Ratsprotokoll vom 16. November 1898

2 eine Canalanlage theuer zu stehen komme und der Besitzer erst kürzlich bedeutende Auslagen für Hausreparaturen gehabt hat, und nachdem eine Canalanlage ohne vorherige Anlage eines Quais nicht den gewünschten Erfolg habe, so stimme er für den Sectionsantrag. — Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig — Z. 20.874 angenommen. )Marie Koppler, Hausbesitzerin, Annagasse Nr. 1, recurriert gjegen die gemeindeämtlich bewilligte Verlegung des Abortes und der Senkgrube ihres Anrainers Franz Pferschinger, Hausbesitzers Annaberg Nr. 3, mit der Begründung, dass durch die Verlegung dieser Objecte ihre Wohnparteien den gesundheitsschädlichen Gasen ausgesetzt seien und sie der Gefahr ausgesetzt sei, ihre Parteien zu verlieren Der Sectionsantrag lautet: Nachdem die mit Er¬ ledigung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 7. October 1898, Z. 20.555, dem Herrn Franz Pferschinger ertheilte Baubewilligung behufs Verlegung des Abortes und der Senkgrube nach dem Ergebnisse der Localaugenscheins=Commission, sowie in technischer und sanitärer Hinsicht begründet erscheint, wird dem Recurse der Frau Marie Koppler keine Folge gegeben Herr Vicebürgermeister Stigler gibt zur näheren Auf¬ klärung bekannt, dass die Verlegung der in Rede stehender Objecte aus schwerwiegenden sanitären Gründen erfolgen musste, und zwar deshalb, weil das Wasser in dem neben der Senk¬ grube befindlichen Brunnen derart verunreinigt war, dass das — elbe ungenießbar und gesundheitsschädlich befunden wurde. Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. Z. 22.452. 6. Ueber die Zuschrift der Leitung der Deutschen Volks¬ partei in Oberösterreich, betreffs der Unterfertigung der Petition an den Reichsrath um Ablehnung der Ausgleichsvorlagen, stell die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Mit Rücksicht darauf, dass der Gemeinderath der Stadt Steyr sich für verpflichtet erachtet, eine so hochwichtige Frage selbständig zur Austragung zu bringen, dankt derselbe der Leitung des Deutschen Volksvereines für die Zusendung der Petition, und wird derselbe unter ausdrücklicher Zustimmung zur Ablehnung dieser Ausgleichsvorlagen selbständig eine Petition in diesem Sinne beim Abgeordnetenhause durch einen Abge¬ rdneten der Deutschen Fortschrittspartei einbringen. Diese Erledigung ist der Deutschen Volkspartei zur Kenntnis zu bringen. Dieser Antrag wird vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung Z. 23.215 — gebracht und einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest nun den Entwurf einer Petition, welche lautet: „Wie andere zahlreiche Gemeindever¬ tretungen unseres engeren Heimatlandes Oberösterreich hält es auch die Vertretung der landesfürstlichen Stadt Steyr als ihre Pflicht, im Interesse ihrer Wählerschaft gegen die im Reichs¬ rathe zur Verhandlung vorliegenden Ausgleichsbestimmungen der Regierung Stellung zu nehmen, weil durch dieselben die ohnehin schon fast unerschwinglichen Steuerlasten des Volkes nock vergrößert, durch dieselben sowohl auf gewerblichem, industriellem finanziellem und handelspolitischem Gebiete arge Schädigungen unserer Reichshälfte zu gewärtigen sind, die bestehende große Militärlast nicht verringert, dagegen das moralische Ueber¬ gewicht Ungarns über unsere Reichshälfte in jeder Beziehung nur noch mehr gekräftigt werden würde. Im Hinblicke auf diese Umstände stellt die Vertretung der landesfürstlichen Stadt Steyr die ehrfurchtsvolle Bitte: Das hohe Haus wolle den für Oester reich so ungünstigen Regierungsvorlagen über den Ausgleich mit Ungarn in ihrer derzeitigen Form die Zustimmung versagen und nur einen solchen Ausgleich mit Ungarn annehmen, in welchem unter gleichzeitiger Feststellung eines gerechten, den heutigen Verhältnissen entsprechenden Quotenverhältnisses auf die neuer¬ liche Belastung des Volkes durch Erhöhung der Zucker=, Bier¬ und Brantweinsteuer fallen gelassen, das wirtschaftliche