Ratsprotokoll vom 16. November 1898

Raths-Protokoll aufgenommen über die Xl. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 16. November 1898. Tagesordnung: I. Section. 1. (Vertraulich.) Personales. 2. (Vertraulich.) Gesuch um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. 3. Wahl eines Präliminarberathungs=Comités. 4. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den k. k. Stadlschulrath Steyr. 5. Recurse gegen ertheilte Baubewilligungen. 6. Zuschrift der Leitung der „Deutschen Volkspartei in Oberösterreich“ betreffs Unterfertigung der Petition an den Reichsrath um Ablehnung der Ausgleichsvorlagen. 7. Erlass des Landes=Ausschusses betreffs Zuerkennung des Wahlrechtes an Thierärzte. 8. Einläufe in Angelegenheit der Erhöhung der Verpflegs¬ gebür im hiesigen öffentlichen Krankenhause. II. Section. 9. Berichte über Stadteasse=Journals¬ Abschlüsse pro August und September 1898. 10. Bericht über das Marktgefälls=Erträgnis des ver¬ flossenen Herbstmarktes. 11. Offerte für Pachtung der Eisenbahngehsteg=Mant. 12. Gesuch um weitere Belassung des Gewölbes Nr. 3 beim Bürgerspitale. 13. Amtsbericht über die Erfolglosigkeit der Keller=Aus¬ schreibung im Exjesuitengebäude. 14. Diverse Subventions= und Spenden=Gesuche. III. Section. 15. Kostenvoranschlag für die Anpflasterung der Rinnsale in der Schwimmschulstraße. 16. Protokoll, betreffend die Ableitung des Ueberwassers aus der Feuerlacke bei der Jägermayrstiege in Aichet und Abgabe desselben an die Firma I. Winternitz Neffen. 17. Erfordernis an Enzbäumen, Brückenstreu und Trot¬ toirpflaster für die Instandhaltung der Brücken pro 1899. 18. Amtsbericht, betreffend die Vergebung der städtischen Wirtschaftsfuhren pro 1899. 19. Anschaffung von 6 Stück completten Betten und sonstiger Einrichtungsstücke für das St. Anna=Spital. IV. Section. 20. Ansuchen des Handels=Gremiums in Steyr um Bestreitung der Beleuchtungskosten zur Ertheilung des kaufmännischen Fortbildungs=Unterrichtes. 21. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fort¬ bildungsschule in Steyr um Wiedergewährung eines Erhaltungs¬ beitrages. 22. Verleihung der Interessen aus der Josef= und Ludwig¬ Werndl=Stiftung. 23. Antrag auf mietweise Ueberlassung eines Contumaz¬ stalles. 24. Antrag des k. k. Stadtschulrathes Steyr auf Ankauf von Kaiser=Jubiläums=Festschriften für die Schuljugend. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl, der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. — Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Alexander Busek, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Josef Hiller, Karl Heindl, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Josef Tureck, Franz Tomitz, Otto Schönauer, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ Secretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Josef bauer. Huber und Dr. August Redtenbacher. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Reitter und Otto Schönauer und er¬ klärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet sodann folgende Mittheilungen: 1. Der Bürgermeister von Höritz dankt für die erhaltene Spende von 10 fl. — Zur Kenntnis. — Z. 22.281. 2. Das Presbyterium der evangelischen Gemeinde (A. B.) in Steyr dankt für die vom Gemeinderathe beschlossene Bereit¬ willigkeit zur Uebernahme von Zweidritteln der Canalkosten in der Bahnhofstraße mit der Erklärung, das dritte Drittel per 210 fl. — Zur Kenntnis. — Z. 21.972. selbst zu übernehmen. — 3. Der städtische Polizei=Commissär Franz Ebner dankt Zur Kenntnis. für die ihm zutheil gewordene Auszeichnung. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass dem Männer¬ Gesangvereine „Kränzchen“ zu seinem 40. Gründungsfest ein Pokal als Geschenk der Stadtgemeinde Steyr überreicht worden ist, und ersucht, der löbliche Gemeinderath wolle zu dieser Aus¬ lage seine Zustimmung geben, was einstimmig erfolgt. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. 1. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1 und 2 werden ver¬ traulich behandelt und ist das Protokoll hierüber dem öffenl¬ lichen Protokoll angeheftet. 3. Zur Berathung des Präliminares für das Jahr 1899 beantragt die Section folgende Herren zu wählen: Bürger¬ meister Johann Redl, Vicebürgermeister Victor Stigler und die Herren Gemeinderäthe Josef Huber, Karl Heindl, Ferdinand Reitter und Josef Tureck. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.103. 4. Nachdem laut Bericht des Amtes der seit dem Bestande des k. k. Stadtschulrathes demselben als Mitglied und bis 1897 auch als Vorsitzender=Stellvertreter angehörige kaiserliche Rath Dr. Alois Spängler diese Stelle wegen Uebersiedlung nach Salzburg zurückgelegt hat und diesbezüglich eine Ersatzwahl nothwendig erscheint, stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Herrn kaiserl. Rath Dr. Alois Spängler für seine langjährige und erfolgreiche Thätigkeit im k. k. Stadtschulrathe den verbindlichsten Dank zum Ausdrucke bringen. Zugleich wolle an dessen Stelle für die noch restliche Functionsperiode Herr Dr. Albert Clessin als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr gewählt werden. — Einstimmig angenommen. Z. 22.024. Erscheint Herr Gemeinderath Franz Lang. 5. a) Josef Wallergraber, Hausbesitzer, Bahnhofweg Nr. 3, recurriert gegen die gemeindeämtliche Verfügung vom 11. Sep¬ tember 1898, Z. 16.508, womit; dem Hausbesitzer Josef Gölln¬ huber, Bahnhofweg Nr. 4, die Bewilligung zur Erbauung eines Schweinestalles mit Abort und Senkgrube ertheilt wurde, und stellt das Begehren auf Verhaltung des Bauführers zur Her¬ stellung eines zur Enns führenden Abzugscanales. Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rücksicht darauf, dass die mit Erledigung der Stadtgemeinde¬ Vorstehung vom 11. September 1898, Z. 16.508, dem Herrn Josef Gollnhuber ertheilte Baubewilligung zur Herstellung einer Senk¬ grube nach dem Ergebnisse der stattgehabten Localcommission, sowie in technischer und sanitärer Hinsicht zulässig erscheint, wird dem Recurse des Herrn Josef Wallergraber keine Folge gegeben. Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, ein Canal wäre allerdings wünschenswerter als eine Senkgrube. Da jedoch

