Ratsprotokoll vom 8. Juli 1898

mit Subventionen zu stark in Anspruch genommen ist. —Ein¬ timmig nach Antrag. — Z. 13.507 ) Der Unterstützungs=Verein für dürftige und würdige Hörer der k. k. Universität in Wien bittet um einen Beitrag zur Stiftung eines Jubiläums=Stipendiums für Juristen Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens, — was angenommen wird. Z. 13.760 C Die Leitung der allgemeinen Arbeiter=Kranken= und Unterstützungscasse in Steyr bittet um einen Beitrag zur Unter¬ tützung erwerbsunfähiger, außer dem Genusse einer Kranken¬ unterstützung stehender Mitglieder. einer Subvention Die Section beantragt die Gewährung — 3.540 Einstimmig nach Antrag von 100 Z. d der Radfahrer=Verein „Waffenrad“ bittet um eine Subvention für das Banner=Enthüllungsfest. Die Section beantragt die Bewilligung von 100 Kronen hiefür — Z. 13.289 was angenommen wird. e Die k. k. priv. Feuerschützen=Gesellschaft in Steyr bittet um eine Subvention für das aus Anlass des Kaiser=Jubiläums stattfindende Freischießen. Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 100 Kronen. Herr Gemeinderath Köstler stellt den Antrag, dass mit Rücksicht darauf, als diese Schützengesellschaft über keine aus¬ reichenden Mittel verfügt und dieses Schießen sich doch so ge¬ talten soll, dass es dem hohen patriotischen Zwecke entspricht und der Stadt Steyr zur Ehre gereicht, die Subvention auf 200 Kronen erhöht werde Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Köstler zur Abstimmung und wird derselbe mit Majocität angenommen. — Z. 14.186 f) Der Verein der Oberösterreicher in Innsbruck erhält über Antrag der Section eine Spende von 10 Kronen, und wird weiters beschlossen, diesem Vereine als Mitglied mit dem Jahresbeitrage von 2 Kronen beizutreten. — Z. 14.260. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice Bürgermeister Victor Stigler. 6. Der Herr Vorsitzende theilt mit, dass dieser Punkt am Schlusse der Sitzung erledigt wird. 7. Das Stadtbauamt überreicht die Zusammenstellung über den Brennholz= und Kohlenbedarf für die städtischen Gebäude und Schulen für die Heizperiode 1898/99. Der Sectionsantrag lautet: Zur Deckung des Bedarfes an Heizmaterial der Gemeinde=Verwaltung für die Periode 1898 99 wolle der löbliche Gemeinderath die Anschaffung von 357 Raum¬ metern 0•8 Meter langen, harten, geschwemmten Brennholzes 223 Raummeter 0•8 Meter langen, ungeschwemmten, weichen Brennholzes, 136 Tonnen Steinkohlen, 20 Tonnen Coaks be¬ willigen und die Bausection zur Ausschreibung und Vergebung dieser Lieferungen ermächtigen — Einstimmig nach Antrag. Z. 14.337 8. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Zur Ein ichtung in der Industrie= und Gewerbe=Ausstellungshalle sind laut Kostenvoranschlägen vom 1. Juli d. J. nachstehend ver¬ zeichnete Gegenstände nöthig: 1. Weiche Garderobe= und Küchen¬ Einrichtung im Betrage von fl. 334·80; 2. Eisenmöbel für die Terrassen, u. zw. 16 Stück viereckige Tische, 4 Stück runde Tische 28 Stück Sessel im Betrage von fl. 528 —; 3. Fenster=Rouleauz und Fenster=Plachen in den Unter= und Obergeschoßen im Betrage von fl. 231.50; 4. weiche, unangestrichene Thonet'sche Möbel, u. zw. 20 Tische, 140 Sessel, Kleiderrechen, Sesselfaschen, Deco rierung 2c. im Betrage von fl. 530•—; also im Gesammtbetrage von fl. 1624·30, zu dessen Verausgabung und Deckung durch die Präliminarpost XVI der löbliche Gemeinderath die Zustimmung ertheilen wolle — Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.610 Ueber das Ansuchen des Herrn Hans Millner, als Bevoll mächtigter des minderjährigen Leopold Werndl, um Bewilligung zur Anschüttung eines Theiles