich gegen gänzliche die beantragte Auflassung des Pensionsfonds aus und bemerkt wenn die Gemeindebeamten dieselben Rechte wie die Staatsbeamten haben, so sollen sie auch dieselbe Pflichten haben.

Herr G. R. Lang. findet es ebenfalls für ungerecht, wenn die Einzahlungen in den Pensionsfond aufgelassen werden. Herr Vizebürgermeister Stigler stellt den Antrag, dass bei Neuaufstellungen oder Beförderungen die Beamten die betreffenden Gebühren nunmehr selbst zu zahlen haben. Der Herr Vorsitzende beantragt, dass die Einzahlungen in den Pensionsfond wenigstens für insolange zu sistieren sind, bis die Beamten ihre Gebühren in Raten abgezahlt haben. Bei der Abstimmung wird der Sektionsantrag mit der Modifikation angenommen, dass der Passus: "Ist der bestehende Pensionsfond gänzlich aufzulassen" zu streichen

ist, dass Punkt 1 des Antrages am Schlusse zu lauten hat: "Die Einzahlungen in den Pensionsfond sind bis nach Ablauf obiger Zahlung zu sistieren" und dass nach Punkt 2 des Antrages des Passus anzuhängen ist: "jedoch sind in Hinkunft vorgedachte Gebühren von den Herren Beamten und Angestellten selbst zu tragen." Z 129 Präs. II. Victor Jandaurek, Stadtbuchhalter bittet um Beförderung in die IX. Rangsklasse. Der Amtsbericht hierüber lautet: Durch die Schaffung einer eigenen Rechnungskanzlei, deren Einrichtung und Führung dem Gesuchsteller übertagen worden ist, sind ganz besondere Anforderungen an den Stadtbuchhalter gestellt worden, welchen er bis jetzt in völlig klagloser Weise entsprochen

hat. Dass der Dienst, welchen Herr Jandaurek vor Creierung der Rechnungs Kanzlei nämlich als Casacontrolor zu versehen hatte mit seinem gegenwärtigen Dienst als Vorstand der Rechnungskanzlei gar nicht in Vergleich gestellt werden kann, brauche ich wohl nicht besonders zu beweisen. Gewiß ist, dass der größte Theil jener Arbeitsleistungen, welche früher dem Herrn Hauptcassier obgelegen ist, jetzt dem Stadtbuchhalter zukommen und dass dieselben durch die bewirkten Neueinrichtungen größere Intelligenz und mehr Zeitaufwand erfordern. Wie sich der löbliche Gemeinderath jederzit überzeugen kann, ist die neue Rechnungskanzlei gut organisiert und gut geleitet, so dass das

Ziel, welches man mit ihrer Schaffung zu erreichen strebte, auch wirklich erreicht worden ist. Es muss zugestanden werden, dass sich der Herr Stadtbuchhalter hiedurch thatsächlich Verdienste erworben hat die einer besonderen Belohnung würdig sind. Auch muss zugegeben werden, dass seiner Rangsklasse (X.) mit den an ihn gestellten Anforderungen in keinem richtigen Verhältnisse steht, namentlich wenn man in Erwägung zieht, dass der Vorstand des Cassenamtes in der VIII. Rangsklasse steht. Da Herr Jandurek wie schon aus dem Vorhergesagten hervorgeht ein sehr fähiger und fleißiger Beamter ist, gegen dessen amtliches und außeramtliches Verhalten nichts Nachtheiliges vorliegt, muss ich sein Ansuchen um Einreihung in die X. Rangsklasse befürworten. Durch die Beförderung würde Herr Jandaurek 1400 f Gehalt und 250 f Aktivitätszulage

beziehen, während er jetzt 1300 f Gehalt und 200 f Zulage erhält. Seine Beförderung würde die Stadtkasse mit 150 f belasten. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Mit Rücksicht auf die anerkannten werthen Verdienste, welche Herr Victor Jandaurek, Stadtbuchhalter sich bei Kreierung der neuen städt. Rechnungskanzlei sich erworben hat, und mit Rücksicht auf seine 14-jährige Dienstzeit im städt. Dienste wird das Ausuchen des Herr Victor Jandaurek in die X. Rangsklasse mit einer Gehaltserhöhung von 100 f und auf eine Erhöhung der Aktivitätszulage von 50 f genehmigt. Herr Vizebürgermeister Stigler

bemerkt es sei bei der Kreierung der Rechnungskanzlei beschlossen worden, dass hiedurch keine Mehrauslagen erwachsen sollen. Nun sei kaum nach Schaffung der Rechnungskanzlei schon ein Befördeungsgesuch eingelangt und es sei zu befürchten, dass diesem Gesuche auch noch andere folgen werden. Er möchte den Herrn Bürgermeister ersuchen, darauf einzuwirken, dass derartige Gesuche nicht lawinenartig an den Gemeinderath einlaufen und dass es mit dem bisherigen Umfange der Rechnungskanzlei sein Verbleiben hat. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen Z 119 Prs. Gustav Limert, städt. Casse-Kanzlei Gehilfe bittet um Erhöhung seines Diurnums auf täglich 1 f 50 x

Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Der Gemeinderath ertheilt ausnahmsweise seine Zustimmung zur Erhöhung des Diurnums des Herrn Gustav Linnert von 1 f 20 x auf 1 f 50 x. Herr G.R. Heindl findet es sehr unbescheiden, dass Gesuchsteller der erst 5 Monate im Amte sei, schon um Erhöhung ansuche. Er stelle den Antrag auf Abweisung des Gesuchstellers mit dem Bedeuten, dass er nach Ablauf eines Jahres wieder an den Gemeinderath herantreten könne. Nach kurzer Debatte wird der

Antrag der Herrn GR. Heindl einstimmig angenommen Z. 118 Prs. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Des Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer

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