2 eine Canalanlage theuer zu stehen komme und der Besitzer erst kürzlich bedeutende Auslagen für Hausreparaturen gehabt hat, und nachdem eine Canalanlage ohne vorherige Anlage eines Quais nicht den gewünschten Erfolg habe, so stimme er für den Sectionsantrag. — Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig — Z. 20.874 angenommen. )Marie Koppler, Hausbesitzerin, Annagasse Nr. 1, recurriert gjegen die gemeindeämtlich bewilligte Verlegung des Abortes und der Senkgrube ihres Anrainers Franz Pferschinger, Hausbesitzers Annaberg Nr. 3, mit der Begründung, dass durch die Verlegung dieser Objecte ihre Wohnparteien den gesundheitsschädlichen Gasen ausgesetzt seien und sie der Gefahr ausgesetzt sei, ihre Parteien zu verlieren Der Sectionsantrag lautet: Nachdem die mit Er¬ ledigung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 7. October 1898, Z. 20.555, dem Herrn Franz Pferschinger ertheilte Baubewilligung behufs Verlegung des Abortes und der Senkgrube nach dem Ergebnisse der Localaugenscheins=Commission, sowie in technischer und sanitärer Hinsicht begründet erscheint, wird dem Recurse der Frau Marie Koppler keine Folge gegeben Herr Vicebürgermeister Stigler gibt zur näheren Auf¬ klärung bekannt, dass die Verlegung der in Rede stehender Objecte aus schwerwiegenden sanitären Gründen erfolgen musste, und zwar deshalb, weil das Wasser in dem neben der Senk¬ grube befindlichen Brunnen derart verunreinigt war, dass das — elbe ungenießbar und gesundheitsschädlich befunden wurde. Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. Z. 22.452. 6. Ueber die Zuschrift der Leitung der Deutschen Volks¬ partei in Oberösterreich, betreffs der Unterfertigung der Petition an den Reichsrath um Ablehnung der Ausgleichsvorlagen, stell die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Mit Rücksicht darauf, dass der Gemeinderath der Stadt Steyr sich für verpflichtet erachtet, eine so hochwichtige Frage selbständig zur Austragung zu bringen, dankt derselbe der Leitung des Deutschen Volksvereines für die Zusendung der Petition, und wird derselbe unter ausdrücklicher Zustimmung zur Ablehnung dieser Ausgleichsvorlagen selbständig eine Petition in diesem Sinne beim Abgeordnetenhause durch einen Abge¬ rdneten der Deutschen Fortschrittspartei einbringen. Diese Erledigung ist der Deutschen Volkspartei zur Kenntnis zu bringen. Dieser Antrag wird vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung Z. 23.215 — gebracht und einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest nun den Entwurf einer Petition, welche lautet: „Wie andere zahlreiche Gemeindever¬ tretungen unseres engeren Heimatlandes Oberösterreich hält es auch die Vertretung der landesfürstlichen Stadt Steyr als ihre Pflicht, im Interesse ihrer Wählerschaft gegen die im Reichs¬ rathe zur Verhandlung vorliegenden Ausgleichsbestimmungen der Regierung Stellung zu nehmen, weil durch dieselben die ohnehin schon fast unerschwinglichen Steuerlasten des Volkes nock vergrößert, durch dieselben sowohl auf gewerblichem, industriellem finanziellem und handelspolitischem Gebiete arge Schädigungen unserer Reichshälfte zu gewärtigen sind, die bestehende große Militärlast nicht verringert, dagegen das moralische Ueber¬ gewicht Ungarns über unsere Reichshälfte in jeder Beziehung nur noch mehr gekräftigt werden würde. Im Hinblicke auf diese Umstände stellt die Vertretung der landesfürstlichen Stadt Steyr die ehrfurchtsvolle Bitte: Das hohe Haus wolle den für Oester reich so ungünstigen Regierungsvorlagen über den Ausgleich mit Ungarn in ihrer derzeitigen Form die Zustimmung versagen und nur einen solchen Ausgleich mit Ungarn annehmen, in welchem unter gleichzeitiger Feststellung eines gerechten, den heutigen Verhältnissen entsprechenden Quotenverhältnisses auf die neuer¬ liche Belastung des Volkes durch Erhöhung der Zucker=, Bier¬ und Brantweinsteuer fallen gelassen, das wirtschaftliche Interesse auch in den übrigen Richtungen gewahrt und der überwiegend Einfluss Oesterreichs auf die österreichisch=ungarische Bank nicht verringert wird. Die ehrfurchtsvoll gefertigte Gemeinde=Vor¬ tehung gibt zugleich der Hoffnung Ausdruck, dass alle Abge ordneten, welchen das Wohl und Gedeihen Oesterreichs wahr¬ haft am Herzen liegt, in diesem Sinne gegen diesen Ausgleich eintreten werden. Auch erhebt die gefertigte Gemeinde=Vorstehung chon jetzt entschieden Einspruch dagegen, dass die Regierung den von ihr vorgeschlagenen Ausgleich mit Ungarn ohne ustimmung unseres Abgeordnetenhauses im verfassungswidrigen Wege mit Hilfe des § 14 abschließe.“ Der Sectionsbericht und Antrag hierüber lautet: „In Anbetracht des Umstandes, dass die Regierungsvorlagen über den Ausgleich mit Ungarn, welche gegenwärtig im Abgeordneten¬ hause in Verhandlung stehen, in jeder Richtung für Oesterreich höchst ungünstige und unannehmbare Bestimmungen enthalten sich gegen die Annahme derselben schon sehr zahlreiche Gemeinde¬ Vertretungen ausgesprochen haben, glaubt die I. Section, dass auch der löbliche Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr in dieser hochwichtigen Frage Stellung nehme und in Ausübung des ihn gemäß § 58 des Gemeinde=Statuts zustehenden Petitionsrechtes eine solche Petition gegen die Ausgleichsvorlagen an das Abgeordnetenhaus einbringen solle. Deshalb stellt die Section olgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen; Es werde für die Erledigung dieser Angelegenheit die Dringlich¬ eit erkannt und die vorgelegte Petition dem hohen Abgeordneten¬ hause überreicht.