des sogenannten Hundsgrabens öffentliche Wegparcelle Nr. 1315 von der Garstnerstraße bis zur Monier=Brücke, zum Zwecke der Regulierung der Böschung und des Niveaus seines oberhalb gelegenen Privatweges, stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zu der vom Hause Nr. 7 Garstnerstraße bis zur Monier=Brücke behufs Abböschung des Leitengrundes nothwendigen Anschüttung eines Theiles des Hundsgrabens (öffentliche Wegparcelle 1315) unter den im Commissions=Protokolle vom 3. Juni a. c. festge¬ etzten und vereinbarten Bedingungen die Zustimmung ertheilen und beschließen, dass die hiezu nothwendigen, auf Kosten des Gesuchstellers zu bewerkstelligenden Grunderwerbungen der öffent lichen Wegparcelle 1315 zugeschlagen und in der Mappe aus¬ gezeigt werden dürfen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.939, 10. Der Herr Referent gibt bekannt, dass die Bruder¬ chaft aus Liebe des Nächsten „Zum goldenen Kreuz“ im Monate April eine Eingabe überreicht hat, worin dieselbe auf Uebel¬ stände in der Zufahrtstraße zum Friedhofe hinweist und um Abhilfe ersucht. Da die hierüber abgehaltene Augenscheins Commission constatiert hat, dass diese Zufahrtsstraße einer Regu¬ ierung bedürfe, so stellt die Section folgenden Antrag: Nach¬ dem die Zufahrtstraße zum Friedhofe, welche bis zum Portalc desselben öffentlich ist, besonders zur Winterszeit und in Ansehen der starken Benützung derselben dringend einer Regulierung be darf, so wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmung zu dieser Regulierung ertheilen und hiezu den laut Kostenanschlag vom 4. Juli nöthigen Betrag von 500 fl bewilligen, welcher seine Deckung in der Präliminarpost AI zu — Im Anhange macht die Section die Mittheilung, inden hat. daß das an dieser Zufahrtstraße linksseitig gelegene, der Frau Sergl gehörige Häuschen um den Betrag von 1000 fl. zu haben Da die Einlösung desselben eventuell die Bedeutung wäre einer Verschönerung haben würde, jedoch für die Regulierung der Zufahrtstraße schon deshalb nicht von nennenswerter Bedeutung wäre, weil die offene Stiege zum Schnallenthorgebäude, deren Um¬ legung mit sehr bedeutenden Kosten verbunden wäre, noch in Wege liegt, so könnte die Section die Einlösung des erwähnten Häuschens nicht in Vorschlag bringen und muss dieselbe der Beschlussfassung des löblichen Gemeinderathes anheim stellen Herr Gemeinderath Wöll stellt die Anfrage, ob durch die Abgrabung der Straße die Gemeinde nicht in Collision mit der Frau Sergl kommt Der Herr Referent klärt den Herrn Anfragesteller dahin aiuf, dass die Frau Sergl von der Art und Weise der Regulierung Die dieser Straße unterrichtet und damit einverstanden sei. Straße werde eine Serpentinenform bekommen und werde der Besitz der Frau Sergl nicht geschädig Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den ersten Theil des Sections=Antrages zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen Z. 8482 Ueber die Umfrage des Herrn Vorsitzenden, ob jemand zum zweiten Theile das Wort wünsche, stellt Herr Gemeinderath Anton v. Jäger den Antrag, von dem Ankaufe des Häuschens der Frau Sergl Umgang zu nehmen. Dieser Antrag, vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gebracht, wird ebenfalls einstimmig angenommen. 