Interesse auch in den übrigen Richtungen gewahrt und der überwiegend Einfluss Oesterreichs auf die österreichisch=ungarische Bank nicht verringert wird. Die ehrfurchtsvoll gefertigte Gemeinde=Vor¬ tehung gibt zugleich der Hoffnung Ausdruck, dass alle Abge ordneten, welchen das Wohl und Gedeihen Oesterreichs wahr¬ haft am Herzen liegt, in diesem Sinne gegen diesen Ausgleich eintreten werden. Auch erhebt die gefertigte Gemeinde=Vorstehung chon jetzt entschieden Einspruch dagegen, dass die Regierung den von ihr vorgeschlagenen Ausgleich mit Ungarn ohne ustimmung unseres Abgeordnetenhauses im verfassungswidrigen Wege mit Hilfe des § 14 abschließe.“ Der Sectionsbericht und Antrag hierüber lautet: „In Anbetracht des Umstandes, dass die Regierungsvorlagen über den Ausgleich mit Ungarn, welche gegenwärtig im Abgeordneten¬ hause in Verhandlung stehen, in jeder Richtung für Oesterreich höchst ungünstige und unannehmbare Bestimmungen enthalten sich gegen die Annahme derselben schon sehr zahlreiche Gemeinde¬ Vertretungen ausgesprochen haben, glaubt die I. Section, dass auch der löbliche Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr in dieser hochwichtigen Frage Stellung nehme und in Ausübung des ihn gemäß § 58 des Gemeinde=Statuts zustehenden Petitionsrechtes eine solche Petition gegen die Ausgleichsvorlagen an das Abgeordnetenhaus einbringen solle. Deshalb stellt die Section olgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen; Es werde für die Erledigung dieser Angelegenheit die Dringlich¬ eit erkannt und die vorgelegte Petition dem hohen Abgeordneten¬ hause überreicht.“ Der Herr Vorsitzende bringt nun die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung, welche einstimmig anerkannt Hierauf wird der Antrag der Section auf Annahm wird. Z. 23.215. der vorliegenden Petition einstimmig angenommen. — 7. Ueber den vorliegenden Erlass des hohen Landesaus¬ chusses Linz vom 26. August d. J., Z. 10.788, womit die Ein¬ holung des Gemeinderathsbeschlusses in Betreff der Zuerkennung des Gemeindewahlrechtes ohne Rücksicht auf eine Steuerleistung an die diplomierten Thierärzte als Gemeindeangehörige beauf¬ tragt wird, stellt die Section folgenden Antrag: „Mit Rücksicht arauf, dass die Einräumung des Intelligenz=Wahlrechtes an die diplomierten Thierärzte erst dann für die Gemeinde Steyr eine praktische Bedeutung haben wird, wenn solche Thierärzte, welch nicht schon infolge ihrer amtlichen Stellung wahlberechtigt sind, n Steyr domicilieren werden, was gegenwärtig nicht der Fall ist, und da außerdem auch bezüglich anderer Kategorien der Intelligenz=Wähler ein solches praktisches Bedürfnis noch nich orhanden war, wird auf die Einräumung des Wahlrechtes an diplomierte Thierärzte ohne Rücksicht auf die Steuerleistung der¬ zeit nicht eingegangen. Der Gemeinderath spricht aber zugleich eine Bereitwilligkeit aus, dass bei seinerzeitigem Vorhandensein von concreten Fällen er sich der Zutheilung des sogenannten Intelligenz=Wahlrechtes für die Gemeinde=Vertretung gewiss nicht verschließen werde.“ — Einstimmig nach Antrag — Z. 18.840 8. Die allgemeine Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs¬ Tasse in Steyr ersucht um Sistierung des Gemeinderathsbeschlusses pcto. Erhöhung der Spitalsverpflegskosten im St.=Anna=Spitale nit der Begründung, dass durch diese Verfügung eine Mehr belastung der Arbeiter=Krankencasse entstehen würde, und mit dem Hinweise, dass eine Erhöhung der Verpflegskosten auch nicht egründet ist, da das derzeitige Krankenhaus den modernen hygienischen Anforderungen nicht entspricht und es sowohl al Räumlichkeiten wie an nothwendiger ärztlicher Hilfe mangelt. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass auch vom Herrn Dr. Schuster in einer Eingabe gegen die Erhöhung der Ver flegsgebüren protestiert wird und derselbe diese Erhöhung deshalb als ungerechtfertigt hinstellt, weil die ärztliche Behand¬ lung im Spitale eine mangelhafte sei und auch sonst allerlei Mängel vorliegen. Zum Beweise, wie gegen die Beschlüsse des Gemeinderathes Stellung genommen wird, müsse Referent noch an¬ führen: In der Sitzung des Gemeinderathes vom 30. Sep tember 1898 wurde die Erhöhung der Verpflegskosten von täglich 85 kr. auf 1 fl. beschlossen und wurde dieser Beschluss der hohen k. Statthalterei Linz zur Genehmigung vorgelegt. Trotzdem ei vom hohen Landesausschusse über die Eingabe des Herrn Dr. Schuster der Auftrag herabgelangt, dass sich die Gemeinde wegen eigenmächtiger Erhöhung der Verpflegsgebüren zu recht ertigen habe. Das Amt habe nun hierüber aufklärenden Bericht erstattet und erklärt, dass die Eingabe des Herrn Dr. Schuster elinde ausgedrückt, nur als ein in der Eile und ohne Ueber¬ egung und, ohne maßgebende Erkundigungen einzuziehen, ver fasstes Schriftstück zu betrachten sei, das jeder Begründung ent behrt, wenn es nicht gar den Zweck verfolgt, durch Entstellung der Thatsachen den Interessen der Gemeinde entgegenzuwirken. Sodann stellt der Herr Referent namens der Section folgenden Antrag: „Nachdem die mit Gemeinderaths=Beschluss vom 30. September 1898 beschlossene Erhöhung der Verpflegs¬ kosten im hiesigen St.=Anna=Spital von 85 kr. auf 1 fl. unter Aufrechthaltung der geltend gemachten Gründe vollkommen gerechtfertigt erscheint, ist der Gemeinderath nicht in der Lage, von dem einstimmig gefassten Beschlusse abzustehen, um dessen Genehmigung bereits bei der competenten Behörde angesucht vorden ist.“ Herr Vicebürgermeister Stigler führt aus: Es wird viel theils öffentlich, theils vertraulich über das Krankenhaus ge¬ prochen, und zwar häufig auch von solchen Leuten, welche über die Sache wenig informiert sind. Weit entfernt, das Kranken haus zu St. Auna als ein tadelloses hinzustellen, habe ich abe doch die Ueberzeugung, dass man in Oesterreich froh sein könnte, wenn an vielen Orten, wo dermalen Krankenhäuser existieren keine größeren Mängel als in Steyr existieren würden. Es wird einerseits protestiert, dass die Krankenverpflegskosten erhöht werden sollen, andererseits geht man aber daran, an die Gemeinde bezüglich dieses Krankenhauses soviele Forderungen zu stellen, dass eine Erhöhung der Verpflegsgebür schon dadurch unaus bleiblich ist. Wenn die Gemeinde schon heute nicht mehr in der Lage ist, die für das öffentliche Krankenhaus erwachsenden Kosten aus den Einnahmen zu bestreiten, wie wird es derselben nöglich sein, bei den steigenden Anforderungen an dieses Kranken¬ haus in Zukunft für die Erhaltungskosten aufzukommen. Es ist dies umsomehr begreiflich, wenn man bedenkt, dass von den täglichen Verpflegskosten per 85 kr. ein Betrag von 60 kr. per Tag und Kopf für Verköstigung und Pflege der ehrwürdigen Schwestern gezahlt werden muss so dass der Gemeinde für die Entlohnung des Arztes, der Beamten, für Medicamente, für Instrumente, für Reparaturen und sonstige Anschaffungen nur ein Betrag von 25 kr. per Kopf erübrigt, und man kann sagen, dass für den Fall der Anstellung eines zweiten Arztes — von einem Neubau, zu dem die Mittel dermalen absolut nicht vor¬ anden sind, ganz abgesehen — vielleicht nicht einmal mit der Verpflegsgebür von täglich 1 fl. das Auslangen ganz gefunden verden würde. Ein weiterer Umstand, der die Kosten des Kranken auses in die Höhe schraubt, ist der, dass an die Zustimmung zur Oeffentlichkeits=Erklärung desselben vom Lande ausdrücklich die Bedingung geknüpft wurde, dass die Verpflegskosten für die nach Steyr zuständigen, zahlungsunfähigen Personen vom Lande licht ersetzt werden, beziehungsweise diese Kosten die Stadt emeinde Steyr allein zu tragen habe, was eine Auslage von jährlich circa 3000 fl. ausmacht, und es ist trotz wiederholter Vorstellungen nicht gelungen, diese Kosten mit 4 Procent auf den so oberösterr. Landesfond zu überlegen. Er glaube daher chmerzlich die Erhöhung der Verpflegskosten ja von mancher

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