“ Der Herr Vorsitzende bringt nun die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung, welche einstimmig anerkannt Hierauf wird der Antrag der Section auf Annahm wird. Z. 23.215. der vorliegenden Petition einstimmig angenommen. — 7. Ueber den vorliegenden Erlass des hohen Landesaus¬ chusses Linz vom 26. August d. J., Z. 10.788, womit die Ein¬ holung des Gemeinderathsbeschlusses in Betreff der Zuerkennung des Gemeindewahlrechtes ohne Rücksicht auf eine Steuerleistung an die diplomierten Thierärzte als Gemeindeangehörige beauf¬ tragt wird, stellt die Section folgenden Antrag: „Mit Rücksicht arauf, dass die Einräumung des Intelligenz=Wahlrechtes an die diplomierten Thierärzte erst dann für die Gemeinde Steyr eine praktische Bedeutung haben wird, wenn solche Thierärzte, welch nicht schon infolge ihrer amtlichen Stellung wahlberechtigt sind, n Steyr domicilieren werden, was gegenwärtig nicht der Fall ist, und da außerdem auch bezüglich anderer Kategorien der Intelligenz=Wähler ein solches praktisches Bedürfnis noch nich orhanden war, wird auf die Einräumung des Wahlrechtes an diplomierte Thierärzte ohne Rücksicht auf die Steuerleistung der¬ zeit nicht eingegangen. Der Gemeinderath spricht aber zugleich eine Bereitwilligkeit aus, dass bei seinerzeitigem Vorhandensein von concreten Fällen er sich der Zutheilung des sogenannten Intelligenz=Wahlrechtes für die Gemeinde=Vertretung gewiss nicht verschließen werde.“ — Einstimmig nach Antrag — Z. 18.840 8. Die allgemeine Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs¬ Tasse in Steyr ersucht um Sistierung des Gemeinderathsbeschlusses pcto. Erhöhung der Spitalsverpflegskosten im St.=Anna=Spitale nit der Begründung, dass durch diese Verfügung eine Mehr belastung der Arbeiter=Krankencasse entstehen würde, und mit dem Hinweise, dass eine Erhöhung der Verpflegskosten auch nicht egründet ist, da das derzeitige Krankenhaus den modernen hygienischen Anforderungen nicht entspricht und es sowohl al Räumlichkeiten wie an nothwendiger ärztlicher Hilfe mangelt. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass auch vom Herrn Dr. Schuster in einer Eingabe gegen die Erhöhung der Ver flegsgebüren protestiert wird und derselbe diese Erhöhung deshalb als ungerechtfertigt hinstellt, weil die ärztliche Behand¬ lung im Spitale eine mangelhafte sei und auch sonst allerlei Mängel vorliegen. Zum Beweise, wie gegen die Beschlüsse des Gemeinderathes Stellung genommen wird, müsse Referent noch an¬ führen: In der Sitzung des Gemeinderathes vom 30. Sep tember 1898 wurde die Erhöhung der Verpflegskosten von täglich 85 kr. auf 1 fl. beschlossen und wurde dieser Beschluss der hohen k. Statthalterei Linz zur Genehmigung vorgelegt. Trotzdem ei vom hohen Landesausschusse über die Eingabe des Herrn Dr. Schuster der Auftrag herabgelangt, dass sich die Gemeinde wegen eigenmächtiger Erhöhung der Verpflegsgebüren zu recht ertigen habe. Das Amt habe nun hierüber aufklärenden Bericht erstattet und erklärt, dass die Eingabe des Herrn Dr. Schuster elinde ausgedrückt, nur als ein in der Eile und ohne Ueber¬ egung und, ohne maßgebende Erkundigungen einzuziehen, ver fasstes Schriftstück zu betrachten sei, das jeder Begründung ent behrt, wenn es nicht gar den Zweck verfolgt, durch Entstellung der Thatsachen den Interessen der Gemeinde entgegenzuwirken. Sodann stellt der Herr Referent namens der Section folgenden Antrag: „Nachdem die mit Gemeinderaths=Beschluss vom 30. September 1898 beschlossene Erhöhung der Verpflegs¬ kosten im hiesigen St.=Anna=Spital von 85 kr. auf 1 fl. unter Aufrechthaltung der geltend gemachten Gründe vollkommen gerechtfertigt erscheint, ist der Gemeinderath nicht in der Lage, von dem einstimmig gefassten Beschlusse abzustehen, um dessen Genehmigung bereits bei der competenten Behörde angesucht vorden ist.“ Herr Vicebürgermeister Stigler führt aus: Es wird viel theils öffentlich, theils vertraulich über das Krankenhaus ge¬ prochen, und zwar häufig auch von solchen Leuten, welche über die Sache wenig informiert sind. Weit entfernt, das Kranken haus zu St. Auna als ein tadelloses hinzustellen, habe ich abe doch die Ueberzeugung, dass man in Oesterreich froh sein könnte, wenn an vielen Orten, wo dermalen Krankenhäuser existieren keine größeren Mängel als in Steyr existieren würden. Es wird einerseits protestiert, dass die Krankenverpflegskosten erhöht werden sollen, andererseits geht man aber daran, an die Gemeinde bezüglich dieses Krankenhauses soviele Forderungen zu stellen, dass eine Erhöhung der Verpflegsgebür schon dadurch unaus bleiblich ist. Wenn die Gemeinde schon heute nicht mehr in der Lage ist, die für das öffentliche Krankenhaus erwachsenden Kosten aus den Einnahmen zu bestreiten, wie wird es derselben nöglich sein, bei den steigenden Anforderungen an dieses Kranken¬ haus in Zukunft für die Erhaltungskosten aufzukommen. Es ist dies umsomehr begreiflich, wenn man bedenkt, dass von den täglichen Verpflegskosten per 85 kr. ein Betrag von 60 kr. per Tag und Kopf für Verköstigung und Pflege der ehrwürdigen Schwestern gezahlt werden muss so dass der Gemeinde für die Entlohnung des Arztes, der Beamten, für Medicamente, für Instrumente, für Reparaturen und sonstige Anschaffungen nur ein Betrag von 25 kr. per Kopf erübrigt, und man kann sagen, dass für den Fall der Anstellung eines zweiten Arztes — von einem Neubau, zu dem die Mittel dermalen absolut nicht vor¬ anden sind, ganz abgesehen — vielleicht nicht einmal mit der Verpflegsgebür von täglich 1 fl. das Auslangen ganz gefunden verden würde. Ein weiterer Umstand, der die Kosten des Kranken auses in die Höhe schraubt, ist der, dass an die Zustimmung zur Oeffentlichkeits=Erklärung desselben vom Lande ausdrücklich die Bedingung geknüpft wurde, dass die Verpflegskosten für die nach Steyr zuständigen, zahlungsunfähigen Personen vom Lande licht ersetzt werden, beziehungsweise diese Kosten die Stadt emeinde Steyr allein zu tragen habe, was eine Auslage von jährlich circa 3000 fl. ausmacht, und es ist trotz wiederholter Vorstellungen nicht gelungen, diese Kosten mit 4 Procent auf den so oberösterr. Landesfond zu überlegen. Er glaube daher chmerzlich die Erhöhung der Verpflegskosten ja von mancher