11. Liegt folgender Sectionsbericht vor: Im Verfolge des Gemeinderathsbeschlusses vom 20. Mai 1898, die Herstellung ines Gehweges von 2 Meter Breite von der Duckartstraße zum Bahnhofsvorplatze der Station Steyr zwischen der Freiherr Imhof'schen Realität und der des Herrn Victor Ortler anzu¬ treben, sind die erforderlichen Erhebungen gemacht und die nöthigen Schritte gethan worden, so dass die Section nachstehende Anträge dem löblichen Gemeinderathe zur Beschlussfassung vor Zu¬ legen kann. Demnach möge der löbliche Gemeinderath die Kl. stimmung ertheilen: 1. Zur Grundablösung von 32 m2 = 9 □ von der freiherrlich Imhof'schen Realität in Ennsdorf laut Trennungs=Skizze vom 28. Mai 1898 um den Kaufschilling vor 1 fl. mit der Gegenleistung seitens der Gemeinde, im Spätherbste auf ihre Kosten jene Sträucher und Bäume im Garten der Ver käufer zu verpflanzen, welche auf der künftigen Wegparcelle stehen, wogegen die Verkäufer für sich und ihre Rechtsnachfolger au diesem Besitze die Herstellung des auf ihrer Grundparcelle gegen die Wegparcelle errichteten Lattenzaunes zur eigenen Last über¬ nehmen. 2. Zur Grundablösung von 93 m2 = 25 □=Kl. laut Trennungs=Skizze vom 28. Mai 1898 von der dem Herrn Victor Ortler gehörigen Grundparcelle 111 8 in Ennsdorf um den Kauf¬ chilling von 8 fl. 40 kr. per □=Klafter = 214 fl. 20 kr. mit der Verpflichtung, auf Kosten der Gemeinde an der Grundgrenze der Ortler'schen Realität in der Länge der anzulegenden Wegparcelle im Ausmaße von 60 Currentmeter eine 2 Meter hohe Ein¬ riedungsplanke zu errichten, wobei die Vereinbarung getroffen vurde, dass die Erhaltung dieser Planke zu gleichen Theilen von der Gemeinde und von Herrn Victor Ortler, bezw. seinen Rechts¬ nachfolgern auf dem Besitze dieser Realität, Parcelle 111/8 in Enns¬ dorf, getragen wird. 3. Zur Ausstellung eines Reverses seitens der Stadtgemeinde gegenüber der k. k. Staatsbahn=Betriebsdirection in Linz, welcher im Wortlaute beiliegt und einen integrierenden Bestandtheil des Sectionsberichtes bildet und welcher lautet, wie folgt: „Revers. Die Stadtgemeinde Steyr, welcher anläss¬ lich der auf ihre Kosten zu bewirkenden Herstellung eines 2 Meter breiten Gehweges von der Duckartstraße bis auf den Bahnhof¬ vorplatz der Station Steyr seitens der k. k. Staatsbahn=Direction Linz mit Erlass vom 11. Juni 1898, Z 10781/3, die Benützung on Bahngrund in Kilometer 20 1/3 links der k. k. Staatsbahn¬ linie St. Valentin—Kleinreifling und rechts des Bahngrenzzuges wischen den Grenzsteinen Nr. 73 und 74 für die Anlage eines Wegfragmentes zu dem vorbezeichneten und in beigehefteter Situation dargestellten Gehwege bewilligt wurde, erklärt hiemil rechtsverbindlich: 1. Zur Wahrung des Eigenthumsrechtes der k. k. österr. Staatsbahnen an dem zur genannten Herstellung in Anspruch genommenen Bahngrunde und als Beweis dafür, dass der Stadtgemeinde Steyr keinerlei dingliches Recht an dem für die eingangs bezeichneten Herstellungen in Anspruch genommenen eisenbahnärarischen Grund und Boden zusteht, zahlt die Stadt¬ emeinde Steyr jährlich im vorhinein am 2. Jänner eines jeden Jahres einen Anerkennungszins von 1 Krone, d. i. Einer Krone österr. Währung, an die k. k. Bahnbetriebsamts=Casse in Steyr Für das laufende Jahr ist dieser Anerkennungszins im vollen Betrage sofort zu entrichten. 2. Die Kosten der gesammten, zum Zwecke obbezeichneter Anlage erforderlichen Herstellungen, sowie der künftigen Erhaltung derselben und einer eventuellen späteren Imänderung oder vollständigen Auflassung dieser Anlage werder eitens der Stadtgemeinde Steyr aus eigenem bestritten. 3 Ueber Verlangen der k. k. Staatsbahn=Direction Linz werden die vor derselben im Interesse des Bahnbestandes oder des Betriebes als nothwendig erachteten Erhaltungsarbeiten oder Umänderungen dieser Anlage unweigerlich binnen 14 Tagen, vom Tage der zustellung dieser Aufforderung an gerechnet, seitens der Stadt gemeinde Steyr auf eigene Kosten durchgeführt werden. 4. Der

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