Seite empfunden werden wird, dieselbe doch unausbleiblich ist umsomehr, wenn man bedenkt, dass durch das neue Heimats¬ Gesetz der Gemeinde Steyr in kurzer Zeit wieder eine Anzahl unbemittelter Personen zugeführt wird, für welche die Gemeinde die Verpflegskosten im St.=Anna=Spitale im Krankheitsfalle aus eigenem zu zahlen haben wird. Wenn gesagt wird, dass das etzige Spital nicht zulänglich ist, so muss ich sagen, dass ich ene Calamitäten in Bezug auf Räume, wie sie gerne geschildert werden, nicht gefunden habe, und durch die Verlegung der ärarischen Krankenzimmer in das Armenverpflegshaus neuerlick Belegräume geschaffen worden sind, mit denen bisher das Aus langen gefunden wurde; es gibt z. B. in Wien Kranken¬ äuser, wo in Bezug auf den Belegraum für Kranke zu Zeiten rößere Mängel bestehen als hier. Durch Errichtung von Venti¬ lationen wurde vorerst versucht, auch dem Uebelstande der Feuchtigkeit in zwei Räumen nach Möglichkeit abzuhelfen, und ist der Erfolg glaublich. Was den Vorwurf anbelangt, dass Herr Dr. Klotz nur einmal des Tages das Krankenhaus besucht o muss ich erklären, dass ich in dieser Sache nicht genügend nformiert bin, glaube aber, dass Herr Dr. Klotz vertrags¬ mäßig verpflichtet ist, zweimal des Tages Kranken=Visiten zu nachen; übrigens sei es Sache des Herrn Bürgermeisters, etwaige Beschwerden in dieser Richtung zu beheben. Was die Anstellung eines zweiten Arztes anbelangt, so ist dies dermalen in Anbetracht der damit verbundenen größeren Auslagen ohne Erhöhung der Verpflegsgebüren gar nicht möglich, denn es sollte dies jeden falls ein erfahrener Arzt sein, weil einem jungen, kurz absolvierter Nedieiner die Kranken und Interessenten vielleicht nicht das nöthige Vertrauen entgegenbringen würden. Schließlich müsse er noch bemerken, wenn das hiesige Krankenhaus auch gewiss kein Ideal genannt werden kann, aber so schlimm, wie es zu¬ weilen geschildert wird, sei es lange nicht Der Herr Referent theilt sodann mit, dass nach einem vor liegenden Ausweise die Stadtgemeinde Steyr in den Jahren 1894 bis 1897 zu den Kosten für das St.=Anna=Spital einen Betrag von 11.296 fl. 14 kr. aus eigenem darauf gezahlt habe. Der Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass in Bezug auf die Krankenbesuche seitens des Herrn Dr. Klotz keine Beschwerden vorliegen; dagegen müsse er constalieren, dass Herr Dr. Klotz oft mehrmals in der Nacht telephonisch nach St. Anna berufen wurde und er diesem Rufe immer Folge geleistet hat. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde — 9 Der Herr Referent berichtet über die rath Josef Tureck. Geldgebarung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate August und September, wie folgt: 33.137·54 fl Einnahmen im Monate August 4.009.17 Casserest vom Vormonate 37.146.7 Gesammt=Einnahmen im Monate August I. 26.658•05 Ausgaben im Monate August # fl. 10.488·66 Casserest für den Monat September. 19.533.34 Einnahmen im Monate September 10.488 66 * * Lasserest vom Vormonate Gesammt=Einnahmen im Monate September 30.022. fl. 13.951.0 Ausgaben im Monate September 16.070.99 * Casserest für den Monat October * * fl. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass das Cassejourna durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft und — Wird zur Kenntnis genommen. richtig befunden wurde. Z. 22.001 und 23.063. Herbst Das Stadtcasseamt berichtet über das im 10. narkte 1898 eingehobene städtische Marktgefälle und Polizei Wachgeld, und betragen nach diesem Ausweise die Gesammt Einnahmen 842 fl. 77 kr., die Auslagen 97 fl. 10 kr., so dass ein Reinertrag von 745 fl. 67 resultiert. — Wird zur Kenntnis ge¬ Z. 23.143. — genommen. 11. Für die Pachtung der Eisenbahngehsteg=Maut liegen zwei Offerte vor, und zwar das des Alois Kühholzer mit 310 fl. und das des Ignaz Kronspiß mit 365 fl Die Section beantragt, das Mauteinhebungsrecht am Hehstege der Eisenbahnbrücke Garsten—St. Ulrich dem Alois Kühholzer als Meistbietendem für die Zeit vom 1. Jänner 189. bis 31. December 1903 um den Pachtschilling von 310 fl. zu — — Einstimmig nach Antrag, Z. 22.341 übertragen. 12. Wenzel Rehberger, Korbflechter in Steyr, bittet um Wiederüberlassung des Gewölbes Nr. 3 beim Bürgerspitale gegen den Pachtschilling von jährlich 130 fl. Die Section beantragt, die Wiederverpachtung dieses Gewölbes an den Offerenten um den Pachtschilling von 130 fl. auf weitere drei Jahre, d. i. vom 1. Jänner 1899 bis 31. December 1901 Einstimmig nach Antrag Z. 23.172 zu bewilligen 13. Heinrich Wickenhauser in Steyr bietet für die Ueber assung des Kellers im Exjesuitengebäude einen Pachtschilling fl. von 25 Die Section beantragt, dieses Offert wegen zu minderen Einstimmig angenommen — Anbotes abzuweisen. 14. Werden folgende Subventionsgesuche erledigt: 1. Der Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr wird eine Subvention von 100 fl. und dem Stenographenvereine in Steyr eine solche van 50 fl. bewilligt. — 2. Dem Unterstützungsvereine für ehemalige Kremsmünsterer Studenten wird eine Subvention von 10 fl. be¬ 3. Das Ansuchen des Pfarrers Johann Hickel in willigt Kosteletz um eine Unterstützung für den Umbau des dortigen — Z. 23.711. Vereinshauses wird abgewiesen. III, Seetion. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler. 15. Der Herr Referent berichtet 3 über die nothwendig gewordene Umpflasterung der beiderseitigen Rinnsale in der Schwimmschulstraße, welche bereits ausgeführt wvurde, und stellt namens der Section folgenden Antrag: Der öbl. Gemeinderath wolle nachträglich die nothwendig gewordene Rinnsalpflasterung der Schwimmschulstraße und den laut Kosten¬ voranschlag des Bauamtes vom 6. October hiezu nöthigen Betrag von 350 fl., welcher in der Post Xla des Präliminares seine Deckung — Z. 24.072. u finden hat, bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. 16. Der Herr Referent gibt bekannt, dass anlässlich des Einschreitens der Firma Winternitz Neffen um Bewilligung zu Erbauung eines Objectes die Wahrnehmung gemacht wurde, dass diese Firma den Bezug des Ueberwassers aus der der Gemeinde gehörigen Molterer=Feuerlacke habe, ohne dass diesbezüglich ein Rechtsverhältnis festgesetzt sei; andererseits sei wieder constatiert worden, dass der längs der Jägermayrstiege gelegte Hauptcanal, der Stadtgemeinde Steyr gehörig, in seiner Forsetzung durch die der Firma Winternitz Neffen gehörigen Gründe geht, ohne dass auch diesbezüglich Rechtsabmachungen vorhanden wären. Um iese beiden ineinanderfließenden Rechtsverhältnisse sicherzustellen ei eine Commission abgehalten worden und wurden hiebei olgende Abmachungen getroffen: „1. Die Stadtgemeinde Steyr bewilligt der Firma Joachin Winternitz Neffen den Bezug des Ueberwassers aus der soge¬ iannten Molterer=Feuerlacke, Parcelle Nr. 619/3, in einer eigenen dieser Firma gehörigen und von dieser aus eigenem zu erhaltenden Cementrohrleitung, welche niemals einen 10 cm (zehn Centimeter betragenden Durchmesser an ihrer Einlaufstelle überschreiten darf gegen dem, dass die Firma Winternitz oder ihre Besitznachfolger auf der Realität Consc.=Nr. 464, Aichet, die Herhaltungskosten dieser Feuerlacke zur Hälfte mit der Stadtgemeinde aus eigenem u tragen sich verpflichten. Die Frage, wann und in welchem Umfange Erhaltungsarbeiten, Reparaturen oder Neuherstellungen an dieser Feuerlacke vorzunehmen sind, entscheidet die Stadt¬ gemeinde allein und unterwirft sich solchen Entscheidungen die Firma Winternitz oder ihre Rechtsnachfolger widerspruchslos. Da diese hier in Frage kommende Wasserleitung der Firma Winternitz Neffen unmittelbar über dem Hauptcanal der Gemeinde iegt und nicht leicht umgelegt werden kann, so ist jede Arbeit ede Umlegung oder Aenderung an dem Hauptcanal naturgemäß nit dem Uebelstande verbunden, dass bei solchen die Wasser eitungsröhren der Winternitz'schen Leitung aus ihrer Lage ver¬ choben oder beschädigt werden können, und übernimmt in aller olchen Fällen die Firma Winternitz Neffen die klagelose Ver¬ pflichtung, solche Beschädigungen auf eigene Kosten wieder gut u machen und die Stadtgemeinde überhaupt in der Benützung Aenderungen, Auswechslungen und dergleichen an diesen ihrem Hauptcanale niemals zu hindern. Da die sogenannte Molterer=Feuerlacke Eigenthum der Gemeinde ist und eine separate rundbuchseinlage bildet, so ist es möglich, dieses Bezugsrecht des Ueberwassers zugunsten der Firma Winternitz grundbücherlich icherzustellen, was infolge der heutigen Vereinbarung geschehen soll. — 2. Da diese Feuerlacke ihrem Charakter und Zwecke nach als solche immer beibehalten werden soll und dieselbe mit Wasser so ist die Firma Winternitz Neffen nur zur gefüllt sein muss, Ableitung des eigentlichen Ueberwassers aus derselben berechtigt und darf deshalb der tiefste Punkt des Auslaufrohres nicht tiefer gelegt werden, als das heute der Fall ist, und ist daher diese Situation und Höhenlage in dem zum Zwecke der grundbücher¬ ichen Durchführung ohnehin nöthigen Situationsplane, der einen integrierenden Theil des Vertrages bilden wird, genau ersichtlick zu machen. Zur Fixierung dieser Höhenlage und ermöglichter Controle derselben soll ein Fixierpunkt bleibend in unmittelbarer stähe der Feuerlacke gewählt werden, auf welchen die vor¬ — 3. Der der erwähnte Höhe des Auslaufrohres zu beziehen ist. Stadtgemeinde Steyr gehörige, über die Jägermayrstiege geführte hauptcanal durchquert die Parcelle 639 der der Firma Winternitz Neffen gehörigen Realität Nr. 464 in Aichet. Zum Zwecke der echtlichen Sicherstellung dieses Verhältnisses und als Gegen¬ leistung für das dieser Firma eingeräumte Ueberwasserbezugs¬ recht bewilliget die Firma Winternitz Neffen, dass dieses der Gemeinde eingeräumte Recht auf dieser Realität grundbücherlich ichergestellt wird, mit der Bedingung, dass in Beziehung au enen Theil dieses Grundbesitzes, welchen dieser Canal durch¬ quert, der Stadtgemeinde jederzeit der freie Zutritt, Reparaturen einigung, Auswechslungen der Canalrohre und dergl. unbean¬ tändet von den Besitzern der Realität zugestanden sind. Auch für diese Durchführung sind die betreffenden Planskizzen beizu¬ — 4. Die Kosten der bringen und dem Vertrage beizugeben. rechtskräftigen Durchführung dieser beiden Vereinbarungen werden von beiden Contrahenten zu gleichen Theilen getragen. —5. Diese Vereinbarungen, welche vorbehaltlich der Zustimmung des Hemeinderathes getroffen sind, werden von den unterzeichneten Herren Gemeinderäthen gebilliget Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath bewilligt der Firma I. Winternitz Neffen in Steyr, Besitzer der Realität Nr. 464 in Aichet, den Bezug des Ueberwassers aus der auf der städtischen Liegenschaft in Aichet, Grundparcelle Nr. 619/3, befindlichen sogenannten Molterer=Feuerlacke unter der in der Prolokollar=Aufnahme vom 28. September 1898 rechts¬ verbindlich getroffenen Vereinbarungen und gibt die Zustimmung dass dieselbe dieses Bezugsrecht im Grundbuche der Stadt Steyr, Einlagezahl 1145, vormerken lassen kann. Als Gegenleistung be¬ wvilligt die Firma J. Winternitz Neffen in Steyr, dass die Stadtgemeinde auf der dieser Firma gehörigen Realität Nr. 46 in Aichet das Recht grundbücherlich sicherstellen lassen darf, ihren längs der Jägermayrstiege gelegten Hauptcanal in seiner Fort¬ etzung quer durch die zu dieser Realität Nr. 464 gehörigen Hrundparcelle Nr. 639 führen zu können mit dem im gleichen

Protokolle vom 28. September 1898 vereinbarten Begünstigungen. der löbliche Gemeinderath gibt auch hiezu seine Zustimmung mit der Bestimmung, dass der auf beide Rechtsverhältnisse bezugnehmende Situations= und Detailplan vom 22. October 1898 Z. 1858, einen integrierenden Bestandtheil der Verträge zu bilden habe und die Kosten der Durchführung der beiden Rechtsver¬ Theilen getragen ältnisse von den Contrahenten zu gleichen — — Z. 21.180 Wird einstimmig angenommen. werde.“ 17. Liegt folgender Sectionsbericht vor: „Es werder theils für die eisernen Hauptbrücken, theils für die hölzerner Brücken der Stadt, nachdem alle Vorräthe erschöpft sind, ein größere Quantität von Hölzern, als: Enzbäume, Staffeln un Trottoirpfosten gebraucht. Laut vorliegendem Kostenvoranschlag des städtischen Bauamtes vom 24. October 1898 beansprucht diese Anschaffung den runden Gesammtbetrag von 1700 fl. Es vird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle diese Anschaffungen und den hiezu nöthigen Betrag von 1700 fl. ir der Form bewilligen, dass 1. die lärchenen Staffeln und Trottoir pfosten im Betrage sammt Zufuhr von rund 500 fl. noch im Laufe dieses Jahres beschafft und der Betrag der Präliminar¬ post XIa entnommen werde, dagegen 2. der Bedarf an lärchenen Enzbäumen unter Bezeichnung der Dimensionen ausgeschrieben, mit der Vergebung der Lieferung die Bausection betraut und für die Deckung der Kosten im nächstjährigen Präliminare Sorge — etragen werde im runden Betrage von 1200 fl.“ Wird ein¬ — Z. 24.071. timmig angenommen 13. Amtsbericht. Der mit Herrn Karl Viertl ge¬ chlossene Pachtvertrag für die städtischen Wirtschaftsfuhren endet mit 31. December d. J. Da nach § 12 des Vertrages eine still¬ chweigende Verlängerung über das Jahr 1898 hinaus nicht tattfindet, wird zum Behufe der Veranlassung der Wiederver — Stadtbauamt Steyr pachtung die ergebene Anzeige erstattet am 1. November 1898. — Karl Peter, städt. Oberingenieur Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen, dass die städtischen Wirtschaftsfuhren von 1. Jänner 1898 ab wieder auf ein Jahr unter den am 20. Oc¬ ober 1842, Z. 23.570, festgesetzten Bedingungen ausgeschrieber und die zweite Section mit der Vergebung betraut werde.“ — Z. 23.648. Einstimmig angenommen. 19. Liegt falgender Sectionsbericht vor: „Durch die vom k. k. Militär=Aerar bewilligte Verlegung der Militärkranken zimmer aus dem allgemeinen, öffentlichen Krankenhause in einen Tract des Armenversorgungshanses, wodurch im Krankenhause in Belegraum zur allgemeinen Benützung freigeworden ist, wurde die Neuanschaffung von sechs completen Betten und dazu ge¬ hörigen Kleinmöbel nothwendig, deren Anschaffung laut bei¬ iegendem Kostenvoranschlage des städtischen Bauamtes vom 26. October d. J. einen Kostenaufwand von 730 fl. verursacht Es wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle zu diesem Zwecke den Betrag von 730 fl. a conto des öffentlichen Spitales bewilligen und zustimmen, dass die eisernen Bettgestelle ammt Drahtmatratzen direct bezogen, die Beschaffung der Ross¬ haarmatratze, des nöthigen Bettzeuges, der dazu gehörigen 14 Stück kleinen Möbel jedoch ausgeschrieben und die Vergebung Einstimmig nach Antrag. der Bausection anheimgestellt werde.“ 21.428 8 Der Herr Referent bemerkt, er habe noch zwei Angelegen¬ heiten, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, aber dringlich sind, nämlich das Ansuchen des Anton Rosenauer um Ueberlassung eines Gemeindegrundes und das Ansuchen der Firma Joachim Winternitz Neffen um Bewilligung zur Herstellung eines eisernen Verbindungsganges zwischen zwei Fabriksobjecten der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieser Gegenstände zur Abstimmung, welche einstimmig anerkannt wird. Der Herr Referent verliest folgenden Sectionsbericht: „Die Besitzer des Hauses O.=Nr. 14 in der Directionsstraße, Anton und Josefa Rosenauer, sind eingeschritten, in die Böschung des öffentlichen Grundes von ihrer Realität eine 2•32 Meter lange und 1·9 Meter breite Stiege auf ihre Kosten legen zu dürfen, um so einen bequemeren Zugang zu ihrem Hausgarten zu er¬ halten. Es wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinde¬ rath wolle zu diesem Zwecke bewilligen: 1. Den Gesuchswerbern den in dem beiliegenden Situationsplane vom 24. October 1898 ausgezeigten Streifen aus der Böschung des öffentlichen Grundes, Parcelle Nr. 134/4, im Pachtwege um den jährlichen Pachtschilling von 1 fl., vom 1. Jänner 1899 an im vorhinein zahlbar, und gegen gegenseitige halbjährige Kündigung zu überlassen. 2. Hieran die Bedingung zu knüpfen, dass der Pächter, gleichgiltig von welcher Seite die Kündigung erfolgt, in diesem Falle auf ihre Kosten die Stiege zu entfernen und den früheren Zustand der Böschung wieder herzustellen haben, und dass sie verhalten sind die Kosten der Vertragserrichtung allein zu tragen.“ Wird ein¬ — Z. 23.759. timmig angenommen. der Herr Referent verliest weiter folgenden Sections¬ bericht: „Die Firma J. Winternitz Neffen ist mit Eingabe vom 7. November 1898, Z. 24.131, bittlich geworden, ihre Fabriks Objecte Hammerschmiedberg Nr. 3 und Nr. 13 quer über den öffentlichen Straßengrund, Hammerschmiedberg in Aichet, mit einem Gehstege auf Eisentraversen und eisernem Geländer laut beiliegender Planskizze vom 1. November 1898 verbinden zu u dürfen. Auf Grund der mit Protokollaraufnahme vom 17. No¬ vember a. c. getroffenen Vereinbarung wird der Antrag gestellt der löbliche Gemeinderath wolle zu der Anbringung dieses eiserner Verbindungsganges unter nachstehenden Bedingungen die Zu¬ stimmung ertheilen: 1. Dass dieser Verbindungsgang an den lucht des Hauses Hammerschmiedberg Nr. 13, gemessen bis zur Unterkante der Eisenconstruction, eine lichte Höhe von vier Metern haben muss. 2. Dass diese Bewilligung nur auf Widerruf und unter dem Vorbehalte ertheilt wird, dass die Gesuchwerber und hre Besitznachfolger jederzeit verhalten werden können, diesen Verbindungsgang je nach Nothwendigkeit entweder höher zu legen oder auch ganz zu entfernen, unweigerlich und auf ihre Kosten, ohne dass die Gemeinde verpflichtet wäre, das Eintreter einer solchen Nothwendigkeit begründen oder vertheidigen zu — Z. 24.131 — Einstimmig nach Antrag müssen.“ IV. Section. Referent: Sectionsobmmann Herr Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 20. Das Handels=Gremium in Steyn bittet um Wiederüberlassung von zwei Lehrzimmern nebst Beleuch¬ ung und Beheizung im k. k. Oberrealschulgebäude zur Ertheilung des commerziellen Unterrichtes Die Section beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens, Z. 22.104 was einstimmig angenommen wird. 21. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löb¬ Stadt Steyr! Die gewerbliche licher Gemeinderath der l. f. Fortbildungsschule in Steyr, welche am 30. v. M. wieder er¬ öffnet wurde, zählt heuer im I. Jahrgange 63, im II. 84, dahen usammen 147 Schüler, mithin im Verhältnisse zu den sehr be¬ cheidenen Mitteln eine ganz bedeutende Frequenz. Mit Beziehung ierauf erlaubt sich der gefertigte Schulausschuss die Bitte zu tellen, der löbliche Gemeinderath möge sich bestimmt finden nebst der unentgeltlichen Beistellung der Localitäten und deren Beheizung im Bürgerschulgebäude auch den bisherigen Sub¬ ventionsbeitrag von 100 fl. wieder zu gewähren, um hievon die Schulausschuss der ge¬ Schulauslagen bestreiten zu könnnen. — werblichen Fortbildungsschule in Steyr, am 5. November 1898 — Der Vorsitzende: Redl. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Ansuchen des Schulausschusses Folge geben und den bis herigen Subventionsbeitrag von 100 fl. bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.947. 22. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Um die mit Kundmachung vom 9. August d. J., Z. 17.067, ausgeschriebenen Jahresinteressen per 1770 fl. aus der Josef und Ludwig Werndl Stiftung für unterstützungsbedürftige Arbeiter der Waffenfabrik und deren Frauen sind laut der anliegenden Tabelle 332 an pruchsberechtigte Personen eingeschritten. Nach den Bestimmungen des Stiftsbriefes haben auf obige Interessen in erster Linie Anspruch jene Arbeiter sammt Frauen, welche bereits bei de Firma Werndl oder bei der Firma Josef und Franz Werndl & Comp., in zweiter Linie jene Arbeiter sammt Frauen, welche unter der Leitung des verstorbenen General¬ Directors Josef Werndl gedient haben, und hat als Ma߬ tab zur Betheilung zu gelten: Die Bedürftigkeit, das Alter, die Febrechlichkeit, die Länge der Dienstzeit und die Kopfzahl der Familie. — Diesen Bestimmungen Rechnung tragend, hat sich das Amt erlaubt, folgende Eintheilung zu treffen: Die in erster inie anspruchsberechtigten Bewerber wurden in Bezug auf Alter und Länge der Dienstleistung in sieben Classen eingetheilt In die I. Classe: Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 70 Jahren und darüber mit einer mindestens 30jährigen Dienstleistung In die II. Classe: a) Arbeiter bezw. Witwen mit einem Alter von 70 Jahren und darüber mit einer Dienstleistung von 21 bis 30 Jahren; b) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 60—69 Jahren und mit mindestens 30jähriger Dienstzeit In die III. Classe: — a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 70 Jahren und darübei mit einer Dienstzeit von 10—20 Jahren; b) Arbeiter bezw. Witwen m Alter von 60—69 Jahren und mit einer Dienstzeit von 2 bis 30 Jahren; c) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 50 bis — 59 Jahren mit einer Dienstzeit von mindestens 30 Jahren. In die IV. Classe: a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 70 Jahren und darüber mit einer Dienstzeit von 1—10 Jahren b) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 60—69 Jahren mit einer Dienstzeit von 10—20 Jahren. c) Arbeiter bezw. Witwer im Alter von 50—59 Jahren mit einer Dienstzeit von 21—30 Jahren In die V. Classe; a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 0—69 Jahren mit einer Dienstzeit von 1—10 Jahren; b) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 50—59 Jahren mit einer Dienstzeit von 10—20 Jahren; c) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von — In 30—49 Jahren mit einer Dienstzeit von 20—30 Jahren. die VI. Classe: a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 50 bis 59 Jahren mit einer Dienstzeit von 1—10 Jahren. b) Arbeiten bezw. Witwen im Alter von 30—49 Jahren mit einer Dienstzei von 10—20 Jahren — In die VII. Classe: Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 30—40 Jahren mit einer Dienstzeit von 1 bis 10 Jahren. — Unter weiterer Berücksichtigung der übrigen Ver hältnisse der Bewerber, nämlich Höhe der Pensionsbezüge, Zah der Familienglieder, Gebrechlichkeit 2c., hätten zu erhalten Parteien a 9 1 fl. = 192 fl. 99 fl., 24 Parteien à 8 fl. 17 Parteien à 7 fl. = 252 fl. 119 fl., 42 Parteien à 6 fl. 39 Parteien à 5 fl. 44 fl., 95 fl., 11 Parteien à 4 fl Partei 3 fl.; zusammen 145 Parteien mit 904 fl. — Bezüglick er in zweiter Linie anspruchsberechtigten 187 Bewerber wurde neben dem Alter und der Länge der Dienstleistung hauptsächlich die Zahl der unversorgten Kinder in Betracht gezogen. Es hätter zu erhalten: 10 Parteien: 201 8 fl. 14 fl. 80 fl., 2 Parteien a 7fl 30 Parteien à 6 fl 80 fl., 41 Parteien à 5 fl. = 205 fl. 75 Parteien à 4 fl 300 fl., 29 Parteien à 3 fl. —. 87 fl.; zusammen 187 Parteien mit 866 fl. — Hiedurch erscheinen die Stiftungs=Interessen per 1770 fl. vollständig vertheilt — Das Amt erlaubt sich diesen Vertheilungs=Modus dem löblichen Gemeinderathe zur Annahme vorzulegen. — Steyr, am 9. No¬ vember 1898. — Der Stadtsecretär: Gall.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle diesem Vertheilungs=Modus seine Zustimmung ertheilen. — Ein¬ timmig angenommen. Z. 24.197.

23. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Gemeinde¬ Vorstehung Steyr! Ich erlaube mir, der löblichen Gemeinde¬ Vorstehung den in meinem Hause, Johannesgasse Nr. 17, sich befindlichen Stall als Infectionsstall anzubieten und bemerke hiezu folgendes: Der Stall befindet sich in nächster Nähe des Bahnhofes, ist vollkommen isoliert, ringsherum in weiterer Ent¬ fernung keine Viehstallungen, hat directe Canalisation. Selber ist im besten Bauzustande und ist nach Ausspruch des städtischen Thierarztes Herrn Prokop vollkommen dazu geeignet. Mietzins beanspruche ich, und zwar für den Stall, ein dazu gehöriges Zimmer, Heuboden, Düngergrube, zusammen 100 fl. jährlich. Steyr, am 3. November 1898. — Dr. Adalbert Maier. Das Gutachten des Herrn Thierarztes Karl Prokop lautet: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! In Befolgung des erhaltenen Auftrages vom 4. d. M., Z. 23.873, erlaube ich mir, über die Zweckdienlichkeit eines dem Herrn Dr. Adalbert Maier in Ennsdorf, Johannesgasse Nr. 17, gehörigen Stalles zur Contumazierung seuchenkranker oder seuchenverdächtiger Thiere nachstehendes ergebenst zur Aeußerung zu bringen. Der Stall könnte für diesen Zweck Verwendung finden, es muss jedoch be¬ hauptet werden, dass selber sich bei eventuellen Contumazierungen zu klein erweisen dürfte. Zur Contumazierung gelangen haupt¬ sächlich Rindertransporte, die mittelst Eisenbahn in Steyr zur Ausladung kommen und bei der hiebei stattfindenden Beschau seuchenkrank oder einer Seuche verdächtig befunden oder aus gesperrten Gebieten in verbotwidriger Weise eingeführt werden. Wenn auch nur eine Waggonladung derartigen Viehes zur Contumazierung käme, so würde es nur mit großer Schwierig¬ keit möglich sein, diesen Transport in diesem Stalle unterzu¬ bringen. Wie nun die seit dem Jahre 1889 durchgeführten mehr¬ seitigen Erhebungen ergaben, gelang es bis jetzt noch nicht, einen entsprechenden Platz ausfindig zu machen, und wäre es deshalb angezeigt, wenn das vorliegende Anerbieten des Herrn Dr. Maier vorderhand angenommen würde. Sowohl gemäß des § 10 des Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 R.=G.=Bl. Nr. 35 und der zu diesem Gesetze erlassenen Durchführungs=Verordnung vom 12. April 1880, R.=G.=Bl. Nr. 36, betreffend die Tilgung der Seuchen, als auch mittelst Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz, ddto. 13. September 1889, Z. 12.663/V, haben die Gemeinden für die Unterbringung seuchenkranker oder seuchen¬ verdächtiger Thiere Vorsorge zu treffen. Durch die Pachtung dieses Stalles wäre den gesetzlichen Bedingungen entsprochen und für einen theilweisen Nothbehelf Sorge getragen. Die Anschaffung von Tränkgeschirren, Futterbarren und Streumateriale könnten derzeit entfallen und erst im eventuellen Bedarfsfalle entsprechend der Art der Contumaz besorgt werden. Der Stall liegt abseits der Straße und kann nicht leicht von anderen Thieren begangen werden, so dass bei nöthiger Vorsicht und ge¬ nauer Einhaltung der veterinärpolizeilichen Maßnahmen von Seite der mit der Wartung und Pflege der Thiere betrauten Personen eine Weiterverschleppung der Seuche von diesem Stalle aus nicht eintreten dürfte. Da die Infectionskrankheiten, welche den Anlass zu Contumazierungen geben, nur fixes Contagium besitzen und eine Weiterverbreitung durch die Luft nicht vor¬ liegt, so scheint es auch ausgeschlossen, dass durch die Unter¬ bringung von seuchenkranken Thieren eine Gefahr für die Gesundheit der im anstoßenden Hause befindlichen Personen zu befürchten sein dürfte. Was den Mietzins anbelangt, so scheint selber ziemlich hoch zu sein, und zwar aus dem Grunde, da die zu pachtenden Räumlichkeiten selten in Benützung gelangen dürften und daher der Verpächter diese Räume anstandslos auch anderweitig benützen kann. Wenn aber von Seite der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung dem Verpächter ein Benützungsrecht nicht eingeräumt würde und die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung die Räume einem Zwecke zuführen würde, welcher jedoch im ge¬ gebenen Falle die sofortige Verwendung als Contumazstall nicht ausschließe, dann muss der Mietzins als vollkommen entsprechend bezeichnet werden. — Steyr, am 6. November 1898. — Karl Prokop m. p. — Stadtthierarzt.“ Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle die Zuschrift des Herrn Dr. Maier zur Kenntnis nehmen, und beehrt sich die Section den Antrag zu 5 stellen, es wolle vorerst die löbliche Bausection über die Eignung dieses Objectes zum gedachten Zwecke sich äußern und falls keine Bedenken dagegen obwalten, wolle der löbliche Gemeinde¬ rath das Offert des Herrn Dr. Maier annehmen und diesen Stall sammt Zugehör auf ein Jahr mit Vorbehalt der orts¬ üblichen Kündigungsfrist um den Betrag von 100 fl. in Miete nehmen Herr Gemeinderath Busek gibt zu bedenken, dass der Stall mitten unter Wohnhäusern steht und dass die Errichtung eines Contumazstalles daselbst ihm nicht geeignet erscheine. Er sei für die Ablehnung des Antrages. Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, die Angelegenheit wegen Errichtung eines Contumazstalles sei nicht neu. Schon im Vorjahre habe sich der Gemeinderath mit dieser Frage be¬ chäftigt und wurde damals geplant, einen solchen Stall auf den zum Plattnergut gehörigen Gründen zu erbauen, und auch damals sei dagegen Opposition erhoben worden. Es existiere eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung eines Contumaz¬ stalles, und irgendwo müsse derselbe doch errichtet werden Herr Gemeinderath Dr. Angermann stellt den Antrag, den Sectionsantrag dahin zu modificieren, dass derselbe nur zu lauten habe: „Es sei diese Angelegenheit behufs weiterer Vor¬ erhebungen der Bausection abzutreten.“ Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn Dr. Angermann zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. — Z. 23.873. 24. Der k. k. Stadtschulrath Steyr theilt mit, dass er in der Sitzung vom 31. October d. J. beschlossen habe, am 2. December d. J., am Tage des 50jährigen Jubiläums der glorreichen Regierung Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I., die Schüler der hierstädtischen Volks= und Bürgerschulen mit Fest¬ schriften zu betheilen, und stellt das Ersuchen, zu diesem Zwecke einen Betrag von 144 fl. 90 kr. zu bewilligen. Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle diesem Ansuchen des k. k. Stadtschulrathes Folge geben und den für Anschaffung von Bildern und Broschüren erforderlichen Betrag von 220 fl. bewilligen. Die Vertheilung der Bilder und Broschüren habe in folgender Weise zu erfolgen: Die erste Jahrgangsstufe wird mit dem Kaiserbilde betheilt, die zweite und dritte Jahrgangsstufe bekommen die Broschüre „Kaiser Franz Josef l.“, die vierte bis achte Jahrgangsstufe er¬ halten die Broschüren „Unser Kaiser 1848—1898“ und „Hoch Habsburg“, die sechste bis achte Jahrgangsstufe außerdem noch Erinnerungblätter an Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth“ Der löbliche Gemeinderath wolle diesem Vertheilungsvorschlage seine Zustimmung ertheilen. — Einstimmig angenommen. — Z. 23 855 Der Herr Referent bemerkt, dass noch ein dringender Gegenstand vorliege, nämlich der Vorschlag des städtischen Armen¬ athes auf Verleihung einer erledigten Pacherpfründe von monat¬ lich 6 fl. an die Unterstützungswerberin Marie Jodlbauer. Nachdem die Dringlichkeit dieses Gegenstandes anerkannt wurde, stellt die Section den Antrag: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle die Leopold=Pacherpfründe per 6 fl. der Marie Jodl¬ bauer verleihen.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.912. Nachdem schon die Tagesordnung erschöpft ist, erbittet sich Herr Vicebürgermeister Stigler das Wort und weist au die Verdienste des Verschönerungsvereines und insbesondere des Mitgliedes Herrn Hauptmann Zeiringer hin, und stellt namens der Bausection den Antrag, der Herr Bürgermeister möge er¬ mächtigt werden, dem Verschönerungsvereine, sowie dem Herrn Hauptmann Zeiringer den Dank des Gemeinderathes zum Aus¬ drucke zu bringen. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters theilt der Herr Vicebürgermeister Stigler mit, dass die Kosten für die Planierungsarbeiten auf dem Karl¬ Ludwigs=Platze und die Kosten der Einfriedung dieses Platzes mit 2500 fl. vom Ausstellungs=Comité der Gemeinde vergütet wurden, und stellt den Antrag, dem Ausstellungs=Comité und dem Präsidenten Herrn Dr. Hochhauser hiefür den Dank des Gemeinderathes auszusprechen Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Nachdem sich niemand mehr zum Worte meldet, schließt der Herr Vorsitzende um 5 Uhr abends die öffentliche Sitzung.

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